Bundesteilhabegesetz – BTHG - Rechte verwirklichen
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Bundesteilhabegesetz – BTHG - Rechte verwirklichen
Kaum barrierefreie Klinikstandards in Deutschland
Veröffentlicht am Dienstag, 10. Januar 2017 von Ottmar Miles-Paul
Löningen (kobinet) "Da sausen einem die Ohren - Auf der Suche nach barrierefreien Klinikstandards". So titelte die Inklusionsbotschafterin Jennifer Sonntag am 18. Dezember 2016 ihren Beitrag für die kobinet-nachrichten, in dem sie sich mit den Standards zur Barrierefreiheit im Gesundheitsweisen auseinandersetzt und auf eigene Erfahrungen blickt. Dieser Beitrag hat Diana Hömmen, die sich als Inklusionsbotschafterin intensiv mit dem Thema Inklusion im Gesundheitswesen befasst, zu folgendem Beitrag für die kobinet-nachrichten veranlasst.
Bericht von Diana Hömmen
... (weiter lesen unter) ... http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1 ... chland.htm
Veröffentlicht am Dienstag, 10. Januar 2017 von Ottmar Miles-Paul
Löningen (kobinet) "Da sausen einem die Ohren - Auf der Suche nach barrierefreien Klinikstandards". So titelte die Inklusionsbotschafterin Jennifer Sonntag am 18. Dezember 2016 ihren Beitrag für die kobinet-nachrichten, in dem sie sich mit den Standards zur Barrierefreiheit im Gesundheitsweisen auseinandersetzt und auf eigene Erfahrungen blickt. Dieser Beitrag hat Diana Hömmen, die sich als Inklusionsbotschafterin intensiv mit dem Thema Inklusion im Gesundheitswesen befasst, zu folgendem Beitrag für die kobinet-nachrichten veranlasst.
Bericht von Diana Hömmen
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Das neue Teilhaberecht - Buchtipp
Buchtipp!
Prof. Dr. Arne von Boetticher
Das neue Teilhaberecht
Nomos, 2018
394 S., Broschiert,
ISBN 978-3-8487-3356-9
38,- € * inkl. MwSt.
Das Bundesteilhabegesetz
stellt die größte Reform des Behindertenrechts seit Einführung des SGB IX dar. Teile des umfangreichen Gesetzespaktes gelten bereits, die Schwerpunkte der Reform treten dann 2018 und 2020 in Kraft. Die Reform bildet für viele Betroffene und für alle Rehabilitationsträger, Schwerbehindertenvertretungen, Arbeits- und Sozialrechtsexperten, aber auch in der Ausbildung eine Zäsur: Das in Stufen neu anzuwendende Recht muss verstanden und die bisherige Praxis angepasst werden. Behörden, Träger sozialer Dienste und Einrichtungen, Arbeitgeber, Interessenvertreter, Beratungsstellen und vor allem die Menschen mit Beeinträchtigungen selbst müssen sich rechtzeitig vorbereiten, gerade im Hinblick auf das Herzstück der Reform: die Überführung der Eingliederungshilfe aus dem bisherigen Fürsorgerecht des SGB XII in einen neuen Teil 2 des SGB IX. Das SGB IX wird mit diesem Teil vom sog. „Leistungsausführungsgesetz“, in dem Grundsätze und Verfahrensweisen vorgegeben werden, zum Leistungsgesetz mit eigenen Rechtsansprüchen einschließlich eines eigenen Vertragsrechtes für die Leistungserbringer aufgewertet.
Das Handbuch zum neuen Recht
erklärt verständlich die kompliziert und verschachtelt gestalteten Neuerungen.
Insbesonderestellt es strukturiert dar, was in den neuen Teilen 1 (Allgemeine Regeln), 2 (Eingliederungshilfe) und 3 (Recht der schwerbehinderten Menschen/Mitbestimmungsrechte) des SGB IX neu geregelt ist
geht es auf die vielen Abgrenzungs- und damit Zuständigkeitsfragen zum SGB XII ein, aber auch zum SGB VIII und XI, und
erläutert es das schrittweise Inkrafttreten der Neuregelungen und die insoweit schon jetzt zu beachtenden Vorwirkungen.
Die sperrige Regelungstechnik des SGB IX im Verbund mit den Regelungen zur Teilhabe in den anderen Büchern des Sozialgesetzbuches wird mit Übersichtstabellen und Synopsen leicht nachvollziehbar gemacht. Neuregelungen werden unter Rückgriff auf die Gesetzgebungsmaterialien erschlossen und erste Beraterhinweise geben eine praktikable juristische Anleitung in einer schwierigen Übergangszeit.
Professor Arne von Boetticher
ist promovierter Volljurist und diplomierter Sozialpädagoge (FH). Zu Studienzeiten war er acht Jahre lang in der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen in Berlin tätig. Seit seiner Berufung als Professor für Rechtswissenschaften an der Ernst-Abbe-Hochschule Jena im Jahr 2012 bildet er dort angehende Sozialarbeiter*innen u.a. in der Anwendung der komplexen Materie des Rehabilitationsrechts aus.
Quelle und weitere Informationen:
http://www.nomos-shop.de/
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Nomos, 2018
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38,- € * inkl. MwSt.
Das Bundesteilhabegesetz
stellt die größte Reform des Behindertenrechts seit Einführung des SGB IX dar. Teile des umfangreichen Gesetzespaktes gelten bereits, die Schwerpunkte der Reform treten dann 2018 und 2020 in Kraft. Die Reform bildet für viele Betroffene und für alle Rehabilitationsträger, Schwerbehindertenvertretungen, Arbeits- und Sozialrechtsexperten, aber auch in der Ausbildung eine Zäsur: Das in Stufen neu anzuwendende Recht muss verstanden und die bisherige Praxis angepasst werden. Behörden, Träger sozialer Dienste und Einrichtungen, Arbeitgeber, Interessenvertreter, Beratungsstellen und vor allem die Menschen mit Beeinträchtigungen selbst müssen sich rechtzeitig vorbereiten, gerade im Hinblick auf das Herzstück der Reform: die Überführung der Eingliederungshilfe aus dem bisherigen Fürsorgerecht des SGB XII in einen neuen Teil 2 des SGB IX. Das SGB IX wird mit diesem Teil vom sog. „Leistungsausführungsgesetz“, in dem Grundsätze und Verfahrensweisen vorgegeben werden, zum Leistungsgesetz mit eigenen Rechtsansprüchen einschließlich eines eigenen Vertragsrechtes für die Leistungserbringer aufgewertet.
Das Handbuch zum neuen Recht
erklärt verständlich die kompliziert und verschachtelt gestalteten Neuerungen.
Insbesonderestellt es strukturiert dar, was in den neuen Teilen 1 (Allgemeine Regeln), 2 (Eingliederungshilfe) und 3 (Recht der schwerbehinderten Menschen/Mitbestimmungsrechte) des SGB IX neu geregelt ist
geht es auf die vielen Abgrenzungs- und damit Zuständigkeitsfragen zum SGB XII ein, aber auch zum SGB VIII und XI, und
erläutert es das schrittweise Inkrafttreten der Neuregelungen und die insoweit schon jetzt zu beachtenden Vorwirkungen.
Die sperrige Regelungstechnik des SGB IX im Verbund mit den Regelungen zur Teilhabe in den anderen Büchern des Sozialgesetzbuches wird mit Übersichtstabellen und Synopsen leicht nachvollziehbar gemacht. Neuregelungen werden unter Rückgriff auf die Gesetzgebungsmaterialien erschlossen und erste Beraterhinweise geben eine praktikable juristische Anleitung in einer schwierigen Übergangszeit.
Professor Arne von Boetticher
ist promovierter Volljurist und diplomierter Sozialpädagoge (FH). Zu Studienzeiten war er acht Jahre lang in der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen in Berlin tätig. Seit seiner Berufung als Professor für Rechtswissenschaften an der Ernst-Abbe-Hochschule Jena im Jahr 2012 bildet er dort angehende Sozialarbeiter*innen u.a. in der Anwendung der komplexen Materie des Rehabilitationsrechts aus.
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Bundesteilhabegesetz – BTHG - Rechte verwirklichen
Passend zum Teilhaberecht:
"Was im vorhinein nicht ausgegrenzt wird,
muss hinterher auch nicht eingegliedert werden".
Richard von Weizäcker (ehemaliger Bundespräsident 1984 - 1994)
"Was im vorhinein nicht ausgegrenzt wird,
muss hinterher auch nicht eingegliedert werden".
Richard von Weizäcker (ehemaliger Bundespräsident 1984 - 1994)
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Eingliederungshilfe für behinderte Menschen: Zahl der Empfängerinnen und Empfänger im Jahr 2017 um 1,8 % gestiegen
PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 497 vom 17.12.2018
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen: Zahl der Empfängerinnen und Empfänger im Jahr 2017 um 1,8 % gestiegen
WIESBADEN – Im Jahr 2017 erhielten in Deutschland knapp 911 000 Personen Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem 6. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Das waren 1,8 % mehr als im Vorjahr. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Angaben der zuständigen Verwaltungsstellen weiter mitteilt, setzte sich damit der seit dem Jahr 2005 anhaltende Trend steigender Empfängerzahlen fort.
+++
Die vollständige Pressemitteilung ist im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.
Herausgeber:
DESTATIS | Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 (0) 611 / 75 - 34 44
www.destatis.de/kontakt
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen: Zahl der Empfängerinnen und Empfänger im Jahr 2017 um 1,8 % gestiegen
WIESBADEN – Im Jahr 2017 erhielten in Deutschland knapp 911 000 Personen Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem 6. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Das waren 1,8 % mehr als im Vorjahr. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Angaben der zuständigen Verwaltungsstellen weiter mitteilt, setzte sich damit der seit dem Jahr 2005 anhaltende Trend steigender Empfängerzahlen fort.
+++
Die vollständige Pressemitteilung ist im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.
Herausgeber:
DESTATIS | Statistisches Bundesamt
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65189 Wiesbaden
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10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland - Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung ...
DEUTSCHES INSTITUT FÜR MENSCHENRECHTE
www.institut-fuer-menschenrechte.de
Pressemitteilung:
10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland - Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung immer noch nicht der Normalfall
Berlin – Am 26. März 2009 trat die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft. Vieles wurde seitdem auf den Weg gebracht, um Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben und gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Doch auch 2019 ist Deutschland noch keine inklusive Gesellschaft. Zu diesem Schluss kommt ein heute veröffentlichter Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte, der die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in neun Bereichen, etwa Bildung, Wohnen, Arbeiten oder Mobilität, in den Blick nimmt.
"Dass Menschen mit Behinderungen das Recht haben, selbst über ihr Leben zu bestimmen und gleichberechtigter Teil der Gesellschaft zu sein, ist in den letzten zehn Jahren zunehmend ins gesellschaftliche Bewusstsein gerückt", sagt Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Zahlreiche Menschen aus Politik und Verwaltung, aus Verbänden und verschiedenen Professionen hätten sich engagiert an die Umsetzung der UN-Konvention gemacht. "Es ist in den letzten zehn Jahren allerdings nicht gelungen, das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen zum Normalfall und Sondereinrichtungen wie Förderschulen, Werkstätten und Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen überflüssig zu machen", so Aichele weiter. Dennoch zeigten gute Beispiele, dass es bisweilen beträchtliche Fortschritte gebe und dass Inklusion praktisch möglich sei.
"Zentrale Aufgabe der nächsten Jahre ist es, die strukturell angelegte Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen abzubauen. Erst wenn jeder Mensch von Anfang an und unabhängig von Art und Schwere einer Beeinträchtigung gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben kann, ist Inklusion erreicht", so Aichele weiter. Inklusion komme nicht nur den Menschen mit Behinderungen, sondern allen zugute, sie sei Ausdruck der Wertschätzung menschlicher Vielfalt.
Laut Statistischem Bundesamt sind in Deutschland rund 9,4 Prozent der Bevölkerung, also 7,8 Millionen Menschen, amtlich als schwerbehindert anerkannt. Zu den Menschen mit Behinderungen zählen nach der UN-Konvention auch Personen mit langfristigen chronischen Erkrankungen, psychosozialen oder anderen Beeinträchtigungen, deren Teilhabechancen aufgrund gesellschaftlicher Barrieren reduziert sind. Legt man diesen Behinderungsbegriff zugrunde, erhöht sich der Anteil an Menschen mit Behinderungen an der Gesamtbevölkerung nach Angaben des ersten Teilhabeberichts der Bundesregierung auf bis zu 25 Prozent.
Weitere Informationen:
Deutsches Institut für Menschenrechte, Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention (2019): Wer Inklusion will, sucht Wege.
Zehn Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland
(Link: https://www.institut-fuer-menschenrecht ... ee5e78d079 )
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Es ist gemäß den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen akkreditiert (A-Status). Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Absatz 2 UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.
Quelle: Pressemitteilung vom 20.03.2019
Pressekontakt
Ute Sonnenberg
2. Pressesprecherin
Zimmerstraße 26/27
10969 Berlin
Tel.: 030 259 359-453
E-Mail: sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de
Pressemitteilung:
10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland - Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung immer noch nicht der Normalfall
Berlin – Am 26. März 2009 trat die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft. Vieles wurde seitdem auf den Weg gebracht, um Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben und gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Doch auch 2019 ist Deutschland noch keine inklusive Gesellschaft. Zu diesem Schluss kommt ein heute veröffentlichter Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte, der die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in neun Bereichen, etwa Bildung, Wohnen, Arbeiten oder Mobilität, in den Blick nimmt.
"Dass Menschen mit Behinderungen das Recht haben, selbst über ihr Leben zu bestimmen und gleichberechtigter Teil der Gesellschaft zu sein, ist in den letzten zehn Jahren zunehmend ins gesellschaftliche Bewusstsein gerückt", sagt Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Zahlreiche Menschen aus Politik und Verwaltung, aus Verbänden und verschiedenen Professionen hätten sich engagiert an die Umsetzung der UN-Konvention gemacht. "Es ist in den letzten zehn Jahren allerdings nicht gelungen, das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen zum Normalfall und Sondereinrichtungen wie Förderschulen, Werkstätten und Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen überflüssig zu machen", so Aichele weiter. Dennoch zeigten gute Beispiele, dass es bisweilen beträchtliche Fortschritte gebe und dass Inklusion praktisch möglich sei.
"Zentrale Aufgabe der nächsten Jahre ist es, die strukturell angelegte Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen abzubauen. Erst wenn jeder Mensch von Anfang an und unabhängig von Art und Schwere einer Beeinträchtigung gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben kann, ist Inklusion erreicht", so Aichele weiter. Inklusion komme nicht nur den Menschen mit Behinderungen, sondern allen zugute, sie sei Ausdruck der Wertschätzung menschlicher Vielfalt.
Laut Statistischem Bundesamt sind in Deutschland rund 9,4 Prozent der Bevölkerung, also 7,8 Millionen Menschen, amtlich als schwerbehindert anerkannt. Zu den Menschen mit Behinderungen zählen nach der UN-Konvention auch Personen mit langfristigen chronischen Erkrankungen, psychosozialen oder anderen Beeinträchtigungen, deren Teilhabechancen aufgrund gesellschaftlicher Barrieren reduziert sind. Legt man diesen Behinderungsbegriff zugrunde, erhöht sich der Anteil an Menschen mit Behinderungen an der Gesamtbevölkerung nach Angaben des ersten Teilhabeberichts der Bundesregierung auf bis zu 25 Prozent.
Weitere Informationen:
Deutsches Institut für Menschenrechte, Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention (2019): Wer Inklusion will, sucht Wege.
Zehn Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland
(Link: https://www.institut-fuer-menschenrecht ... ee5e78d079 )
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Es ist gemäß den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen akkreditiert (A-Status). Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Absatz 2 UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.
Quelle: Pressemitteilung vom 20.03.2019
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10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention am 26.03.2019 – Menschenrechtsinstitut fordert "Pakt für inklusive Bildung"
DEUTSCHES INSTITUT FÜR MENSCHENRECHTE
www.institut-fuer-menschenrechte.de
Pressemitteilung:
10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention am 26.03.2019 – Menschenrechtsinstitut fordert "Pakt für inklusive Bildung"
Berlin. Anlässlich des 10. Jahrestags des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland erklärt der Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Valentin Aichele:
"Zehn Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention ist der gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen in Deutschland immer noch nicht die Regel. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen, die in Sonder- und Förderschulen unterrichtet werden, ist in den letzten Jahren nur geringfügig gesunken.
Die Politik muss endlich die Rahmenbedingungen für eine qualitativ hochwertige inklusive Bildung schaffen.
Mit einem 'Pakt für Inklusion' könnte der Bund die Länder langfristig beim Aufbau der inklusiven Schule unterstützen und einen entscheidenden Anstoß für den flächendeckenden Ausbau eines inklusiven Bildungssystems geben. Gut gemachte inklusive Bildung kommt allen zugute, Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf wie Hochbegabten.
Es ist Aufgabe der Bundesländer, Gesamtkonzepte zum Aufbau eines inklusiven Schulsystems auszuarbeiten, die konkrete Maßnahmen und zeitliche Vorgaben enthalten. Das bedeutet auch, personelle wie finanzielle Ressourcen umzuschichten.
Der Aufbau eines inklusiven Bildungssystems sollte Hand in Hand mit der schrittweisen Abschaffung der Sonderschulen gehen. Die Aufrechterhaltung eines Sonderschulsystems neben der Regelschule ist nicht mit der UN-Behindertenrechtskonvention in Einklang zu bringen."
Weitere Informationen
Deutsches Institut für Menschenrechte, Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention (2019): Wer Inklusion will, sucht Wege.
Zehn Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland https://www.institut-fuer-menschenrecht ... chland.pdf
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Es ist gemäß den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen akkreditiert (A-Status). Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Absatz 2 UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.
Quelle: Pressemitteilung vom 25.03.2019
Pressekontakt
Ute Sonnenberg
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Tel.: 030 259 359-453
E-Mail: sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de
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10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention am 26.03.2019 – Menschenrechtsinstitut fordert "Pakt für inklusive Bildung"
Berlin. Anlässlich des 10. Jahrestags des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland erklärt der Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Valentin Aichele:
"Zehn Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention ist der gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen in Deutschland immer noch nicht die Regel. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen, die in Sonder- und Förderschulen unterrichtet werden, ist in den letzten Jahren nur geringfügig gesunken.
Die Politik muss endlich die Rahmenbedingungen für eine qualitativ hochwertige inklusive Bildung schaffen.
Mit einem 'Pakt für Inklusion' könnte der Bund die Länder langfristig beim Aufbau der inklusiven Schule unterstützen und einen entscheidenden Anstoß für den flächendeckenden Ausbau eines inklusiven Bildungssystems geben. Gut gemachte inklusive Bildung kommt allen zugute, Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf wie Hochbegabten.
Es ist Aufgabe der Bundesländer, Gesamtkonzepte zum Aufbau eines inklusiven Schulsystems auszuarbeiten, die konkrete Maßnahmen und zeitliche Vorgaben enthalten. Das bedeutet auch, personelle wie finanzielle Ressourcen umzuschichten.
Der Aufbau eines inklusiven Bildungssystems sollte Hand in Hand mit der schrittweisen Abschaffung der Sonderschulen gehen. Die Aufrechterhaltung eines Sonderschulsystems neben der Regelschule ist nicht mit der UN-Behindertenrechtskonvention in Einklang zu bringen."
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Deutsches Institut für Menschenrechte, Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention (2019): Wer Inklusion will, sucht Wege.
Zehn Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland https://www.institut-fuer-menschenrecht ... chland.pdf
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Es ist gemäß den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen akkreditiert (A-Status). Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Absatz 2 UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.
Quelle: Pressemitteilung vom 25.03.2019
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Zimmerstraße 26/27
10969 Berlin
Tel.: 030 259 359-453
E-Mail: sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de
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Inklusion im Quartier ist möglich
Inklusion im Quartier ist möglich
Berlin, 12. April 2019 Menschen mit schwerwiegenden psychischen
Beeinträchtigungen stoßen im Wohnumfeld oft auf viele Vorbehalte und leben häufig sozial sehr isoliert. Wie durch mehr Begegnungen Vorurteile und Ängste abgebaut und neue Wege eines anderen Miteinanders gebahnt werden können, war Anliegen eines vierjährigen Modellprojekts der Diakonie. An den fünf Standorten in Stuttgart, Düsseldorf, Bremen, Hörsel und Wetzlar wurde gefragt, wie in einzelnen Stadtteilen und dörflichen Strukturen mehr Teilhabe für Menschen mit Psychiatrie-Erfahrung ermöglicht werden kann.
"Begegnung und Kennen lernen sind wichtige Schlüssel für Inklusion und das Zusammenleben in unserer Gesellschaft, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland zum Abschluss des Modellprojektes. "In erster Linie ging es darum, Barrieren zu benennen und abzubauen, mit denen Menschen mit seelischer Behinderung in ihrem Alltag konfrontiert werden", erklärt Loheide. "Dazu gehörten zum Beispiel direkte Gespräche zwischen Vertretern von Wohnungsgesellschaften und Menschen mit Psychiatrie-Erfahrung, die auf dem angespannten Wohnungsmarkt, kaum eine Chancen haben, oder Tagespraktika in örtlichen Betrieben oder inklusive Freizeit- und Bildungsangebote", erklärt Loheide.
Auch bei den Kooperationspartnern des Inklusionsprojektes hat sich etwas
verändert: Mitarbeitende in Kirchengemeinden und andere sozialen Einrichtungen, aber auch in Vereinen, Schulen und Selbsthilfegruppen berichteten über neue Erfahrungen, die Verständnis füreinander schaffen und Sichtweisen erweitern.
"Abschließend können wir feststellen, dass Inklusion und die Berücksichtigung von Menschen mit seelischer Beeinträchtigung keine Aufgabe der Sozialpsychiatrie ist, sondern der gesamten Gesellschaft. Es ist in unser aller Interesse, uns für ein Zusammenleben in Vielfalt einzusetzen, in dem alle Menschen ihren gleichberechtigten Platz haben", bekräftigt Loheide. Dazu müsste endlich die UN- Behindertenrechtskonvention umgesetzt werden: wie beispielsweise das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard oder auf Arbeit und Bildung.
Wissenschaftlich begleitet wurde das Projekt von der Fachhochschule der Diakonie Bielefeld. Ein Interview mit Professor Tim Hagemann, wie ein Inklusionsprojekt im Wohnquartier gelingen kann, finden Sie unter https://www.diakonie.de/journal/wie-ein ... ngen-kann/
Hinweis für Redaktionen: Wir nennen Ihnen gerne die Ansprechpartner an den Standorten des Modelprojektes.
Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
******************************
Quelle: Pressemitteilung vom 12.04.2019
Ute Burbach-Tasso, Pressesprecherin
Pressestelle, Zentrum Kommunikation
T +49 30 65211-1780
F +49 30 65211-3780
pressestelle@diakonie.de
Diakonie Deutschland
Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.
Caroline-Michaelis-Str. 1, 10115 Berlin www.diakonie.de
****************************************
Die Diakonie ist die soziale Arbeit der evangelischen Kirchen. Bundesweit sind etwa 525.000 hauptamtliche Mitarbeitende in rund 31.500 ambulanten und stationären Diensten der Diakonie wie Pflegeheimen und Krankenhäusern, Beratungsstellen und Sozialstationen mit 1,15 Millionen Betten/Plätzen beschäftigt. Der evangelische Wohlfahrtsverband betreut und unterstützt jährlich mehr als zehn Millionen Menschen. Etwa 700.000 freiwillig Engagierte sind bundesweit in der Diakonie aktiv.
Berlin, 12. April 2019 Menschen mit schwerwiegenden psychischen
Beeinträchtigungen stoßen im Wohnumfeld oft auf viele Vorbehalte und leben häufig sozial sehr isoliert. Wie durch mehr Begegnungen Vorurteile und Ängste abgebaut und neue Wege eines anderen Miteinanders gebahnt werden können, war Anliegen eines vierjährigen Modellprojekts der Diakonie. An den fünf Standorten in Stuttgart, Düsseldorf, Bremen, Hörsel und Wetzlar wurde gefragt, wie in einzelnen Stadtteilen und dörflichen Strukturen mehr Teilhabe für Menschen mit Psychiatrie-Erfahrung ermöglicht werden kann.
"Begegnung und Kennen lernen sind wichtige Schlüssel für Inklusion und das Zusammenleben in unserer Gesellschaft, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland zum Abschluss des Modellprojektes. "In erster Linie ging es darum, Barrieren zu benennen und abzubauen, mit denen Menschen mit seelischer Behinderung in ihrem Alltag konfrontiert werden", erklärt Loheide. "Dazu gehörten zum Beispiel direkte Gespräche zwischen Vertretern von Wohnungsgesellschaften und Menschen mit Psychiatrie-Erfahrung, die auf dem angespannten Wohnungsmarkt, kaum eine Chancen haben, oder Tagespraktika in örtlichen Betrieben oder inklusive Freizeit- und Bildungsangebote", erklärt Loheide.
Auch bei den Kooperationspartnern des Inklusionsprojektes hat sich etwas
verändert: Mitarbeitende in Kirchengemeinden und andere sozialen Einrichtungen, aber auch in Vereinen, Schulen und Selbsthilfegruppen berichteten über neue Erfahrungen, die Verständnis füreinander schaffen und Sichtweisen erweitern.
"Abschließend können wir feststellen, dass Inklusion und die Berücksichtigung von Menschen mit seelischer Beeinträchtigung keine Aufgabe der Sozialpsychiatrie ist, sondern der gesamten Gesellschaft. Es ist in unser aller Interesse, uns für ein Zusammenleben in Vielfalt einzusetzen, in dem alle Menschen ihren gleichberechtigten Platz haben", bekräftigt Loheide. Dazu müsste endlich die UN- Behindertenrechtskonvention umgesetzt werden: wie beispielsweise das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard oder auf Arbeit und Bildung.
Wissenschaftlich begleitet wurde das Projekt von der Fachhochschule der Diakonie Bielefeld. Ein Interview mit Professor Tim Hagemann, wie ein Inklusionsprojekt im Wohnquartier gelingen kann, finden Sie unter https://www.diakonie.de/journal/wie-ein ... ngen-kann/
Hinweis für Redaktionen: Wir nennen Ihnen gerne die Ansprechpartner an den Standorten des Modelprojektes.
Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
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Quelle: Pressemitteilung vom 12.04.2019
Ute Burbach-Tasso, Pressesprecherin
Pressestelle, Zentrum Kommunikation
T +49 30 65211-1780
F +49 30 65211-3780
pressestelle@diakonie.de
Diakonie Deutschland
Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.
Caroline-Michaelis-Str. 1, 10115 Berlin www.diakonie.de
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Die Diakonie ist die soziale Arbeit der evangelischen Kirchen. Bundesweit sind etwa 525.000 hauptamtliche Mitarbeitende in rund 31.500 ambulanten und stationären Diensten der Diakonie wie Pflegeheimen und Krankenhäusern, Beratungsstellen und Sozialstationen mit 1,15 Millionen Betten/Plätzen beschäftigt. Der evangelische Wohlfahrtsverband betreut und unterstützt jährlich mehr als zehn Millionen Menschen. Etwa 700.000 freiwillig Engagierte sind bundesweit in der Diakonie aktiv.
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10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention" > 27.04.2019 Aktionstag in Neuss
"10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention" > 27.04.2019 Aktionstag in Neuss > Runder Tisch Demenz Neuss mit dabei (vor Ort u.a. Vertreter der Alzheimergesellschaft RKN, Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, Gesundheitsamt RKN, Bürgermeister der Stadt Neuss ….)
- Dateianhänge
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„Neuss für alle“ geht nur gemeinsam
Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung berichtete am 29.04.2019 über den Aktionstag am 27.04.2019:
Infotag rund um Inklusion in Neuss
„Neuss für alle“ geht nur gemeinsam
Neuss Das Blaue NGZ-Sofa stand am Samstag auf dem Markt und war Bestandteil der Veranstaltung „Neuss für alle“. Großes Thema war die Inklusion. Neben Talk-Runden gab es Musik und Informationen an zahlreichen Ständen.
Von Rudolf Barnholt
Gleich zu Beginn erinnerte Karl Boland, Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, daran, dass die UN-Behindertenrechtskonvention, die auch Deutschland unterzeichnet hat, jetzt zehn Jahre alt wird. Später schnitt er aus eben diesem Anlass eine Geburtstagstorte an, die der Konditormeister Michael Begel gebacken und gesponsert hatte.
... (weiter lesen unter) ... https://rp-online.de/nrw/staedte/neuss/ ... d-38169323
Infotag rund um Inklusion in Neuss
„Neuss für alle“ geht nur gemeinsam
Neuss Das Blaue NGZ-Sofa stand am Samstag auf dem Markt und war Bestandteil der Veranstaltung „Neuss für alle“. Großes Thema war die Inklusion. Neben Talk-Runden gab es Musik und Informationen an zahlreichen Ständen.
Von Rudolf Barnholt
Gleich zu Beginn erinnerte Karl Boland, Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, daran, dass die UN-Behindertenrechtskonvention, die auch Deutschland unterzeichnet hat, jetzt zehn Jahre alt wird. Später schnitt er aus eben diesem Anlass eine Geburtstagstorte an, die der Konditormeister Michael Begel gebacken und gesponsert hatte.
... (weiter lesen unter) ... https://rp-online.de/nrw/staedte/neuss/ ... d-38169323