Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation

Beitrag von WernerSchell » 10.07.2019, 16:56

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Ärzte sollen Apps verschreiben können
Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation


Apps auf Rezept, Online-Sprechstunden einfach nutzen und überall bei Behandlungen auf das sichere Datennetz im Gesundheitswesen zugreifen – das ermöglicht das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG). Das Bundeskabinett hat den Entwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am 10. Juli 2019 beschlossen.

Das ändert sich durch das Gesetz:

Patienten können Gesundheits-Apps schneller nutzen

Viele Patienten nutzen schon jetzt Gesundheits-Apps, die sie zum Beispiel dabei unterstützen, ihre Arzneimittel regelmäßig einzunehmen oder ihre Blutzuckerwerte zu dokumentieren. Künftig können sie solche Apps von ihrem Arzt verschreiben lassen. Die Kosten dafür zahlt die gesetzliche Krankenversicherung. Damit das möglichst unbürokratisch möglich ist, wird der Zugang für die Hersteller erleichtert: Nachdem die App vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Datensicherheit, Datenschutz und Funktionalität geprüft wurde, wird sie ein Jahr lang vorläufig von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. In dieser Zeit muss der Hersteller beim BfArM nachweisen, dass seine App die Versorgung der Patienten verbessert. Wie viel Geld der Hersteller erhält, verhandelt er dann selbst mit dem GKV-Spitzenverband.

Wir schaffen ein verpflichtendes digitales Netzwerk für den Gesundheitsbereich

Patientinnen und Patienten sollen digitale Angebote wie die elektronische Patientenakte möglichst bald flächendeckend nutzen können. Darum verpflichten wir Apotheken (bis Ende September 2020) und Krankenhäuser (bis 1. Januar 2021), sich an die Telematik-Infrastruktur (TI) anschließen zu lassen. Hebammen und Physiotherapeuten sowie Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen können sich freiwillig an die TI anschließen lassen. Die Kosten für die freiwillige Anbindung werden erstattet. Ärzte, die sich weiterhin nicht anschließen wollen, müssen einen erhöhten Honorarabzug von 2,5% ab dem 1. März 2020 in Kauf nehmen. Bisher lag er bei 1%.

Videosprechstunden sollen Alltag werden

Welche Ärzte bieten eigentlich Videosprechstunden an? Bisher gibt es dazu nur wenige Informationen. Wir möchten, dass Patientinnen und Patienten solche Ärzte leichter finden können Darum dürfen Ärztinnen und Ärzte künftig auf ihrer Internetseite über solche Angebote informieren. Die Aufklärung für eine Videosprechstunde kann jetzt auch online, also im Rahmen der Videosprechstunde erfolgen – nicht mehr wie bisher im Vorfeld.

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Weniger Zettelwirtschaft

Papier soll im Gesundheitswesen endlich zum Auslaufmodell werden: Neben der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und dem E-Rezept kommt nun auch die elektronische Heil- und Hilfsmittelverordnung. Bislang bekommen Ärztinnen und Ärzte für ein versendetes Fax mehr Geld als für das Versenden eines elektronischen Arztbriefs. Künftig erhalten Ärztinnen und Ärzte eine deutlich geringere Erstattung für die Übermittlung eines Telefax. Dadurch wird es zukünftig attraktiver, den Arztbrief elektronisch zu übermitteln. Wer einer gesetzlichen Kasse freiwillig beitreten möchte, kann das künftig auch elektronisch tun.

Mehr Förderung für innovative Projekte
Patientinnen und Patienten sollen möglichst schnell von innovativen Versorgungsansätzen profitieren. Darum verlängern wir den Innovationsfonds bis 2024 mit 200 Millionen Euro jährlich. Und wir sorgen dafür, dass erfolgreiche Ansätze schnell in die Versorgung kommen.

Downloads
Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) - Kabinett: 10.07.2019 PDF-Datei: 536 KB
> https://www.bundesgesundheitsministeriu ... binett.pdf


Quelle: Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 10.07.2019
https://www.bundesgesundheitsministeriu ... esetz.html

+++
Anmerkung der Moderation:
Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation: Ärzte sollen Apps verschreiben können, Videosprechstunden sollen Alltag werden … Bei allem Verständnis für die Digitalisierung: Wird jetzt die sprechende Medizin vollends ausgeblendet? Bekannt ist, dass nahezu 90% aller Diagnosen im Gespräch mit dem Patienten vorbereitet bzw. gefunden werden können!
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DVG: Priorität für Datenschutz und Patientensicherheit (10.07.19) Als einen sinnvollen Schritt bezeichnet der AOK-Bunde

Beitrag von WernerSchell » 10.07.2019, 17:13

DVG: Priorität für Datenschutz und Patientensicherheit
(10.07.19) Als einen sinnvollen Schritt bezeichnet der AOK-Bundesverband das Vorgehen des Bundesgesundheitsministerium, Details zur elektronischen Patientenakte aus dem Kabinettsentwurf für das Digitale-Versorgung-Gesetz herauszunehmen. Denn "die Interessen der Patientinnen und Patienten sowie der Datenschutz müssen weiterhin oberste Priorität haben", so der Vorstandsvorsitzende Martin Litsch am Mittwoch (10. Juli) zur Verabschiedung des Gesetzentwurfs im Bundeskabinett.
Weitere Infos: https://www.aok-bv.de/positionen/statem ... 22364.html

Quelle: Pressemitteilung vom 10.07.2019
Web-Infomail des AOK-Bundesverbandes
Herausgeber:
AOK-Bundesverband
Webredaktion
Tel.: 030/220 11-200
Fax: 030/220 11-105
mailto:aok-mediendienst@bv.aok.de
https://www.aok-bv.de
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Digitalgesetz modernisiert Versorgung. Aber G-BA in Nutzenbewertung von Gesundheits-Apps einbinden!

Beitrag von WernerSchell » 10.07.2019, 17:15

Kabinettsbeschluss zum DVG
Digitalgesetz modernisiert Versorgung. Aber G-BA in Nutzenbewertung von Gesundheits-Apps einbinden!


(Berlin, 10.7.2019) Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zum „Digitale-Versorgung-Gesetz“ (DVG) im Kabinett erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Es ist gut, dass Gesundheitsminister Jens Spahn mit der Kabinettsfassung zum Digitalgesetz die Grundlage für neue, moderne Versorgungsangebote schafft. Dies wird der Digitalisierung des Gesundheitswesens zusätzlichen Drive geben.

Gesundheits-Apps in die Regelversorgung – aber qualitätsgesichert!

Gesundheits-Apps sollen künftig schneller in die Regelversorgung kommen. Die Ersatzkassen zeigen bereits heute zum Beispiel in Selektivverträgen, wie Apps die medizinische Versorgung verbessern können. Es ist daher überfällig, diese Angebote auf breiter Front allen gesetzlich Krankenversicherten zugänglich zu machen.

Nach wie vor kritisch sehen wir jedoch, dass mit der Entscheidung, ob eine Gesundheits-App in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen wird, allein das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beauftragt wird. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als eigentlich zuständiges Gremium zur Beurteilung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) bleibt außen vor. Hier sollte im Laufe des parlamentarischen Verfahrens noch weiter nachgebessert werden. Wir schlagen ein zweistufiges Verfahren vor, nach dem das BfArM die Grundanforderungen aller Apps insbesondere im Hinblick auf Datenschutz und Datensicherheit überprüft und anschließend der G-BA in einem zwölfmonatigen Erprobungsverfahren den Nutzen der Anwendungen evaluiert. So kann das vorhandene Know-how richtig genutzt werden und gleichzeitig wird der Patientenschutz gestärkt.

ePA und digitale Versorgungsangebote: Datenschutz hat hohe Priorität

Positiv ist auch, dass die Krankenkassen nun die Möglichkeiten erhalten, ihren Versicherten auf deren Wunsch neue, digitale Versorgungsangebote anzubieten. Damit können Behandlungselemente noch besser aufeinander abgestimmt werden und gleichzeitig bleibt die Sicherheit der Patientendaten gewährleistet. Zudem erweitert der Anschluss weiterer Leistungserbringer wie Apotheker und Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur die Möglichkeiten zum schnelleren Informationsaustausch, zum Beispiel bei der Aktualisierung von Medikationsplänen.

Der Datenschutz muss bei der elektronischen Patientenakte (ePA) eine hohe Priorität haben. Die Bundesregierung will die rechtlichen Rahmenbedingungen in einem eigenen Gesetz regeln. Dieses Gesetz muss zügig auf den Weg gebracht werden – auch, weil in ihm die geplanten Erweiterungen der ePA, wie z. B. um Informationen aus Impfpässen und zu Vorsorgeuntersuchungen, geregelt werden sollen. Erst mit diesen Inhalten und hohen Datenschutzstandards kann die ePA ein voller Erfolg werden.“

Quelle: Pressemitteilung vom 10.07.2019
Michaela Gottfried
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Pressesprecherin,
Abteilungsleiterin Kommunikation
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Tel.: 0 30 / 2 69 31 – 12 00
Fax: 0 30 / 2 69 31 – 29 15
Mobil: 01 73 / 25 13 13 3
michaela.gottfried@vdek.com
www.vdek.com
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Digitalgesetz von Spahn ist Goldgrube für IT-Industrie

Beitrag von WernerSchell » 10.07.2019, 17:18

0550 / 10. Juli 2019
Pressemitteilung von Achim Kessler


Digitalgesetz von Spahn ist Goldgrube für IT-Industrie

„Dieses Gesetz dient der Wirtschafts- und nicht der Gesundheitsförderung. Die Beiträge der Versicherten dürfen nicht für die Wirtschaftsförderung missbraucht werden. Es ist dringend notwendig, bei Gesundheits-Apps die Spreu vom Weizen zu trennen, bevor sie in die Anwendung kommen. Stattdessen sollen nun für mindestens ein Jahr alle Angebote bezahlt werden, die in den Markt drängen - und zwar zu selbstgewählten Preisen der IT-Unternehmen. Eine dauerhafte Goldgrube im schnelllebigen digitalen Zeitalter“, erklärt Achim Kessler, gesundheitsökonomischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE und Obmann im Gesundheitsausschuss. Kessler weiter:

„Nach Mondpreisen bei Arzneimitteln bekommen wir nun auch Mondpreise bei Digitalanwendungen. Ich fordere klare Vorgaben zur Preisgestaltung in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Ebenso wichtig ist eine gute Bewertung, welche Anwendungen den Patienten nutzen und welche sogar Schaden anrichten können. Doch im Gesetz fehlen wissenschaftliche Vorgaben, nach welchen Kriterien geprüft werden muss. Der Gedanke liegt nahe, dass Jens Spahn die wissenschaftliche Nutzenbewertung im Gemeinsamen Bundesausschuss ein Dorn im Auge ist. Diese Aufgabe übernimmt ein Bundesinstitut – wohl weil diesem per Dienstanweisung oder Verordnung eine lasche Methodik diktiert werden kann. Zum Schluss wird die Versichertengemeinschaft für viele sinnlose Anwendungen zu überhöhten Preisen aufkommen müssen. Das passt in die Strategie des Wirtschaftspolitikers Spahn, der auch bei Medizinprodukten die patientenorientierte Bewertung abschaffen will.“

F.d.R. Susanne Müller
-----------------------------------------------------------------------------------------
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressesprecher: Michael Schlick, Tel. 030/227-50016, Mobil 0172/373 13 55 Stellv. Pressesprecher: Jan-Philipp Vatthauer Tel. 030/227-52801, Mobil 0151/282 02 708 Telefax 030/227-56801, pressesprecher@linksfraktion.de, www.linksfraktion.de
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Spahns App-Gesetz erntet gemischtes Echo

Beitrag von WernerSchell » 11.07.2019, 06:17

Ärzte Zeitung vom 11.07.2019:

Nach dem Kabinettsbeschluss
Spahns App-Gesetz erntet gemischtes Echo

Das Bundeskabinett hat das Digitale-Versorgung-Gesetz durchgewunken. Bald schon könnten Ärzte Apps verordnen dürfen. Eine spannende Debatte im Bundestag steht bevor: Regierung und Opposition bringen sich in Stellung. ...> http://ods-mailing.springer-sbm.com/d-r ... &tags=test

Kommentar zum DVG
Steiniger Weg für App-Anbieter

Das Kabinett hat Spahns Digitalgesetz gebilligt – so sollen Apps in die Versorgung kommen. Doch Vorsicht vor Goldgräberstimmung. ... > http://ods-mailing.springer-sbm.com/d-r ... &tags=test
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Apps und Big Data im Gesundheitswesen: Abschlussveranstaltung Tutzinger Diskurs

Beitrag von WernerSchell » 11.07.2019, 12:07

Apps und Big Data im Gesundheitswesen: Abschlussveranstaltung Tutzinger Diskurs

Gestern (10.07.2019) hat das Kabinett beschlossen, dass Ärzte Gesundheits-Apps künftig per Rezept verordnen dürfen. Über die Chancen und Risiken solcher digitaler Gesundheitsanwendungen hat der Tutzinger Diskurs „Big Data im Gesundheitswesen“ anderthalb Jahre diskutiert. Gestern stellte die Projektgruppe an der Akademie für Politische Bildung in Tutzing ihre Ergebnisse vor. Entstanden sind Lehrmaterialien für den Schulunterricht, die Kompetenzen im Umgang mit digitalen Technologien speziell im Gesundheitswesen stärken sollen – wie vom Deutschen Ethikrat gefordert.

Den Pressetext zur Abschlussveranstaltung des Tutzinger Diskurses kann online unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.apb-tutzing.de/news/2019-07 ... heitswesen

Die Lehrmaterialien und das Kompetenzpapier der Diskurs-Gruppe sowie Fotos der Veranstaltung stehen hier zum Download:
Lehrmaterialien: https://www.tutzinger-diskurs.de/wp-con ... en_Web.pdf
Kompetenzpapier: https://www.tutzinger-diskurs.de/wp-con ... iskurs.pdf
Fotos der Abschlussveranstaltung in hoher Auflösung: https://www.flickr.com/photos/apbtutzin ... 9572679616

Quelle: Mitteilung vom 11.07.2019
Beate Winterer
Referentin für Öffentlichkeitsarbeit und Community Management
Akademie für Politische Bildung
Buchensee 1 • 82327 Tutzing
Tel.: +49 8158 256-86
Mobil: +49 172 627 88 77
Fax: +49 8158 256-51
b.winterer@apb-tutzing.de
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Zuhause mit digitaler Hilfe gesund werden

Beitrag von WernerSchell » 18.07.2019, 06:24

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Zuhause mit digitaler Hilfe gesund werden

Obwohl Patienten mit koronaren Herzerkrankungen deutlich von einer stationären Rehabilitation profitieren, nehmen nur etwa zwölf Prozent diese nach einem Krankenhaus-Aufenthalt in Anspruch, berichtet die „Deutsche Herzstiftung” 2017. Mithilfe von telemedizinischen Angeboten könnte die Rehabilitation auch zuhause in Anspruch genommen werden. Das Projekt „smartreha“ will das Gesundheitswesen in diesem Bereich digital vorantreiben.

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Dr. Songül Secer zeigt ein Tele-EKG-Gerät, wie es im Projekt „smartreha" zum Einsatz kommt.
Foto: DEGEDI


Gelsenkirchen. „Seit Anfang Juli binden wir Patienten aus verschiedenen medizinischen Einrichtungen für die Telemedizin ein“, so Stephan von Bandemer zum Stand des Projekts „smartreha“. Er ist Mitarbeiter am Institut Arbeit und Technik (kurz: IAT) der Westfälischen Hochschule in Gelsenkirchen und setzt sich für den digitalen Fortschritt innerhalb des Gesundheitswesens ein. Bei „smartreha“ geht es darum, Patienten raum- und zeitunabhängig optimal behandeln zu können und gleichzeitig die Kosten gegenüber stationären Reha-Maßnahmen zu senken.
Das Projekt „smartreha“ hat sich auf zwei Krankheitsbilder fokussiert: Koronare Herzerkrankung (kurz: KHK) und chronisch obstruktive Lungenerkrankung (kurz: COPD). Patienten können drei bis sechs Monate – je nach Krankheitsbild – eine telemedizinische Rehabilitation in Anspruch nehmen. Zusammen mit dem telemedizinischen Zentrum der „Deutschen Gesundheitsdienste“ in Bochum werden Trainingspläne erstellt und lebenswichtige Körperfunktionen der Patienten während des Trainings überwacht. Die ärztliche Betreuung übernehmen die Spezialisten im telemedizinischen Zentrum in Abstimmung mit den behandelnden Haus- und Fachärzten des jeweiligen Patienten.
Durch das begleitete Training und Coaching können die Leistungsfähigkeit und die Lebensqualität der Patienten verbessert und Rückfälle vermieden werden. Wartezeiten auf einen verfügbaren Rehaplatz gehören der Vergangenheit an.
Nicht nur die Rehabilitationsangebote sollen digital begleitet werden, auch das regionale Daten- und Terminmanagement innerhalb des Behandlungsprozesses soll in dem Projekt verbessert werden. Eine einrichtungsübergreifende Akte macht Informationen für alle um die Rehabilitation herum beteiligten Einrichtungen gleichermaßen verfügbar. Dadurch kann die Versorgung effizienter ablaufen.
Das Projekt „smartreha“ gehört zum Verbundprojekt „connect.emscherlippe“ und will bis zum Projektende 2021 die regionale Gesundheitswelt Stück für Stück digitaler, kostengünstiger und praktikabler gestalten. Stephan von Bandemer hat eine positive Sicht auf die digitale Zukunft des Gesundheitswesens: „Wenn wir die Digitalisierung gezielt für die Unterstützung der Versorgungsprozesse nutzen, werden davon Patienten wie auch Beschäftigte profitieren. Und ganz nebenbei wird so die Wirtschaftlichkeit verbessert.“

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Stephan von Bandemer, Institut "Arbeit und Technik" an der Westfälischen Hochschule, E-Mail bandemer@iat.eu

Quelle: Pressemitteilung vom 17.07.2019
Dr. Barbara Laaser (Pressestelle) Öffentlichkeitsarbeit/Pressestelle
Westfälische Hochschule
https://idw-online.de/de/news719390
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Bürokratieabbau jetzt bringt 1200 Pflegefachkräfte - sofort!

Beitrag von WernerSchell » 01.08.2019, 13:39

Bürokratieabbau jetzt bringt 1200 Pflegefachkräfte - sofort!
01.08.2019 // Nach der Sommerpause berät der Deutsche Bundestag den Kabinettsentwurf des „Digitale Versorgung – Gesetzes“ (DVG). Ein wichtiger Baustein zum Bürokratieabbau fehlt aus Sicht des VKAD: Die Möglichkeit die Verordnung der häuslichen Krankenpflege digital zu organisieren

Autor/in: Andreas Wedeking

DOWNLOAD > PM 15 Bürokratieabbau jetzt bringt 1200 Pflegefachkräfte - sofort! > https://www.vkad.de/cms/contents/vkad.d ... ?d=a&f=pdf
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Pflegeantrag online stellen in nur acht Minuten

Beitrag von WernerSchell » 01.08.2019, 13:53

BARMER

BARMER digitalisiert die Pflegekasse
Pflegeantrag online stellen in nur acht Minuten


Berlin, 1. August 2019 – BARMER-Versicherte können ab sofort über eine komfortable und selbsterklärende Anwendung einen Pflegeantrag online stellen. Hierzu seien im Durchschnitt nur acht Minuten erforderlich. „Mit dem Online-Pflegeantrag setzen wir unsere digitale Strategie konsequent weiter um. Unser Ziel sind kundenfreundliche Anwendungen, mit denen unsere Versicherten ihre Anliegen schnell und unkompliziert erledigen können“, so Prof. Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER. Die zunehmende Digitalisierung im Gesundheitswesen ermögliche auch eine effiziente und schnelle Bearbeitung der Versichertenanliegen.

Bebilderte Auswahloptionen
In dem neuen Online-Pflegeantrag steckten anderthalb Jahre Entwicklungsarbeit, in die speziell die Wünsche der BARMER-Versicherten durch umfangreiche Tests eingeflossen seien. Ähnlich wie bei Programmen zur elektronischen Steuererklärung werde der Antragsteller in wenigen Schritten durch die einzelnen Kapitel geführt, in denen alle für den Pflegeantrag erforderlichen Informationen abgefragt würden. Auf Tastendruck öffne sich zu jeder Frage der Ausfüll-Assistent mit Hintergrundinformationen, einzelne Bilder veranschaulichten die Auswahloptionen, und ein Erklärvideo gebe einen Überblick zu den Pflegeleistungen.

Papier und PDF werden überflüssig
Jährlich gingen bei der BARMER rund 160.000 Pflegeanträge ein. Die neue Online-Anwendung stelle eine sinnvolle Alternative zum Ausfüllen des siebenseitigen Papier- oder PDF-Formulares dar. Da der Online-Pflegeantrag ausschließlich nach Anmeldung im passwortgeschützten Mitgliederbereich aufgerufen werden könne, könne der Antrag direkt ohne Unterschrift datenschutzsicher an die BARMER übermittelt und umgehend bearbeitet werden. „Nach dem Vorbild des Online-Pflegeantrages werden wir laufend weitere Anträge erheblich vereinfachen und über Online-Prozesse bearbeiten. Wir treiben damit die Digitalisierung voran, in deren Fokus immer der Nutzen für die Menschen und der Datenschutz steht“, so Straub.

Quelle: Pressemitteilung vom 01.08.2019
______________________________________________
Presseabteilung der BARMER
Athanasios Drougias (Leitung), Telefon: 0800 33 30 04 99 14 21
Sunna Gieseke, Telefon: 0800 33 30 04 99 80 31
E-Mail: presse@barmer.de
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Bei Digitalisierung starten und nicht länger auf perfekte Lösung warten

Beitrag von WernerSchell » 26.09.2019, 06:20

Deutsches Ärzteblatt vom 25.09.2019:
Bei Digitalisierung starten und nicht länger auf perfekte Lösung warten
Berlin – Die Datenmengen im medizinischen Kontext wachsen rasant: Weltweit werden jährlich Steigerungsraten von 50 Prozent bei digitalen Gesundheitsdaten verzeichnet. 75 Prozent der globalen Investitionen in Digital Health entfallen dabei auf... [mehr] > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/30 ... 975-pyedzm
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Fachtagung „Digitalisierung in der Pflege“ am 26. November 2019 im Kreishaus Grevenbroich

Beitrag von WernerSchell » 06.11.2019, 14:23

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 648/2019
Datum: 6. November 2019


Fachtagung „Digitalisierung in der Pflege“ am 26. November 2019 im Kreishaus Grevenbroich

Rhein-Kreis Neuss. Von der Prävention über die Diagnose bis zur Therapie – in der Medizin hat sich die Patientenbetreuung bereits durch viele digitale Werkzeuge und Interaktionen verändert. Inwieweit Digitalisierung und technische Innovationen beitragen können, die Qualität der Pflege zu erhöhen und Pflegefachkräfte zu entlasten, ist Gegenstand der Fachtagung „Digitalisierung in der Pflege“, zu der der Rhein-Kreis Neuss am 26. November von 10 bis 14 Uhr ins Kreishaus Grevenbroich einlädt. Angesprochen sind Pflegedienste, voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser im Kreisgebiet.

„Auch in der Pflege gilt es, verstärkt die Chancen digitaler Lösungen zu nutzen. In der ersten Fachtagung des Rhein-Kreises Neuss unter der Überschrift ‚Digitalisierung in der Pflege‘ wollen wir daher mit Experten und Vertretern aus der Pflege-Praxis Möglichkeiten und Grenzen der Digitalisierung in diesem hochsensiblen Bereich ausloten“, so Kreisdirektor Dirk Brügge.

Auf dem Tagungsprogramm stehen Vortragsthemen wie „Fördermöglichkeiten“ (Thomas Hauberichs, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW), „Quartier im Netz – Fliedner – Der digitale Stadtteil“ (Bernd Gellrich, Diakonie Rhein-Kreis Neuss) und „Digitale Prävention in Pflegeeinrichtungen am Beispiel der MemoreBox“ (Heiner Beckmann, BARMER Landesvertretung NRW). Außerdem werden der „humanoide Roboter Pepper“ und der „Digihub Düsseldorf/Rheinland“ vorgestellt. Den Abschluss bildet eine Diskussionsrunde zur Fragestellung „Welche Chancen bietet die Digitalisierung für die Pflege? Wo sind ihre Grenzen?“.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Anmeldungen nimmt das Kreissozialamt entgegen unter der Rufnummer 02181/6015736 oder per E-Mail an sabine.raecher@rhein-kreis-neuss.de.

Reinhold Jung
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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Digitale Kommunikation im Blick: Versammlung der Selbsthilfegruppen am 23.11.2019

Beitrag von WernerSchell » 10.11.2019, 07:53

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 652/2019
Datum: 8. November 2019


Digitale Kommunikation im Blick: Versammlung der Selbsthilfegruppen am 23.11.2019

Rhein-Kreis Neuss. Die 15. Vollversammlung der Selbsthilfe beginnt am Samstag, 23. November, um 10 Uhr im Sitzungssaal des Rhein-Kreises Neuss, Auf der Schanze 4 in Grevenbroich. Unter dem Leitwort „Generationenwandel – Methodenwechsel“ geht es um digitale Kommunikation, soziale Medien und Datenschutz. Es referiert Merle Hübner, selbständige IT-Dozentin aus Bremen mit Erfahrung in der Beratungsarbeit für Selbsthilfegruppen.

„Der demografische Wandel wirkt sich auch stark auf den Bestand der Selbsthilfegruppen aus. Gleichzeitig müssen neue Medien stärker zur Unterstützung erschlossen werden. Hierzu gehören Facebook und Twitter sowie die Nutzung von Apps für das Smartphone“, so Karsten Mankowsky, Gesundheitsdezernent des Kreises. Durch die Vollversammlung sollten Wege aufgezeigt werden, wie die nachfolgenden Generationen besser durch die Selbsthilfe erreichen werden können. Themen jüngerer Interessierter wie Stottern oder Mobbing müssten vermehrt aufgegriffen und auch online verbreitet werden.

Nach der Aussprache über dieses Thema erfolgt der Tätigkeitsbericht des Vertreters der Selbsthilfegruppen für das „Gesunde Städte“-Netzwerk Deutschland im Rhein-Kreis Neuss, Hans-Ferdi Schulze. Außerdem werden die Aktionen zur Selbsthilfe-Unterstützung im Gesundheitsamt und die Aktivitäten der Selbsthilfe-Kontaktstelle im Jahr 2019 vorgestellt. Turnusmäßig stehen danach die Wahlen zum Selbsthilfebeirat und die Wahl des Vertreters für das „Gesunde Städte“-Netzwerk auf der Tagesordnung. Zum Schluss können die Teilnehmer ihre Anliegen im Plenum diskutieren. Workshops für Aktive aus der Selbsthilfe folgen.

Eingeladen wurden zu der Veranstaltung alle 124 Gruppen und Verbände, die im Selbsthilfebereich im Rhein-Kreis Neuss aktiv sind. Kostenlos teilnehmen können aber auch alle anderen Interessierten. Nähere Informationen bei Renate Gähl vom Kreisgesundheitsamt. Ihre Telefonnummer lautet 0 21 81/601 53 27, ihre E-Mail-Adresse renate.gaehl@rhein-kreis-neuss.de.

Thilo Zimmermann
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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Verbesserung der Digitalisierung der Pflege - Positionspapier des Deutschen Pflegerats

Beitrag von WernerSchell » 10.11.2019, 07:58

PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:
Berlin (08. November 2019, Nr. 31/2019)


Expertengremium des Deutschen Pflegerats macht Vorschläge zur Verbesserung der Digitalisierung der Pflege
Positionspapier des Deutschen Pflegerats veröffentlicht


„Die Digitalisierung der Pflege kann nur gelingen, wenn sie anwendungsorientiert und von Beginn an unter Einbezug der Profession Pflege entworfen und umgesetzt wird“, betonte der Präsident des Deutschen Pflegerats e. V. (DPR), Franz Wagner, heute in Berlin anlässlich der Veröffentlichung des Positionspapiers eines vom Deutschen Pflegerat einberufenen Expertengremiums zur „Digitalisierung in der Pflege“.

„Das Verständnis, dass die Pflege die Technik vorantreibt, und nicht die Technik die Pflege, muss Ausgangspunkt aller Bestrebungen zur Digitalisierung sein“, machte der DPR-Präsident weiter deutlich. „Nur dann stehen die Bedürfnisse der Patienten sowie die der Anwender der Technik im notwendigen Gleichklang. Das heißt auch, dass nicht die Politik bestimmt, wo es mit der Digitalisierung in der Pflege langgehen soll.“

Die Kernforderungen des Deutschen Pflegerats zur Digitalisierung in der Pflege sind:

• Die Digitalisierung fördert die pflegerische Qualität. Dazu bedarf es einer Digitalen Agenda Pflege
• Die Profession Pflege muss in alle Entwicklungen der Digitalisierungen der Pflege eingebunden werden. Notwendig sind ein elektronisches Gesundheitsberuferegister und die Ausgabe der e-Heilberufeausweise
• Die Digitale Agenda Pflege muss von einer Koordinierungsstelle begleitet werden
• Die Förderung von Pflegeforschungsprojekten muss eng gekoppelt sein mit der pflegerischen Expertise. Der Deutsche Pflegerat, die Profession Pflege muss in allen entscheidenden Gremien vertreten sein
• Der Bürokratieabbau durch Digitalisierung erfordert die Mitwirkung der Profession Pflege von Beginn an, aber auch die Konsensbildung
• Um die Sichtbarkeit der Profession Pflege durch Digitalisierung zu erhöhen ist es erforderlich, dass die Pflege eine einheitliche Fachsprache bzw. Pflegeterminologie verpflichtend nutzt
• Das Verständnis, dass die Pflege die Technik vorantreibt, und nicht die Technik die Pflege, muss Ausgangspunkt aller Bestrebungen zur Digitalisierung sein
• Der Deutsche Pflegerat fordert dazu auf, die vielfältigen Möglichkeiten, die die Digitalisierung in der Pflege bietet, in die Pflegepraxis zu transferieren
• Zukünftig müssen Informations- und Kommunikationstechnologie, technische Assistenzsysteme, Robotik etc. fester Bestandteil von Ausbildungs- und Studiencurricula sein

Das Positionspapier des vom Deutschen Pflegerat einberufenen Expertengremiums zur Digitalisierung in der Pflege macht deutlich, dass die Digitalisierung große Chancen für die Profession Pflege bietet. Die Digitalisierung und die Pflege gehören zusammen, auch wenn noch großer Handlungsbedarf erkennbar ist, der sowohl die Ebene der Profession, wie auch die der Einrichtungen, der Politik und der Wissenschaft betrifft.

Das Positionspapier „Digitalisierung in der Pflege“ kann auf den Seiten des Deutschen Pflegerats heruntergeladen werden. >>> https://deutscher-pflegerat.de/Fachinfo ... 1573122384&

Übersicht über die Mitglieder des Expertengremiums „Digitalisierung in der Pflege“ des Deutschen Pflegerats:

Irene Maier (Vizepräsidentin des Deutsche Pflegerats e.V. (DPR), als Vorsitzende), Peter Bechtel (Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Pflegemanagement e.V.), Uwe Borchers (Geschäftsführer des Zentrums für Innovation in der Gesundheitswirtschaft OWL), Rupert Brenninger (1. Vorsitzender des Katholischen Pflegeverbands e.V.), Bernhard Calmer (Head of Business Development Central Europe & Latin America, Cerner Health Services Deutschland), Prof. Dr. Daniel Flemming (Katholische Stiftungshochschule München, Informatik und Informationstechnologie in Pflege und Sozialer Arbeit (bis August 2018)), Prof. Dr. Ursula Hübner (Hochschule Osnabrück – Forschungsgruppe Informatik im Gesundheitswesen, stellv. Leiterin der GMDS-AG Informationsverarbeitung in der Pflege), Thomas Meißner (Vorstand AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG)), Prof. Dr. Björn Sellemann (FH Münster Fachbereich Gesundheit, Nutzerorientierte Gesundheitstelematik und assistive Technologien, Leiter der GMDS-AG Informationsverarbeitung in der Pflege (seit November 2018)) sowie Peter Tackenberg (stellv. Geschäftsführer des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe – Bundesverband e.V. (seit August 2019))

Ansprechpartner:
Franz Wagner
Präsident des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 15 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsident des Deutschen Pflegerats ist Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Tagung im Kreishaus Grevenbroich über Chancen der Digitalisierung in der Pflege

Beitrag von WernerSchell » 06.12.2019, 17:57

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 706/2019
Datum: 6. Dezember 2019


Tagung im Kreishaus Grevenbroich über Chancen der Digitalisierung in der Pflege

Rhein-Kreis Neuss. Die Digitalisierung in der Pflege stand jetzt bei einer Tagung im Kreishaus Grevenbroich im Blickpunkt. Der Einladung von Kreisdirektor Dirk Brügge waren zahlreiche Vertreter von ambulanten Diensten, Tagespflegen, Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie Repräsentanten von Krankenhäusern, Politik und Verwaltung gefolgt.

Siegfried Henkel, Leiter des Kreissozialamts, eröffnete den Kongress und mahnte: „Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen wird in den nächsten Jahren weiter steigen. Der Fachkräftemangel stellt den Pflegesektor jedoch bereits jetzt vor große Herausforderungen.“ Um die hohen Standards halten zu können und möglichst zu optimieren, müssten die Chancen der Digitalisierung konsequent wahrgenommen werden. „Mit digitaler Technik muss mehr Freiraum für zwischenmenschliche Zuwendung geschaffen werden“, hieß es.

Thomas Hauberichs vom Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellte den Landesförderplan „Alter und Pflege“ vor. Zu dessen Zielen gehört die Unterstützung durch (digitale) Technik sowie die Ermöglichung von Zugängen zu ihr. Bernd Gellrich, Vorstandsmitglied der Diakonie im Rhein-Kreis Neuss, präsentierte das Projekt „Quartier im Netz – Fliedner 4.0 – Der digitale Stadtteil“. Dabei handelt es sich um eine internetbasierte Plattform, die im Januar startet.

Der humanoide Roboter Pepper, vorgestellt von Vertretern der Firma Vodafone, spaltete bei der Tagung die Gemüter. Einem unmittelbaren Einsatz in der Pflege standen die Teilnehmer mehrheitlich skeptisch gegenüber. Zur Unterhaltung und im Kampf gegen die Vereinsamung von Pflegebedürftigen erfuhr Pepper jedoch große Zustimmung.

Begeistert war das Publikum von der MemoreBox, die Heiner Beckmann, Landesgeschäftsführer der Krankenkasse Barmer, zeigte. Sie ist ein digitales Medium, das die geistigen und körperlichen Fähigkeiten von Senioren fördert, der Prävention dient und die Lebensqualität Pflegebedürftiger steigert.

Nachdem Geschäftsführer Peter Hornik den Digihub Düsseldorf/Rheinland, eine Plattform für digitale Themen von der deutsch-niederländischen Grenze bis zum Bergischen Land, erklärt hatte, folgte eine Plenumsdiskussion. Im Sinne der Vernetzung wurden zwischen einigen Referenten und auch Teilen des Publikums bereits weitere Gespräche vereinbart.

Thilo Zimmermann
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Impressum:
Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
Pressesprecher
Benjamin Josephs (V.i.S.d.P.)
Oberstraße 91
41460 Neuss
Tel.: 02131/928-1300

Rhein-Kreis Neuss
ZS5.2 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Oberstraße 91
41460 Neuss
Tel: 02131 928-1300
Fax: 02131 928-1330
Email: Presse@rhein-kreis-neuss.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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STUDIE: SMARTPHONE-NUTZUNG HAT DRASTISCHE FOLGEN SCHON FÜR DIE ALLERKLEINSTEN

Beitrag von WernerSchell » 11.12.2019, 12:44

STUDIE:
SMARTPHONE-NUTZUNG
HAT DRASTISCHE FOLGEN SCHON FÜR DIE ALLERKLEINSTEN


Kinderärzte diagnostizieren Gesundheitsfolgen
für alle Altersgruppen - am stärksten betroffen sind die Zehn- bis 13-Jährigen



Leverkusen, 11. Dezember 2019 - Smartphones, Tablets und
Spielekonsolen ziehen Kinder in ihren Bann. Das hat dramatische
Folgen für die Gesundheit: Kinderärzte sehen bei Kindern aller
Altersgruppen gesundheitliche Probleme, die sie auf die zunehmende
Mediennutzung zurückführen. Am stärksten betroffen sind Kinder
zwischen zehn und 13 Jahren. Aber auch Kleinkinder leiden erheblich
unter der täglichen Beschäftigung mit dem Smartphone. Dies sind
Ergebnisse der Studie "Smart Aufwachsen 2019?" der pronova BKK, für
die 100 niedergelassene Kinderärzte befragt wurden.

Drei Viertel der Pädiater stellen fest, dass besonders Patientinnen
und Patienten zwischen zehn und 13 Jahren gesundheitliche Probleme
wie Übergewicht oder Lernschwierigkeiten haben. Diese werten sie als
eine Folge zunehmender Mediennutzung schon im Kindesalter. "Im Alter
zwischen zehn und 13 Jahren bekommen viele Kinder ihr erstes eigenes
Smartphone. Die Folgen zeigen sich in den Kinderarztpraxen. Das
sollte Eltern, aber auch Lehrer und Erzieher aufrütteln und dazu
bewegen, Kinder beim Umgang mit eigenen Geräten eng zu begleiten",
sagt Dr. Gerd Herold, Beratungsarzt bei der pronova BKK.

Die Schwierigkeiten beginnen aber schon viel früher und sind aus
Sicht der Mediziner sogar bereits im Kleinkindalter deutlich zu
erkennen: Ein Drittel der Kinderärzte diagnostiziert bei den unter
Dreijährigen Defizite etwa in der motorischen Entwicklung, weil auch
diese Altersgruppe schon Smartphones und Tablets in die Hände
bekommt. 95 Prozent der Pädiater sind sich einig: Kinder, die in
Folge der Mediennutzung beeinträchtigt sind, werden immer jünger.
"Unkontrollierter Medienkonsum von Kleinkindern kann ihrer
Entwicklung in vielerlei Hinsicht schaden: Diese Kinder bewegen sich
meist zu wenig, sind in ihrer Sprachentwicklung gehemmt und ihre
Kreativität kann sich nicht entfalten", sagt Stella Beck,
Gesundheitspädagogin (M. Sc.) von der pronova BKK.

Konsolen, Tablets und Smartphones sind in allen Altersgruppen
Begleiter durch die Kindheit. Rund zwei Drittel der Ärzte sehen auch
die Gesundheit von Kindergarten- und Grundschulkindern im Alter
zwischen drei und neun Jahren dadurch belastet. Etwas besser scheinen
Teenager zwischen 14 und 17 Jahren die Nutzung von Smartphone und Co.
wegzustecken: Aber auch für diese Altersgruppe erkennt noch rund die
Hälfte der Kinderärzte gesundheitliche Beeinträchtigungen infolge der
Smartphone-Nutzung.

Zunahme sozialer Auffälligkeiten

Gleich eine ganze Reihe von Krankheitssymptomen führen Kinderärzte
auf übermäßigen Medienkonsum zurück. Dazu gehören laut Befragung
Übergewicht, soziale Auffälligkeiten, motorische Defizite und
Lernentwicklungsstörungen. Zugleich sehen die Kinderärzte diese
Probleme auf dem Vormarsch. So berichten 79 Prozent der befragten
Ärzte, dass sie in den vergangenen fünf Jahren verstärkt soziale
Auffälligkeiten bei ihren jungen Patienten feststellen. 75 Prozent
registrieren, dass immer mehr Kinder zu viel wiegen. 82 Prozent
stellen schon heute eine soziale Isolation des Nachwuchses fest, für
die sie die Mediennutzung mitverantwortlich machen.

Zur Studie
Die Studie "Smart Aufwachsen 2019?" wurde im Oktober 2019 im Auftrag
der pronova BKK im Rahmen einer Online-Befragung durchgeführt.
Bundesweit wurden 100 niedergelassene Kinderärztinnen und Kinderärzte
befragt.

Über die pronova BKK
Die pronova BKK ist aus Zusammenschlüssen der Betriebskrankenkassen
namhafter Weltkonzerne wie BASF, Bayer, Continental und Ford
entstanden. Bundesweit für alle Interessenten geöffnet, vertrauen der
Krankenkasse bereits über 660.000 Versicherte ihre Gesundheit an. Ob
per App, im Chat, über das rund um die Uhr erreichbare Servicetelefon
oder in den 60 Kundenservices vor Ort - die pronova BKK kümmert sich
jederzeit um die Anliegen ihrer Kundinnen und Kunden. Weitere
Informationen auf pronovabkk.de.

Quelle: Pressemitteilung vom 11.12.2019
Pressekontakt:
Ulrich Rosendahl
Tel.: 0214 32296-3700
Fax: 0214 32296-9700
E-Mail: presse@pronovabkk.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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