Arbeitgeberverband in der Pflege wird gegründet
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Arbeitgeberverband in der Pflege wird gegründet
Arbeitgeberverband in der Pflege wird gegründet
Berlin, 23. Mai 2019. Mehrere große Pflegeanbieter und -Verbände u.a. aus den Bereichen von Arbeiterwohlfahrt, Arbeiter-Samariter-Bund und der Diakonischen Dienstgeber in Niedersachsen haben sich auf die Gründung eines bundesweit zuständigen Arbeitgeberverbandes verständigt. Auch der Paritätische Gesamtverband unterstützt das Projekt. Der Verband soll durch den Abschluss eines für die gesamte Branche verbindlichen Tarifvertrages sowohl die Interessen der mehr als 1,1 Millionen Beschäftigten in der Pflege berücksichtigen als auch den Arbeitgebern eine verlässliche wirtschaftliche Grundlage geben. Mit der neuen „Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche“ (BVAP) wird die Grundlage geschaffen, um Verhandlungen mit den für die Pflegebeschäftigten zuständigen Gewerkschaften zu führen. Ziel ist es, die gefundenen Abschlüsse durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich zu erklären. Bereits im Juni soll die Gründungsversammlung des neuen Verbandes stattfinden.
Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler betont: „Rund 1,1 Millionen Menschen arbeiten bundesweit in ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen – ihre Arbeitsbedingungen sind dabei so unterschiedlich wie ihre Bezahlung. Das wollen wir ändern. Pflegekräften sollen verlässliche Arbeitsbedingungen und eine faire Bezahlung bekommen – bundesweit. Die AWO treibt den Prozess um einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag seit Jahren voran, denn es macht den Pflegeberuf viel attraktiver und davon profitieren letztlich alle.“
Nach Verlautbarungen des Bundesarbeitsministeriums sind für Mitte Mai die letzten Abstimmungen über gesetzliche Änderungen im Arbeitnehmerentsendegesetz geplant, die noch vor der parlamentarischen Sommerpause umgesetzt werden sollen. Damit wäre auch der gesetzliche Weg frei für einen bundesweit geltenden allgemeinverbindlichen Tarifvertrag in der Pflege. Die BVAP möchte sich mit ihrem außergewöhnlichen Bündnis von Verbänden und Pflegeanbietern sowie den Tarifpartnern für mehr Transparenz in der Pflege einsetzen, verlässliche Bedingungen für die mehr als 1,1 Millionen Beschäftigten in der ambulanten und stationären Pflege schaffen und damit Sicherheit für die mehr als 3,4 Millionen zu pflegenden Menschen.
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Die Arbeiterwohlfahrt gehört zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und wird bundesweit von über 335.000 Mitgliedern, 66.000 ehrenamtlich engagierten Helferinnen und Helfern sowie 225.000 hauptamtlichen Mitarbeiter*innen getragen.
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Quelle: Pressemitteilung vom 23.05.2019
AWO Bundesverband e.V.
Referentin für Online-Kommunikation
Abteilung Kommunikation
Tel: +493026309-218
Fax: +49302630932-218
jennifer.rotter@awo.org
www.awo.org
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Ärzte Zeitung online, 24.05.2019
Arbeitgeberverband
Tarifvertrag für Pflegeberufe aushandeln
Mehrere Pflegeverbände haben sich auf die Gründung eines Arbeitgeberverbandes Pflege geeinigt.
... > http://ods-mailing.springer-sbm.com/d-r ... &tags=test
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Pflege - "Arbeitgeberverband mit Magersucht"
Ärzte Zeitung online, 25.05.2019
Pflege
„Arbeitgeberverband mit Magersucht!“
Ein neuer Arbeitgeberverband soll der Konzertierten Aktion Pflege den Weg bahnen. Die Kritik fällt ätzend aus.
Von Anno Fricke
BERLIN. Die Reaktionen der bereits bestehenden Arbeitgeberverbände auf den Neuen fallen harsch aus. „Entgegen der vollmundigen Ankündigung: Keine Parität, kein Rotes Kreuz und keine Privaten dabei. Wenn überhaupt, entsteht ein Arbeitgeberverband mit Magersucht“, sagte der Präsident des Arbeitgeberverbands Pflege Thomas Greiner am Freitag der „Ärzte Zeitung“.
... (weiter lesen unter) ... http://ods-mailing.springer-sbm.com/d-r ... &tags=test
Pflege
„Arbeitgeberverband mit Magersucht!“
Ein neuer Arbeitgeberverband soll der Konzertierten Aktion Pflege den Weg bahnen. Die Kritik fällt ätzend aus.
Von Anno Fricke
BERLIN. Die Reaktionen der bereits bestehenden Arbeitgeberverbände auf den Neuen fallen harsch aus. „Entgegen der vollmundigen Ankündigung: Keine Parität, kein Rotes Kreuz und keine Privaten dabei. Wenn überhaupt, entsteht ein Arbeitgeberverband mit Magersucht“, sagte der Präsident des Arbeitgeberverbands Pflege Thomas Greiner am Freitag der „Ärzte Zeitung“.
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Allgemeinverbindliche Löhne sichern fairen Wettbewerb und faire Löhne
Allgemeinverbindliche Löhne sichern fairen Wettbewerb und faire Löhne
Minister Laumann:
„Allgemeinverbindliche Löhne sichern fairen Wettbewerb und faire Löhne“
Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister fordert im Bundesrat die Überprüfung der gesetzlichen Regelungen zur Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen
Foto: Land NRW / R. Sonderman
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:
Im Kampf gegen Billiglohnmodelle und zur Sicherung eines fairen Wettbewerbs bei Personalkosten hat der Bundesrat auf Antrag Nordrhein-Westfalens die Überprüfung gesetzlicher Rahmenbedingungen für die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen auf den Weg gebracht. „Wir sind wirtschaftlich erfolgreich, wenn sich Unternehmen und ihre Angestellten auf einheitliche Rahmenbedingungen einigen. Allgemeinverbindliche Löhne sichern fairen Wettbewerb und faire Löhne. Das Verfahren dorthin wollen wir vereinfachen“, unterstrich Arbeitsminister Karl-Josef Laumann am Rande der Bundesratssitzung in Berlin.
„In der sozialen Marktwirtschaft gibt es den Grundsatz, den Wettbewerb der Unternehmen über die Qualität der Produkte und nicht über die Löhne auszutragen. Um das sicherzustellen, gibt es die gesetzliche Möglichkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen“, erklärte Laumann. Die Zahlen zeigen jedoch, dass die 2014 angestoßenen Reformen nicht die gewünschte Wirkung zeigen. So sind seit Inkrafttreten der Änderungen im Tarifvertragsgesetz bis heute nur Folgeanträge bisher erteilter Allgemeinverbindlicherklärungen zu verzeichnen. Es gab also keine neuen Anträge zur Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit.
„Wir müssen sehen, wie wir die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Verfahrens verbessern“, so der Minister: „Bevor wir handeln, gilt es allerdings die bisherigen Regelungen in ihrer Wirkung zu betrachten und zu bewerten. Hierzu stellen wir mit unserem Antrag die Weichen.“
Zuletzt hatte Laumann öffentlich das Lohndumping im Einzelhandel beklagt und sich offen dafür gezeigt, den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären. Die gesetzliche Voraussetzung dafür ist aber ein gemeinsamer Antrag der Tarifvertragsparteien (Arbeitgeber und Gewerkschaft).
Hintergrund:
Mit der Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages wird der negative Wettbewerb über die Arbeitsbedingungen und Lohnkosten in einer Branche und die weitere Schädigung tarifvertraglicher Strukturen verhindert. Alle in Nordrhein-Westfalen durch den Arbeitsminister für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge sind auf der Homepage des Tarifregisters zu finden: www.tarifregister.nrw.de
Quelle: Pressemitteilung vom 07.06.2019
https://www.land.nrw/de/pressemitteilun ... -und-faire
Minister Laumann:
„Allgemeinverbindliche Löhne sichern fairen Wettbewerb und faire Löhne“
Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister fordert im Bundesrat die Überprüfung der gesetzlichen Regelungen zur Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen
Foto: Land NRW / R. Sonderman
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:
Im Kampf gegen Billiglohnmodelle und zur Sicherung eines fairen Wettbewerbs bei Personalkosten hat der Bundesrat auf Antrag Nordrhein-Westfalens die Überprüfung gesetzlicher Rahmenbedingungen für die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen auf den Weg gebracht. „Wir sind wirtschaftlich erfolgreich, wenn sich Unternehmen und ihre Angestellten auf einheitliche Rahmenbedingungen einigen. Allgemeinverbindliche Löhne sichern fairen Wettbewerb und faire Löhne. Das Verfahren dorthin wollen wir vereinfachen“, unterstrich Arbeitsminister Karl-Josef Laumann am Rande der Bundesratssitzung in Berlin.
„In der sozialen Marktwirtschaft gibt es den Grundsatz, den Wettbewerb der Unternehmen über die Qualität der Produkte und nicht über die Löhne auszutragen. Um das sicherzustellen, gibt es die gesetzliche Möglichkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen“, erklärte Laumann. Die Zahlen zeigen jedoch, dass die 2014 angestoßenen Reformen nicht die gewünschte Wirkung zeigen. So sind seit Inkrafttreten der Änderungen im Tarifvertragsgesetz bis heute nur Folgeanträge bisher erteilter Allgemeinverbindlicherklärungen zu verzeichnen. Es gab also keine neuen Anträge zur Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit.
„Wir müssen sehen, wie wir die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Verfahrens verbessern“, so der Minister: „Bevor wir handeln, gilt es allerdings die bisherigen Regelungen in ihrer Wirkung zu betrachten und zu bewerten. Hierzu stellen wir mit unserem Antrag die Weichen.“
Zuletzt hatte Laumann öffentlich das Lohndumping im Einzelhandel beklagt und sich offen dafür gezeigt, den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären. Die gesetzliche Voraussetzung dafür ist aber ein gemeinsamer Antrag der Tarifvertragsparteien (Arbeitgeber und Gewerkschaft).
Hintergrund:
Mit der Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages wird der negative Wettbewerb über die Arbeitsbedingungen und Lohnkosten in einer Branche und die weitere Schädigung tarifvertraglicher Strukturen verhindert. Alle in Nordrhein-Westfalen durch den Arbeitsminister für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge sind auf der Homepage des Tarifregisters zu finden: www.tarifregister.nrw.de
Quelle: Pressemitteilung vom 07.06.2019
https://www.land.nrw/de/pressemitteilun ... -und-faire
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Höhere Tariflöhne für Pflegekräfte angestrebt ... Finanzierung völlig ungeklärt
Statement vom 19.06.2019:
Höhere Tariflöhne für Pflegekräfte angestrebt ... Finanzierung völlig ungeklärt. - Die Bundesregierung will die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften durch höhere Löhne - entweder über einen Flächentarifvertrag oder über höhere Lohnuntergrenzen - verbessern. Ob es tatsächlich zu angemessenen Vergütungen kommen wird, ist völlig ungewiss. Es ist auch nicht geklärt, wie die Kostensteigerungen aufgrund der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) finanziert werden sollen. Insoweit hat die Groko offensichtlich kein Konzept. >>> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =5&t=23249
Höhere Tariflöhne für Pflegekräfte angestrebt ... Finanzierung völlig ungeklärt. - Die Bundesregierung will die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften durch höhere Löhne - entweder über einen Flächentarifvertrag oder über höhere Lohnuntergrenzen - verbessern. Ob es tatsächlich zu angemessenen Vergütungen kommen wird, ist völlig ungewiss. Es ist auch nicht geklärt, wie die Kostensteigerungen aufgrund der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) finanziert werden sollen. Insoweit hat die Groko offensichtlich kein Konzept. >>> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =5&t=23249
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Arbeitgeberverband Pflege - In drei Schritten zu mehr Altenpflegekräften
Ärzte Zeitung vom 31..07.2019:
Arbeitgeberverband Pflege
In drei Schritten zu mehr Altenpflegekräften
Mit weniger starren Personalvorgaben, einem Mindestlohn und mehr ausländischen Fachkräften wollen private Altenpflegeanbieter die Probleme ihrer Branche lösen.
.... (weiter lesen unter) ... > http://ods-mailing.springer-sbm.com/d-r ... &tags=test
Arbeitgeberverband Pflege
In drei Schritten zu mehr Altenpflegekräften
Mit weniger starren Personalvorgaben, einem Mindestlohn und mehr ausländischen Fachkräften wollen private Altenpflegeanbieter die Probleme ihrer Branche lösen.
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Pflegelöhneverbesserungsgesetz im Bundestag ...
SPD
Pressemitteilung Nr. 345/2019 - 26.09.2019
Arbeitsgruppen: Arbeit und Soziales, Pflegebeauftragte
Sicherheitsnetz für die Beschäftigten in Pflegeberufen
Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin;
Heike Baehrens, Pflegebeauftragte:
Endlich bessere Bezahlung für Beschäftigte in der Altenpflege. Diese Forderung soll bald Realität werden. Heute debattiert der Bundestag in 1. Lesung über das Pflegelöhneverbesserungsgesetz.
„Beschäftigte in der Pflege haben mit die härtesten Jobs, physisch wie psychisch. Ihr Beitrag für die Pflegebedürftigen und für die Gesellschaft als Ganzes verdient Anerkennung und Wertschätzung. Nicht zuletzt mit Blick auf den demografischen Wandel brauchen wir deshalb bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne insbesondere in der Altenpflege.
Mit dem Pflegelöhneverbesserungsgesetz werden wir dafür doppelt Vorsorge treffen. Die Verhandlungen um einen Tarifvertrag zwischen der neuen Bundesvereinigung Arbeitgeber in der Pflege (BVAP) und der Gewerkschaft Verdi haben bereits begonnen. Das Gesetz wird die Grundlage schaffen, einen Tarifvertrag für die Pflegebranche in ganz Deutschland für gültig zu erklären, sobald es eine Einigung zwischen den Tarifpartnern gibt. Damit werden alle Arbeitgeber verpflichtet, diesen Tarifvertrag einzuhalten.
Zusätzlich stellen wir die Mindestlohnkommission Pflege besser auf und machen sie handlungsfähiger. Auf Basis ihrer Vorschläge ist es der Bundesregierung dann möglich, Lohnuntergrenzen und Mindeststandards für Arbeitsbedingungen in der Pflege für ganz Deutschland festzulegen. So knüpfen wir mit diesem Gesetz ein Sicherheitsnetz, damit auch dann die Pflegelöhne spürbar steigen, falls eine Einigung bei den Tarifvertragsverhandlungen nicht zeitnah gelingen sollte.“
________________________________________
Die komplette Pressemitteilung finden Sie hier:
http://www.spdfraktion.de/presse/presse ... egeberufen
Die komplette Pressemitteilung als PDF:
http://www.spdfraktion.de/node/4480290/pdf
________________________________________
Quelle: SPD-Bundestagsfraktion - Internet: http://www.spdfraktion.de
V.i.S.d.P. Herausgeber Carsten Schneider MdB, Redaktion Lena Daldrup
TELEFON (030) 227-522 82 / (030) 227-511 18 TELEFAX (030) 227-568 69
E-MAIL presse@spdfraktion.DE
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Pressemitteilung Nr. 345/2019 - 26.09.2019
Arbeitsgruppen: Arbeit und Soziales, Pflegebeauftragte
Sicherheitsnetz für die Beschäftigten in Pflegeberufen
Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin;
Heike Baehrens, Pflegebeauftragte:
Endlich bessere Bezahlung für Beschäftigte in der Altenpflege. Diese Forderung soll bald Realität werden. Heute debattiert der Bundestag in 1. Lesung über das Pflegelöhneverbesserungsgesetz.
„Beschäftigte in der Pflege haben mit die härtesten Jobs, physisch wie psychisch. Ihr Beitrag für die Pflegebedürftigen und für die Gesellschaft als Ganzes verdient Anerkennung und Wertschätzung. Nicht zuletzt mit Blick auf den demografischen Wandel brauchen wir deshalb bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne insbesondere in der Altenpflege.
Mit dem Pflegelöhneverbesserungsgesetz werden wir dafür doppelt Vorsorge treffen. Die Verhandlungen um einen Tarifvertrag zwischen der neuen Bundesvereinigung Arbeitgeber in der Pflege (BVAP) und der Gewerkschaft Verdi haben bereits begonnen. Das Gesetz wird die Grundlage schaffen, einen Tarifvertrag für die Pflegebranche in ganz Deutschland für gültig zu erklären, sobald es eine Einigung zwischen den Tarifpartnern gibt. Damit werden alle Arbeitgeber verpflichtet, diesen Tarifvertrag einzuhalten.
Zusätzlich stellen wir die Mindestlohnkommission Pflege besser auf und machen sie handlungsfähiger. Auf Basis ihrer Vorschläge ist es der Bundesregierung dann möglich, Lohnuntergrenzen und Mindeststandards für Arbeitsbedingungen in der Pflege für ganz Deutschland festzulegen. So knüpfen wir mit diesem Gesetz ein Sicherheitsnetz, damit auch dann die Pflegelöhne spürbar steigen, falls eine Einigung bei den Tarifvertragsverhandlungen nicht zeitnah gelingen sollte.“
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Die komplette Pressemitteilung finden Sie hier:
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V.i.S.d.P. Herausgeber Carsten Schneider MdB, Redaktion Lena Daldrup
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Bundestag debattiert kontrovers über höhere Pflegelöhne
Deutsches Ärzteblatt vom 26.09.2019:
Bundestag debattiert kontrovers über höhere Pflegelöhne
Berlin – Der Bundestag hat heute kontrovers über verschiedene Wege zu höheren Löhnen in der Altenpflege debattiert. FDP und AfD kritisierten deutlich einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag als Königsweg... [mehr] > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/30 ... 975-pyg8wo
Bundestag debattiert kontrovers über höhere Pflegelöhne
Berlin – Der Bundestag hat heute kontrovers über verschiedene Wege zu höheren Löhnen in der Altenpflege debattiert. FDP und AfD kritisierten deutlich einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag als Königsweg... [mehr] > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/30 ... 975-pyg8wo
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Bruttoentgelt bei Kranken- und Altenpflege
Bruttoentgelt bei Kranken- und Altenpflege
Arbeit und Soziales/Antwort
Berlin: (hib/STO) Das mittlere Bruttoarbeitsentgelt (Median) in der Kranken- und Altenpflege ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/13028
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/130/1913028.pdf ) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/12184 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/121/1912184.pdf ). Wie die Bundesregierung darin ausführt, betrug das Medianentgelt der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe über alle Berufe nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) im vergangenen Jahr 3.304 Euro. Vollzeitbeschäftigte der Berufsgruppe 813 "Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe" erzielten den Angaben zufolge mit 3.392 Euro ein mittleres Bruttoarbeitsentgelt, das um 87 Euro über dem Medianentgelt aller Berufe lag. Das mittlere Bruttoarbeitsentgelt der Vollzeitbeschäftigten in der Berufsgruppe 821 "Altenpflege" war laut Bundesregierung mit 2.645 Euro um 659 Euro niedriger als das Medianentgelt über alle Berufe.
Quelle: Mitteilung vom 07.10.2019
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.ik5@bundestag.de
Arbeit und Soziales/Antwort
Berlin: (hib/STO) Das mittlere Bruttoarbeitsentgelt (Median) in der Kranken- und Altenpflege ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/13028
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/130/1913028.pdf ) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/12184 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/121/1912184.pdf ). Wie die Bundesregierung darin ausführt, betrug das Medianentgelt der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe über alle Berufe nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) im vergangenen Jahr 3.304 Euro. Vollzeitbeschäftigte der Berufsgruppe 813 "Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe" erzielten den Angaben zufolge mit 3.392 Euro ein mittleres Bruttoarbeitsentgelt, das um 87 Euro über dem Medianentgelt aller Berufe lag. Das mittlere Bruttoarbeitsentgelt der Vollzeitbeschäftigten in der Berufsgruppe 821 "Altenpflege" war laut Bundesregierung mit 2.645 Euro um 659 Euro niedriger als das Medianentgelt über alle Berufe.
Quelle: Mitteilung vom 07.10.2019
Deutscher Bundestag
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Diakonie unterstützt gesetzliche Verbesserung der Löhne in der Pflege
Diakonie-Zitat: Diakonie unterstützt gesetzliche Verbesserung der Löhne in der Pflege
Berlin, 21. Oktober 2019 Zur heutigen Anhörung des Ausschusses für Arbeit uns
Soziales des Deutschen Bundestages sagt Dr. Jörg Kruttschnitt, Vorstand Finanzen, Personal und Recht der Diakonie Deutschland:
"Die Diakonie Deutschland unterstützt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Löhne in der Pflege. Die Arbeitsbedingungen unserer Mitarbeitenden sind ein wesentlicher Faktor, um für die Pflege kranker, behinderter und alter Menschen bessere Rahmenbedingungen zu schaffen. Der eingeschlagenen Weg zur tariflichen Festlegung von Lohnuntergrenzen und weiterer Mindestarbeitsbedingungen ist richtig. Zugleich ist sichergestellt, dass die Pflegemindestlohnkommission einen Minimalbetrag festsetzt, falls eine tarifliche Einigung nicht rechtzeitig zustande kommt oder scheitert.
Die Pflegeeinrichtungen der Diakonie fühlen sich aufgrund ihres christlichen Selbstverständnisses zu einer hochwertigen Pflege verpflichtet. Angemessene Löhne und faire Arbeitsbedingungen sind dafür unabdingbar. Entsprechend zeichnen sich die Einrichtungen der Diakonie durch eine hohe Bindung an kollektive Tarife aus und setzen in der Branche Maßstäbe. In der Diakonie sind bundesweit rund 180.000 Mitarbeitende in der stationären und teilstationären Pflege von kranken, alten und behinderten Menschen beschäftigt."
Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Quelle: Pressemitteilung vom 21.10.2019
Dr. Thomas Schiller, Leiter Kommunikation
Pressestelle, Zentrum Kommunikation
T +49 30 65211-1780
F +49 30 65211-3780
pressestelle@diakonie.de
Diakonie Deutschland
Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.
Caroline-Michaelis-Str. 1, 10115 Berlin www.diakonie.de
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Berlin, 21. Oktober 2019 Zur heutigen Anhörung des Ausschusses für Arbeit uns
Soziales des Deutschen Bundestages sagt Dr. Jörg Kruttschnitt, Vorstand Finanzen, Personal und Recht der Diakonie Deutschland:
"Die Diakonie Deutschland unterstützt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Löhne in der Pflege. Die Arbeitsbedingungen unserer Mitarbeitenden sind ein wesentlicher Faktor, um für die Pflege kranker, behinderter und alter Menschen bessere Rahmenbedingungen zu schaffen. Der eingeschlagenen Weg zur tariflichen Festlegung von Lohnuntergrenzen und weiterer Mindestarbeitsbedingungen ist richtig. Zugleich ist sichergestellt, dass die Pflegemindestlohnkommission einen Minimalbetrag festsetzt, falls eine tarifliche Einigung nicht rechtzeitig zustande kommt oder scheitert.
Die Pflegeeinrichtungen der Diakonie fühlen sich aufgrund ihres christlichen Selbstverständnisses zu einer hochwertigen Pflege verpflichtet. Angemessene Löhne und faire Arbeitsbedingungen sind dafür unabdingbar. Entsprechend zeichnen sich die Einrichtungen der Diakonie durch eine hohe Bindung an kollektive Tarife aus und setzen in der Branche Maßstäbe. In der Diakonie sind bundesweit rund 180.000 Mitarbeitende in der stationären und teilstationären Pflege von kranken, alten und behinderten Menschen beschäftigt."
Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Quelle: Pressemitteilung vom 21.10.2019
Dr. Thomas Schiller, Leiter Kommunikation
Pressestelle, Zentrum Kommunikation
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Deutscher Pflegerat unterstützt alle Bestrebungen für einen gerechteren Lohn in der Pflege
PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:
Berlin (21. Oktober 2019, Nr. 27/2019)
Deutscher Pflegerat unterstützt alle Bestrebungen für einen gerechteren Lohn in der Pflege
Auch die Kostenträger müssen endlich ihrer Verantwortung gerecht werden – Steuerfreibetrag sofort umsetzbar
Zur heutigen Öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes für bessere Löhne in der Pflege (Pflegelöhneverbesserungsgesetz) erklärt Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):
„Es besteht dringender Handlungsbedarf für einen gerechteren Lohn in der Langzeitpflege, aber auch für eine flächendeckende tarifliche Entlohnung in allen Sektoren der pflegerischen Versorgung. Das ist in der Gesellschaft allgemein akzeptiert.
Einem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag in der Langzeitpflege steht dabei aus Sicht des Deutschen Pflegerats nichts entgegen. Berücksichtigen müsste dieser regionale Unterschiede und weitere Besonderheiten.
Das gravierende Lohngefälle zwischen den Sektoren sowie den Regionen muss abgebaut werden. Entgeltabweichungen von monatlich bis zu 670 Euro zwischen der Langzeitpflege und der Pflege im Krankenhaus sind nicht nachvollziehbar und angesichts der künftigen weitgehend einheitlichen Ausbildung inakzeptabel. Eine gerechte Entlohnung ist ein wesentliches Element der Verbesserung der Attraktivität des Berufes. Die dafür notwendige Refinanzierung muss sichergestellt werden.
Der Deutsche Pflegerat fordert dazu auf, alle Maßnahmen zur Verbesserung der Lohnsituation umgehend zu nutzen. Eine Alternative könnte dabei die Pflegekommission sein, wie sie jetzt durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung neu strukturiert werden soll.
Die Aufgabe der Kommission liegt in der Festlegung von Mindestlöhnen für die Pflegebranche, künftig auch für Pflegefachpersonen sowie von Mindestarbeitsbedingungen. Ob es dadurch für die Mehrheit der Pflegefachpersonen zu Lohnsteigerungen kommen wird, ist jedoch aus Sicht des Deutschen Pflegerats fraglich.
In der Hand haben es bereits heute die Kostenträger von Kranken- und Pflegekassen sowie die der Sozialhilfeträger. Sie sollten bundesweit endlich für faire Vergütungsverhandlungen und angemessene Vergütungsabschlüsse sorgen, die die Bezahlung eines gerechten Lohns ermöglichen. Hierzu gehört auch eine Zahlung von Zuschlägen für Wochenendarbeit, in der Nacht sowie an Feiertagen, die weit über eine tarifliche Regelung hinausgeht. An Wochenenden sollte dieser Zuschlag 100 bis 150 Prozent betragen. Damit würde den in der Pflege Tätigen ein Ausgleich für die belastenden ungünstigen Arbeitszeiten und die damit einhergehende schlechte Work-Life-Balance geboten werden.
Der Gesetzentwurf darf zudem nicht Halt machen an weiteren Überlegungen. Sofort umgesetzt werden könnte beispielsweise die Einführung eines Steuerfreibetrags für professionell Pflegende am Bett. Das würde zugleich auch zu keinen weiteren finanziellen Belastungen der Pflegebedürftigen oder deren Angehörigen führen.“
Ansprechpartnerin:
Irene Maier
Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 15 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsident des Deutschen Pflegerats ist Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:
Berlin (21. Oktober 2019, Nr. 27/2019)
Deutscher Pflegerat unterstützt alle Bestrebungen für einen gerechteren Lohn in der Pflege
Auch die Kostenträger müssen endlich ihrer Verantwortung gerecht werden – Steuerfreibetrag sofort umsetzbar
Zur heutigen Öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes für bessere Löhne in der Pflege (Pflegelöhneverbesserungsgesetz) erklärt Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):
„Es besteht dringender Handlungsbedarf für einen gerechteren Lohn in der Langzeitpflege, aber auch für eine flächendeckende tarifliche Entlohnung in allen Sektoren der pflegerischen Versorgung. Das ist in der Gesellschaft allgemein akzeptiert.
Einem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag in der Langzeitpflege steht dabei aus Sicht des Deutschen Pflegerats nichts entgegen. Berücksichtigen müsste dieser regionale Unterschiede und weitere Besonderheiten.
Das gravierende Lohngefälle zwischen den Sektoren sowie den Regionen muss abgebaut werden. Entgeltabweichungen von monatlich bis zu 670 Euro zwischen der Langzeitpflege und der Pflege im Krankenhaus sind nicht nachvollziehbar und angesichts der künftigen weitgehend einheitlichen Ausbildung inakzeptabel. Eine gerechte Entlohnung ist ein wesentliches Element der Verbesserung der Attraktivität des Berufes. Die dafür notwendige Refinanzierung muss sichergestellt werden.
Der Deutsche Pflegerat fordert dazu auf, alle Maßnahmen zur Verbesserung der Lohnsituation umgehend zu nutzen. Eine Alternative könnte dabei die Pflegekommission sein, wie sie jetzt durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung neu strukturiert werden soll.
Die Aufgabe der Kommission liegt in der Festlegung von Mindestlöhnen für die Pflegebranche, künftig auch für Pflegefachpersonen sowie von Mindestarbeitsbedingungen. Ob es dadurch für die Mehrheit der Pflegefachpersonen zu Lohnsteigerungen kommen wird, ist jedoch aus Sicht des Deutschen Pflegerats fraglich.
In der Hand haben es bereits heute die Kostenträger von Kranken- und Pflegekassen sowie die der Sozialhilfeträger. Sie sollten bundesweit endlich für faire Vergütungsverhandlungen und angemessene Vergütungsabschlüsse sorgen, die die Bezahlung eines gerechten Lohns ermöglichen. Hierzu gehört auch eine Zahlung von Zuschlägen für Wochenendarbeit, in der Nacht sowie an Feiertagen, die weit über eine tarifliche Regelung hinausgeht. An Wochenenden sollte dieser Zuschlag 100 bis 150 Prozent betragen. Damit würde den in der Pflege Tätigen ein Ausgleich für die belastenden ungünstigen Arbeitszeiten und die damit einhergehende schlechte Work-Life-Balance geboten werden.
Der Gesetzentwurf darf zudem nicht Halt machen an weiteren Überlegungen. Sofort umgesetzt werden könnte beispielsweise die Einführung eines Steuerfreibetrags für professionell Pflegende am Bett. Das würde zugleich auch zu keinen weiteren finanziellen Belastungen der Pflegebedürftigen oder deren Angehörigen führen.“
Ansprechpartnerin:
Irene Maier
Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
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Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 15 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsident des Deutschen Pflegerats ist Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).