Vorsorgeregister bewährt sich
Täglich bis zu 300 Anfragen von Gerichten/Schon mehr als 300.000 Vollmachten in Berlin registriert
Deutsche Gerichte greifen derzeit bis zu 300 mal pro Tag auf das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer in Betreuungsverfahren zu. Das zeigt der aktuelle Jahresbericht des Zentralen Vorsorgeregisters, den die Bundesnotarkammer heute vorstellt. Allein im letzten Quartal 2005 hat das Register über 17.000 Anfragen von den Gerichten bearbeitet, die nach Vorsorgevollmachten von Personen in hilfloser Lage forschten.
„Die zahlreichen Nachforschungen zeigen, wie wichtig und richtig der Aufbau einer bundesweiten Vorsorgedatenbank war. Schon auf Grund der ersten Zahlen lässt sich feststellen, dass Vorsorgevollmachten damit leichter gefunden und unnötige Betreuungsverfahren vermieden werden können. Das Zentrale Vorsorgeregister hat die Vorsorgevollmacht als Mittel der Selbstbestimmung gestärkt. Denn nur eine Vollmacht, die im Betreuungsfall auch gefunden wird, ist eine wirkungsvolle Vollmacht“, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
„Bereits in ca. 2.500 Fällen konnte das Register helfen und den Gerichten Daten zur Verfügung stellen“, sagt Dr. Tilman Götte, Präsident der Bundesnotarkammer. Götte weiter: „Diese Zahl ist umso erfreulicher als das Register erst im März 2005 in seinen Vollbetrieb übergegangen war und die Online-Abfrage durch die Gerichte bundesweit im Laufe des Jahres realisiert worden ist.“
Per Vorsorgevollmacht können Bürgerinnen und Bürger festlegen, wer für sie wirtschaftliche und medizinische Entscheidungen trifft, wenn sie nach einer Krankheit oder nach einem Unfall dazu nicht mehr in der Lage sind. Damit Gerichte auf diese Vollmachten schnell finden, hat die Bundesnotarkammer im gesetzlichen Auftrag das Zentrale Vorsorgeregister aufgebaut. Bürgerinnen und Bürger können ihre Vorsorgevollmacht über das Internet ( http://www.vorsorgeregister.de ) oder per Post an das Zentrale Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer melden. Auch der Notar oder Rechtsanwalt, der bei der Errichtung rechtlich beraten hat, kann weiterhelfen. Mehr als 300.000 Bürger, so zeigt der Jahresbericht, haben ihre Vollmachten bereits eintragen lassen, und jeden Monat kommen etwa 10.000 weitere hinzu. Die einmalige Gebühr pro Registrierung beträgt in der Regel pro Dokument zwischen 10 € und 20 €.
Weitere Informationen zum Zentralen Vorsorgeregister gibt es unter http://www.vorsorgeregister.de oder bei der Bundesnotarkammer - Zentrales Vorsorgeregister, Postfach 08 01 51, 10001 Berlin, Tel.: 01805 35 50 50 (0,12 € / Min.). Der Jahresbericht des Zentralen Vorsorgeregisters ist unter http://www.bnotk.de veröffentlicht.
Ausführliche Informationen zum derzeit geltenden Betreuungsrecht und zur Vorsorgevollmacht sind auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums der Justiz unter http://www.bmj.de/enid/Ratgeber/Betreuungsrecht_kh.html erhältlich.
Quelle: Pressemitteilung vom 1.3.2006
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Ulf Gerder, Dr. Henning Plöger, Christiane Wirtz
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 01888 580-9030
Telefax 01888 580-9046
presse@bmj.bund.de
Vorsorgeregister bewährt sich
Moderator: WernerSchell
Registrierung und Archivierung von Vorsorgeverfügungen
Pressemitteilung 09.03.2006
Elektronische Registrierung und Archivierung von Vorsorgeverfügungen in Deutschland
Die Wichtigkeit der zentralen Hinterlegung von Vorsorgeverfügungen hat Bundesministerin Brigitte Zypries erneut hervorgehoben: "... nur eine Vollmacht, die im Betreuungsfall auch gefunden wird, ist eine wirkungsvolle Vollmacht." In Deutschland erfolgt die Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, die Archivierung in einer Online-Datenbank beim Verfügungszentralregister.
Das zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer kann gem. § 78a BNotO Meldungen zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, allerdings nicht zu Patientenverfügungsdokumenten entgegennehmen. Die registrierten Informationen erhalten Gerichte auf Anfrage.
Das Archiv des Verfügungszentralregisters nimmt die Vorsorgedokumente, insbesondere Patientenverfügungen auf. Hier werden Vollmachten und Verfügungen sowohl im Original archiviert als auch datengesichert elektronisch verarbeitet in einer Online-Datenbank hinterlegt. Diese elektronischen Dokumente bietet das Verfügungszentralregister im Ernstfall Gerichten und Krankenhäusern kostenfrei und rund um die Uhr zur Abfrage an.
Alle Gerichte und Krankenhäuser in Deutschland sind per passwortgestütztem Zugangscode in der Lage, datengesichert direkt online die PDF-Dokumente abzurufen und auszudrucken, um entsprechend diesen handeln zu können.
Weitere, z. T. gemeinnützige Institutionen bieten ebenfalls gegen Gebühr die Aufbewahrung von Patientenverfügungen auf konventionelle Art an, so z. B. der Humanistische Verband Deutschlands, das DRK und die Volkssolidarität. Die Deutsche Hospizstiftung ermöglicht diesen Service ihren Mitgliedern im Rahmen ihrer Mitgliedschaft. Auf Anfrage können dort Berechtigte per Post oder Fax die Dokumente erhalten.
Jeder, der seine Vorsorgedokumente hinterlegt hat, sollte unbedingt die Hinweiskarte dazu bei sich führen, um den Hinterlegungsort zu benennen.
Das Verfügungszentralregister der DVZ - Deutsche Verfügungszentrale AG bietet mit dem Angebot der unkomplizierten Online-Abfrage einen Service ohne Zeitverzug und Umwege im Interesse von Patienten, Ärzten, Betreuten, Betreuern und Richtern an.
Zukünftig soll dieser Service mit der elektronischen Gesundheitsakte sowie der elektronischen Gesundheitskarte verknüpft werden.
Alle Informationen unter: www.dvzag.de
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Viktoria Zumpe
Referentin Öffentlichkeitsarbeit
Verfügungszentralregister
DVZ - Deutsche Verfügungszentrale AG
Königstraße 5a
01097 Dresden
Tel 0351-811 74 32
Fax 0351-811 74 45
http://www.dvzag.de
pr@dvzag.de
Elektronische Registrierung und Archivierung von Vorsorgeverfügungen in Deutschland
Die Wichtigkeit der zentralen Hinterlegung von Vorsorgeverfügungen hat Bundesministerin Brigitte Zypries erneut hervorgehoben: "... nur eine Vollmacht, die im Betreuungsfall auch gefunden wird, ist eine wirkungsvolle Vollmacht." In Deutschland erfolgt die Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, die Archivierung in einer Online-Datenbank beim Verfügungszentralregister.
Das zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer kann gem. § 78a BNotO Meldungen zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, allerdings nicht zu Patientenverfügungsdokumenten entgegennehmen. Die registrierten Informationen erhalten Gerichte auf Anfrage.
Das Archiv des Verfügungszentralregisters nimmt die Vorsorgedokumente, insbesondere Patientenverfügungen auf. Hier werden Vollmachten und Verfügungen sowohl im Original archiviert als auch datengesichert elektronisch verarbeitet in einer Online-Datenbank hinterlegt. Diese elektronischen Dokumente bietet das Verfügungszentralregister im Ernstfall Gerichten und Krankenhäusern kostenfrei und rund um die Uhr zur Abfrage an.
Alle Gerichte und Krankenhäuser in Deutschland sind per passwortgestütztem Zugangscode in der Lage, datengesichert direkt online die PDF-Dokumente abzurufen und auszudrucken, um entsprechend diesen handeln zu können.
Weitere, z. T. gemeinnützige Institutionen bieten ebenfalls gegen Gebühr die Aufbewahrung von Patientenverfügungen auf konventionelle Art an, so z. B. der Humanistische Verband Deutschlands, das DRK und die Volkssolidarität. Die Deutsche Hospizstiftung ermöglicht diesen Service ihren Mitgliedern im Rahmen ihrer Mitgliedschaft. Auf Anfrage können dort Berechtigte per Post oder Fax die Dokumente erhalten.
Jeder, der seine Vorsorgedokumente hinterlegt hat, sollte unbedingt die Hinweiskarte dazu bei sich führen, um den Hinterlegungsort zu benennen.
Das Verfügungszentralregister der DVZ - Deutsche Verfügungszentrale AG bietet mit dem Angebot der unkomplizierten Online-Abfrage einen Service ohne Zeitverzug und Umwege im Interesse von Patienten, Ärzten, Betreuten, Betreuern und Richtern an.
Zukünftig soll dieser Service mit der elektronischen Gesundheitsakte sowie der elektronischen Gesundheitskarte verknüpft werden.
Alle Informationen unter: www.dvzag.de
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Viktoria Zumpe
Referentin Öffentlichkeitsarbeit
Verfügungszentralregister
DVZ - Deutsche Verfügungszentrale AG
Königstraße 5a
01097 Dresden
Tel 0351-811 74 32
Fax 0351-811 74 45
http://www.dvzag.de
pr@dvzag.de
VORSORGE-Register unter Rechtsaufsicht des BMJ
Drei Erfolgsgeschichten – wie es besser geht, ohne teu(r)er zu sein
1.) Der Feierabend:
Essen. Ein katholisches Pflegeheim im Ruhrgebiet lebt es vor:
Die Bewohner fühlen sich im „Marienhaus“ wohl, das Personal auch. Das eine geht nicht ohne das andere - sagt Georg Bonerz, der Heimleiter. Er kommt aus Duisburg-Marxloh, einem Arbeiterviertel.
„Wir bemühen uns, hier alles offen zu halten“, betont Bonerz. Es gibt täglich um neun Uhr Konferenzen, in denen Probleme besprochen werden. Und eins macht Bonerz seinen Mitarbeiter/innen immer wieder deutlich: „Wir leben von den Bewohnern.“ - Seine eigene Mutter zählt übrigens auch dazu ...
http://www.tagesspiegel.de/dritte-seite ... 400461.asp
2.) Das VORSORGE-Register unter Rechtsaufsicht des BMJ
Berlin. Mehr als 300.000 Bürger/innen haben ihre Vollmachten bereits in das im gesetzlichen Auftrag (§§ 78 a ff. BNotO) aufgebaute zentrale VORSORGE-Register der Bundesnotarkammer eintragen lassen. Diese Zahlen sind umso beeindruckender, als das VORSORGE-Register in Berlin erst im März 2005 seinen Vollbetrieb aufgenommen hat, d.h. seitdem auch Vollmachts-Formulare ohne Einschaltung eines Notars oder Rechtsanwalts hier registriert werden können.
„Das Zentrale Vorsorgeregister hat die Vorsorgevollmacht als Mittel der Selbstbestimmung gestärkt ... “, erklärte dazu Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Die einmalige Gebühr pro Registrierung (nicht: Hinterlegung im Originial!) unter Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Justiz beträgt in der Regel pro Dokument zwischen 10 Euro und 20 Euro.
Weitere Informationen:
http://www.vorsorgeregister.de
oder bei der Bundesnotarkammer - Zentrales Vorsorgeregister, Postfach 08 01 51, 10001 Berlin, Tel.: 01805 35 50 50 (0,12 â‚ / Min.).
3.) Die Broschüre STANDARD-PATIENTENVERFÜGUNG
Die vor 3 Wochen herausgegebene Broschüre Standard-Patientenverfügung (die auch alle anderen Vorsorge-Formulare zum Heraustrennen enthält) ist bereits über 6.000 mal von Einrichtungen wie Betreuungsbehörden, Kliniken, Medizinischen Einrichtungen, Hospizdiensten und anderen Beratungsstellen (zunächst je 3 Exemplare) bestellt worden. Die Bundesbeauftragte des Humanistischen Verbandes Deutschlands für Patientenverfügungen, Gita Neumann, hat daran mitgewirkt: „Das bundesweite Interesse an einer leicht nutzbaren Standard-Patientenverfügung übersteigt bei weitem unsere Erwartungen." Werbung – außer einigen Hinweisen in Internet-Foren – habe es bisher nicht gegeben. "Wir selbst befürworten zwar nach wie vor die qualitativ hochwertigere Erstellung einer individuell-konkreten Patientenverfügung. Denn diese enthält auch situationsbezogene Abwägungen und eigene Wertvorstellen, die später zur Auslegung entscheidend sind“, so Neumann. Im Laufe der letzten Jahre sei aber klar geworden, dass dieses Modell wohl eher einer anspruchsvollen Minderheit vorbehalten bleibt. Auch der „breiten Bevölkerung“ müsse aber eine vernünftige Patientenverfügung angeboten werden, die allgemeinen medizinischen, rechtlichen und ethischen Standards entspricht.
Die DIN-A-4 Broschüre „Standard-Patientenverfügung“ mit allen Vollmachten ist gegen Einsendung von 2 x 1,45 Euro in Briefmarken erhältlich bei: Humanistischer Verband Deutschlands, Wallstr. 65, 10179 Berlin, Tel. 030 – 613 90 411 (Tel. kostenlos). Eine Erstellung aufgrund individueller Optionen zu medizinischen Fragestellungen ist für 24 Euro möglich, online für 18 Euro unter:
http://www.standard-patientenverfuegung.de
(Bei den Bearbeitungsgebühren sind jeweils Ermäßigungen für finanzschwache Interessenten vorgesehen)
Zum derzeit geltenden Betreuungsrecht und zur Vorsorgevollmacht auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums der Justiz unter:
http://www.bmj.de/enid/Ratgeber/Betreuungsrecht_kh.html
Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 11.3.2006
http://www.patientenverfuegung.de
1.) Der Feierabend:
Essen. Ein katholisches Pflegeheim im Ruhrgebiet lebt es vor:
Die Bewohner fühlen sich im „Marienhaus“ wohl, das Personal auch. Das eine geht nicht ohne das andere - sagt Georg Bonerz, der Heimleiter. Er kommt aus Duisburg-Marxloh, einem Arbeiterviertel.
„Wir bemühen uns, hier alles offen zu halten“, betont Bonerz. Es gibt täglich um neun Uhr Konferenzen, in denen Probleme besprochen werden. Und eins macht Bonerz seinen Mitarbeiter/innen immer wieder deutlich: „Wir leben von den Bewohnern.“ - Seine eigene Mutter zählt übrigens auch dazu ...
http://www.tagesspiegel.de/dritte-seite ... 400461.asp
2.) Das VORSORGE-Register unter Rechtsaufsicht des BMJ
Berlin. Mehr als 300.000 Bürger/innen haben ihre Vollmachten bereits in das im gesetzlichen Auftrag (§§ 78 a ff. BNotO) aufgebaute zentrale VORSORGE-Register der Bundesnotarkammer eintragen lassen. Diese Zahlen sind umso beeindruckender, als das VORSORGE-Register in Berlin erst im März 2005 seinen Vollbetrieb aufgenommen hat, d.h. seitdem auch Vollmachts-Formulare ohne Einschaltung eines Notars oder Rechtsanwalts hier registriert werden können.
„Das Zentrale Vorsorgeregister hat die Vorsorgevollmacht als Mittel der Selbstbestimmung gestärkt ... “, erklärte dazu Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Die einmalige Gebühr pro Registrierung (nicht: Hinterlegung im Originial!) unter Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Justiz beträgt in der Regel pro Dokument zwischen 10 Euro und 20 Euro.
Weitere Informationen:
http://www.vorsorgeregister.de
oder bei der Bundesnotarkammer - Zentrales Vorsorgeregister, Postfach 08 01 51, 10001 Berlin, Tel.: 01805 35 50 50 (0,12 â‚ / Min.).
3.) Die Broschüre STANDARD-PATIENTENVERFÜGUNG
Die vor 3 Wochen herausgegebene Broschüre Standard-Patientenverfügung (die auch alle anderen Vorsorge-Formulare zum Heraustrennen enthält) ist bereits über 6.000 mal von Einrichtungen wie Betreuungsbehörden, Kliniken, Medizinischen Einrichtungen, Hospizdiensten und anderen Beratungsstellen (zunächst je 3 Exemplare) bestellt worden. Die Bundesbeauftragte des Humanistischen Verbandes Deutschlands für Patientenverfügungen, Gita Neumann, hat daran mitgewirkt: „Das bundesweite Interesse an einer leicht nutzbaren Standard-Patientenverfügung übersteigt bei weitem unsere Erwartungen." Werbung – außer einigen Hinweisen in Internet-Foren – habe es bisher nicht gegeben. "Wir selbst befürworten zwar nach wie vor die qualitativ hochwertigere Erstellung einer individuell-konkreten Patientenverfügung. Denn diese enthält auch situationsbezogene Abwägungen und eigene Wertvorstellen, die später zur Auslegung entscheidend sind“, so Neumann. Im Laufe der letzten Jahre sei aber klar geworden, dass dieses Modell wohl eher einer anspruchsvollen Minderheit vorbehalten bleibt. Auch der „breiten Bevölkerung“ müsse aber eine vernünftige Patientenverfügung angeboten werden, die allgemeinen medizinischen, rechtlichen und ethischen Standards entspricht.
Die DIN-A-4 Broschüre „Standard-Patientenverfügung“ mit allen Vollmachten ist gegen Einsendung von 2 x 1,45 Euro in Briefmarken erhältlich bei: Humanistischer Verband Deutschlands, Wallstr. 65, 10179 Berlin, Tel. 030 – 613 90 411 (Tel. kostenlos). Eine Erstellung aufgrund individueller Optionen zu medizinischen Fragestellungen ist für 24 Euro möglich, online für 18 Euro unter:
http://www.standard-patientenverfuegung.de
(Bei den Bearbeitungsgebühren sind jeweils Ermäßigungen für finanzschwache Interessenten vorgesehen)
Zum derzeit geltenden Betreuungsrecht und zur Vorsorgevollmacht auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums der Justiz unter:
http://www.bmj.de/enid/Ratgeber/Betreuungsrecht_kh.html
Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 11.3.2006
http://www.patientenverfuegung.de
500.000 Einträge im Zentralen Vorsorgeregister
500.000 Einträge im Zentralen Vorsorgeregister
Vollmacht muss im Ernstfall auffindbar sein
Frühzeitige Vorsorge für Krankheit und Alter fordert Bundesjustizministerin Brigitte Zypries von den Bundesbürgern und rät zur Registrierung in einer bundesweiten Vorsorgedatei. ...
...
Weiter unter
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldun ... F1,00.html
Quelle: tagesschau-newsletter vom 17.04.2007
Vollmacht muss im Ernstfall auffindbar sein
Frühzeitige Vorsorge für Krankheit und Alter fordert Bundesjustizministerin Brigitte Zypries von den Bundesbürgern und rät zur Registrierung in einer bundesweiten Vorsorgedatei. ...
...
Weiter unter
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldun ... F1,00.html
Quelle: tagesschau-newsletter vom 17.04.2007
http://www.stiftung-vorsorgedatenbank.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Stiftung VorsorgeDatenbank ist eine Online-Plattform, die den Aufbewahrungsort der Patientenverfügungen registriert und diese Informationen rund um die Uhr und datengesichert den zugangsberechtigten Ärzten und Krankenhäusern zur Verfügung stellt.
Der Service beinhaltet eine lebenslange Registrierung mit einer Einmalzahlung von ? 34,50 inkl. MwSt. und die Ausstellung eines Notfallausweises. Zukünftig erhält der Kunde Informationen über Rechtsänderungen und technische Innovationen über die Online-Plattform http://www.stiftung-vorsorgedatenbank.de.
Registriert werden in der Stiftung VorsorgeDatenbank die persönlichen Daten des Verfügenden/Auftraggebers und die Angaben über den Aufbewahrungsort (zu Hause, Arzt, Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater, Institutionen).
Alle Krankenhäuser, die Mitglieder der Deutschen Krankenhausgesellschaft sind, haben den vertraulichen Zugangscode über den Kooperationspartner http://www.dvzag.de zu der Datenbank erhalten. Sofern der Zugangscode im Einzelfall nicht vorliegen sollte, können alle Krankenhäuser nach Kenntnis des Notfallausweises die registrierten Informationen per Telefax anfragen.
Das abfragende Krankenhaus wird in diesem Fall aus Gründen des Datenschutzes identifiziert und erhält die Informationen kurzfristigst per Telefax übersandt. Einzelheiten können Sie im Internet unter http://www.stiftung-vorsorgedatenbank.de ersehen.
Wir bitten Sie, diesen Service in Ihren Publikationen bekannt zu machen, denn die beste Patientenverfügung ist wertlos, wenn sie im gesundheitlichen Krisenfall nicht aufgefunden werden kann.
Mit freundlichen Grüßen aus Dresden
RA JUDr. Heinrich Meyer-Götz
Vorstand
Stiftung VorsorgeDatenbank
Königstraße 5a
01097 Dresden
Telefon 0351 - 811 74 32
Telefax 0351 - 808 18 20
info@stiftung-vorsorgedatenbank.de
http://www.stiftung-vorsorgedatenbank.de
Quelle: Pressemitteilung vom 25.1.2008
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Das abfragende Krankenhaus wird in diesem Fall aus Gründen des Datenschutzes identifiziert und erhält die Informationen kurzfristigst per Telefax übersandt. Einzelheiten können Sie im Internet unter http://www.stiftung-vorsorgedatenbank.de ersehen.
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http://www.stiftung-vorsorgedatenbank.de
Quelle: Pressemitteilung vom 25.1.2008