Doping ist mit dem Arztberuf unvereinbar
25.05.2007 (Bundesärztekammer) – Statement von Dr. Udo Wolter, Vorsitzender der Berufsordnungsgremien der Bundesärztekammer
"Oberstes Gebot ärztlichen Handelns ist die Erhaltung und die Wiederherstellung der Gesundheit des Patienten ? Doping aber bewirkt die völlige Überforderung des Körpers und zerstört damit die Gesundheit des Patienten. Kein Arzt, der sich an den Hippokratischen Eid gebunden fühlt, wird Doping durchführen. Doping ist vorsätzliche Körperverletzung und mit dem Arztberuf völlig unvereinbar. Wenn sich ein Arzt eines solchen Vergehens schuldig gemacht hat, kann dies bei besonderer Schwere mit dem Widerruf der Approbation belegt werden", sagte Dr. Udo Wolter, Vorsitzender der Berufsordnungsgremien der Bundesärztekammer und Präsident der Landesärztekammer Brandenburg.
Wolter verwies auf Regelungen in der (Muster-)Berufsordnung der deutschen Ärztinnen und Ärzte (MBO), nach denen die Mitwirkung eines Arztes an Dopingpraktiken gegen dessen Berufspflicht verstößt, den Beruf nach seinem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit auszuüben (§ 2 Abs. 1 MBO), und insbesondere gegen den Auftrag, Leben zu erhalten und die Gesundheit zu schützen (§ 1 Abs. 2 MBO).
Verfahren zum Entzug der ärztlichen Approbation
http://www.bundesaerztekammer.de/page.a ... 1.169.5425
Quelle: Pressemitteilung der Bundesärztekammer vom 25.5.2007
http://www.bundesaerztekammer.de/page.a ... 75.77.5426
Doping ist mit dem Arztberuf unvereinbar
Moderator: WernerSchell
Was für eine Heuchelei
Financial Times Deutschland, 25.Mai 2007
Eingeschränktes Risiko
von Stefan Osterhaus (Berlin)
Ihre Tätigkeit im deutschen Sport dürfte beendet sein. Doch ob Lothar Heinrich und Andreas Schmid, die Ärzte von der Freiburger Universitätsklinik, die dem Team Telekom mittels Epo zu ausdauernden Bergfahrten verholfen haben, nicht nach einer Schamfrist wieder praktizieren können, ist ungewiss.
Auch wenn die Uniklinik sie am Donnerstag gefeuert hat: Der Entzug ihrer Approbation steht noch nicht an. Werner Franke, der Heidelberger Zellbiologe und passionierte Dopingverfolger, verweist stets auf die Möglichkeit im Rahmen des Arzneimittelgesetzes, Ärzte belangen zu können. Angewendet wurde sie bisher nicht, weswegen Franke klagt, "dass die deutschen Ärztekammern sich ungeheuer schwertun, selbst eindeutig kriminelle - und durch Strafurteile dokumentierte - Taten ärztlichen Fehlverhaltens entsprechend zu ahnden."
....
Eingeschränktes Risiko
http://www.ftd.de/sport/:Eingeschr%E4nk ... 04353.html
Eingeschränktes Risiko
von Stefan Osterhaus (Berlin)
Ihre Tätigkeit im deutschen Sport dürfte beendet sein. Doch ob Lothar Heinrich und Andreas Schmid, die Ärzte von der Freiburger Universitätsklinik, die dem Team Telekom mittels Epo zu ausdauernden Bergfahrten verholfen haben, nicht nach einer Schamfrist wieder praktizieren können, ist ungewiss.
Auch wenn die Uniklinik sie am Donnerstag gefeuert hat: Der Entzug ihrer Approbation steht noch nicht an. Werner Franke, der Heidelberger Zellbiologe und passionierte Dopingverfolger, verweist stets auf die Möglichkeit im Rahmen des Arzneimittelgesetzes, Ärzte belangen zu können. Angewendet wurde sie bisher nicht, weswegen Franke klagt, "dass die deutschen Ärztekammern sich ungeheuer schwertun, selbst eindeutig kriminelle - und durch Strafurteile dokumentierte - Taten ärztlichen Fehlverhaltens entsprechend zu ahnden."
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Eingeschränktes Risiko
http://www.ftd.de/sport/:Eingeschr%E4nk ... 04353.html