“Wird ein Patient bei einer ambulanten Behandlung so stark sediert, daß seine Tauglichkeit für den Straßenverkehr für einen längeren Zeitraum erheblich eingeschränkt ist, kann dies für den behandelnden Arzt die Verpflichtung begründen, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, daß sich der Patient nach der durchgeführten Behandlung nicht unbemerkt entfernt.” (amtlicher Leitsatz)
Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 08.04.2003 - VI ZR 265/02 -
Siehe die Urteilsschrift unter
http://www.recht-in.de/urteile/urteilze ... _id=104608
Sedierter Patient - Schutzpflichten des Arztes!
Moderator: WernerSchell