BÄK: Infos über Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen
Freitag, 22. Juni 2007
Berlin - Die Arbeit der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen stellt die Bundesärztekammer in einer Broschüre vor. Sie richtet sich an Ärzte und Patienten. Beide Gremien wurden 1975 bei den Landesärztekammern eingerichtet. Sie sollen klären, ob gesundheitliche Komplikationen auf Fehlern von Ärzten in Klinik oder Praxis beruhen.
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weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=28889
Infos über Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen
Moderator: WernerSchell
Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen
Informationen gibt es auch unter
Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler
http://www.aekno.de/htmljava/frameset.a ... e=navi.htm
Broschüre: Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern (vom 18.4.2007)
http://www.baek.de/page.asp?his=2.59.5301
Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler
http://www.aekno.de/htmljava/frameset.a ... e=navi.htm
Broschüre: Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern (vom 18.4.2007)
http://www.baek.de/page.asp?his=2.59.5301
Patientenschutz bedeutet, Fehler nicht zu vertuschen
Patientenschutz bedeutet, Fehler nicht zu vertuschen - Windhorst: Gutachterkommission für ärztliche Haftpflichtfragen ist Garant für Objektivität
Münster, 22. August 2007 - äk32/07/hei
Die Gutachterkommission für ärztliche Haftpflichtfragen ist der Garant für Objektivität bei der Beurteilung von vermeintlichen Behandlungsfehlern. Dies erklärt der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. med. Theodor Windhorst, anlässlich des Festaktes zum 30jährigen Bestehen der Kommission am heutigen Mittwoch (22. August). In den vergangenen drei Jahrzehnten habe sich die Gutachterkommission durch ihre kompetente und zuverlässige Arbeit eine hohe Akzeptanz erarbeitet.
„Bei Vorwürfen von ärztlichen Fehlern wollen wir nichts unter den Teppich der Kollegialität kehren“, sagte Windhorst. Es gehe nicht darum, bei Auseinandersetzungen zwischen Patienten und Ärzten zugunsten der Ärzte einzugreifen und Ansprüche abzuwehren. „Vielmehr soll die fachliche Unterlegenheit des Patienten ausgeglichen werden, um den berechtigten Aufklärungsanspruch beider Parteien neutral zu berücksichtigen.“ Die Objektivität der Gutachterkommission werde nicht zuletzt dadurch gewährleistet, dass sie keine Abteilung der Ärztekammer sei, sondern eine eigenständige Einrichtung mit eigenem Statut, die von ebenso erfahrenen wie unabhängigen Juristen geleitet werde. Der Kammerpräsident betonte besonders die „hohe Befriedungsfunktion“ der Gutachterkommission. Eine Evaluation hat gezeigt, dass über 80 Prozent der Auseinandersetzungen durch die Kommissionsarbeit endgültig beigelegt werden konnten.
„Patientenschutz bedeutet auch und gerade, dass Fehler nicht vertuscht werden. Vielmehr müssen festgestellte Fehler ausgewertet und zum Anlass genommen werden, das ärztliche Handeln stetig zu verbessern“, so Kammerpräsident Windhorst. Durch die Auswertung der Ergebnisse der Gutachterkommission und eine entsprechende Anpassung des Fortbildungsangebotes für Ärzte will die Ärztekammer verhindern, dass sich Fehler wiederholen. „Wir stellen zum Beispiel exemplarische Fälle in unseren Fachmedien dar und informieren die Ärzte so über Fehlermöglichkeiten. Zudem evaluieren wir die Arbeit der Gutacherkommission regelmäßig.“
Windhorst verlangte, dass die Ärzteschaft noch stärker als bisher zu einer „Kultur des Umgangs mit Fehlern“ komme. Zwischenfälle dürften nicht verschwiegen, sondern müssten offensiv aufgearbeitet werden. Mit der Etablierung eines Beauftragten für Patientensicherheit habe die Ärztekammer Westfalen-Lippe ein deutliches Signal gesetzt, die Patientensicherheit zu erhöhen.
Im Jahr 2006 stagnierte die Zahl der Eingaben. Die Patientenbeschwerden und die dann festgestellten Behandlungsfehler in Westfalen-Lippe waren rückläufig. Es gingen im vergangenen Jahr 1.400 Anträge bei der Gutachterkommission für ärztliche Haftpflichtfragen ein, 996 Verfahren wurden danach abschließend behandelt. Von diesen Entscheidungen waren 1.122 Ärzte betroffen. Für 974 Ärzte (86,8 Prozent) sind ärztliche Fehlbehandlungen verneint, in 148 Verfahren (13,2 Prozent) ist ein ärztlicher Behandlungsfehler und ein darauf beruhender Gesundheitsschaden festgestellt worden.
Quelle: Pressemitteilung vom 21.8.2007
http://www.aekwl.de/index.php?id=123&tx ... 656ca11ab6
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=29553
Münster, 22. August 2007 - äk32/07/hei
Die Gutachterkommission für ärztliche Haftpflichtfragen ist der Garant für Objektivität bei der Beurteilung von vermeintlichen Behandlungsfehlern. Dies erklärt der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. med. Theodor Windhorst, anlässlich des Festaktes zum 30jährigen Bestehen der Kommission am heutigen Mittwoch (22. August). In den vergangenen drei Jahrzehnten habe sich die Gutachterkommission durch ihre kompetente und zuverlässige Arbeit eine hohe Akzeptanz erarbeitet.
„Bei Vorwürfen von ärztlichen Fehlern wollen wir nichts unter den Teppich der Kollegialität kehren“, sagte Windhorst. Es gehe nicht darum, bei Auseinandersetzungen zwischen Patienten und Ärzten zugunsten der Ärzte einzugreifen und Ansprüche abzuwehren. „Vielmehr soll die fachliche Unterlegenheit des Patienten ausgeglichen werden, um den berechtigten Aufklärungsanspruch beider Parteien neutral zu berücksichtigen.“ Die Objektivität der Gutachterkommission werde nicht zuletzt dadurch gewährleistet, dass sie keine Abteilung der Ärztekammer sei, sondern eine eigenständige Einrichtung mit eigenem Statut, die von ebenso erfahrenen wie unabhängigen Juristen geleitet werde. Der Kammerpräsident betonte besonders die „hohe Befriedungsfunktion“ der Gutachterkommission. Eine Evaluation hat gezeigt, dass über 80 Prozent der Auseinandersetzungen durch die Kommissionsarbeit endgültig beigelegt werden konnten.
„Patientenschutz bedeutet auch und gerade, dass Fehler nicht vertuscht werden. Vielmehr müssen festgestellte Fehler ausgewertet und zum Anlass genommen werden, das ärztliche Handeln stetig zu verbessern“, so Kammerpräsident Windhorst. Durch die Auswertung der Ergebnisse der Gutachterkommission und eine entsprechende Anpassung des Fortbildungsangebotes für Ärzte will die Ärztekammer verhindern, dass sich Fehler wiederholen. „Wir stellen zum Beispiel exemplarische Fälle in unseren Fachmedien dar und informieren die Ärzte so über Fehlermöglichkeiten. Zudem evaluieren wir die Arbeit der Gutacherkommission regelmäßig.“
Windhorst verlangte, dass die Ärzteschaft noch stärker als bisher zu einer „Kultur des Umgangs mit Fehlern“ komme. Zwischenfälle dürften nicht verschwiegen, sondern müssten offensiv aufgearbeitet werden. Mit der Etablierung eines Beauftragten für Patientensicherheit habe die Ärztekammer Westfalen-Lippe ein deutliches Signal gesetzt, die Patientensicherheit zu erhöhen.
Im Jahr 2006 stagnierte die Zahl der Eingaben. Die Patientenbeschwerden und die dann festgestellten Behandlungsfehler in Westfalen-Lippe waren rückläufig. Es gingen im vergangenen Jahr 1.400 Anträge bei der Gutachterkommission für ärztliche Haftpflichtfragen ein, 996 Verfahren wurden danach abschließend behandelt. Von diesen Entscheidungen waren 1.122 Ärzte betroffen. Für 974 Ärzte (86,8 Prozent) sind ärztliche Fehlbehandlungen verneint, in 148 Verfahren (13,2 Prozent) ist ein ärztlicher Behandlungsfehler und ein darauf beruhender Gesundheitsschaden festgestellt worden.
Quelle: Pressemitteilung vom 21.8.2007
http://www.aekwl.de/index.php?id=123&tx ... 656ca11ab6
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=29553