Ankündigung Pressegespräch des Herzzentrums Lahr:
>>> Vorstellung des „Lahrer Kodex“, einer Selbstverpflichtung von Ärzten
Die politische Debatte um die gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen geht im Herbst in die heiße Phase. Wir sind der Meinung, dass ein Gesetz zwar hilfreich wäre, aber nicht ausreicht, um einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Willen des Patienten zu gewährleisten. Aus diesem Grund haben Ärzte am Herzzentrum Lahr/Baden gemeinsam mit anderen Medizinern und Experten eine Selbstverpflichtungserklärung erarbeitet: Mit dem Lahrer Kodex machen Ärzte transparent, nach welchen Grundsätzen sie an der Schwelle zwischen Leben und Tod handeln. Prominente Paten des Kodex sind zum Beispiel Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesjustizministerin a. D., oder die Schauspieler Mariella Ahrens und Michael Lesch....>>
Wann? Donnerstag, 27. September 2007, 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Wo? Auf der Galerie der Heinrich-Böll-Stiftung, Hackesche Höfe,
Rosenthaler Straße 40/41, 10178 Berlin
Gesprächspartner für die Presse / Initiatoren und Autoren des Lahrer Kodex:
- Bernd Sieber, Vorstand Kraichgau-Klinik AG, Geschäftsführer des Herzzentrums Lahr/Baden
- Dr. Dr. Tejas Alexander, Chefarzt der Anästhesiologie am Herzzentrum Lahr/Baden und Initiator des Lahrer Kodex
- Prof. Dr. med. Dr. h.c. mult. Roland Hetzer, Ärztlicher Direktor des Deutschen Herzzentrums Berlin und Mitunterzeichner
- Gita Neumann, Bundesbeauftragte Patientenverfügung des Humanistischen Verbandes Deutschlands und Mitautorin
Moderation: Vera Lorenz, Pressesprecherin der Heinrich-Böll-Stiftung
Im Anschluss: Imbiss und Tagung der Heinrich-Böll-Stiftung (kostenfrei)
Dossier und Materialien zu Pressegespräch und Tagung:
http://www.boell.de/de/04_thema/5236.html
P.S. Pressevertreter/-innen erhalten Anmeldeformular über mail@patientenverfuegung.de
Quelle: NL patientenverfuegung.de vom 21.9.2007
http://www.patientenverfuegung.de
Kodex: Klinikärzte verpflichten sich, PV zu respektieren
Moderator: WernerSchell
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Umsetzung von Patientenverfügungen: Ärzte verpflichten sich
Lahrer Kodex
Umsetzung von Patientenverfügungen: Ärzte verpflichten sich
Mit dem so genannten Lahrer Kodex verpflichten Ärzte sich, die Umsetzung von Patientenverfügungen als verbindlich anzusehen. "Der Wille des Patienten hat für mich oberste Priorität", heißt es in dem Kodex, der am Donnerstag in Berlin vorgestellt wurde.
28.09.07 - Initiator Tejas Alexander, Chefarzt am Herzzentrum in Lahr (Ortenaukreis), rief die Ärzte auf, mit ihrer Unterschrift Respekt vor dem Willen des Patienten zu signalisieren. Unterstützt wird der Kodex von der DAK, dem Arzneimittelhersteller Pfizer und der Heinrich-Böll-Stiftung (Grüne).
Im Sommer waren drei Gruppenanträge von Bundestags-Abgeordneten vorgelegt worden, die die Verbindlichkeit solcher Verfügungen unterschiedlich regeln wollen. Angesichts der quer zu den Fraktionen verlaufenden Meinungen verhalten sich die Fraktionsspitzen der Koalition dem Vernehmen nach jedoch so zurückhaltend in der Sache, dass ein Gesetz derzeit nicht absehbar ist.
Schmerzlindernde Maßnahmen
Die rund neun Millionen bestehenden Patientenverfügungen über den Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen sind für Ärzte nicht zwingend bindend. Sie können nur dann respektiert werden, wenn es nur noch um die Erhaltung oder Beendigung der Lebensfunktion geht. So können Eingriffe letztlich gegen den Willen eines todkranken Patienten möglich werden.
Alexander betonte, im Notfall müsse alles Mögliche getan werden. Dies bedeute auch, dass Ärzte schmerzlindernde Maßnahmen ergreifen können, selbst wenn diese unter Umständen das Leben verkürzen könnten.
Dialog mit Vertrauenspersonen
Trotz der Anerkennung der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen könne der Fall eintreten, dass diese dem Willen im Akutfall nicht mehr entsprechen könnten. "Diesem Fall versuchen wir, gemeinsam mit Angehörigen, Vertrauenspersonen, Betreuern und Bevollmächtigten, den mutmaßlichen Willen des Patienten zu ermitteln." Dies gehe nur im Dialog.
Weder sollten Patienten, denen man nicht mehr helfen kann, gegen ihren Willen einer Zwangsbehandlung unterzogen werden. Noch dürften lebensrettende Maßnahmen verweigert werden, weil der Patient "irgendwann einmal etwas unterschrieben" hat.
dpa / jb
Fundstelle:
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 975170.htm
Umsetzung von Patientenverfügungen: Ärzte verpflichten sich
Mit dem so genannten Lahrer Kodex verpflichten Ärzte sich, die Umsetzung von Patientenverfügungen als verbindlich anzusehen. "Der Wille des Patienten hat für mich oberste Priorität", heißt es in dem Kodex, der am Donnerstag in Berlin vorgestellt wurde.
28.09.07 - Initiator Tejas Alexander, Chefarzt am Herzzentrum in Lahr (Ortenaukreis), rief die Ärzte auf, mit ihrer Unterschrift Respekt vor dem Willen des Patienten zu signalisieren. Unterstützt wird der Kodex von der DAK, dem Arzneimittelhersteller Pfizer und der Heinrich-Böll-Stiftung (Grüne).
Im Sommer waren drei Gruppenanträge von Bundestags-Abgeordneten vorgelegt worden, die die Verbindlichkeit solcher Verfügungen unterschiedlich regeln wollen. Angesichts der quer zu den Fraktionen verlaufenden Meinungen verhalten sich die Fraktionsspitzen der Koalition dem Vernehmen nach jedoch so zurückhaltend in der Sache, dass ein Gesetz derzeit nicht absehbar ist.
Schmerzlindernde Maßnahmen
Die rund neun Millionen bestehenden Patientenverfügungen über den Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen sind für Ärzte nicht zwingend bindend. Sie können nur dann respektiert werden, wenn es nur noch um die Erhaltung oder Beendigung der Lebensfunktion geht. So können Eingriffe letztlich gegen den Willen eines todkranken Patienten möglich werden.
Alexander betonte, im Notfall müsse alles Mögliche getan werden. Dies bedeute auch, dass Ärzte schmerzlindernde Maßnahmen ergreifen können, selbst wenn diese unter Umständen das Leben verkürzen könnten.
Dialog mit Vertrauenspersonen
Trotz der Anerkennung der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen könne der Fall eintreten, dass diese dem Willen im Akutfall nicht mehr entsprechen könnten. "Diesem Fall versuchen wir, gemeinsam mit Angehörigen, Vertrauenspersonen, Betreuern und Bevollmächtigten, den mutmaßlichen Willen des Patienten zu ermitteln." Dies gehe nur im Dialog.
Weder sollten Patienten, denen man nicht mehr helfen kann, gegen ihren Willen einer Zwangsbehandlung unterzogen werden. Noch dürften lebensrettende Maßnahmen verweigert werden, weil der Patient "irgendwann einmal etwas unterschrieben" hat.
dpa / jb
Fundstelle:
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 975170.htm
Zeitung "Ärztliche Praxis"
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Lahrer Kodex - Ärzteverpflichtung
Siehe auch die Beiträge unter
Wille des Patienten hat oberste Priorität - Lahrer Kodex
viewtopic.php?t=7285
Wille des Patienten hat oberste Priorität - Lahrer Kodex
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Patientenverfügung rechtsverbindlich
Die Ärzteschaft hat bereits in den Grundsätzen zur Sterbebegleitung ... von 1998 die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen anerkannt. Dies ist rechtlich zwingend und bedarf eigentlich keiner längeren Diskussionen.
Woran es mangelt ist, dass die Ärzte "vor Ort" rechtlich korrekt handeln bzw. sich über die juristischen Aspekte informieren. Ärzte ignorieren nicht selten die Rechtsregeln und berufen sich auf den sog. "Hippokratischen Eid", Berufsehtik usw. - Hier muss ein Umdenken ansetzen.
G.M.
Woran es mangelt ist, dass die Ärzte "vor Ort" rechtlich korrekt handeln bzw. sich über die juristischen Aspekte informieren. Ärzte ignorieren nicht selten die Rechtsregeln und berufen sich auf den sog. "Hippokratischen Eid", Berufsehtik usw. - Hier muss ein Umdenken ansetzen.
G.M.