Eignung des Betreuers im Zusammenhang mit lebenserhaltenden Maßnahmen
1. Ein Betreuer ist nicht allein deshalb als ungeeignet gemäß § 1908b Abs. 1 BGB zu entlassen, weil er lebenserhaltende Maßnahmen gegenüber dem Betroffenen unter Berufung auf dessen unterstellten Willen ablehnt (vgl. OLG Frankfurt NJW 2006, 3463).
2. Die unterlassene Einholung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung vor einem Behandlungsabbruch (hier: Einstellung der Sondenernährung) stellt keinen Pflichtverstoß des Betreuers dar, wenn der Arzt die weitere Behandlung nicht für medizinisch indiziert hält und deshalb nicht „anbietet“ (vgl. BGHZ 154, 205).
OLG München, Beschluss vom 25. Januar 2007 - 33 Wx 6/07
Lebensverlängernde Maßnahmen - Betreuereignung
Moderator: WernerSchell