Patient nach Operation Invalide

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Fehlbehandelt

Patient nach Operation Invalide

Beitrag von Fehlbehandelt » 27.10.2007, 16:38

Hallo,

ich habe eine vielleicht etwas ungewöhnliche Frage. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

Es geht um diesen Zeitungsartikel:

http://www.suedwest-aktiv.de/region/nwz ... ad0771c458


Kurz zusammgengefasst: Ein Patient ist nach einer missglückten Nasenoperation Invalide, weil der Arzt allem Anschein nach mit seinen Operationsinstrumenten in das Gehirn des Patienten gestochen hat.

Meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit, den Namen dieses Arztes zu erfahren? Darf z.B. die Zeitungsredaktion den Namen des Arztes nennen?

Möglicherweise kenne ich diesen Arzt und war selbst schon bei ihm in Behandlung. Es gab in der Vergangenheit schon eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung gegen diesen Arzt und einen darauffolgenden Leserbrief, in dem eine Frau ihre Erfahrungen mit diesem Arzt geschildert hat. Schon damals hat sie davor gewarnt, dass es unverantwortlich wäre, diesen Arzt weiter praktizieren zu lassen.

Auch ich habe negative Erfahrungen mit diesem Arzt gemacht. Erst wollte er mir nicht meine vollständigen Krankenunterlagen aushändigen, und als ich mich dann an einen Anwalt gewandt habe, hat er Teile daraus gelöscht. Auch bei den örtlichen Krankenkassen ist dieser Arzt schon bekannt (in negativem Sinne).

Ich habe mich wegen der Krankenakte damals an die zuständige Ärztekammer gewandt. Dabei habe ich auch den Zeitungsartikel und den Leserbrief mitgeschickt, aber die Ärztekammer hat nichts unternommen. Sollte das derselbe Arzt sein, dann wäre das IMHO ein ziemlicher Skandal.


Grüße

Rob Hüser
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Journalisten dürfen ggf. Informationen zurückhalten

Beitrag von Rob Hüser » 27.10.2007, 18:25

Hallo,
wer den Namen eines bestimmten Arztes erfährt, darf ihn auch grundsätzlich weiter geben. Allerdings ist zu bedenken, ob der Journalist Informationen nur vertraulich erhalten hat. Im Übrigen muss ein Journalist bedenken, dass bei Preisgabe ganz bestimmter Angaben eine Rufschädigung vorliegen kann und Klagen nicht auszuschließen sind.
"Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste" - ist wahrscheinlich das Motto für die Presse.
Nachdenkenswert könnte sein, der Polizei oder Staatsanwaltschaft Anregungen für weitere Ermittlungen zu geben. Vielleicht kommen so Informationen ans Tageslicht?
MfG
Rob

Fehlbehandelt

Beitrag von Fehlbehandelt » 01.11.2007, 00:07

Hallo,

danke für die Antwort. Ich werde wohl mal eine E-Mail an die Zeitungsredaktion schreiben. Habe auch schon auf der Homepage des Landgerichts Ulm nachgeschaut, ob dort vielleicht das Urteil veröffentlicht ist, aber Fehlanzeige.

Der Arzt ist halt ein ziemlich hohes Tier, saß unter anderem früher in der Kassenärztlichen Vereinigung Nord-Württemberg und ist Delegierter der Ärztekammer. Außerdem sitzt er im Vorstand des Berufsverbandes der HNO-Ärzte und noch einiger anderer Ärzteorganisationen. Ich nehme an, das ist der Grund, warum die Ärztekammer oder wer sonst noch dafür verantwortlich wäre nichts gegen ihn unternimmt.

Grüße

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