Arztbesuch zu später Stunde - Betreuer entscheidet

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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WernerSchell
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Arztbesuch zu später Stunde - Betreuer entscheidet

Beitrag von WernerSchell » 22.11.2007, 08:07

In einer Mailingliste ergab sich u.a. folgender Schriftwechsel (anonymisiert):

Frau .... schrieb:
... ich habe heute mal wieder eine Frage an die Rechtsexperten (Heimrecht): Ich habe einige Betreute in einem Heim, die nicht durch den dort ansässigen medizinischen Dienst hausärztlich versorgt werden sondern durch eine niedergelassene Gemeinschaftspraxis. Visiten finden i.d.R. zwischen der Morgen- und Nachmittagssprechstunde statt, nun kommt es aber auch schon mal vor, dass dies wegen hohen Patientenaufkommen in der Praxis nicht möglich ist (oder weil sich erst am Nachmittag herausstellt, dass eine Arztvorstellung angesagt ist) und wir am Abend nach Praxisschluss kommen. Nun hat mir heute ein Hausleiter mitgeteilt, dass er dies ab 20.00 Uhr nicht mehr gestattet, es sei denn es liege ein akuter Notfall vor. Gerade in dem Bereich war es aber in letzter Zeit so, dass ich verärgert war, weil die Mitarbeiter noch nicht mal registriert haben, dass ein Arztbesuch dringend angesagt ist und ich dies bei Besuchen festgestellt habe oder von der Krankengymnastin informiert wurde. Der Hausleiter vertritt die Meinung, dass alleine das Personal befugt ist festzustellen, ob ein Arztbesuch dringend ist, ist er das ihrer Auffassung nicht, hat der Arzt dann zu kommen, wann der Einrichtung das passt. Ich sehe das anders zumal wir gerade bei den Abendvisiten einige interessante Beobachtungen getätigt haben, so z.B. das die Bewohner nackt über den Flur laufen, in die dreckige Wäsche packen und sich dann über die Haut fahren, damit war dann die Erklärung geliefert, warum meine Betreute ständig Hautpilze hat. Meine Frage lautet also, kann der Hausleiter tatsächlich verbieten, dass ich nach 20.00 Uhr meine Betreuten zusammen mit dem Hausarzt aufsuche? Wenn ja, ist der nächste Streit schon vorprogrammiert, dann müssen nämlich die Mitarbeiter zukünftig mit den Bewohnern in die Praxis kommen und dann ist das Geschrei groß, weil dann sitzen sie halt bis nach 20.00 Uhr im Wartezimmer.

Sehr geehrte Frau ....,

pflegebedürftige Menschen wohnen aufgrund einer heimvertraglichen Vereinbarung, die auf Heimgesetz und sonstigem Pflegerecht gründet, in einem Heim und sind nicht der Willkür eines Heimleiters ausgesetzt. Wenn es nachvollziehbare Gründe gibt, mit einem Bewohner nach 20.00 Uhr eine Arztpraxis aufzusuchen und dies vom Rechtlichen Betreuer ermöglicht wird, ist dagegen nichts einzuwenden. Ob ein Arzt in Anspruch genommen wird, entscheiden letztlich weder Heimleiter noch Pflegekräfte, sondern der Bewohner bzw. sein Rechtsvertreter. Für die geschilderte Heimleiterentscheidung fehlt mir zunächst jegliches Verständnis!

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
http://www.wernerschell.de - http://www.pflege-shv.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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