Pressemitteilung vom 31.10.2010:
Herzliche Einladung!
Am Montag, den 08.11.2010 veranstaltet die Kreuzbund Gruppe Neuss – Süd im Paul Schneider Haus, Bedburger Str. 86, 41469 Neuss, um 19.30 Uhr einen Info Abend zum Thema:
Patientenautonomie am Lebensende - Vollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung
Werner Schell, Dozent für Pflegerecht und Vorstand von "Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk" referiet und steht für eine Diskussion zur Verfügung:
Zur Selbstbestimmung der Patienten am Lebensende bzw. bei schwerer Krankheit bestehen unterschiedliche Auffassungen. Immer wieder wird gefordert, auch in der BRD aktive Sterbehilfe per Gesetz zu erlauben. Die Meinungsvielfalt zu diesem Thema hat offensichtlich viele Bürgerinnen und Bürger verunsichert, wie die Rechtslage ist und welche Möglichkeiten sie konkret haben, für den Sterbeprozess bzw. die schwere Krankheit in geeigneter Weise durch darauf abzielende Willenserklärungen wie Vollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung vorzusorgen.
Fragen über Fragen: Wie geht man rechtlich und ethisch korrekt mit den Menschen um, die sich (tatsächlich oder mutmaßlich) am Ende ihres Lebens befinden und eines Beistandes und der Hilfe bedürfen? Welche Rechte hat der Patient, der Sterbende? Was dürfen bzw. sollen Ärzte und Pflegekräfte tun? Welche Maßnahmen sind zulässig, welche eher nicht? Wie sollen sich die Angehörigen eines Patienten/Sterbenden verhalten? Was dürfen die Angehörigen von den Gesundheitsberufen erwarten? Diese und zahlreiche weitere Fragen türmen sich auf und verlangen nach Antworten! ´
Der Gesetzgeber hat mit Wirkung vom 1.9.2009 Regelungen zur Patientenverfügung in das Betreuungsrecht übernommen und damit die bereits durch die Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Patientenautonomie am Lebensende bestätigt. Allerdings mangelt es weiterhin an der notwendigen Klarheit, weil die Rechtsbeziehungen zwischen Ärzten und Patienten offensichtlich anhaltend unterschiedlich eingeschätzt werden. Es mangelt an einem Patientenrechtegesetz. Diese Lücke will der neue Patientenbeauftragte der Bundesregierung schließen helfen. Der Bundesgerichtshof hat allerdings am 25.06.2010 ein richtungsweisendes Urteil zur Patientenautonomie gefällt. Mit dieser Entscheidung sollte man sich in Grundzügen vertraut machen.
Da auch diese Themen gelegentlich in unseren Gruppen thematisiert werden, ist eine qualifizierte Information nicht zu verachten.
Ich würde mich freuen, Sie an diesem Abend bei uns begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Manfred Nachtigall, Gruppenleiter Kreuzbund Neuss - Süd
Karl Reinartz (Sprecher der AG)
Tel.:02131.541332
Handy:0160.8840648
Brücke 1
41462 Neuss
Patientenautonomie am Lebensende - Vortrag 08.11.2010
Moderator: WernerSchell
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Patientenautonomie am Lebensende im Fokus
Obwohl die Medien bis auf den Stadt-Kurier Neuss keine Ankündigung der Veranstaltung gebracht haben, war der Vortrag gut besucht. Es waren etwa 30 Personen erschienen, die sich für das Thema brennend interessierten.
W.S.
W.S.