Pressemitteilung vom 21.02.2013
Ausweitung des GKV-Leistungskataloges: Subkutane Infusion im Rahmen der häuslichen Krankenpflege künftig auch ambulant verordnungsfähig
Berlin, 21. Februar 2013 – Subkutane Infusionen können künftig im Rahmen der häuslichen Krankenpflege (HKP) unter bestimmten Voraussetzungen auch ambulant zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden. Einen entsprechenden Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nach vorheriger umfassender Analyse von aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen am Donnerstag in Berlin gefasst.
„Die Regelung kommt vor allem älteren Patientinnen und Patienten zugute, bei denen die Gefahr des Austrocknens beispielsweise durch Fieber erhöht ist und die krankheitsbedingt nicht in der Lage sind, ausreichend Flüssigkeit zu sich zu nehmen“, sagte Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA und Vorsitzender des zuständigen Unterausschusses veranlasste Leistungen.
Bei subkutanen Infusionen werden größere Mengen Flüssigkeit direkt unter die Haut verabreicht, um das Austrocknen von pflegebedürftigen und häufig auch multimorbiden Patientinnen und Patienten zu verhindern. Sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich gilt die Behandlung als sichere, schonende und komplikationsarme Alternative zur intravenösen Infusion. Sie wird bislang überwiegend im Krankenhaus in der Altenmedizin (Geriatrie) und in der Versorgung von unheilbar schwerkranken und sterbenden Menschen (Palliative Care) eingesetzt.
Für die Verordnungsfähigkeit der Leistung gelten dem Beschluss des G-BA zufolge klar definierte Kriterien: So müssen sich die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt vom Zustand der Patientin oder des Patienten sowie der medizinischen Notwendigkeit der Maßnahme persönlich überzeugen. Die subkutane Infusion darf dann nur nach sorgfältiger Abwägung und nach einer engen Indikationsstellung verordnet werden. Eine Verordnung als rein prophylaktische Maßnahme ist durch den Beschluss des G-BA nicht gedeckt.
Der Beschlusstext zu der subkutanen Infusion und eine Erläuterung werden in Kürze auf folgender Seite im Internet veröffentlicht:
http://www.g-ba.de/informationen/beschl ... ereich/33/
Subkutane Infusion im Rahmen der häuslichen Krankenpflege
Moderator: WernerSchell
Subkutane Infusion auch ambulant
GBA: Subkutane Infusion auch ambulant
Patienten, die krankheitsbedingt ein Austrocknungsrisiko haben und nicht in der Lage sind, oral hinreichend Flüssigkeit aufzunehmen,
können künftig im Rahmen der häuslichen Krankenpflege subkutane Infusionen verordnet bekommen. Das hat der gemeinsame Bundesausschuss jetzt beschlossen. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=834 ... ten&n=2551
Patienten, die krankheitsbedingt ein Austrocknungsrisiko haben und nicht in der Lage sind, oral hinreichend Flüssigkeit aufzunehmen,
können künftig im Rahmen der häuslichen Krankenpflege subkutane Infusionen verordnet bekommen. Das hat der gemeinsame Bundesausschuss jetzt beschlossen. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=834 ... ten&n=2551
Häusliche Krankenpflege - subkutane Infusionen
Neu: Subkutane Infusionen Bestandteil der häuslichen Krankenpflege / Änderung der Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege beschlossen
Berlin (ots) - Subkutane Infusionen sind neu als verordnungsfähige Leistungen in die Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege aufgenommen und können damit künftig vom Arzt verordnet und von den Pflegefachkräften durchgeführt werden. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nach vorgenommener Korrektur beschlossen und das Gesundheitsministerium aktuell bestätigt.
Der bpa begrüßt die Änderung. "Diese Überarbeitung der Richtlinie war schon lange geboten. Endlich können unnötige Krankenhauseinweisungen, gerade in Hitzeperioden wie in den vergangenen Wochen, verhindert werden", so bpa-Geschäftsführer Bernd Tews. "Durch die Einführung der neuen Richtlinienposition 16a können insbesondere geriatrische Patienten, die oftmals nicht ausreichend Flüssigkeit zu sich nehmen, jetzt im Bedarfsfall von den Pflegefachkräften zu Hause mit subkutanen Infusionen versorgt werden. So kann eine Dehydration abgewendet werden", so Tews weiter.
Den ersten Beschluss zur Richtlinienänderung hatte der G-BA bereits im Mai vergangenen Jahres vorgelegt. Hierzu wurde ein Stellungnahmeverfahren durchgeführt und die Änderung dem Bundesgesundheitsministerium zur Prüfung vorgelegt. Es hatte dem Gemeinsamen Bundesausschuss im April 2013 auferlegt, die Kosten für den in der Richtlinie geforderten Verlaufsbogen für die subkutanen Infusionen zu überprüfen und zu beziffern. Der bpa hatte sich bereits im Rahmen des durchgeführten Stellungnahmeverfahrens für die Streichung des gesonderten Verlaufsbogens eingesetzt. Die durchgeführten medizinisch-pflegerischen Maßnahmen werden in der Pflegedokumentation bereits festgehalten und ausreichend dokumentiert, weshalb ein zusätzliches Verlaufsprotokoll eine Doppeldokumentation darstellt. Der bpa befürwortet daher die Streichung; er hätte allerdings zusätzlich die Reduzierung der umfangreichen, teils fachlich umstrittenen Kontraindikationen begrüßt. Dafür war der Verband in der Vergangenheit eingetreten.
Die Änderung der Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege wird im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 8.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 245.000 Arbeitsplätze und ca. 18.900 Ausbildungsplätze. Das investierte Kapital liegt bei etwa 19,4 Milliarden Euro.
Quelle: Pressemitteilung vom 16.08.2013 bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Pressekontakt: Bernd Tews, Geschäftsführer, Tel.: 030-30878860, www.bpa.de
Berlin (ots) - Subkutane Infusionen sind neu als verordnungsfähige Leistungen in die Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege aufgenommen und können damit künftig vom Arzt verordnet und von den Pflegefachkräften durchgeführt werden. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nach vorgenommener Korrektur beschlossen und das Gesundheitsministerium aktuell bestätigt.
Der bpa begrüßt die Änderung. "Diese Überarbeitung der Richtlinie war schon lange geboten. Endlich können unnötige Krankenhauseinweisungen, gerade in Hitzeperioden wie in den vergangenen Wochen, verhindert werden", so bpa-Geschäftsführer Bernd Tews. "Durch die Einführung der neuen Richtlinienposition 16a können insbesondere geriatrische Patienten, die oftmals nicht ausreichend Flüssigkeit zu sich nehmen, jetzt im Bedarfsfall von den Pflegefachkräften zu Hause mit subkutanen Infusionen versorgt werden. So kann eine Dehydration abgewendet werden", so Tews weiter.
Den ersten Beschluss zur Richtlinienänderung hatte der G-BA bereits im Mai vergangenen Jahres vorgelegt. Hierzu wurde ein Stellungnahmeverfahren durchgeführt und die Änderung dem Bundesgesundheitsministerium zur Prüfung vorgelegt. Es hatte dem Gemeinsamen Bundesausschuss im April 2013 auferlegt, die Kosten für den in der Richtlinie geforderten Verlaufsbogen für die subkutanen Infusionen zu überprüfen und zu beziffern. Der bpa hatte sich bereits im Rahmen des durchgeführten Stellungnahmeverfahrens für die Streichung des gesonderten Verlaufsbogens eingesetzt. Die durchgeführten medizinisch-pflegerischen Maßnahmen werden in der Pflegedokumentation bereits festgehalten und ausreichend dokumentiert, weshalb ein zusätzliches Verlaufsprotokoll eine Doppeldokumentation darstellt. Der bpa befürwortet daher die Streichung; er hätte allerdings zusätzlich die Reduzierung der umfangreichen, teils fachlich umstrittenen Kontraindikationen begrüßt. Dafür war der Verband in der Vergangenheit eingetreten.
Die Änderung der Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege wird im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 8.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 245.000 Arbeitsplätze und ca. 18.900 Ausbildungsplätze. Das investierte Kapital liegt bei etwa 19,4 Milliarden Euro.
Quelle: Pressemitteilung vom 16.08.2013 bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Pressekontakt: Bernd Tews, Geschäftsführer, Tel.: 030-30878860, www.bpa.de
GBA: Weg frei für subkutane Infusionen
GBA: Weg frei für subkutane Infusionen
Ärzte können für ihre geriatrischen Patienten künftig subkutane Infusionen auf Kosten der Kassen verordnen.
Diesen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses hat das Gesundheitsministerium aktuell bestätigt. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=844 ... ege&n=2911
Ärzte können für ihre geriatrischen Patienten künftig subkutane Infusionen auf Kosten der Kassen verordnen.
Diesen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses hat das Gesundheitsministerium aktuell bestätigt. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=844 ... ege&n=2911
Verordnungsfähigkeit einer subkutanen Infusion
Änderung des Beschlusses vom 21. Februar 2013 zur Häusliche Krankenpflege-Richtlinie:
Verordnungsfähigkeit einer subkutanen Infusion
Näheres unter:
http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/1793/
Verordnungsfähigkeit einer subkutanen Infusion
Näheres unter:
http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/1793/
Häusliche Krankenpflege - subkutane Infusionen
Häusliche Krankenpflege: Vertragsärzte dürfen subkutane Infusionen verordnen
Neue GBA-Richtlinie ist in Kraft: Ab sofort können Vertragsärzte die subkutane Infusion zur Behandlung
mittelschwerer Dehydrierung von Patienten im Rahmen der häuslichen Krankenpflege verordnen.
mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=844 ... ege&n=2920
Neue GBA-Richtlinie ist in Kraft: Ab sofort können Vertragsärzte die subkutane Infusion zur Behandlung
mittelschwerer Dehydrierung von Patienten im Rahmen der häuslichen Krankenpflege verordnen.
mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=844 ... ege&n=2920
Verordnungsfähigkeit einer subkutanen Infusion
Gemeinsamer Bundesausschuss - Mitteilung vom 21.08.2013
Beschluss zur Häusliche Krankenpflege-Richtlinie tritt in Kraft
Folgender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. Februar 2013 in der Fassung vom 18. Juli 2013 wurde im Bundesanzeiger
veröffentlicht und tritt am 21. August 2013 in Kraft:
Häusliche Krankenpflege-Richtlinie: Verordnungsfähigkeit einer subkutanen Infusion ....
http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/1656/
Gemeinsamer Bundesausschuss
Ihre Ansprechpartnerin aus der Stabsabteilung Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation: Dorothee Löffler
Telefon: 030 / 275 838-823
Telefax: 030 / 275 838-805
E-Mail: onlineredaktion@g-ba.de
Internet: www.g-ba.de
Beschluss zur Häusliche Krankenpflege-Richtlinie tritt in Kraft
Folgender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. Februar 2013 in der Fassung vom 18. Juli 2013 wurde im Bundesanzeiger
veröffentlicht und tritt am 21. August 2013 in Kraft:
Häusliche Krankenpflege-Richtlinie: Verordnungsfähigkeit einer subkutanen Infusion ....
http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/1656/
Gemeinsamer Bundesausschuss
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E-Mail: onlineredaktion@g-ba.de
Internet: www.g-ba.de