Patienten haben Recht auf Akteneinsicht

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Patienten haben Recht auf Akteneinsicht

Beitrag von Presse » 30.08.2013, 06:27

Patienten haben Recht auf Akteneinsicht

+++ Patienten können auf Wunsch ihre Krankenunterlagen einsehen und sogar Kopien verlangen. Doch nicht immer wird dieses Recht auch gewährt +++

"Mein Arzt muss eine Behandlungsakte führen und als Patient darf ich erfahren, was darin steht", sagt Michaela Schwabe von der Berliner Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Nicht immer geht es dabei reibungslos zu. Rund 2.800 Mal im Jahr wenden sich Ratsuchende mit Fragen zum so genannten Einsichtsrecht an die UPD.
Die Gesetzeslage ist eindeutig: Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Behandlungsakte zu gewähren. Das regelt Paragraf 630g im Bürgerlichen Gesetzbuch. „Außerdem hat man Anspruch auf eine Kopie der Unterlagen", erklärt die UPD-Beraterin. "Nur Röntgenaufnahmen müssen dem Patienten gegen Quittung im Original überlassen werden.“
In der Patientenakte findet man gesammelt alle seine Diagnosen, Untersuchungsergebnisse und Therapien. Besonders wichtig ist das für Ratsuchende wie Carsten B., der an Rheuma erkrankt ist und über die Jahre viele Untersuchungen und Röntgenaufnahmen hat machen lassen. Aus beruflichen Gründen ist der 38-Jährige nach Berlin gezogen und eine neue Praxis war auch schnell gefunden. B. bat seinen früheren Rheumatologen um Zusendung der Dokumente. Doch der antwortete nicht.
„Falls der Arzt nicht reagiert, sollten Betroffene auf ihr Einsichtsrecht hinweisen“, sagt Schwabe. „Und wenn der Arzt die Aufzeichnungen nicht herausgibt, muss er das begründen.“ Nach dem Gesetz ist das nur aus erheblichen therapeutischen Gründen möglich. „Etwa wenn zu befürchten ist, dass der Patient durch die Befunde psychisch schwer belastet wird“, so die Beraterin. Es empfehle sich, den Arzt zunächst persönlich um Akteneinsicht zu bitten. Bei Problemen könne man Kopien der Aufzeichnungen immer noch schriftlich per Einschreiben mit Rückschein anfordern und eine Frist setzen.
Für jede Kopie kann die Praxis bis zu 50 Cent verlangen und zudem anfallende Portokosten in Rechnung stellen. Kostengünstiger ist es, wenn die Unterlagen auf einen Datenträger kopiert werden. Alternativ kann der neue Arzt die Daten mit Einverständnis des Patienten direkt beim vorherigen Kollegen anfordern. „Das ist auch ein sinnvoller Weg, wenn Patienten die Einsicht aus therapeutischen Gründen verweigert wurde“, ergänzt Schwabe.
UPD-Tipp: Mehr Wissenswertes zum Einsichtsrecht bietet der „Ratgeber für Patientenrechte“. Er ist kostenlos erhältlich beim Publikationsversand der Bundesregierung unter 030/18 272 272, publikationen@bundesregierung.de oder im Internet unter www.patientenbeauftragter.de. Bei Fragen erreichen Ratsuchende die UPD regional in 21 Beratungsstellen und kostenfrei am bundesweiten Telefon unter 0800 0 11 77 22.

Quelle: Pressemitteilung vom 29.08.2013
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Jan Bruns
Referatsleitung Information und Kommunikation
Unabhängige Patientenberatung Deutschland – UPD gGmbH
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Die UPD berät per Gesetz neutral und kostenlos zu allen Gesundheitsfragen – vor Ort in 21 regionalen Beratungsstellen (Adressen siehe www.upd-online.de), über ihren Arzneimittelberatungsdienst und ein kostenfreies* Beratungstelefon:
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Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) berät seit 2006 Patientinnen und Patienten in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen – qualitätsgesichert, kostenfrei, neutral und unabhängig. Hierbei handelt sie im gesetzlichen Auftrag nach § 65 b Sozialgesetzbuch V. Ziel ist es, die Patientenorientierung im Gesundheitswesen zu stärken und Problemlagen im Gesundheitssystem aufzuzeigen. Die UPD berichtet daher einmal jährlich über die Erkenntnisse ihrer Beratungsarbeit an den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten. Finanziert wird die UPD durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen, der per Gesetz keinen Einfluss auf den Inhalt oder den Umfang der Beratungstätigkeit nehmen darf. Für die muttersprachliche Beratung in Russisch und Türkisch existiert eine gesonderte Förderung durch den Verband der Privaten Krankenversicherung.

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Beitrag von Presse » 01.09.2013, 06:21

Schwachpunkte im Gesundheitssystem

(Quelle: UPD) Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) hat erstmals ihren Jahresbericht "Monitor Patientenberatung" vorgelegt. Auf der Basis von 75.000 Beratungsgesprächen liefert er Hinweise auf mögliche Schwachpunkte im Gesundheitssystem. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung wird die Ergebnisse für seine Arbeit und bei der zukünftigen Gesetzgebung nutzen.
Über 14.500 Beschwerden von Patienten sind zwischen April 2012 und März 2013 bei der UPD eingegangen. Sie beziehen sich vor allem auf niedergelassene Ärzte und gesetzliche Krankenkassen. Gut jede dritte Beschwerde betraf dabei Patientenrechte. Dieses Thema führt mit fast 10.600 Beratungen auch die Liste der UPD-Beratungsschwerpunkte an. Besonders häufig ging es um das Recht auf Einsichtnahme in Krankenunterlagen, gefolgt von Beratungen zu unangemessenen Verhaltensweisen etwa durch Ärzte und Krankenkassen. Noch wichtiger war die Frage, welche Leistungen Patienten zustehen und ob sie unberechtigt abgelehnt wurden.
„In der Beratung sehen wir, dass viele Patienten ihre Rechte nicht kennen, geschweige denn einfordern “, sagt Dr. Sebastian Schmidt-Kaehler, Geschäftsführer der UPD gGmbH. „Auch begegnet man ihnen im Medizinbetrieb nicht immer auf Augenhöhe und einen selbstbewussten Umgang mit Ärzten oder Krankenkassen trauen sich viele Ratsuchende gar nicht zu – sie glauben einfach, dass sie als Patienten keine Chance haben.“
„Der Monitor Patientenberatung informiert klar und deutlich über Auffälligkeiten, häufige Problemkonstellationen und besonders relevante Themen in der Patientenberatung“, sagt Wolfgang Zöller, Patientenbeauftragter der Bundesregierung. „Der Bericht ist eine hervorragende Grundlage für patientenorientierte Qualitätssicherungsmaßnahmen für Krankenkassen und Ärzteschaft. Ich kann nur empfehlen, ihn auch so zu verstehen und die eigene Arbeit an den angesprochenen Punkten einmal kritisch zu hinterfragen. Selbstverständlich werde ich die Hinweise des Berichts auch in die Politik tragen, damit wenn nötig auch gesetzgeberische Konsequenzen gezogen werden können – zum Nutzen der Patienten."
Ein weiterer Schwerpunkt der UPD-Beratung ist der Verdacht auf Behandlungsfehler, der fast 6.800 Mal thematisiert wurde. Um Behandlungsfehler und Patientenrechte drehte es sich auch in den mehr als 5.100 Fällen, in denen der Zahnarzt Auslöser für die Kontaktaufnahme mit der UPD war. Hier ebenfalls wichtig: die Rechtmäßigkeit von Geldforderungen gegenüber Patienten. Fast 4.800 war Krankengeld das Gesprächsthema – vor allem die Frage, wann Versicherte Anspruch auf Krankengeld haben und wie man diesen durchsetzt. Im Fokus stand das Krankengeld auch bei Beratungen im Rahmen psychischer Erkrankungen, die zu den größten Diagnosegruppen im Beratungsgeschehen der UPD zählen.
Fast 19.500 Mal haben die Berater der UPD bei der nachträglichen Erfassung des Beratungsgesprächs zudem einen Hinweis auf eine besondere Problemlage dokumentiert. In mehr als einem Drittel der Fälle waren Patienten unvollständig, widersprüchlich oder falsch informiert worden. Bei einem Viertel identifizierten die Berater Probleme im Bereich des Zugangs zur Versorgung. Größtenteils bestand hier die Vermutung, dass Versorgungsleistungen durch Leistungserbringer oder Kostenträger unberechtigt verweigert wurden. Ein weiteres Fünftel der benannten Problemlagen lieferte Hinweise auf eine mangelhafte Versorgungsqualität.
Seit 2006 berät die UPD im Auftrag des Gesetzgebers unabhängig und kostenfrei in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen. Seit 2011 wurde dieser Auftrag durch das "Aufzeigen von Problemlagen im Gesundheitssystem" erweitert. Einmal jährlich berichtet die UPD daher über die Erkenntnisse ihrer Beratungsarbeit an den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten.
Ratsuchende erreichen die UPD vor Ort in 21 regionalen Beratungsstellen, über ein kostenfreies Beratungstelefon (Tel. 08000117722) und den UPD-Arzneimittelberatungsdienst (Tel. 0351.4585049).
Download des Monitor Patientenberatung: www.upd-online.de/monitor.html und www.patientenbeauftragter.de

Quelle: Mitteilung vom 31.08.2013
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
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