Pflegereform in NRW auf den Weg gebracht

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

Moderator: WernerSchell

Antworten
Presse
phpBB God
Beiträge: 14249
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Pflegereform in NRW auf den Weg gebracht

Beitrag von Presse » 25.06.2013, 14:23

Bild >>> Bild

Presseinformation – 519/6/2013 Düsseldorf, 25. Juni 2013

Ministerin Steffens:
Landesregierung bringt umfassende Pflegereform auf den Weg

Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:
Das Landeskabinett hat den Gesetzentwurf für eine umfassende Reform des Pflegerechts in Nordrhein-Westfalen beschlossen. „Damit schaffen wir den Rahmen für eine zukunftsfähige Versorgungsstruktur für ältere und pflegebedürftige Menschen in Nordrhein-Westfalen“, erklärte Pflegeministerin Barbara Steffens nach der Entscheidung. Prognosen gehen davon aus, dass sich die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2050 verdoppeln wird. Die Reform des bisherigen Landespflege und des Wohn- und Teilhabegesetzes zum „GEPA NRW“ ist jedoch nicht nur aufgrund der demografischen Entwicklung dringend notwendig, sondern die heutige Pflege- und Wohnangebote entsprechen oft nicht den Bedürfnissen der Menschen. „Wir gehören alle irgendwann zur Gruppe der Älteren. Deshalb geht das Thema, wie wir im Alter leben wollen, wirklich alle an“, betonte die Ministerin.

Ziel der reformierten Gesetze sind soziale und pflegerische Rahmenbedingungen, die älteren Menschen mit oder ohne Pflegebedarf ein weitgehend selbstbestimmtes Leben ermöglichen.

Die Kernpunkte der Reform:

• Unterstützung von Wohn- und Pflegeangeboten, die einen möglichst langen Verbleib im vertrauten Quartier sichern.
• Reformierung der Mindeststandards für Pflege- und Wohn-angebote, um auch die Gründung alternativer Wohnformen wie
„Alten-WG“ zu erleichtern.
• Bedarfsorientierte ambulante Unterstützungsangebote.
• Entlastung und Unterstützung pflegender Angehöriger.
• Kommunen soll die Bereitstellung von Angeboten erleichtert
werden, die zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit beitragen.
• Unterstützung bestehender Heime bei bedarfsgerechten Modernisierungsmaßnahmen und Öffnung ins Quartier.
• Stärkung von Beratung und Prävention.

Die Reformvorschläge wurden gemeinsam mit Verbänden, Pflegekassen, Selbsthilfegruppen und Angehörigenvertretungen erarbeitet, mit dem Ziel, verstärkt die vielfältigen Lebensentwürfe älterer Menschen zu berücksichtigen und Angebote sowie Leistungen flexibler zu gestalten.

Menschenwürdige Versorgung statt „Billig-Pflege“
„Wir wollen auch künftig nicht auf Pflegeheime als wichtiges Element in der Versorgungsstruktur verzichten und unterstützen bestehende Einrichtungen bei Maßnahmen, die zu mehr Selbstbestimmung und Teilhabe der Pflegebedürftigen führen“, so Ministerin Steffens. „Aber der weitere Ausbau dieser Strukturen ist mit Blick auf den demographischen Wandel weder finanziell noch personell zu leisten. Deshalb wollen wir quartiernahe, alternative Strukturen unterstützen. Unverzichtbar ist dabei, dass die Menschen bei jedem Pflege- und Wohnangebot gut und menschenwürdig versorgt werden. Eine Billig-Pflege wird es in Nordrhein-Westfalen mit mir nicht geben“, sagte Steffens.

Hintergrund:
Gegenstand des Reformgesetzes (GEPA NRW[1]) sind das bisherige Landespflege-gesetz und das Wohn- und Teilhabegesetz. Die neuen Gesetze sollen nach den Vorschlägen der Landesregierung spätestens zum 1. Januar 2014 in Kraft treten.

Das Landespflegegesetz konkretisiert die Ausführungen des Sozialgesetzbuches XI (Pflegeversicherung) für NRW. Es wird um Regelungen für pflegende Angehörige, niedrigschwellige Angebote, einen Landesförderplan Pflege und Alter sowie eine regelmäßige Altenberichterstattung erweitert und so zu einem „Alten- und Pflegegesetz“ (APG NRW) weiterentwickelt.
Das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG NRW) regelt die Mindestanforderungen für Pflege- und Wohnangebote in der Alten- und in der Behindertenhilfe. Es hat 2008 das bis dahin geltende Bundesheimgesetz abgelöst. Die vergangenen vier Jahre haben aber gezeigt, dass viele Vorschriften zu sehr an den bisher üblichen Pflege-heimen ausgerichtet sind. Künftig wird es auch gesonderte Vorschriften etwa für Pflegewohngemeinschaften und ambulante Dienste geben. Zuständig für die ordnungsrechtliche Qualitätssicherung bleiben die Kreise und kreisfreien Städte.

Pflege in Nordrhein-Westfalen: Zahlen, Daten, Fakten

Entwicklung der Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Nordrhein-Westfalen und Deutschland
• 2011: Nordrhein-Westfalen: 548.000 (Hiervon sind rund 2/3 Frauen.)
Deutschland:2,5 Millionen
• 2030: Nordrhein-Westfalen:700.000
Deutschland: 3,4 Millionen
• 2050: Nordrhein-Westfalen:930.000
Deutschland: 4,5 Millionen

Häusliche und stationäre Pflege in Nordrhein-Westfalen
• 2011: Pflegebedürftige insgesamt: 547.833
• 2011: Pflegebedürftige stationär: 158.747 (29,0 Prozent)
• 2011: Pflegebedürftige zu Hause: 389.086 (71,0 Prozent)
o davon gepflegt von Angehörigen: 266.837 (68,6 Prozent)
o davon (mit)gepflegt von Pflegediensten: 122.249 (31,4 Prozent)

Demenzerkrankungen
• Bis zu 1,5 Prozent der Bevölkerung ist demenzkrank
o Nordrhein-Westfalen: bis zu 300.000 Menschen
o Deutschland:1,2 bis 1,4 Millionen
• Prognose
o bis 2030: + 50 Prozent
o bis 2050: + 100 Prozent (Verdopplung)

Pflegende Angehörige
• Nordrhein-Westfalen: rund 1 Millionen Angehörige
• Deutschland: über 4,2 Millionen Angehörige
o Über 65 Prozent der pflegenden Angehörigen sind Frauen
o 60 Prozent der Hauptpflegepersonen sind 55 Jahre oder älter
o 51 Prozent der Männer und 39 Prozent der Frauen, die älter als
60 Jahre sind, pflegen einen Angehörigen
o 42 Prozent der pflegenden Angehörigen sind Kinder oder
Schwiegerkinder
o 28 Prozent der pflegenden Angehörigen sind Ehe- oder
Lebenspartner/innen
o Rund jeder zweite pflegebedürftige Mensch verstirbt innerhalb von zwei Jahren nach dem Beginn der Pflege
▪ 57 Prozent der Männer
▪ 39 Prozent der Frauen
o In den übrigen Fällen dauert die Pflegetätigkeit 3 bis10 Jahre
o Der zeitliche Pflegeaufwand entspricht einer Vollbeschäftigung
▪ Durchschnittlich beträgt der Aufwand für die Pflege von
Angehörigen, über alle Pflegestufen hinweg, rund 37 Stunden pro Woche
▪ Stufe 1: rund 30 Stunden pro Woche
▪ Stufe 2: über 40 Stunden pro Woche
▪ Stufe 3: fast 55 Stunden pro Woche
o Bei erwerbstätigen Angehörigen beträgt der Aufwand, zusätzlich zum Beruf, im Durchschnitt 28 Stunden pro Woche

Prävention kann Pflege verzögern und so Kosten sparen
• Jährlich werden in Nordrhein-Westfalen zirka 100.000 Betroffene neu in die Pflegestufe 1 eingruppiert
• Die Verkürzung der Pflegedauer um einen Monat erspart den Pflege-kassen pro Jahr
o in Nordrhein-Westfalen: zirka 45 bis 50 Millionen Euro
o in Deutschland: zirka 220 bis 250 Millionen Euro

Anzahl der Heime, Heimplätze und weiterer Angebote in Nordrhein-Westfalen
• Ambulanter Pflegedienst : 2849
• Vollstationär : 2199 (178.928 Plätze)
• Kurzzeitpflege eingestreut: in 1822 Einrichtungen Vollstationär
(10.784 Plätze)
• Tages-/Nachtpflege : 544 (7.264 Plätze)
• Kurzzeitpflege solitär : 171 (1.970 Plätze)
• Hospiz: 64 (555 Plätze)
• Ambulanter Hospizdienst: 310
• Palliativdienst : 153

Anmerkung: Das ist das Ergebnis einer Abfrage des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, die Ende 2012 durchgeführt wurde. An der Abfrage haben sich nicht alle Kommunen beteiligt haben.

Wohngemeinschaften
• In Nordrhein-Westfalen gibt es mindestens 570 ambulante Wohngruppen für ältere Menschen, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen.

Relevante Meinungsforschungsergebnisse
• Jeder Zweite (50,4 Prozent) der unter 30-Jährigen hat Angst davor, einmal pflegebedürftig zu werden. Bei den über 50-Jährigen sind das mehr als 60 Prozent.
• Für 82 Prozent ist die Vorstellung, einmal auf Hilfe anderer angewiesen zu sein, mit Abstand die größte Sorge für die persönliche Zukunft.
• Nicht einmal jeder Vierte (23 Prozent) rechnet damit, später einmal Angehörige pflegen zu müssen.
• Nur 52 Prozent halten die Infrastruktur in der eigenen Umgebung (Lebens- und Freizeitmöglichkeiten, Einkaufs- und Verkehrsanbindungen) für altengerecht.

Anmerkung: Die Zahl der Nutzerinnen und Nutzer von Wohngemeinschaften ist nicht bekannt.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Telefon 0211 86164246.
Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet-Adresse der Landesregierung http://www.nrw.de

Gaby Modig
phpBB God
Beiträge: 1292
Registriert: 13.11.2005, 13:58

Mehr Hilfen für Pflegebedürftige in NRW

Beitrag von Gaby Modig » 04.09.2013, 06:56

Die in Düsseldorf erscheinenende "Rheinische Post" berichtet in ihrer Ausgabe, überregionaler Tei, am 04.09.2013 zu folgendem Thema:

Nordrhein-Westfalen Mehr Hilfen für Pflegebedürftige
VON DETLEV HÜWEL - zuletzt aktualisiert: 04.09.2013 - 07:35
Düsseldorf (RP). Ältere und pflegebedürftige Menschen sollen künftig so lange wie möglich zu Hause wohnen können.
Sie und pflegende Angehörige benötigten aber bessere Hilfsstrukturen in ihrem Wohnumfeld, betonte die SPD-Gesundheitsexpertin in NRW, Inge Howe.

... (mehr) http://www.rp-online.de/politik/nrw/meh ... -1.3652032
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25258
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Politische Teilhabe älterer Menschen stärken

Beitrag von WernerSchell » 11.09.2013, 08:46

Politische Teilhabe älterer Menschen stärken

Das Kuratorium Deutsche Altershilfe fordert im neuen Landesförderplan für Alter und Pflege in NRW, die Seniorenpolitik zu stärken und die Kommunen finanziell auf die Alterung der Gesellschaft vorzubereiten.

Köln, 10. September 2013. Die Weichen für die zukünftige Seniorenpolitik in Nordrhein-Westfalen werden zurzeit bei den Verhandlungen um den Landesförderplan Alter und Pflege gestellt. Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) begrüßt das Anliegen des Landesförderplans, sieht aber die Notwendigkeit, stärker in die Entwicklung der Quartiere zu investieren, in denen die Menschen leben. „Dieses Ziel ist sehr wichtig, gerade vor dem Hintergrund der Alterung der Gesellschaft und der Tatsache, dass die meisten Menschen zu Hause altern möchten – auch diejenigen mit einer Demenzerkrankung“, sagt Dr. h.c. Jürgen Gohde, Vorstandsvorsitzender des KDA. Er ergänzt: „Die Kommunen müssen bei der Planung der Pflege und der Quartiersentwicklung mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden.“

Das KDA fordert die NRW-Landesregierung weiter auf, das politische und ehrenamtliche Engagement älterer Menschen zu unterstützen. Wichtige Grundlagen dafür sind etablierte Strukturen wie die NRW-Landesseniorenvertretung und langjährige Projekte wie das Forum Seniorenarbeit NRW und die Landesinitiative Demenz-Service NRW. Es müsse dringend ausgebaut werden und könnte für andere Bundesländer beispielhaft sein, fordert das KDA.

Im Landesförderplan für Alter und Pflege werden die Maßnahmen der NRW-Regierung gebündelt und planmäßig aufbereitet. Er soll in Zukunft in jeder Legislaturperiode vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter erstellt werden. Die rechtliche Grundlage dafür ist das neue Gesetz zum Pflegerecht, das dem NRW-Landtag im Juni 2013 vorgelegt wurde und am 1. Januar 2014 in Kraft treten soll.

Kuratorium Deutsche Altershilfe
Das KDA entwickelt seit mehr als 50 Jahren im Dialog mit seinen Partnern Lösungskonzepte und Modelle für die Arbeit mit älteren Menschen und hilft, diese in der Praxis umzusetzen. Es trägt durch seine Projekte, Beratung, Fortbildungen, Tagungen und Veröffentlichungen wesentlich dazu bei, die Lebensqualität älterer Menschen zu verbessern. Dabei versteht sich das KDA als Wegbereiter für eine moderne Altenhilfe und Altenarbeit.

Ansprechpartnerin
Simone Helck, E-Mail: presse@kda.de, Telefon: +49 221 931847-10
--------------------------------------------------------------------------------
Weitere Informationen:
http://www.kda.de

Quelle: Pressemitteilung vom 10.09.2013
KDA Fachbereich Öffentlichkeitsarbeit
Kuratorium Deutsche Altershilfe - Wilhelmine Lübke Stiftung e. V.
http://idw-online.de/de/news550725
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Presse
phpBB God
Beiträge: 14249
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Alten- und Pflegegesetz - Insolvenz-Welle bei Altenhilfe ...

Beitrag von Presse » 12.09.2013, 07:34

Alten- und Pflegegesetz: Caritas befürchtet Insolvenz-Welle bei Altenhilfe-Trägern
Entwurf zum GEPA NRW vermeidet Regelungen zur Finanzierung / Planungs- und Rechtssicherheit gefordert


Der Direktor des Caritasverbandes für das Erzbistum Paderborn, Josef Lüttig, hat die geplante Neufassung des Alten- und Pflegegesetzes sowie des Wohn- und Teilhabegesetzes – kurz GEPA NRW – kritisiert. Die Caritas teile zwar ausdrücklich das übergreifende Ziel dieses Gesetzes, die ambulante Versorgung in der eigenen Häuslichkeit und neue, quartiersnahe Wohnformen und damit Selbstbestimmung und Teilhabe zu fördern. Allerdings sei mit dem GEPA-Entwurf „der ungewöhnliche Fall eingetreten, dass ein Gesetz auf den Weg gebracht wird, das jegliche Finanzierungsregelungen vermeidet“, sagte Lüttig am Rande der diesjährigen Pressefahrt der Caritas in NRW in Hagen. Am Donnerstag und Freitag dieser Woche findet zum GEPA NRW eine öffentliche Anhörung des Landtagsausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales statt.

Zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen (so der Titel des Gesetzes) gehöre Planungs- und Rechtssicherheit für die Leistungsanbieter. Immerhin seien diese zu erheblichen Investitionen u. a. bei den baulichen Anforderungen verpflichtet. „Wenn eine höhere Einzelzimmerquote in den stationären Einrichtungen umzusetzen ist, was wir ausdrücklich unterstützen, muss auch die Finanzierung geklärt sein.“ Ohne klare Regelungen sei zu befürchten, dass Altenhilfe-Träger auf ihren Investitionskosten sitzen bleiben. Dies würde im schlimmsten Fall eine Insolvenz-Welle größeren Ausmaßes nach sich ziehen. „Das Gegenteil vom GEPA wäre dann erreicht, die bewährte Altenhilfe-Struktur in unserem Land käme ins Wanken“, betont Lüttig.

Quelle: Pressemitteilung vom 11.09.2013
http://www.caritas-paderborn.de/41852.a ... ea=dicvpad

Presse
phpBB God
Beiträge: 14249
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Gesetzentwurf lässt Pflege im Unklaren

Beitrag von Presse » 14.09.2013, 07:14

Gesetzentwurf lässt Pflege im Unklaren / bpa fordert Verschiebung der geplanten Pflegegesetze in NRW

Düsseldorf (ots) - Mit dem jetzt vorliegenden Entwurf für die Landesgesetze zur Pflege kann die dringend erforderliche Weiterentwicklung der nordrhein-westfälischen Pflegelandschaft nicht gelingen. Davon ist nach der Anhörung des Landtages der Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) in Nordrhein-Westfalen Christof Beckmann überzeugt: "Das zuständige Pflegeministerium hat wichtige Informationen bis heute nicht vorgelegt. Die entscheidenden Regelungen zur zukünftigen Finanzierung der Pflegeeinrichtungen wurden beispielsweise aus dem Entwurf herausgelöst und verschoben."

Ohne die Angaben zur Finanzierung kann der Entwurf eines neuen Landespflegerechts (Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, MGEPA NRW) aus Sicht des bpa aber nicht fundiert und abschließend beraten werden. Die Träger können damit weder für die Zukunft planen, noch die Auswirkungen des Gesetzes abschätzen.

"Man verlangt von uns eine Bewertung, ohne alle Pläne auf den Tisch zu legen", kritisiert Beckmann und spricht sich für eine Verschiebung des Gesetzgebungsverfahrens aus. "Das Land muss schnellstmöglich Planungssicherheit für die Träger schaffen, damit die Weiterentwicklung der Pflege in NRW gelingen kann."

Auch der bpa sieht die Notwendigkeit, ambulant betreute Wohnformen voranzutreiben. "Wir beschäftigen uns seit Jahren mit der Realisierung solcher Angebote, die auch in der bisher gültigen Fassung des Gesetzes bereits vorgesehen sind", erläutert der bpa-Landesvorsitzende Beckmann. Die aus Düsseldorf gewünschte Neuausrichtung der Pflegelandschaft könnten die Träger jedoch nicht umsetzen, so lange die Finanzierungsregelungen fehlen.

bpa: Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 8.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen, davon fast 1.100 in Nordrhein-Westfalen, die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland.
Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 245.000 Arbeitsplätze und ca. 18.900 Ausbildungsplätze. Das investierte Kapital liegt bei etwa 19,4 Milliarden Euro.

Quelle: Pressemitteilung vom 13.09.2013 bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Pressekontakt: Norbert Grote, Leiter der Landesgeschäftsstelle NRW, Tel.:
0211/3113930

Presse
phpBB God
Beiträge: 14249
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Grundlagen für Pflegeheime kurzfristig drastisch verschlecht

Beitrag von Presse » 15.03.2014, 07:28

Pflegeheime in NRW gefährdet / Landesregierung will finanzielle Grundlagen für Pflegeheime kurzfristig drastisch verschlechtern

Düsseldorf (ots) - Die laufende Überarbeitung des Landespflegerechts gefährdet die Versorgung von Seniorinnen und Senioren. Davon ist der Landesvorsitzende des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Christof Beckmann, überzeugt. Versteckt in einer "Durchführungsverordnung" beraubt die Landesregierung die Pflegeheime ihrer wirtschaftlichen Grundlage. Folge dieser Verordnung wäre, dass viele Pflegeheime ihre Pachten nicht mehr erwirtschaften oder ihre Kreditverpflichtungen nicht mehr erfüllen könnten.

"Mit dem Entwurf für ein neues Landespflegerecht - kurz GEPA - und den dazugehörigen Verordnungen setzt Landespflegeministerin Barbara Steffens alle Regeln von Vertrauen und Bestandsschutz außer Kraft", kritisiert Beckmann: "Betreibern von stationären Pflegeeinrichtungen, die auch in Zukunft dringend zur Versorgung älterer Menschen in Nordrhein-Westfalen gebraucht werden, wird buchstäblich der Boden unter den Füßen weggezogen."

Die bisherigen Finanzierungsgrundlagen sollen nahezu ohne jeden Vertrauensschutz für die Einrichtungsträger grundlegend verändert werden: So gefährden die Pläne des Landes vor allem die weit über tausend Pflegeunternehmen, die ihre Immobilien gemietet haben. Für alle diese Pflegeheime hat das Land regelmäßig die Kosten der Immobilie geprüft und per Bescheid die anerkannten Investitionskosten mitgeteilt. Damit war auch die Prüfung der Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit verbunden. Auf dieser Grundlage konnten die Pflegeheime bisher ihre Mietkosten refinanzieren; künftig soll dies nur noch bis zu einem politisch festgelegten Vergleichswert möglich sein. Ein Bestandsschutz soll hier nur für die kurze Spanne von fünf Jahren gelten. Mietverträge für Pflegeimmobilien werden jedoch meist für deutlich längere Zeiträume geschlossen, zum Teil sogar für 20 bis 25 Jahre. Betreiber und Träger könnten also nach Ablauf von fünf Jahren ihre Mietverpflichtungen nicht mehr erwirtschaften, obwohl sie weiterhin in der Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Vermieter blieben. "Tausende mittelständische Unternehmen, die teils seit Jahrzehnten gesund geführt werden und einen wichtigen Beitrag zur pflegerischen Versorgungssicherheit in NRW leisten, sind in ihrem Bestand bedroht", warnt der bpa-Landesvorsitzende.

Damit verschärfe die Ministerin eine ohnehin voraussehbare Entwicklung: Aufgrund von gesetzlichen Umbau- beziehungsweise Anpassungspflichten werden in den nächsten Jahren rund 20.000 Pflegeplätze in NRW verschwinden, die nicht ausschließlich durch neue ambulant betreute Angebote ersetzt werden können. "Wir benötigen also zusätzliche stationäre Pflegeangebote, das sehen nicht nur wir so", sagt Beckmann und verweist auf einen Bericht und ein Schreiben der Stadt Düsseldorf an das Pflegeministerium, wonach die Landeshauptstadt allein in den nächsten Jahren zehn bis zwölf neue stationäre Pflegeeinrichtungen braucht.

bpa: Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 8.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon über 1.100 in Nordrhein-Westfalen) die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-) stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 245.000 Arbeitsplätze und circa 18.900 Ausbildungsplätze. Das investierte Kapital liegt bei etwa 19,4 Milliarden Euro.

Quelle: Pressemitteilung vom 13.03.2014 bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Pressekontakt:
Norbert Grote, Leiter der Landesgeschäftsstelle NRW, Tel.: 0211/311
39 30, http://www.bpa.de

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25258
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Neuausrichtung der Pflegepolitik in Nordrhein-Westfalen

Beitrag von WernerSchell » 25.09.2014, 11:34

Zur parteiübergreifenden Zustimmung zur Neuausrichtung der Pflegepolitik in Nordrhein-Westfalen erklärt Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne):

"Ich freue mich sehr darüber, dass es in Nordrhein-Westfalen ein parteiübergreifendes Vorgehen gibt und die Pflegepolitik nicht zum Wettbewerbsthema der politischen Auseinandersetzung geworden ist. Schon die Umlagefinanzierung zur Steigerung der Altenpflegeausbildung haben wir mit großer Unterstützung umgesetzt. Damit zeigt Nordrhein-Westfalen erneut, wie wichtig allen das würdevolle und selbstbestimmte Leben im Alter ist.
Diese Gesetzesreform ist ein Meilenstein auf dem Weg der dringend notwendigen Veränderungen, um den Menschen in Nordrhein-Westfalen auch im Alter ein Leben nach ihren Wünschen und Vorstellungen zu ermöglichen. Für die große Mehrheit, die am liebsten zuhause oder zumindest im vertrauten Quartier alt werden möchte, schafft das Gesetz die Rahmenbedingungen zur Entwicklung ambulanter und quartiersnaher Betreuungs- und Wohnangebote. Für die Menschen, die sich für den Umzug in ein Pflegeheim entscheiden, schafft es die finanziellen Grundlagen dafür, dass sich endlich alle Heime auf dem Weg zu einem echten Zuhause mit Privatsphäre und Anbindung an das Leben im Sozialraum machen können. Beide Ziele – die altengerechte Quartiersentwicklung sowie die Qualitätsentwicklung der Pflegeheime - sind gleichermaßen wichtig, um angesichts der immensen Herausforderungen durch die demographische Entwicklung auch für die kommenden geburtenstarken Jahrgänge ein selbstbestimmtes und gut versorgtes Leben im Alter zu sichern. Rund zwei Jahre haben wir mit allen relevanten Gruppen gemeinsam an der Entwicklung dieses Gesetzes gearbeitet. Die parteiübergreifende Zustimmung spiegelt das breite Bedürfnis nach einer neuen Weichenstellung in der Pflegepolitik wider, die konsequent das Ziel ambulant vor stationär verfolgt."

Quelle: Pressemitteilung vom 25.09.2014
Christoph Meinerz
Leiter des Referates "Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation"
Pressesprecher
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation,
Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
Horionplatz 1, 40213 Düsseldorf
Telefon: +49 (0)211 8618 4246
Telefax: +49 (0)211 8618 4566
Mobil: +49 (0)174 1561 116
E-Mail: christoph.meinerz@mgepa.nrw.de
Internet: www.mgepa.nrw.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25258
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Pflegereform ebnet den Weg für mehr Lebensqualität im Alter

Beitrag von WernerSchell » 02.10.2014, 07:23

Presseinformation – 714/10/2014 Düsseldorf, 1. Oktober 2014

Ministerin Steffens:
Pflegereform ebnet den Weg für mehr Lebensqualität im Alter

Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:

Mit einer neuen Pflegepolitik wird in Nordrhein-Westfalen der Aufbau von Alternativen zu stationärer Heimunterbringung deutlich erleichtert. Die Voraussetzungen für eine ambulante Versorgung in der eigenen Wohnung oder dem vertrauten Quartier werden verbessert. Bisher zu hohe bürokratische Hürden für die Gründung von "Alten-WG" und Pflege-Wohnungen entfallen. Aber auch Träger von Pflegeheimen erhalten durch schnellere Refinanzierungsmöglichkeiten von Modernisierungskosten einen zusätzlichen Anreiz, die Wohnqualität ihrer Einrichtungen zu steigern.

„Diese Reform ist ein Meilenstein auf dem Weg zu mehr Lebensqualität für ältere Menschen und ihre Angehörigen in Nordrhein-Westfalen“, erklärte Pflegeministerin Barbara Steffens anlässlich der Verabschiedung der Gesetzreform im Landtag. „Wir leiten damit dringend notwendige Veränderungen ein, um den Menschen auch im Alter weitgehend ein Leben nach ihren Vorstellungen zu ermöglichen. Für die große Mehrheit, die am liebsten zuhause oder im vertrauten Quartier alt werden möchte, schafft das Gesetz die Rahmenbedingungen zur Entwicklung ambulanter und quartiersnaher Betreuungs- und Wohnangebote. Für Menschen, die sich für den Umzug in ein Heim entscheiden, schafft es die Grundlagen dafür, dass endlich alle Heime ihnen ein Zuhause mit Privatsphäre und Anbindung an das Leben vor der Tür anbieten können “, so Steffens weiter.

Rund zwei Jahre hat das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter gemeinsam mit allen relevanten Gruppen an der Entwicklung dieses Gesetzes gearbeitet. „Die parteiübergreifende Zustimmung spiegelt das breite Bedürfnis nach einer neuen Weichenstellung in der Pflegepolitik wider, die konsequent das Ziel ambulant vor stationär verfolgt", betonte die Ministerin. „Pflegeheimbetreiber, die alte Menschen vor allem als Renditeobjekte betrachten, sollen in Nordrhein-Westfalen keine Zukunft mehr haben“. Zugleich unterstrich die Ministerin die zentrale Bedeutung wirksamer Prävention zur Verhinderung von Pflegebedürftigkeit: „Die gestiegene durchschnittliche Lebenserwartung verbinden wir alle mit der Hoffnung auf mehr aktive Lebensjahre. Um in diesen Genuss zu kommen, müssen wir aber rechtzeitig die Lebensbedingungen so verändern, dass uns eine weitgehende Selbstbestimmung nicht zu früh verloren geht.“

Beim GEPA NRW (Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen) handelt es sich um ein übergreifendes Reformgesetz für das gesamte Landesrecht zu den Themen Pflege und Alter: Es modernisiert das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) aus dem Jahr 2008 und entwickelt das bisherige Landespflegegesetz von 2003 als Alten- und Pflegegesetz (APG) weiter.

Kernpunkte der Reform sind:
 Neue Betreuungsangebote als Alternative zum Pflegeheim werden viel leichter möglich. Bisher galten für alle Wohnformen mit Pflege- und Unterstützungsangeboten ohne Unterschied die strengen Heimstandards (wie z. B. ein Bad für maximal zwei Personen, zusätzliche Pflegebäder, Krisenräume und heimorientierte Personalvorgaben). Künftig gelten individuelle Regeln für jede Wohnform - immer mit Qualitätssicherung.

 Verbesserung der häuslichen Betreuung vor Eintritt von Pflegebedürftigkeit, beispielsweise durch Angebote wie Einkaufsservice und Besuchsdienste. Kommunen sollen Strukturen schaffen, die den Eintritt in die Pflegebedürftigkeit oder eine teurere stationäre Unterbringung verhindern oder wenigstens hinauszögern können. Kommunen erhalten damit die Chance zu einer "Präventionsrendite", indem sie in die Verhinderung von stationärer Pflege investieren statt immer mehr Geld für die Beteiligung an den Kosten für Heimunterbringungen aufwenden zu müssen. Damit greift das Gesetz den Wunsch vieler Kommunen nach Stärkung ihrer Steuerungsmöglichkeiten bei den Pflegeinfrastrukturen auf.

 Verbesserte Qualitätssicherung bei ambulanten Diensten und teilstationären Pflege- und Betreuungsangeboten. Sie werden künftig auch durch die WTG-Behörden („Heimaufsichten“) überwacht. Bisher unterlagen nur vollstationäre Einrichtungen der Heimaufsicht. Künftig haben die Menschen vor Ort nun eine Behörde als umfassend zuständigen Ansprechpartner bei Problemen mit der Pflegequalität.

 Finanzieller Anreiz für mehr Tages- und Nachtpflegeangebote. Wer zusätzliche Plätze schafft, kann die Kosten künftig doppelt so schnell über den Pflegesatz refinanzieren wie bisher – mit vier statt zwei Prozent pro Jahr. Solche teilstationären Angebote helfen vielen Menschen, weiterhin zuhause leben zu können, indem pflegende Angehörige durch verlässliche externe Teilzeitbetreuung entlastet werden.

 Auflösung des Modernisierungsstaus in vollstationären Heimen.
Wer die Aufenthaltsqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner durch bauliche Maßnahmen verbessert, kann die Kosten mit vier statt bisher zwei Prozent pro Jahr über den Pflegesatz refinanzieren. Das gilt auch für An- oder Umbauten, um die bereits seit 2003 festgelegte und ab Mitte 2018 verbindlich geltenden Quote von 80 Prozent Einzelzimmern pro Einrichtung zu erfüllen, ohne damit die Aufnahmekapazität zu verringern. Rund 40 Prozent aller Pflegeheime verfügen bisher nicht über mindestens 80 Prozent Einzelzimmer.

 Mehr Rechtssicherheit für stationäre Pflegeeinrichtungen bei Investitionen in die Wohnqualität und gleichzeitig für Heimbewohnerinnen und -bewohner sowie an ihren Unterbringungskosten beteiligte Angehörige und Kommunen. Heimbetreiber haben Anspruch auf Erstattung aller tatsächlich entstandenen Investitionskosten über den Pflegesatz. Im Gegenzug entfällt die bisherige Möglichkeit einer pauschalen Erhebung von Investitionskosten, so dass Heimbewohnerinnen und -bewohner künftig vor der Zahlung eventuell versteckter Zusatzgewinne für die Betreiber geschützt sind. Abrechnungen werden für Pflegebedürftige und Angehörige transparenter.

 Verzicht auf freiheitseinschränkende Maßnahmen in Pflegeheimen. Alle Heime müssen künftig Konzepte erarbeiten, um Gewalt im Pflegeheim vorzubeugen und auf freiheitsbeschränkende Maßnahmen wie Fixierungen möglichst ganz zu verzichten. Nur das im Einzelfall unbedingt notwendige Maß an freiheitsbeschränkenden Maßnahmen ist überhaupt noch zulässig und bei Anwendung zu dokumentieren.

Mit der Veröffentlichung im Gesetzblatt im Laufe des Oktobers treten die neuen Rahmengesetze zur Sicherung der Lebensqualität von Menschen mit Pflege- und sonstigem Hilfebedarf in Nordrhein-Westfalen in Kraft.

Hintergrund:
• Rund 548.000 Menschen in Nordrhein-Westfalen sind pflegebedürftig (Pflegestufen 1, 2, oder 3), bis zum Jahr 2050 wird sich die Zahl nach heutigen Prognosen verdoppeln.
• Rund 390.000 Pflegebedürftige (71 Prozent) werden zuhause gepflegt, zwei Drittel davon ausschließlich durch Angehörige, das andere Drittel mit Unterstützung der landesweit 2.309 ambulanten Pflegedienste.
• Rund 160.000 Pflegebedürftige (29 Prozent) leben in insgesamt 2.325 Pflegeheimen.
• Rund 190.000 Personen arbeiten sozialversicherungspflichtig beschäftigt im Pflegebereich (ambulante Dienste, Pflegeheime, Krankenhäuser) in Nordrhein-Westfalen – ein Plus von 20 Prozent in zehn Jahren.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter,
Telefon 0211 8618-4246.

Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet-Adresse der Landesregierung http://www.nrw.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25258
Registriert: 18.05.2003, 23:13

NRW beschließt große Pflegereform

Beitrag von WernerSchell » 03.10.2014, 07:38

Deutsches Ärzteblatt:
NRW beschließt große Pflegereform
Eine umfassende Pflegereform soll in Nordrhein-Westfalen (NRW) den Aufbau von Alternativen zur Heimunterbringung deutlich erleichtern.
Der Düsseldorfer Landtag verabschiedete gestern mit breiter Mehrheit ein entsprechendes ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... legereform
Demenzpatienten: Geriater fordern bessere Versorgung
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... zpatienten
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25258
Registriert: 18.05.2003, 23:13

NRW-Pflegereform: Mehr Spielraum für ambulante Hilfen

Beitrag von WernerSchell » 08.10.2014, 06:24

NRW-Pflegereform: Mehr Spielraum für ambulante Hilfen
Nordrhein-Westfalen hat eine umfassende Pflegereform auf den Weg gebracht.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=870 ... ege&n=3781
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25258
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Pflegereform in NRW auf den Weg gebracht - Danke

Beitrag von WernerSchell » 18.10.2014, 07:00

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist seit Jahren bemüht, die pflegerischen Strukturen, u.a. in Nordrhein-Westfalen, verbessern zu helfen. Es war daher folgerichtig, auch auf die Gestaltung des neuen Pflegerechtes NRW Einfluss zu nehmen. - Das GEPA wurde nun vom Landtag NRW verabschiedet. Dies war für die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter NRW, Frau Barbara Steffens, Veranlassung, umfassend allen Beteiligten Danke zu sagen. Dieser Dank wurde auch mit Schreiben vom 16.10.2014 Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk übermittelt - der Brieftext:

MGEPA Nordrhein-Westfalen
• 40190 Düsseldorf

An die an der Erarbeitung des GEPA NRW beteiligten Verbände, Institutionen, Expertinnen und Experten

Novellierung des Landespflegerechts

Sehr geehrte Damen und Herren,
der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 1. Oktober 2014 in zweiter Lesung das Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demografiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen (GEPA) mit breiter Mehrheit beschlossen. In derselben Sitzung hat das Parlament sein Einvernehmen zu den Entwürfen der Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen und nach § 92 SGB XI (APG DVO NRW) und zum Entwurf der Durchführungsverordnung zum Wohn- und Teilhabegesetz (DVO WTG) mit ebenso breiter Mehrheit erklärt – im Fall der DVO WTG sogar einstimmig.
Die mit dem GEPA NRW neu gefassten Gesetze, das Alten- und Pflegegesetz NRW und das Wohn- und Teilhabegesetz NRW, sind nach der gestrigen Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt heute in Kraft getreten. Vermutlich in der nächsten Woche wird das Kabinett die Ausfertigung der beiden Verordnungen beschließen, so dass auch sie noch im Oktober 2014 in Kraft treten werden. Die aktuellen Entwürfe können Sie unter http://www.mgepa.nrw.de/pflege/rechtsgr ... /index.php abrufen.
Möglich geworden ist dieser große Konsens auch durch die lange und umfassende Beteiligung der Expertinnen und Experten Ihrer Verbände. Hierfür möchte ich Ihnen und allen Beteiligten herzlich danken. Auch wenn wir in den letzten Wochen gerade um die Finanzierungsfragen zum Teil heftig miteinander gerungen haben, stellt das gemeinsam gefundene Ergebnis für die Pflege in unserem Land aus meiner Sicht einen wirklichen Meilenstein dar. Gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen meines Hauses freue ich mich darauf, nun die positiven Impulse der Gesetze umzusetzen und gemeinsam mit Ihnen weiterzuentwickeln.
Gerne biete ich Ihnen an, dass wir im Rahmen unserer personellen Möglichkeiten auch die Umsetzung in Ihren Verbänden durch Teilnahme an Informationsveranstaltungen, persönliche Gespräche etc. unterstützen. Auch für die weitere Umsetzung kann ich Ihnen zusagen, dass wir den mit dem bisherigen Prozess eingeschlagenen Weg einer offenen und intensiven Beteiligung aller Betroffenen fortsetzen werden.
Im Sinne der Menschen in unserem Land wünsche ich Ihnen und uns allen viel Erfolg bei der Umsetzung des GEPA NRW.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Unterschrift
Barbara Steffens
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25258
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Demografischer Wandel nicht zum Nulltarif

Beitrag von WernerSchell » 06.11.2014, 16:33

Demografischer Wandel nicht zum Nulltarif / bpa fordert Planungssicherheit für Pflegeeinrichtungen

Düsseldorf (ots) - Ein Umbau der Pflegelandschaft hin zu mehr Quartiersversorgung ist nicht ohne größeres finanzielles Engagement des Landes möglich. Das haben Pflegevertreter beim Fachtag des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) in Neuss vor über 300 Gästen betont. "Die Landesregierung kann nicht dabei stehen bleiben, die bestehenden Fördermöglichkeiten neu zu verteilen", sagte der bpa-Landesvorsitzende Christof Beckmann. Der Aufbau neuer ambulanter Strukturen im Quartier, die die Versorgung der Pflegebedürftigen auch in Zukunft sicherstellen könnten, müsse gezielt unterstützt werden, ohne dabei jedoch die stationären Bedarfe aus dem Blick zu verlieren.

Die Landesregierung wolle in den nächsten Monaten darüber nachdenken, wie die derzeitigen Fördermöglichkeiten für Investitionen in pflegerische Angebote - so zum Beispiel auch in Wohngemeinschaften - künftig ausgerichtet werden sollen, kündigte die Staatssekretärin im nordrhein-westfälischen Pflegeministerium, Martina Hoffmann-Badache, zum Start der Fachtagung an. Dabei solle der finanzielle Umfang aber beibehalten werden. Auch Reiner Limbach, Beigeordneter des nordrhein-westfälischen Landkreistages, bestätigte eine "Kostenneutralitätsvereinbarung" mit dem Land.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) erwartet einerseits die konkreten Vorstellungen der Landeregierung und andererseits die Handlungs- und Planungssicherheit für die Träger, die diesen Wandel der Pflegelandschaft umsetzen und das Risiko übernehmen. "Die Staatssekretärin hatte zum ersten Mal nach Verabschiedung der Pflegegesetze die Gelegenheit, die Ideen des Landes vor einem großen Fachpublikum zu erläutern. Viele Branchenvertreter reagierten enttäuscht darauf, dass sie weder konkrete Planungen noch eine Förderankündigung mitgebracht hatte", kritisierte Christof Beckmann verwundert. "Der demografische Wandel kann nicht zum Nulltarif gelingen. Nun ist die Landesregierung in der Pflicht, konkret an ihren hochgesteckten politischen Zielen zu arbeiten."

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 8.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon weit mehr als 1.200 in Nordrhein-Westfalen) die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 260.000 Arbeitsplätze und ca. 20.000 Ausbildungsplätze. Das investierte Kapital liegt bei etwa 20,6 Milliarden Euro.

Quelle: Pressemitteilung vom 06.11.2014 bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Pressekontakt: Rückfragen bitte an: Norbert Grote, Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle Nordrhein-Westfalen, Tel.: 0211/311 39 30
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25258
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Rhein-Kreis Neuss: Zu viele Heimplätze - Kreis greift durch

Beitrag von WernerSchell » 27.11.2014, 08:46

Aus Forum:
viewtopic.php?f=4&t=18413

Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung berichtet am 27.11.2014:

Rhein-Kreis Neuss
Zu viele Heimplätze - Kreis greift durch
Rhein-Kreis Neuss. Der Kreis will ein Überangebot an Pflegeheimen verhindern. Das Land hat mit neuen Gesetzen die Voraussetzungen geschaffen. Für Neubau-Pläne, wie sie zum Beispiel in Kaarst diskutiert werden, könnte dies das Aus bedeuten.
Von Frank Kirschstein
Ob neue Alten- und Pflegeheime gebaut werden, soll nach dem tatsächlichen Bedarf und nicht nach möglicherweise zu erzielenden Renditen für die Investoren entschieden werden. Hans-Ulrich Klose (CDU), Vorsitzender des Sozialausschusses des Kreistags, sieht den Kreis nach Jahren des "Wildwuchses" beim Bau von Heimen jetzt wieder in der Lage, steuernd einzugreifen. Möglich macht es ein am 1. Oktober im Landtag verabschiedetes Gesetz, das Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen sicherstellen soll. Dazu gehört eine Novellierung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG NRW).
....
Die aktuelle Bilanz ist, so Kreissozialdezernent Jürgen Steinmetz, erschreckend: "Die Gegenüberstellung von Bestand, geplanten Neubauten und dem aus dem Gutachten abgeleiteten Bedarf weist für das Kreisgebiet im Jahr 2015 einen Überhang von 564 vollstationären Pflegeplätzen auf." Der größte Überhang wird in Grevenbroich ausgemacht:
...
(weiter lesen unter) .... http://www.rp-online.de/nrw/staedte/rhe ... -1.4697749
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25258
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) Nordrhein-Westfalen

Beitrag von WernerSchell » 21.10.2015, 07:30

Bild >>> Bild

Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) Nordrhein-Westfalen
Gesetzestext unter > https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_an ... 0000000678

Verordnung zur Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes
(Wohn- und Teilhabegesetz-Durchführungsverordnung - WTG DVO)

> https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_det ... eyword=WTG
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Antworten