Servicewohnen in Neuss-Furth - Gebühr zu Unrecht erhoben

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Neusser
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Re: Servicewohnen in Neuss-Furth - Gebühr zu Unrecht erhoben

Beitrag von Neusser » 16.01.2014, 14:30

Beim gestrigen Berufungstermin wurde vom Landgericht Düsseldorf das Urteil des Amtsgericht Neuss kassiert !!!!
Die Servicegebühr ist wirksam im Rahmen des Mietvertrages vereinbart worden.

Tante Liesel
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Re: Servicewohnen in Neuss-Furth - Gebühr zu Unrecht erhoben

Beitrag von Tante Liesel » 18.01.2014, 12:57

Das ist nicht ganz richtig, es wurde lediglich eine mündliche Verhandlung durchgeführt, in der die Kammer ihre Sicht mitteilte und sich wohl gegen das Urteil des Amtsgerichts entscheiden würde. Verkündungstermin für das Urteil ist der 19.02.2014. Bis dahin sollte man von vorschnellen Urteilen Abstand nehmen ;-)
Allerdings habe ich die Information, dass die Mieterin einen Antrag auf Zulassung zur Revision gestellt hat.
Sollte diese zugelassen werden, muss der BGH entscheiden.

Einen freundlichen Gruß
Tante Liesel
Zuletzt geändert von Tante Liesel am 18.01.2014, 13:05, insgesamt 1-mal geändert.

Tante Liesel
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Re: Servicewohnen in Neuss-Furth - Gebühr zu Unrecht erhoben

Beitrag von Tante Liesel » 18.01.2014, 13:05

Klauseln in Formularmietverträgen, mit denen der Vermieter einseitig vorformulierte Vertragsbedingungen diktieren will, die die Mieter/innen unangemessen und übermäßig benachteiligen, sind unwirksam, weil sie gegen die Bestimmungen zur „Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen“ (§§ 305 bis 310 BGB) verstoßen.
Dieses trifft hier auch auf die Bezeichnung der "Servicegebühr" zu, denn diese Klausel benachteiligt den Mieter unangemessen, weil die Finanzierung eines Dritten ohne Service zu erhalten gegen diese Bestimmung eindeutig verstößt.
Warum die Kammer beim Landgericht Düsseldorf dieses anders sehen will, ist auch mir unerklärlich!
Scheinbar hat die Kammer die Akten nicht ausreichend studiert ;-)

Tante Liesel

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Re: Servicewohnen in Neuss-Furth - Gebühr zu Unrecht erhoben

Beitrag von Neusser » 18.01.2014, 19:25

Tante Liesel hat geschrieben:Das ist nicht ganz richtig, es wurde lediglich eine mündliche Verhandlung durchgeführt, in der die Kammer ihre Sicht mitteilte und sich wohl gegen das Urteil des Amtsgerichts entscheiden würde. Verkündungstermin für das Urteil ist der 19.02.2014. Bis dahin sollte man von vorschnellen Urteilen Abstand nehmen ;-)
Allerdings habe ich die Information, dass die Mieterin einen Antrag auf Zulassung zur Revision gestellt hat.
Sollte diese zugelassen werden, muss der BGH entscheiden.

Einen freundlichen Gruß
Tante Liesel
Mir ist kein Fall bekannt, in dem ein Landgericht nach der mündlichen Verhandlung anders entscheidet, als wie der Sachverhalt in der Verhandlung dargelegt wurde.
Somit wird am 19.2.14 nur das verkündet, was am 15.1.14 mündlich dargelegt wurde.

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Re: Servicewohnen in Neuss-Furth - Gebühr zu Unrecht erhoben

Beitrag von Neusser » 18.01.2014, 19:29

Tante Liesel hat geschrieben:Klauseln in Formularmietverträgen, mit denen der Vermieter einseitig vorformulierte Vertragsbedingungen diktieren will, die die Mieter/innen unangemessen und übermäßig benachteiligen, sind unwirksam, weil sie gegen die Bestimmungen zur „Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen“ (§§ 305 bis 310 BGB) verstoßen.
Dieses trifft hier auch auf die Bezeichnung der "Servicegebühr" zu, denn diese Klausel benachteiligt den Mieter unangemessen, weil die Finanzierung eines Dritten ohne Service zu erhalten gegen diese Bestimmung eindeutig verstößt.
Warum die Kammer beim Landgericht Düsseldorf dieses anders sehen will, ist auch mir unerklärlich!
Scheinbar hat die Kammer die Akten nicht ausreichend studiert ;-)

Tante Liesel
Das LG Düsseldorf hat wohl nur in Bezug auf §310 Abs. 3 Satz 3 entschieden, dass die Servicegebühr in diesem Streitfall wirksam vereinbart wurde - aufgrund der begleitenden Umstände bei Vertragsabschluss


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