Auch im Notfall über Kosten aufklären!

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Auch im Notfall über Kosten aufklären!

Beitrag von Presse » 14.07.2014, 06:48

Ärzte Zeitung, 14.07.2014
Urteil - Auch im Notfall über Kosten aufklären!
Ein Privatarzt hatte einen Kassenpatienten nicht aufgeklärt, dass dieser die Notfallbehandlung selbst zahlen muss. Das kommt den Arzt teuer zu stehen: 1500 Euro.
SAARBRÜCKEN. Privatärzte müssen Patienten selbst vor einer Notfallbehandlung darüber informieren, dass sie die Behandlung privat zu begleichen haben.
Mit einem kürzlich veröffentlichten Beschluss bestätigte der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes in Saarbrücken eine Geldbuße gegen einen Arzt, der diese Information unterlassen hatte.
...
Beschluss des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes, Az.: Lv 9/13 ...
Quelle und weiter Informationen:
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=865 ... cht&n=3592

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