Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes
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Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes
Die nachfolgenden Beiträge folgen im Anschluss an:
Neuordnung der Pflegebedürftigkeit angekündigt
viewtopic.php?f=4&t=20874&hilit=Pflegebegriff
Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff - Erprobung startet
viewtopic.php?f=4&t=20361&hilit=Pflegebegriff
Pflegebedürftigkeitsbegriff & das Alibipapier
viewtopic.php?f=4&t=19136&hilit=Pflegebegriff
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Wichtige Schritte zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes
Das Bundeskabinett hat am 29. April 2015 eine Vorziehregelung zum Pflegestärkungsgesetz II beschlossen. Durch das Pflegestärkungsgesetz II soll in dieser Legislaturperiode ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungssystem eingeführt werden.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: "Damit die Verbesserungen in der Pflege schnell bei den Pflegebedürftigen ankommen, machen wir Tempo. Wichtig ist, dass die Selbstverwaltung die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zügig vorbereitet. Deshalb erteilen wir dem GKV-Spitzenverband schon jetzt den Auftrag, mit den Vorarbeiten an den neuen Begutachtungs-Richtlinien zu beginnen. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt, damit der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff 2017 Wirklichkeit werden kann."
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff soll dem besonderen Hilfs- und Betreuungsbedarf von Menschen mit psychischen und kognitiven Einschränkungen, wie z.B. Demenzkranken, besser gerecht werden. Die Vorziehregelung wurde als Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zum Entwurf des Präventionsgesetzes beschlossen. Die neuen Begutachtungsrichtlinien sind nach Vorliegen des PSG II durch das BMG zu genehmigen.
Erprobungsstudien zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff
Im Frühjahr 2014 wurden zwei Erprobungsstudien in Auftrag gegeben, die am 28. April 2015 dem Begleitgremium übergeben und nun vor ihrer Veröffentlichung geprüft werden.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Die Studien geben wichtige Hinweise für die weiteren Gesetzesarbeiten. Damit die Verbesserungen in der Pflege schnell bei den Pflegebedürftigen ankommen, machen wir weiter Tempo. Wichtig ist, dass die Selbstverwaltung die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zügig vorbereitet. Deshalb erteilen wir dem GKV-Spitzenverband schon jetzt den Auftrag, mit den Vorarbeiten an der neuen Begutachtungsrichtlinie zu beginnen. Eine entsprechende Formulierungshilfe soll morgen im Bundeskabinett beschlossen werden. Ziel ist und bleibt, den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 2017 einzuführen und umzusetzen."
Die Arbeit an den beiden Erprobungsstudien wurde durch ein Begleitgremium begleitet, dem Vertreter des BMG, des BMAS, des BMFSFJ, der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Vertreter des GKV-Spitzenverband und Akteure aus Wissenschaft, den Ländern, Leistungserbringerorganisationen, Betroffenenverbänden, dem Deutschen Pflegerat und der Pflegekassen angehören.
Quelle: Pressemitteilung vom 29.04.2015
http://www.bmg.bund.de/ministerium/meld ... griff.html
Gemeinsame Pressemitteilung vom 28.04.15: Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff: Ergebnisse der Erprobungsstudien liegen vor
PDF-Datei (PDF) 92 KB > http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateie ... egriff.pdf
Pressemitteilung vom 29.04.15: Gröhe: "Wichtiger Schritt zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes" - Bundeskabinett beschließt Vorziehregelung zum Pflegestärkungsgesetz II
PDF-Datei (PDF) 66 KB > http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateie ... PSG-II.pdf
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Mehr zum Thema
Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff & neues Begutachtungsverfahren: Das zweite Pflegestärkungsgesetz
http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/pf ... tz-ii.html
Weitere Informationen
Informationen des GKV-Spitzenverbands zum Pflegebedürftigkeitsbegriff
http://www.gkv-spitzenverband.de/pflege ... egriff.jsp
+++
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff ist Thema beim 23. Pflegetreff am 21.10.2015 in Neuss-Erfttal.
Siehe dazu die Hinweise unter folgender Adresse (ständige Aktualisierung):
viewtopic.php?f=7&t=20711
Neuordnung der Pflegebedürftigkeit angekündigt
viewtopic.php?f=4&t=20874&hilit=Pflegebegriff
Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff - Erprobung startet
viewtopic.php?f=4&t=20361&hilit=Pflegebegriff
Pflegebedürftigkeitsbegriff & das Alibipapier
viewtopic.php?f=4&t=19136&hilit=Pflegebegriff
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Wichtige Schritte zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes
Das Bundeskabinett hat am 29. April 2015 eine Vorziehregelung zum Pflegestärkungsgesetz II beschlossen. Durch das Pflegestärkungsgesetz II soll in dieser Legislaturperiode ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungssystem eingeführt werden.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: "Damit die Verbesserungen in der Pflege schnell bei den Pflegebedürftigen ankommen, machen wir Tempo. Wichtig ist, dass die Selbstverwaltung die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zügig vorbereitet. Deshalb erteilen wir dem GKV-Spitzenverband schon jetzt den Auftrag, mit den Vorarbeiten an den neuen Begutachtungs-Richtlinien zu beginnen. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt, damit der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff 2017 Wirklichkeit werden kann."
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff soll dem besonderen Hilfs- und Betreuungsbedarf von Menschen mit psychischen und kognitiven Einschränkungen, wie z.B. Demenzkranken, besser gerecht werden. Die Vorziehregelung wurde als Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zum Entwurf des Präventionsgesetzes beschlossen. Die neuen Begutachtungsrichtlinien sind nach Vorliegen des PSG II durch das BMG zu genehmigen.
Erprobungsstudien zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff
Im Frühjahr 2014 wurden zwei Erprobungsstudien in Auftrag gegeben, die am 28. April 2015 dem Begleitgremium übergeben und nun vor ihrer Veröffentlichung geprüft werden.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Die Studien geben wichtige Hinweise für die weiteren Gesetzesarbeiten. Damit die Verbesserungen in der Pflege schnell bei den Pflegebedürftigen ankommen, machen wir weiter Tempo. Wichtig ist, dass die Selbstverwaltung die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zügig vorbereitet. Deshalb erteilen wir dem GKV-Spitzenverband schon jetzt den Auftrag, mit den Vorarbeiten an der neuen Begutachtungsrichtlinie zu beginnen. Eine entsprechende Formulierungshilfe soll morgen im Bundeskabinett beschlossen werden. Ziel ist und bleibt, den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 2017 einzuführen und umzusetzen."
Die Arbeit an den beiden Erprobungsstudien wurde durch ein Begleitgremium begleitet, dem Vertreter des BMG, des BMAS, des BMFSFJ, der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Vertreter des GKV-Spitzenverband und Akteure aus Wissenschaft, den Ländern, Leistungserbringerorganisationen, Betroffenenverbänden, dem Deutschen Pflegerat und der Pflegekassen angehören.
Quelle: Pressemitteilung vom 29.04.2015
http://www.bmg.bund.de/ministerium/meld ... griff.html
Gemeinsame Pressemitteilung vom 28.04.15: Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff: Ergebnisse der Erprobungsstudien liegen vor
PDF-Datei (PDF) 92 KB > http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateie ... egriff.pdf
Pressemitteilung vom 29.04.15: Gröhe: "Wichtiger Schritt zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes" - Bundeskabinett beschließt Vorziehregelung zum Pflegestärkungsgesetz II
PDF-Datei (PDF) 66 KB > http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateie ... PSG-II.pdf
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Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff & neues Begutachtungsverfahren: Das zweite Pflegestärkungsgesetz
http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/pf ... tz-ii.html
Weitere Informationen
Informationen des GKV-Spitzenverbands zum Pflegebedürftigkeitsbegriff
http://www.gkv-spitzenverband.de/pflege ... egriff.jsp
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Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff ist Thema beim 23. Pflegetreff am 21.10.2015 in Neuss-Erfttal.
Siehe dazu die Hinweise unter folgender Adresse (ständige Aktualisierung):
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MDS begrüßt ersten Schritt zum neuen Pflegebegriff
MDS begrüßt ersten Schritt zum neuen Pflegebegriff
Zum Kabinettsbeschluss zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs erklärt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS:
„Der MDS begrüßt ausdrücklich den ersten Schritt zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Wir haben dies seit Langem gefordert. Denn das bisherige System des Minutenzählens wird vielen pflegedürftigen Menschen nicht gerecht. Unsere Studien zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff zeigen, dass dieser praktikabel ist. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff erfasst alle Dimensionen der Pflegebedürftigkeit. Dadurch erhalten insbesondere Menschen mit Demenz oder anderen gerontopsychiatrischen Einschränkungen einen besseren Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung als bisher. Die Medizinischen Dienste werden sich aktiv an der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs beteiligen und die neue Begutachtung anschließend umsetzen. Für das neue Verfahren sind die Medizinischen Dienste durch die erfolgreich durchgeführte Praktikabilitätsstudie gut aufgestellt.“
Hintergrund:
Das Kabinett hat heute beschlossen, ein sogenanntes Vorschaltgesetz zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs als Anhang zum Präventionsgesetz auf den Gesetzgebungsweg zu bringen. Ziel des Vorschaltgesetzes ist es, die Umsetzungsphase vom alten auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und die damit verbundene neue MDK-Begutachtung zu regeln. Künftig soll für den Zugang zu Leistungen aus der Pflegeversicherung nicht mehr die Minutenanzahl des täglichen Hilfebedarfs entscheidend sein. Stattdessen soll durch das neue Begutachtungsassessment (NBA) die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen ermittelt werden. Dadurch erhalten künftig mehr Menschen mit kognitiven und gerontopsychiatrischen Einschränkungen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Die bisherigen drei Pflegestufen sollen durch fünf Pflegegrade ersetzt werden. Das NBA ist unter wesentlicher Beteiligung der Medizinischen Dienste wissenschaftlich entwickelt und erfolgreich auf seine praktische Umsetzbarkeit hin untersucht worden.
Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) berät den GKV-Spitzenverband in medizinischen und pflegerischen Fragen. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der MDK.
Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) begutachten Antragsteller auf Leistungen der Pflegeversicherung im Auftrag der Pflegekassen.
Quelle: Pressemitteilung vom 29.04.2015
Michaela Gehms
_______________________________________________________________________________________________
Pressesprecherin | Teamleiterin Öffentlichkeitsarbeit Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS) Theodor-Althoff-Straße 47
45133 Essen
Telefon: 0201 8327-115
Email: m.gehms@mds-ev.de
Internet: http://www.mds-ev.de
Zum Kabinettsbeschluss zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs erklärt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS:
„Der MDS begrüßt ausdrücklich den ersten Schritt zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Wir haben dies seit Langem gefordert. Denn das bisherige System des Minutenzählens wird vielen pflegedürftigen Menschen nicht gerecht. Unsere Studien zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff zeigen, dass dieser praktikabel ist. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff erfasst alle Dimensionen der Pflegebedürftigkeit. Dadurch erhalten insbesondere Menschen mit Demenz oder anderen gerontopsychiatrischen Einschränkungen einen besseren Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung als bisher. Die Medizinischen Dienste werden sich aktiv an der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs beteiligen und die neue Begutachtung anschließend umsetzen. Für das neue Verfahren sind die Medizinischen Dienste durch die erfolgreich durchgeführte Praktikabilitätsstudie gut aufgestellt.“
Hintergrund:
Das Kabinett hat heute beschlossen, ein sogenanntes Vorschaltgesetz zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs als Anhang zum Präventionsgesetz auf den Gesetzgebungsweg zu bringen. Ziel des Vorschaltgesetzes ist es, die Umsetzungsphase vom alten auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und die damit verbundene neue MDK-Begutachtung zu regeln. Künftig soll für den Zugang zu Leistungen aus der Pflegeversicherung nicht mehr die Minutenanzahl des täglichen Hilfebedarfs entscheidend sein. Stattdessen soll durch das neue Begutachtungsassessment (NBA) die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen ermittelt werden. Dadurch erhalten künftig mehr Menschen mit kognitiven und gerontopsychiatrischen Einschränkungen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Die bisherigen drei Pflegestufen sollen durch fünf Pflegegrade ersetzt werden. Das NBA ist unter wesentlicher Beteiligung der Medizinischen Dienste wissenschaftlich entwickelt und erfolgreich auf seine praktische Umsetzbarkeit hin untersucht worden.
Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) berät den GKV-Spitzenverband in medizinischen und pflegerischen Fragen. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der MDK.
Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) begutachten Antragsteller auf Leistungen der Pflegeversicherung im Auftrag der Pflegekassen.
Quelle: Pressemitteilung vom 29.04.2015
Michaela Gehms
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Pflegende Angehörige entlasten - Pflegebegriff umsetzen
Pflegende Angehörige entlasten, neuen Pflegebegriff umsetzen
„Mehr als 1,2 Millionen Menschen mit Pflegebedarf werden ausschließlich durch ihre Angehörigen gepflegt und unterstützt. Ihre Situation stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken und ihre tägliche Arbeit zu würdigen ist Anliegen der heute in Berlin beginnenden ‚Woche der pflegenden Angehörigen‘. Kleinere Verbesserungen für pflegende Familien sind zwar beschlossen, bleiben aber Stückwerk ohne einen neuen Pflegebegriff. Die Bundesregierung macht nach eigener Aussage zwar Tempo bei der Begriffs-Reform. Zurück bleibt jedoch deren Kern: Eine umfassende Neuausrichtung der pflegerischen Versorgung auf Basis eines an Teilhabe und Ganzheitlichkeit orientierten Verständnisses von Pflege“, so die pflegepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Pia Zimmermann.
Zimmermann weiter: „Union und SPD scheinen sich mit einer ‚Begutachtungsreform‘ aus der Verantwortung stehlen zu wollen. Erstaunlich wortkarg gibt sich Gesundheitsminister Gröhe hinsichtlich entsprechender Verbesserungen der pflegerischen Leistungsinhalte, einer davon ausgehenden Qualifizierung der pflegerischen Arbeit und des Pflegepersonals. Messen lassen muss sich die zweite Stufe der Pflegereform daran, ob sie am Ende den Pflegeprozess qualitativ verbessert und dies bei den Menschen ankommt. Auch bei den pflegenden Angehörigen. Das stellt erhebliche Anforderungen an das Pflegemanagement, an das ambulante und stationäre Pflegepersonal und nicht nur an die Gutachterinnen und Gutachter. Die nach wie vor bestehenden Mängel und strukturellen Defizite in der Pflege erfordern verbesserte Leistungsinhalte und ein breiteres Leistungsspektrum. Rückschritte sind dabei um jeden Preis zu vermeiden.“
Quelle: Pressemitteilung vom 04.05.2015
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Pia Zimmermann
Mitglied des Deutschen Bundestages
Fraktion DIE LINKE
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon +4930/227-73707
Telefax +4930/227-76709
pia.zimmermann@bundestag.de
http://www.pia-zimmermann.de
„Mehr als 1,2 Millionen Menschen mit Pflegebedarf werden ausschließlich durch ihre Angehörigen gepflegt und unterstützt. Ihre Situation stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken und ihre tägliche Arbeit zu würdigen ist Anliegen der heute in Berlin beginnenden ‚Woche der pflegenden Angehörigen‘. Kleinere Verbesserungen für pflegende Familien sind zwar beschlossen, bleiben aber Stückwerk ohne einen neuen Pflegebegriff. Die Bundesregierung macht nach eigener Aussage zwar Tempo bei der Begriffs-Reform. Zurück bleibt jedoch deren Kern: Eine umfassende Neuausrichtung der pflegerischen Versorgung auf Basis eines an Teilhabe und Ganzheitlichkeit orientierten Verständnisses von Pflege“, so die pflegepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Pia Zimmermann.
Zimmermann weiter: „Union und SPD scheinen sich mit einer ‚Begutachtungsreform‘ aus der Verantwortung stehlen zu wollen. Erstaunlich wortkarg gibt sich Gesundheitsminister Gröhe hinsichtlich entsprechender Verbesserungen der pflegerischen Leistungsinhalte, einer davon ausgehenden Qualifizierung der pflegerischen Arbeit und des Pflegepersonals. Messen lassen muss sich die zweite Stufe der Pflegereform daran, ob sie am Ende den Pflegeprozess qualitativ verbessert und dies bei den Menschen ankommt. Auch bei den pflegenden Angehörigen. Das stellt erhebliche Anforderungen an das Pflegemanagement, an das ambulante und stationäre Pflegepersonal und nicht nur an die Gutachterinnen und Gutachter. Die nach wie vor bestehenden Mängel und strukturellen Defizite in der Pflege erfordern verbesserte Leistungsinhalte und ein breiteres Leistungsspektrum. Rückschritte sind dabei um jeden Preis zu vermeiden.“
Quelle: Pressemitteilung vom 04.05.2015
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Verschlechterungen für künftige Pflegebedürftige?
Pflegereform: Paritätischer warnt vor Verschlechterungen für künftige Pflegebedürftige
Berlin (ots) - Angesichts der Ergebnisse einer aktuellen Studie, nach der die geplante Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zu Verschlechterungen für einzelne Pflegebedürftige führen könnte, mahnt der Paritätische Wohlfahrtsverband deutliche Nachbesserungen an dem geplanten Modell an. Der Verband fordert, auf den ohnehin umstrittenen Pflegefonds zu verzichten und stattdessen mit dem Geld Schlechterstellungen zu verhindern.
Der Verband sieht die Bundesregierung mit ihrer Pflegereform nach wie vor auf dem richtigen Weg. "Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist überfällig. Diese Reform birgt große Chancen für die Pflegebedürftigen", so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Umso fataler sei es, wenn diese Chancen nun verspielt würden, weil man an der falschen Stelle spare, warnt der Verband. "Eine Reform, die Verschlechterungen für die Pflegebedürftigen bringt, wenn auch nur in einer Minderheit der Fälle, ist nicht akzeptabel und kann auch von der Bundesregierung so nicht gewollt sein. Die Bundesregierung muss die Schlechterstellung von Pflegebedürftigen definitiv ausschließen, um unschöne Irritationen in der Öffentlichkeit zu vermeiden", fordert Schneider. Um mehr Mittel dafür zu bekommen, schlägt der Verband vor, auf den ohnehin umstrittenen Pflegefonds zu verzichten. Schneider: "Wir brauchen jeden Euro am Pflegebett und nicht in irgendwelchen Fonds."
Nach der Studie des Pflegewissenschaftlers Heinz Rothgang von der Universität Bremen, die im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums und der Krankenkassen erstellt wurde und aus der die Süddeutsche Zeitung heute berichtet, würden rund 28 Prozent der Heimbewohner in den Pflegestufen I und II nach dem neuen Modell schlechter abschneiden als heute, wobei für jetzige Pflegebedürftige ein Bestandsschutz gelten solle.
Quelle: Pressemitteilung vom 08.05.2015 Paritätischer Wohlfahrtsverband
Pressekontakt: Gwendolyn Stilling, Tel. 030/24636305, e-Mail: pr@paritaet.org
Berlin (ots) - Angesichts der Ergebnisse einer aktuellen Studie, nach der die geplante Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zu Verschlechterungen für einzelne Pflegebedürftige führen könnte, mahnt der Paritätische Wohlfahrtsverband deutliche Nachbesserungen an dem geplanten Modell an. Der Verband fordert, auf den ohnehin umstrittenen Pflegefonds zu verzichten und stattdessen mit dem Geld Schlechterstellungen zu verhindern.
Der Verband sieht die Bundesregierung mit ihrer Pflegereform nach wie vor auf dem richtigen Weg. "Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist überfällig. Diese Reform birgt große Chancen für die Pflegebedürftigen", so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Umso fataler sei es, wenn diese Chancen nun verspielt würden, weil man an der falschen Stelle spare, warnt der Verband. "Eine Reform, die Verschlechterungen für die Pflegebedürftigen bringt, wenn auch nur in einer Minderheit der Fälle, ist nicht akzeptabel und kann auch von der Bundesregierung so nicht gewollt sein. Die Bundesregierung muss die Schlechterstellung von Pflegebedürftigen definitiv ausschließen, um unschöne Irritationen in der Öffentlichkeit zu vermeiden", fordert Schneider. Um mehr Mittel dafür zu bekommen, schlägt der Verband vor, auf den ohnehin umstrittenen Pflegefonds zu verzichten. Schneider: "Wir brauchen jeden Euro am Pflegebett und nicht in irgendwelchen Fonds."
Nach der Studie des Pflegewissenschaftlers Heinz Rothgang von der Universität Bremen, die im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums und der Krankenkassen erstellt wurde und aus der die Süddeutsche Zeitung heute berichtet, würden rund 28 Prozent der Heimbewohner in den Pflegestufen I und II nach dem neuen Modell schlechter abschneiden als heute, wobei für jetzige Pflegebedürftige ein Bestandsschutz gelten solle.
Quelle: Pressemitteilung vom 08.05.2015 Paritätischer Wohlfahrtsverband
Pressekontakt: Gwendolyn Stilling, Tel. 030/24636305, e-Mail: pr@paritaet.org
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Viele neue Pflegefälle bekommen weniger Geld
Pflegereform: Viele neue Pflegefälle bekommen weniger Geld
Etwa 28 Prozent der Heimbewohner in den Pflegestufen I und II werden einem Gutachten zufolge
gemäß den neuen Regeln bei der Pflegereform weniger Geld bekommen.
Quelle: Süddeutsche Zeitung
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/a ... -1.2470211
Etwa 28 Prozent der Heimbewohner in den Pflegestufen I und II werden einem Gutachten zufolge
gemäß den neuen Regeln bei der Pflegereform weniger Geld bekommen.
Quelle: Süddeutsche Zeitung
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/a ... -1.2470211
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Pflege Demenzkranker: Regierung strebt zügig Verbesserungen
Dtsch Arztebl 2015; 112(19)
Hillienhof, Arne
Pflege Demenzkranker:
Regierung strebt zügig Verbesserungen an
http://www.aerzteblatt.de/archiv/170494 ... erungen-an
Zahlen und Fakten des BMG zur Pflegeversicherung
http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/za ... erung.html
Informationen des BMG zum Pflegestärkungsgesetz II
http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/pf ... tz-ii.html
Hillienhof, Arne
Pflege Demenzkranker:
Regierung strebt zügig Verbesserungen an
http://www.aerzteblatt.de/archiv/170494 ... erungen-an
Zahlen und Fakten des BMG zur Pflegeversicherung
http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/za ... erung.html
Informationen des BMG zum Pflegestärkungsgesetz II
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Ärzte Zeitung vom 22.05.2015
Neuer Pflegebegriff: Beifall für Vorschaltgesetz
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nimmt die Pflegekassen an die Kandare - und erntet noch Beifall dafür.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=886 ... ege&n=4239
Neuer Pflegebegriff: Beifall für Vorschaltgesetz
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nimmt die Pflegekassen an die Kandare - und erntet noch Beifall dafür.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=886 ... ege&n=4239
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Jetzt kommt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
Pressemitteilung vom 21.05.2015
Ende gut, alles gut? – Jetzt kommt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
Bündnis für Gute Pflege – Veranstaltung vom 20. Mai 2015
Unter diesem Motto hatte das Bündnis für Gute Pflege am 20. Mai zu einer Fachveranstaltung in die Landesvertretung Bremen in Berlin-Tiergarten eingeladen. Bei der Veranstaltung wurden die Ergebnisse der beiden Studien zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und dem damit verbundenen neuen Begutachtungsinstrument zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit im Rahmen der Pflegeversicherung vorgestellt. Beide Studien kommen zu dem Ergebnis, dass das neue Instrument der Begutachtung umsetzbar ist und den Pflegebedarf besser abbilden kann als das bisherige Verfahren.
Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz will die Bundesregierung nun die Einführung des neuen Begriffs und Instruments auf den Weg bringen und bis Anfang 2017 umgesetzt haben. Damit kommt sie einer langjährigen Forderung des Bündnisses für Gute Pflege nach. Offen bleibt jedoch die Frage, wie die neue Einstufung in Leistungen für die Versicherten umgesetzt wird. Das Bündnis befürchtet, dass am Ende für die Reform nicht genügend Geld zur Verfügung gestellt wird und fordert die Politik auf, den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff entsprechend den Empfehlungen der beiden Expertenbeiräte umzusetzen. Hierüber diskutierten die Bündnisvertreterinnen und -vertreter u. a mit den pflegepolitischen Sprecherinnen und Sprechern der Bundestagsfraktionen sowie den rund 150 Gästen.
Die Vertreterinnen und Vertreter des Bündnisses kündigten an, die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs weiterhin kritisch zu begleiten und auf die Erfüllung der Beiratsempfehlungen und politischen Zusagen hin zu prüfen.
Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie in Kürze auf der Internetseite http://www.buendnis-fuer-gute-pflege.de.
Das Bündnis für Gute Pflege setzt sich aus 23 Mitgliedsverbänden und 14 regionalen Unterstützern zusammen, darunter Verbände der Interessenvertretung pflegebedürftiger Menschen und pflegender Angehöriger, Frauenorganisationen, Wohlfahrts- und Sozialverbände, Gewerkschaften und Berufsverbände. Sie repräsentieren insgesamt 13,6 Millionen Einzelmitglieder, zu denen hunderttausende Pflegebedürftige und Menschen aus Pflegeberufen gehören sowie rund 16.500 Pflegeeinrichtungen und -dienste, in denen täglich 550.000 Menschen betreut werden und 400.000 Beschäftige tätig sind. Gemeinsam fordern die Bündnispartner Perspektiven für eine bessere Pflege in Deutschland.
i. A. Mona Finder
______________________________
AWO Bundesverband e. V.
Pressesprecherin
T.: + 49 (0)30 26 309 222
F.: + 49 (0)30 26 309 32 222
Mobil: +49 (0)172 - 261 50 14
http://www.awo.org
mona.finder@awo.org
AWO Bundesverband e. V., Blücherstraße 62 - 63, 10961 Berlin
Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg VR 29346 B
Bundesvorstand: Wolfgang Stadler (Vorsitzender), Martina Arends, Brigitte Döcker
Vorsitzender des Präsidiums: Wilhelm Schmidt
Ende gut, alles gut? – Jetzt kommt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
Bündnis für Gute Pflege – Veranstaltung vom 20. Mai 2015
Unter diesem Motto hatte das Bündnis für Gute Pflege am 20. Mai zu einer Fachveranstaltung in die Landesvertretung Bremen in Berlin-Tiergarten eingeladen. Bei der Veranstaltung wurden die Ergebnisse der beiden Studien zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und dem damit verbundenen neuen Begutachtungsinstrument zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit im Rahmen der Pflegeversicherung vorgestellt. Beide Studien kommen zu dem Ergebnis, dass das neue Instrument der Begutachtung umsetzbar ist und den Pflegebedarf besser abbilden kann als das bisherige Verfahren.
Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz will die Bundesregierung nun die Einführung des neuen Begriffs und Instruments auf den Weg bringen und bis Anfang 2017 umgesetzt haben. Damit kommt sie einer langjährigen Forderung des Bündnisses für Gute Pflege nach. Offen bleibt jedoch die Frage, wie die neue Einstufung in Leistungen für die Versicherten umgesetzt wird. Das Bündnis befürchtet, dass am Ende für die Reform nicht genügend Geld zur Verfügung gestellt wird und fordert die Politik auf, den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff entsprechend den Empfehlungen der beiden Expertenbeiräte umzusetzen. Hierüber diskutierten die Bündnisvertreterinnen und -vertreter u. a mit den pflegepolitischen Sprecherinnen und Sprechern der Bundestagsfraktionen sowie den rund 150 Gästen.
Die Vertreterinnen und Vertreter des Bündnisses kündigten an, die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs weiterhin kritisch zu begleiten und auf die Erfüllung der Beiratsempfehlungen und politischen Zusagen hin zu prüfen.
Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie in Kürze auf der Internetseite http://www.buendnis-fuer-gute-pflege.de.
Das Bündnis für Gute Pflege setzt sich aus 23 Mitgliedsverbänden und 14 regionalen Unterstützern zusammen, darunter Verbände der Interessenvertretung pflegebedürftiger Menschen und pflegender Angehöriger, Frauenorganisationen, Wohlfahrts- und Sozialverbände, Gewerkschaften und Berufsverbände. Sie repräsentieren insgesamt 13,6 Millionen Einzelmitglieder, zu denen hunderttausende Pflegebedürftige und Menschen aus Pflegeberufen gehören sowie rund 16.500 Pflegeeinrichtungen und -dienste, in denen täglich 550.000 Menschen betreut werden und 400.000 Beschäftige tätig sind. Gemeinsam fordern die Bündnispartner Perspektiven für eine bessere Pflege in Deutschland.
i. A. Mona Finder
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AWO Bundesverband e. V.
Pressesprecherin
T.: + 49 (0)30 26 309 222
F.: + 49 (0)30 26 309 32 222
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mona.finder@awo.org
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Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg VR 29346 B
Bundesvorstand: Wolfgang Stadler (Vorsitzender), Martina Arends, Brigitte Döcker
Vorsitzender des Präsidiums: Wilhelm Schmidt
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PFLEGENOTSTAND - In der Pflege drohen Horrorszenarien
KÖLNER STADTANZEIGER VOM 06.06.2015:
KOMMENTAR ZUM PFLEGENOTSTAND - In der Pflege drohen Horrorszenarien
Zum Ende des Jahrzehnts werden mehr als drei Millionen Menschen in Deutschland im Alter auf Hilfe anderer angewiesen sein. Ihnen droht ein unwürdiges Leben, wenn Änderungen in der Pflege ausbleiben. Ein Kommentar
Von Günther M. Wiedemann
Köln. Prognosen sind bekanntlich schwierig, weil sie in die Zukunft blicken. Nicht jedem Ausblick muss man deshalb glauben. Aber ernst zu nehmen sind jene Vorhersagen, die für die nächsten zehn bis 15 Jahre einen Pflegenotstand ankündigen. Damit ist keineswegs gesagt, dass heute rundum alles gut läuft bei Betreuung und Pflege älterer Menschen. Im Gegenteil: Die vor 20 Jahren eingeführte Pflegeversicherung ist selbst zum Pflegefall geworden und muss dringend veränderten Bedingungen angepasst werden. Das ist diese Gesellschaft der älteren Generation schuldig.
… (weiter lesen unter) …. http://www.ksta.de/debatte/kommentar-zu ... &fb_source
KOMMENTAR ZUM PFLEGENOTSTAND - In der Pflege drohen Horrorszenarien
Zum Ende des Jahrzehnts werden mehr als drei Millionen Menschen in Deutschland im Alter auf Hilfe anderer angewiesen sein. Ihnen droht ein unwürdiges Leben, wenn Änderungen in der Pflege ausbleiben. Ein Kommentar
Von Günther M. Wiedemann
Köln. Prognosen sind bekanntlich schwierig, weil sie in die Zukunft blicken. Nicht jedem Ausblick muss man deshalb glauben. Aber ernst zu nehmen sind jene Vorhersagen, die für die nächsten zehn bis 15 Jahre einen Pflegenotstand ankündigen. Damit ist keineswegs gesagt, dass heute rundum alles gut läuft bei Betreuung und Pflege älterer Menschen. Im Gegenteil: Die vor 20 Jahren eingeführte Pflegeversicherung ist selbst zum Pflegefall geworden und muss dringend veränderten Bedingungen angepasst werden. Das ist diese Gesellschaft der älteren Generation schuldig.
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PSG II wird den Pflegenotstand nicht auflösen
Statement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 09.08.2015, auch bei Facebook:
Pflegende Angehörige sollen mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) besser gestellt werden. Diese und andere Verbesserungen (auch von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk gefordert), z.B. für Menschen mit Demenz, sind sehr zu begrüßen; ein Perspektivewechsel deutet sich an! - Zum PSG II ist aber dennoch zu sagen: Dieses weitere Reformgesetz wird den vielfach beklagten Pflegenotstand in den Heimen nicht auflösen. Mehr Pflegekräfte sind mit diesem Gesetz weiterhin nicht in Sicht. - Der Entwurf des PSG II ist mit verschiedenen Stellungnahmen im Forum von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk nachlesbar (mit Downloadmöglichkeit): viewtopic.php?f=4&t=21125 - Die geplanten Neuerungen im PSG II sind das entscheidende Thema beim Neusser Pflegetreff am 21.10.2015. Der Bundesgesundheitsminister und andere hochkarätige Podiumsgäste werden anwesend sein. Siehe dazu die Hinweise (stets aktuell) unter folgender Adresse: viewtopic.php?f=7&t=20711
Pflegende Angehörige sollen mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) besser gestellt werden. Diese und andere Verbesserungen (auch von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk gefordert), z.B. für Menschen mit Demenz, sind sehr zu begrüßen; ein Perspektivewechsel deutet sich an! - Zum PSG II ist aber dennoch zu sagen: Dieses weitere Reformgesetz wird den vielfach beklagten Pflegenotstand in den Heimen nicht auflösen. Mehr Pflegekräfte sind mit diesem Gesetz weiterhin nicht in Sicht. - Der Entwurf des PSG II ist mit verschiedenen Stellungnahmen im Forum von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk nachlesbar (mit Downloadmöglichkeit): viewtopic.php?f=4&t=21125 - Die geplanten Neuerungen im PSG II sind das entscheidende Thema beim Neusser Pflegetreff am 21.10.2015. Der Bundesgesundheitsminister und andere hochkarätige Podiumsgäste werden anwesend sein. Siehe dazu die Hinweise (stets aktuell) unter folgender Adresse: viewtopic.php?f=7&t=20711
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Qualität ohne Personal? Geht nicht!
Am 24.09.2015 bei Facebook gepostet:
Qualität ohne Personal? Geht nicht!
So eine Pressemitteilung des DBfK vom 23.09.2015. Damit ist noch einmal alles auf den Punkt gebracht! - Im Übrigen: "Berufe der Altenpflege haben ein hohes Ansehen". Darüber informiert CAREkonkret in ihrer Ausgabe vom 18.9.2015 und bezieht sich dabei auf eine Bürgerbefragung. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk stellt seit Jahren klar, dass die Wertschätzung und das Ansehen der Pflegekräfte bei den BürgerInnen hoch ist. Schlechte Noten erhalten hingegen die Pflege - Rahmenbedingungen. Und insoweit hat Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk am 08.09.2015 nochmals die Bundestagsabgeordneten mit dem Tenor "Nur gute Arbeitsbedingungen sichern die Pflege von morgen" gebeten, die notwendigen Folgerungen im Rahmen der Beschlussfassung über das PSG II zu ziehen. Näheres dazu unter > viewtopic.php?f=4&t=21252 Darüber wird auch beim Neusser Pflegetreff am 21.10.2015 zu sprechen sein. > viewtopic.php?f=7&t=20711
Werner Schell
Qualität ohne Personal? Geht nicht!
So eine Pressemitteilung des DBfK vom 23.09.2015. Damit ist noch einmal alles auf den Punkt gebracht! - Im Übrigen: "Berufe der Altenpflege haben ein hohes Ansehen". Darüber informiert CAREkonkret in ihrer Ausgabe vom 18.9.2015 und bezieht sich dabei auf eine Bürgerbefragung. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk stellt seit Jahren klar, dass die Wertschätzung und das Ansehen der Pflegekräfte bei den BürgerInnen hoch ist. Schlechte Noten erhalten hingegen die Pflege - Rahmenbedingungen. Und insoweit hat Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk am 08.09.2015 nochmals die Bundestagsabgeordneten mit dem Tenor "Nur gute Arbeitsbedingungen sichern die Pflege von morgen" gebeten, die notwendigen Folgerungen im Rahmen der Beschlussfassung über das PSG II zu ziehen. Näheres dazu unter > viewtopic.php?f=4&t=21252 Darüber wird auch beim Neusser Pflegetreff am 21.10.2015 zu sprechen sein. > viewtopic.php?f=7&t=20711
Werner Schell