Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

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Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Beitrag von Service » 22.07.2013, 06:23

Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen erschienen

(Quelle: DGUV) Das Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG) hat einen Report zur "Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen" veröffentlicht. Der Report wendet sich an Unternehmen, die die psychischen Belastungen ihrer Beschäftigten bei der Arbeit messen und entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen wollen. Er enthält Tipps, wie bei der Messung vorzugehen ist, wie Betriebe Präventionsmaßnahmen erarbeiten und ihre Wirksamkeit prüfen können.
Laut Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für ihren Betrieb durchzuführen. Diese Pflicht umfasst nicht nur physische Risiken wie Gefahrstoffe, sondern auch psychische Belastungen, wie Zeitdruck und häufige Unterbrechungen. "Viele Betriebe wollen auch auf diesem Feld aktiv werden", sagt Dr. Hiltraut Paridon, Psychologin am IAG. "Sie zögern aber, weil sie nicht wissen, wie sie vorgehen sollen."
Im Gegensatz zu physischen Belastungen wie Lärm, Strahlung oder Chemikalien gibt es für psychische Belastungen weder Messgeräte noch Grenzwerte. "Es gibt allerdings etablierte wissenschaftliche Methoden, um zum Beispiel Stress-Quellen im Unternehmen ausfindig zu machen", so Paridon. Einen Überblick über Vorgehensmöglichkeiten gibt der IAG Report. Er enthält zudem Empfehlungen, wie ein Betrieb die Beschäftigten erfolgreich bei der Gefährdungsbeurteilung einbeziehen kann und was er bei der Bewertung der Ergebnisse beachten muss. Auch für Kleinbetriebe gibt es Hinweise, wie sie psychische Risiken für ihre Mitarbeiter identifizieren können.
Paridon: "Wir zeigen mit dem Report, dass die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen nicht so schwer ist, wie viele sich das vorstellen." Wo Fragen auftauchten, helfe die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weiter. "Im Übrigen hilft die Gefährdungsbeurteilung das Arbeitsklima und die Produktivität zu verbessern. Und davon profitieren letztlich alle im Unternehmen."
Der Report kann in der DGUV Publikationsdatenbank heruntergeladen und bestellt werden.

Quelle: Mitteilung vom 21.07.2013
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Mit heiler Haut durch den Sommer

Beitrag von Service » 04.08.2013, 06:17

Mit heiler Haut durch den Sommer

(Quelle: BAuA) Gebräunte Haut ist ein Schönheitsideal. Leicht bekleidete und braun gebrannte Frauen hüpfen in der Werbung am Strand, wo die Sonne strahlend vom Himmel knallt. Doch die Kehrseite der Sonnenmedaille sind Gesundheitsrisiken, verursacht durch zu viel UV-Strahlung und zu wenig Schutz. Häufig ignorieren Sonnenanbeter die gefährlichen Folgen von langjähriger intensiver Sonneneinwirkung. Beschäftigte aus der Forstwirtschaft oder Bauarbeiter können sich ihre Zeit in der Sonne aber nicht aussuchen. Laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) arbeiten rund zweieinhalb Millionen Beschäftigte in Deutschland im Freien. Gerade sie müssen sich umfassend vor UV-Strahlung schützen.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen sind wichtig für Arbeitnehmer im Freien. Typische Beschäftigtengruppen finden sich in der Landwirtschaft oder der Baubranche. Sie sind auf gutes Wetter angewiesen und arbeiten an Schönwettertagen auch mal über acht Stunden, sind also viel Hitze und Sonnenstrahlung ausgesetzt. Auch Dachdecker, Fensterputzer, Erzieherinnen und Sportlehrer halten sich lange in der prallen Sonne auf und sind gefährdet.
Tipps für Beschäftigte: Vor Sonnenstrahlung kann sich jeder auf verschiedene Weise schützen. Bereits körper- und kopfbedeckende Kleidung hat einen hohen Lichtschutzfaktor. Wer trotzdem auf allzu viel Körperbedeckung verzichten möchte, sollte sich wenigstens mit Sonnenschutzcreme schützen. Dabei ist ein ausreichend hoher Lichtschutzfaktor wichtig. Dieser hängt vom Hauttyp ab. Generell, besonders aber bei empfindlicher und heller Haut, gilt: Bloß nicht zu dünn auftragen, da bei nicht ausreichender Auftragsmenge der Schutzfaktor auf ein Drittel fallen kann!
Für den Augenschutz ist eine ausreichend große Sonnenbrille zu empfehlen, die auch die Seiten der Augen abdeckt. Andere Kaufkriterien sind das CE-Kennzeichen und die Filterkategorie 2 oder 3. Lässt sich der Arbeitsbeginn in die kühleren Morgen- oder Abendstunden verlegen, können Beschäftigte der sonnenintensiven Zeitspanne während ihrer Arbeitszeit ausweichen. In Deutschland ist die Sonnenstrahlung zwischen etwa 11 und 15 Uhr am intensivsten.
Der Schutz gegen schädliche UV--Ultraviolett-Strahlung ist wichtig. Wenn Schutzmaßnahmen beachtet werden, sind der Gesundheitsschutz der Beschäftigten und die Arbeitsqualität sichergestellt. Einer sonnigen und gefahrfreien Zeit für die Haut steht dann nichts mehr im Wege. Damit Beschäftigte erkennen, wann die UV-Strahlung zu stark wird, kann der UV-Index sehr hifreich sein. Er gibt an, wie wirksam die Sonnenstrahlung für die Haut ist. Der aktuelle UV-Index kann auf der Internetseite www.suvmonet.de mit 3-Tagesprognosen für ganz Deutschland abgerufen werden, auch mit einem Smartphone. Je größer der UV-Index (UVI), desto stärker und gefährlicher ist die Sonnenstrahlung. Ab einem UVI von 3 sind Schutzmaßnahmen erforderlich.
Arbeitgeber können zum UV-Schutz der Beschäftigten beitragen. Technische Schutzmaßnahmen wie Überdachungen und Unterstellmöglichkeiten, die schützenden Schatten bieten, tragen zum Sonnenschutz bei. Für ständige Arbeitsplätze im Freien, wie beispielsweise Bademeisterarbeitsplätze, helfen feststehende Dächer. Laut Arbeitsstättenverordnung müssen Beschäftigte in der Nähe des Arbeitsplatzes über Trinkwasser oder ein anderes alkoholfreies Getränk verfügen können. Arbeitgeber können dies sicherstellen, indem sie zum Beispiel Mineralwasser bereitstellen oder eine Wasserzapfstelle mit Trinkwasser.
Sonnenstrahlung - das ist nicht nur Licht. Dazu gehören auch UVB- und UVA-Strahlung, die zu Haut- und Augenerkrankungen beitragen. Pro Jahr gibt es in der Bundesrepublik nach Angaben der Deutschen Krebshilfe etwa 230.000 Hautkrebsneuerkrankungen. Die Tendenz steigt.
Informationen bieten die Broschüre "Licht und Schatten - Schutz vor Sonnenstrahlung für Beschäftigte im Freien" und das Faltblatt "Sonnenbrillen - Augen auf beim Brillenkauf!", die es unter www.baua.de/publikationen im Netz gibt. Weitere Infos: www.baua.de/sommertipps
Außerdem findet man auf der Internetseite des Umweltbundesamts den Bericht "Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen sommerlicher Hitze und Hitzewellen und Tipps zum vorbeugenden Gesundheitsschutz" unter www.umweltbundesamt.de.

Quelle: Mitteilung vom 03.08.2013
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Praktikanten und Praktikantinnen in der Altenpflege

Beitrag von WernerSchell » 20.03.2015, 12:40

Praktikanten und Praktikantinnen in der Altenpflege: BGW hilft beim Unterweisen

Hamburg – Praktika und Freiwilligendienste bieten die Möglichkeit, jungen Menschen das Berufsfeld Altenpflege näher zu bringen. Wichtig ist: Auch wer nur "hineinschnuppert", muss vor Gesundheitsgefahren geschützt sein. Pflegeeinrichtungen haben dies in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen und ihre Kurzzeitkräfte angemessen zu unterweisen. Dabei helfen jetzt neue Info- und Lernmaterialien der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).

Einrichtungen in der Pflicht

Praktikantinnen und Praktikanten verfügen naturgemäß nicht über den gleichen Erfahrungsschatz wie qualifizierte Pflegekräfte, wenn es darum geht, Risiken für die eigene Gesundheit zu erkennen. Daher ist es umso wichtiger, ihre Tätigkeit von vornherein sicher zu gestalten. Verantwortlich für den Arbeitsschutz ist die Einrichtung, in der das Praktikum stattfindet. Das gilt auch dann, wenn die betreffende Person vertraglich an eine andere Institution gebunden ist.

Drei Varianten

Im Hinblick auf die Einsatzmöglichkeiten – und damit auch auf die Gefährdungsbeurteilung und die Unterweisung – sind bei den Kurzzeitkräften drei Personengruppen zu unterscheiden:
- Jugendliche unter 18 Jahren, die als Schüler oder Schülerinnen ein Praktikum machen
- Jugendliche unter 18 Jahren beim Praktikum im Rahmen der Berufsausbildung
- volljährige Berufseinsteigerinnen und -einsteiger sowie Freiwilligendienstleistende

Infos und Lernmaterial online

Unter http://www.bgw-online.de/unterweisung-pflegepraktikum hat die BGW zusammengetragen, was Pflegeeinrichtungen bei Praktika und Freiwilligendiensten zu beachten haben. Weiter bietet die Internetseite auf die verschiedenen Gruppen zugeschnittene Unterweisungshilfen. Mithilfe der Online-Lernmaterialien eignen sich die Kurzzeitkräfte selbst Arbeitsschutzwissen an und überprüfen es in einem Test. Diesen wiederum können die Pflegeeinrichtungen ausdrucken, mit der betreffenden Person durchsprechen und dann archivieren. So dokumentieren sie, dass sie ihre Unterweisungspflicht erfüllt haben. Gleichzeitig schaffen sie sich eine Übersicht, welche konkreten Arbeitsschutzmaßnahmen sie auf die Umsetzung in der Praxis prüfen müssen.

Infomappe zum Thema

Die BGW hat an viele Pflegeeinrichtungen eine Mappe mit Informationen zu den neuen Online-Materialien verschickt. Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaft, die diese Mappe nicht erhalten haben oder zusätzliche Exemplare wünschen, können kostenfrei über das Internet nachbestellen: http://www.bgw-online.de, Suchbegriff: TP-PrakE-11.

"Ausbildungs- und Qualitätsoffensive Altenpflege"

Das Angebot ist ein Beitrag der BGW zur "Ausbildungs- und Qualitätsoffensive Altenpflege" der Bundesregierung und weiterer Institutionen. Dort geht es darum, mit gebündelten Kräften von Bund, Ländern und Verbänden die Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege zu stärken und die Attraktivität dieses Beschäftigungsfeldes zu erhöhen.

Quelle: Pressemitteilung vom 20.03.2015
Pressekontakt: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Torsten Beckel und Sandra Bieler, Kommunikation Pappelallee 33/35/37, 22089 Hamburg
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Ohne geht es nicht: Gefährdungsbeurteilung

Beitrag von WernerSchell » 01.06.2015, 06:35

Ohne geht es nicht: Gefährdungsbeurteilung

(Quelle: BGW) Dreh- und Angelpunkt der betrieblichen Prävention ist die Gefährdungsbeurteilung. Alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, mit ihrer Hilfe Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen, Arbeitsschutzmaßnahmen festzulegen und ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Die Gefährdung durch Gewalt und Aggression ist dabei in besonderer Weise auch Bestandteil der Ermittlung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz.
Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen (TOP – Technik, Organisation, Person) sind dabei eng miteinander verzahnt und ergänzen sich gegenseitig:
• Darum geht es grundsätzlich: Gefährdungen erst gar nicht entstehen zu lassen, sie zu beseitigen oder sie zumindest soweit wie möglich zu entschärfen.
• Auf der technischen Seite spielen beispielsweise folgende Aspekte eine wichtige Rolle: Fluchtmöglichkeiten, Rückzugsräume, Beleuchtung, Sicherheitsglasscheiben, Vermeidung gefährlicher Gegenstände, Einsatz von Personen-Notsignal-Geräten bei gefährlichen Alleinarbeitsplätzen…
• Hinzu kommen organisatorische Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen. Unter anderem sollten dabei folgende Themen bearbeitet werden: Alarmierungssystem und Notfallplan, Rettungskette, Handlungsspielräume der Beschäftigten zur Deeskalation, Fachkonzepte zur Betreuung z.B. demenziell Erkrankter, Erstbetreuung nach Vorfällen, systematische Auswertung von Vorfällen und vieles mehr...
• Auf der Ebene der Person ergänzen verhaltensbezogene Maßnahmen das Maßnahmenbündel: Zum Beispiel geht es darum, Know-how zum deeskalierenden Verhalten sowie zu körperlichen Abwehr- und Befreiungstechniken aufzubauen, auf geeignete Kleidung und Schuhwerk zu achten und auf Schmuck zu verzichten. Ebenso kommt es auf eine gute Fachqualifikation zum Umgang mit der jeweiligen Klientel an, z.B. Validation. Wichtig ist auch, dass eine regelmäßige Unterweisung zum Verhalten bei Gewaltvorfällen stattfindet.
Tipp: Beachten Sie die Informationen und Hilfen zur Gefährdungsbeurteilung.
Eine Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen bietet darüber hinaus das GDA-Arbeitsprogramm Psyche.
Für die Unternehmensleitung wie für Führungskräfte ist wichtig, dass die systematische Gefährdungsbeurteilung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen auch ihrer eigenen rechtlichen Absicherung dienen: Sie müssen ihren Sorgfaltspflichten nachkommen.
Neben dem gesetzlichen Schutzauftrag für die Beschäftigten geht es für Unternehmen auch um die eigene Planungssicherheit: Sie sind auf ihr Personal angewiesen. Wo Betriebe effektive Strukturen zur Gewaltprävention aufbauen und in eine betriebliche Präventionskultur einbetten, minimieren sie nicht nur Ausfallzeiten, sondern stärken auch ihr Personal. Sicherheit für Beschäftigte zu schaffen, hat dabei viele Bausteine: ein offener Umgang mit dem Thema Gewalt im Unternehmen, eine Enttabuisierung und Nachbearbeitung von Vorfällen, eine Sensibilisierung für kritische Situationen, klare Handlungsempfehlungen und vieles mehr.
Führungskräfte sind in besonderer Weise gefordert, sich des Themas anzunehmen: Nicht nur ist es ihr Anliegen, dass es in ihrem Bereich "rund" läuft, sondern sie sind häufig auch erste Anlaufstelle nach Gewaltvorfällen. Sie müssen ihre Rolle und die Verantwortung für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bewusst annehmen. Angesichts der hohen Dunkelziffer sollten sie grundsätzlich aktiv nachhaken, zum Beispiel in Teambesprechungen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zum gesundheitsfördernden Führen.
Und wie können Unternehmen ihre Mitarbeitenden für potenzielle Krisensituationen vorbereiten? Innerbetriebliche Standards zum Verhalten in Krisensituationen geben Sicherheit und bestimmen somit das weitere Verhalten. Fehlen sie, fragen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Recht: Was kann ich tun? Was darf ich überhaupt tun? Was erwarten meine Vorgesetzten von mir? Mache ich mich strafbar, wenn ich mich wehre?
Ein durchdachter Notfallplan und klare, eindeutige Handlungsanweisungen sind notwendig, damit in einer Krisensituation professionell, sicher und selbstsicher gehandelt werden kann.
Falsche Abwehrtechniken bei Übergriffen, auch Überreaktionen aus Angst, bergen ein hohes Verletzungsrisiko für alle Beteiligten. Reine Selbstverteidigungstechniken, wie sie zum Beispiel in Kampfsportschulen gelehrt werden, sind für den professionellen Einsatz in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege nicht geeignet: Sie berücksichtigen in keiner Weise das therapeutische Verhältnis zwischen Beschäftigten und Betreuten. Das Erlernen professioneller Eingriffstechniken ("physische Intervention") ist dort angebracht, wo häufiger mit Übergriffen zu rechnen ist.
Zusammenfassend heißt das: Unternehmen sind gefordert, ihren Beschäftigten das nötige Wissen für den Fall der Fälle zu vermitteln - insbesondere im Rahmen der regelmäßigen Unterweisung, durch weiterführende Schulungen, bei der Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie ganz allgemein durch die systematische interne Kommunikation zum Thema.

Quelle: Mitteilung vom 31.05.2015
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Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Beitrag von WernerSchell » 26.07.2015, 07:49

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

(Quelle: DGUV) Was müssen Arbeitgeber und Arbeitsschutz-Verantwortliche über die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen wissen? Wie sind die rechtlichen Grundlagen? Wie sieht der Kreislauf einer Gefährdungsbeurteilung aus? Die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) hat eine Wissensplattform zum Thema aufgebaut.

Weitere Informationen der KUVB
http://www.dguv.de/cmsbs-restproxy/t/nl ... h=&i=398y2

Das Arbeitsprogramm Psyche der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie hat einen Ideenwettbewerb für kleine und mittelständische Unternehmen ausgelobt. Gesucht werden kreative Praxisbeispiele, mit denen psychische Belastungen am Arbeitsplatz erfolgreich gemeistert werden können. Ausgewählte Ideen werden mit 4.000 Euro honoriert. Teilnahmeschluss ist am 30.9.2015.

Weitere Informationen
http://www.dguv.de/cmsbs-restproxy/t/nl ... h=&i=398y3

Quelle: Mitteilung vom 26.07.2015
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Gefährdungsbeurteilung: Oft fällt die Psyche hinten runter

Beitrag von WernerSchell » 23.12.2015, 07:36

Ärzte Zeitung vom 23.12.2015:
Gefährdungsbeurteilung: Oft fällt die Psyche hinten runter
Nur jede vierte Firma in Deutschland erfasst bei der Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz auch psychische Belastungen.
Es mangelt an Sensibilität. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=901 ... zin&n=4697
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Re: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Beitrag von WernerSchell » 07.02.2016, 07:25

Gefährdungsbeurteilung

(Quelle: BAuA) Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Sie ist die Grundlage für ein systematisches und erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) sind alle Arbeitgeber - unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. § 5 ArbSchG regelt die Pflicht des Arbeitgebers zur Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen und konkretisiert mögliche Gefahrenursachen und Gegenstände der Gefährdungsbeurteilung. § 6 verpflichtet Arbeitgeber, das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung zu dokumentieren. Der Arbeitgeber kann die Gefährdungsbeurteilung selbst durchführen oder andere fachkundige Personen, z. B. Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte, damit beauftragen, wobei die Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung der Ergebnisse beim Arbeitgeber verbleibt.
Mehr zu dem Thema hier: http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Ge ... ilung.html

Quelle: Mitteilung vom 06.02.2016
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Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Beitrag von WernerSchell » 22.05.2016, 12:35

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
(Quelle: DGUV ) Eine aktualisierte Broschüre des Arbeitsprogramms Psyche der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) erläutert in sieben Schritten die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen, ihre Methoden und Instrumente. Zielgruppe sind Unternehmen und betriebliche Arbeitsschutzakteure.
Zum Download (PDF, 530 KB) > http://www.dguv.de/cmsbs-restproxy/t/nl ... h=&i=3psme
Worum es bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung geht und wie sie praktisch umgesetzt werden kann, erklärt ein neuer Kurzfilm des Arbeitsprogramms Psyche der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie.
Zum Film > http://www.dguv.de/cmsbs-restproxy/t/nl ... h=&i=3psmf

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Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung

Beitrag von WernerSchell » 28.08.2016, 06:28

Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung

(Quelle: BAuA) Arbeitsschutz ist Chefsache, denn das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen zu beurteilen und erforderliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Bewährte Hilfestellung gibt der "Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung", den die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) seit fast 20 Jahren herausgibt. Er stellt Fachleuten das nötige Rüstzeug zur Verfügung, um die Gefährdungsbeurteilung sicher durchzuführen. Jetzt gibt es die aktualisierte Fassung erstmalig als PDF-Download kostenlos und barrierefrei im Internetangebot der BAuA.
Seit 1997 gehört der mehrfach aktualisierte Ratgeber zu den Standardwerken der BAuA, wenn es um Gefährdungsbeurteilung geht. Der branchenunabhängig angelegte Ratgeber richtet sich in erster Linie an Fachleute im Arbeitsschutz, die die Gefährdungsbeurteilung im Auftrag des Arbeitgebers planen und durchführen. Dazu vermittelt er Grundwissen auf der Basis neuester arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse und bietet Handlungshilfen für die Durchführung an.
Der Ratgeber gliedert sich in drei Teile: Teil 1 enthält Hinweise, um die Gefährdungsbeurteilung auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes zu planen und durchzuführen. Im zweiten Teil werden die einzelnen Gefährdungsfaktoren wie Lärm, mechanische Gefährdung oder Gefahrstoffe detailliert dargestellt. Zu jedem Gefährdungsfaktor informiert der Ratgeber über Art und Wirkung, gibt Grenzwerte und Beurteilungskriterien an. Zudem führt er Maßnahmen des Arbeitsschutzes auf. Darüber hinaus benennt der Ratgeber die jeweiligen Vorschriften, technische Regeln, Normen und weiterführende Literatur. Mit Textbausteinen, die den entsprechenden Gefährdungsfaktoren zugeordnet sind, lassen sich Prüflisten erstellen oder Dokumentationslisten ausfüllen. Teil 3 enthält Handlungshilfen, die die praktische Durchführung der Gefährdungsbeurteilung erleichtern. Dazu gehören auch eine Checkliste, mit der die betriebliche Arbeitsschutzorganisation überprüft werden kann, ein Bezugsquellenverzeichnis über Vorschriften und Regelwerke sowie ein Stichwortverzeichnis.
Durch das neue Angebot kann die BAuA den Ratgeber nach Bedarf an Veränderungen im Vorschriften- und Regelwerk, aber auch an neue arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zeitnah anpassen. Den gesamten Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung gibt es im PDF-Format unter http://www.baua.de/gefaehrdungsbeurteilung.
Darüber hinaus bietet die BAuA auch das Portal http://www.gefaehrdungsbeurteilung.de an. Es enthält rechtssichere Handlungshilfen der unterschiedlichsten Behörden und Organisationen. Durch die Freitextsuche oder durch Suchanfragen mit konkreten Kriterien wie Anbieter, Branchen und Gefährdungsart lässt sich rasch die Handlungshilfe der Wahl wie beispielsweise den BAuA-Ratgeber finden. Das Portal hat die BAuA in enger Abstimmung mit den Trägern der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie entwickelt.

Quelle: Mitteilung vom 28.08.2016
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Darm und Psyche sind eng verbunden

Beitrag von WernerSchell » 18.09.2016, 06:23

Am 18.09.2016 bei Facebook gepostet:
Darm und Psyche sind eng verbunden. Nach einer aktuellen Studie leiden rund elf Prozent der Weltbevölkerung leiden unter dem Reizdarmsyndrom. Für eine schnelle, ganzheitliche und nachhaltige Hilfe wird es für wichtig erachtet, dass die Betroffenen neben körperlichen auch seelische Ursachen in Betracht ziehen und sich frühzeitig psychologische Beratung suchen.
>>> viewtopic.php?f=6&t=20504&p=94125#p94125
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Altenpflege: Gefährdungsbeurteilung

Beitrag von WernerSchell » 03.11.2016, 14:02

Jetzt auch für die Altenpflege: Gefährdungsbeurteilung online erstellen – BGW erweitert ihre Handlungshilfen und informiert in ihrem Magazin


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Hamburg – Ambulante wie stationäre Einrichtungen der Altenpflege können die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung für ihre Beschäftigten jetzt auch online erstellen. Das Werkzeug dazu finden sie auf der Internetseite der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) unter http://www.bgw-online.de/gefaehrdungsbeurteilung-online. In der aktuellen Ausgabe ihres Magazins „BGW mitteilungen“ berichtet die Berufsgenossenschaft ausführlich über das Steuerungsinstrument Gefährdungsbeurteilung.

Alle Schritte im Blick

Die neuen Online-Handlungshilfen, die die BGW mit verschiedenen Kooperationspartnerinnen und -partnern entwickelt hat, führen systematisch durch die einzelnen Schritte der Gefährdungsbeurteilung. Sie helfen beim Festlegen der Arbeitsbereiche und Erfassen der Tätigkeiten, beim systematischen Ermitteln der Gefährdungen und zuverlässigen Beurteilen der Risiken sowie beim Auswählen geeigneter Schutzmaßnahmen. Zu jedem Thema finden sich Links zu Hintergrundinformationen und Verweise auf gesetzliche Grundlagen.

Ambulante und stationäre Pflege getrennt

In puncto Risiken für die Beschäftigten unterscheidet sich die ambulante Pflege zum Teil von der stationären, etwa durch das Arbeiten im häuslichen Bereich und die Wege dorthin. Deshalb bietet die BGW für beide Bereiche jeweils eine eigene Online-Gefährdungsbeurteilung an. „Typische Arbeitsbereiche und Gefährdungen in den jeweiligen Tätigkeitsfeldern sind bereits vorgegeben“, erläutert Sigrid Küfner, Expertin der BGW. „Zusätzlich können die Nutzerinnen und Nutzer selbst betriebsspezifische Aspekte hinzufügen, etwa besondere Arbeitsbereiche oder Gefährdungen.“

Ampel zeigt Handlungsbedarf an

Die ermittelten Gefährdungen werden nach dem Ampelsystem in die Farbcodes Rot, Gelb und Grün klassifiziert. „Dadurch erkennt man schnell, was besonders dringlich ist“, so Küfner. Die entsprechenden Maßnahmen werden mit Termin und verantwortlicher Person direkt in das digitale Formular geschrieben. Am Ende der Bearbeitung werden die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung in einem PDF zusammengefasst. Gesetzte Termine lassen sich in den Kalender des eigenen E-Mail-Programms übertragen.

Registrieren und loslegen

Wer mit einem BGW-Instrument zur Online-Gefährdungsbeurteilung arbeiten möchte, wählt unter http://www.bgw-online.de/gefaehrdungsbeurteilung-online die passende Branche aus, klickt auf „Jetzt starten“ und registriert sich mit seiner E-Mail-Adresse und einem selbstgewählten Passwort. In dem so erstellten persönlichen Profil, das von außen nicht einsehbar ist, können mehrere Gefährdungsbeurteilungen angelegt, gespeichert und später fortgesetzt werden.

Mehr erfahren

Die Gefährdungsbeurteilung ist das Titelthema der aktuellen Ausgabe des Magazins „BGW mitteilungen“. In den Heftbeiträgen geht es um den Sinn und Zweck dieses Arbeitsschutzinstruments, das Vorgehen sowie die verschiedenen Unterstützungsangebote der Berufsgenossenschaft zum Thema. Zu finden ist das Magazin unter http://www.bgw-online.de/mitteilungen.

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Quelle: https://www.bgw-online.de/DE/Arbeitssic ... _node.html

Über uns
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Sie ist für knapp 8 Millionen Versicherte in rund 630.000 Unternehmen zuständig. Die BGW unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe beim Arbeitsschutz und beim betrieblichen Gesundheitsschutz. Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall sowie bei einer Berufskrankheit gewährleistet sie optimale medizinische Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Quelle: Pressemitteilung vom 03.11.2016
Pressekontakt: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
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Tel.: (040) 202 07-27 14, Fax: (040) 202 07-27 96, E-Mail: presse@bgw-online.de
>>> https://www.bgw-online.de/DE/Presse/Pre ... flege.html
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Erkrankungsgeschehen bei Pflegeberufen besorgniserregend

Beitrag von WernerSchell » 06.07.2017, 05:57

Am 05.07.2017 bei Facebook gepostet:
Erkrankungsgeschehen bei Pflegeberufen besorgniserregend - Gesundheitsförderung wichtig für Erhalt der Arbeitskraft. - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk macht seit Jahren auf die Probleme in aller Deutlichkeit aufmerksam und fordert Verbesserungen der Pflege-Rahmenbedingungen. Der BKK Gesundheitsatlas 2017 analysiert aktuell die Gesundheitsberufe.
>>> viewtopic.php?f=5&t=22199
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Neu für Apotheken: Gefährdungsbeurteilung online erstellen

Beitrag von WernerSchell » 28.05.2018, 10:34

Neu für Apotheken: Gefährdungsbeurteilung online erstellen

Hamburg – Die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung ist die zentrale Basis für den betrieblichen Arbeitsschutz. In Apotheken kann sie jetzt online erarbeitet werden. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) bietet dazu ein branchenspezifisches Werkzeug an. Unter www.bgw-online.de/gefaehrdungsbeurteilung-apotheken lassen sich Gefährdungen der Beschäftigten systematisch erfassen und bewerten, Schutzmaßnahmen ableiten und die Ergebnisse vorschriftsmäßig dokumentieren.

Roter Faden vorgegeben
Die neue Online-Handlungshilfe führt Schritt für Schritt durch die verschiedenen Arbeitsbereiche einer Apotheke – von der Beratung über die Lagerung bis zu speziellen Tätigkeiten wie der Zytostatikaherstellung. Sie enthält bereits die wichtigsten branchentypischen Gefährdungen und Belastungen.

Der entsprechende Fragenkatalog berücksichtigt neben klassischen Pharmaziethemen wie dem Umgang mit Gefahrstoffen auch allgemeine Risiken wie Stolper-, Rutsch- und Sturzgefahren oder Gefährdungen durch elektrischen Strom. Zu jedem Thema finden sich Links zu Hintergrundinformationen und Verweise auf gesetzliche Grundlagen sowie Tipps für Schutzmaßnahmen nach Stand der Technik. Darüber hinaus können etwaige weitere Arbeitsbereiche, Tätigkeiten und Gefährdungen individuell ergänzt werden.

Ampelsystem hilft beim Einschätzen
Ein Farbcode nach dem Ampelsystem erleichtert die Einschätzung des Handlungsbedarfs. Die entsprechenden Maßnahmen werden mit Termin und verantwortlicher Person direkt in das Formular geschrieben. Zwischenergebnisse für die einzelnen Arbeitsbereiche lassen sich jederzeit in ein PDF übertragen und ausdrucken – zum Beispiel, um sie vor Ort abzustimmen und dort weitere Informationen zu sammeln.

Gesamtergebnis auf Knopfdruck
Nach Abschluss der Gefährdungsbeurteilung werden die Ergebnisse automatisch in einem Gesamt-PDF zusammengefasst. Tabellarisch finden sich dort die ermittelten Gefährdungen, die jeweilige Einschätzung des Risikos sowie die festgelegten Maßnahmen mit Terminen und zuständigen Personen.

Ausgedruckt lässt sich das PDF für die Dokumentation und regelmäßige Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung nutzen. Termine können zudem in den Kalender des eigenen E-Mail-Programms übertragen werden. Darüber hinaus bleibt die abgeschlossene Gefährdungsbeurteilung online hinterlegt und kann jederzeit wieder aufgerufen werden, beispielsweise für eine Fortschreibung. Datenschutz und Datensicherheit sind gewährleistet.

Registrieren und anmelden
Wer mit der Online-Gefährdungsbeurteilung arbeiten möchte, registriert sich einfach unter www.bgw-online.de/gefaehrdungsbeurteilung-apotheken mit einer E-Mail-Adresse und einem selbstgewählten Passwort. In dem so erstellten persönlichen Profil können mehrere Gefährdungsbeurteilungen angelegt, gespeichert und später fortgesetzt werden – zum Beispiel für Filialapotheken.

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Über uns
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Sie ist für über 8,4 Millionen Versicherte in rund 640.000 Unternehmen zuständig. Die BGW unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe beim Arbeitsschutz und beim betrieblichen Gesundheitsschutz. Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall sowie bei einer Berufskrankheit gewährleistet sie optimale medizinische Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Quelle: Pressemitteilung vom 28.05.2018
Pressekontakt:

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Torsten Beckel und Sandra Bieler, Kommunikation

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