Patienten werden im Stich gelassen - Monethik statt Ethik
Moderator: WernerSchell
Pflegedienst ließ alzheimerkranken Patienten im Stich
Aus Forum
viewtopic.php?t=12416
Neusser Pflegedienst ließ alzheimerkranken Patienten im Stich
– kündigte den Pflegevertrag fristlos!
Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 20.07.2009 hier:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... lungen.php
Die Diskussion zum Thema unter
viewtopic.php?t=12390
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Neusser Pflegedienst ließ alzheimerkranken Patienten im Stich
– kündigte den Pflegevertrag fristlos!
Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 20.07.2009 hier:
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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
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Sehr geehrte Damen und Herren,
nach meiner Kenntnis richten sich die Tätigkeiten in der Pflege nach dem tatsächlichen Hilfebedarf des Betroffenen, nicht nach diagnositizierten Erkrankungen, oder irre ich da?
Diagnosen spielen sowohl bei der Feststellung einer Pflegestufe als auch in der Beschreibung von Leistungskomplexen keine Rolle.
Mir sind auch tatsächlich keine speziellen Leistungsangebote oder Leistungskomplexe im Sinne der Abrechnungsverinbarungen zwischen ambulanten Pflegediensten und den Kasse bezüglich Alzheimer bekannt.
Insofern verstehe ich die Notwendigkeit der Diagnostik zur Durchführung reiner Pflegeleistungen nicht.
Kernpunkt der Kritik an gesetzlichen Regelungen ist es ja gerade, das Beaufsichtigung und Anleitung (die wohl sicherlich bei Menschen mit Demenz und anderen Erkrankungen eine Rolle spielen) eben gar keine Berücksichtigung in den abrechnungsfähigen Leistungen eines Pflegedienstes einfließen.
Es ist deshalb umso mehr nicht verständlich wenn Pflegeleistungen nicht zusammen mit Beaufsichtigungsleistungen (gemeint sind Leistungen nach §§ 45 ff SGB XI) abgerechnet werden dürfen, was einmal mehr deutlich macht das unser derzeitiges Leistungs- und Abrechnungssystem in keiner Weise auf eine ambulante Versorgung von Menschen mit Demenz und Anderer psychiatrischer Erkrankungen ausgerichtet ist.
In diesem Zusammenhang sei auch noch einmal auf das flächendeckende fehlen von ambulanten Pflegediensten mit psychiatrischer Ausrichtung hingewiesen, die auf Grund des fehlenden Fachpersonals oder der imensen Kosten für einen solchen Pflegedienst erst gar nicht entstanden sind.
Mit freundlichen Grüßen
Gerd Fröhlich-Rockmann
nach meiner Kenntnis richten sich die Tätigkeiten in der Pflege nach dem tatsächlichen Hilfebedarf des Betroffenen, nicht nach diagnositizierten Erkrankungen, oder irre ich da?
Diagnosen spielen sowohl bei der Feststellung einer Pflegestufe als auch in der Beschreibung von Leistungskomplexen keine Rolle.
Mir sind auch tatsächlich keine speziellen Leistungsangebote oder Leistungskomplexe im Sinne der Abrechnungsverinbarungen zwischen ambulanten Pflegediensten und den Kasse bezüglich Alzheimer bekannt.
Insofern verstehe ich die Notwendigkeit der Diagnostik zur Durchführung reiner Pflegeleistungen nicht.
Kernpunkt der Kritik an gesetzlichen Regelungen ist es ja gerade, das Beaufsichtigung und Anleitung (die wohl sicherlich bei Menschen mit Demenz und anderen Erkrankungen eine Rolle spielen) eben gar keine Berücksichtigung in den abrechnungsfähigen Leistungen eines Pflegedienstes einfließen.
Es ist deshalb umso mehr nicht verständlich wenn Pflegeleistungen nicht zusammen mit Beaufsichtigungsleistungen (gemeint sind Leistungen nach §§ 45 ff SGB XI) abgerechnet werden dürfen, was einmal mehr deutlich macht das unser derzeitiges Leistungs- und Abrechnungssystem in keiner Weise auf eine ambulante Versorgung von Menschen mit Demenz und Anderer psychiatrischer Erkrankungen ausgerichtet ist.
In diesem Zusammenhang sei auch noch einmal auf das flächendeckende fehlen von ambulanten Pflegediensten mit psychiatrischer Ausrichtung hingewiesen, die auf Grund des fehlenden Fachpersonals oder der imensen Kosten für einen solchen Pflegedienst erst gar nicht entstanden sind.
Mit freundlichen Grüßen
Gerd Fröhlich-Rockmann
Es ist der Mensch und nicht die Krankheit
Streit um die Pflege eines Alzheimerpatienten
Bericht in der Westdeutschen Zeigung vom 22.07.2009:
Neuss:
Streit um die Pflege eines Alzheimerpatienten
von Cora Theobalt
Einem Neusser Dienst wird vorgeworfen, den Erkrankten im Stich gelassen zu haben.
Neuss. Die Pflege eines Alzheimerpatienten hat zu einem Zwist geführt. Der Patient hat eine Pflegekraft derart verletzt, dass ihr eine Rippe brach. Das Vertragsverhältnis zwischen der Familie des Patienten und dem Kranken- und Altenpflegedienst Hesse wurde daraufhin beendet.
Selbsthilfenetzwerk Pro Pflege hat sich eingeschaltet
Nach Angaben von Werner Schell, Vorstand des Selbsthilfenetzwerkes Pro Pflege, habe der Pflegedienst „fristlos gekündigt“ mit der Begründung: „Der Alzheimerkranke sei zu schwierig zu pflegen, vergeblich habe der Dienst eine Sedierung (mit Medikamenten ruhigstellen, Anm. d. Red.) verlangt.“ Der Patient habe vor etwa einer Woche „Pflegehandlungen abgewehrt.
Dabei soll er eine Pflegekraft verletzt haben“. Zudem soll der Dienst telefonisch Schadensersatzansprüche geltend gemacht haben. Werner Schell sieht sich selbst als Lobbyist für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Mitte 2008 hat er das Selbsthilfenetzwerk Pflege Pro gegründet. „Der Pflegedienst behauptet, der Patient sei schwierig und gefährlich.
Der Sohn des Patienten ist selbst Krankenpfleger und ist der Meinung, dass sein Vater friedlich ist“, sagt Schell. „Was der Dienst gemacht hat, ist rechtswidrig. So etwas habe ich noch nicht erlebt.“
„Es gab bisher keine Entschuldigung. Unsere Pflegekraft ist seit zwei Wochen krank“, sagt Werner Hartung vom Kranken- und Altenpflegedienst Hesse in Neuss. Als der Dienst auf Bitte von Werner Schell vorbei kam, war der Patient bereits „von seinem Sohn fertig gemacht worden. Wir wurden in dem Glauben gelassen, es gebe niemanden, der den Patienten nun versorgen kann.“
Der Dienst sei der Familie entgegengekommen: „Wir haben nach der Kündigung angeboten, die Pflege solange zu übernehmen, bis ein neuer Pflegedienst eingesprungen ist“, so Hartung. Das Übergangsangebot des Pflegedienstes habe die Familie abgelehnt. „Ich habe mich darum gekümmert, dass ein neuer Pflegedienst engagiert wird“, sagt Schell.
Nach Auffassung des Pflegedienstes Hesse müsse ein Arzt den Patienten mit Medikamenten einstellen, um der Aggressivität des Patienten entgegenzuwirken. Seit Monaten habe der Dienst versucht, „die Situation zu entschärfen“, so Hartung. Eine Behandlung mit Medikamenten bedeute nicht, dass der Patient nicht mehr ansprechbar ist, sondern dass seine Aggression zurückgehe.
Schell hat den letzten Besuch des Dienstes anders in Erinnerung: „Als der Pflegedienst nach der Kündigung noch einmal da war, habe ich ihm vorgeschlagen, die medizinische Einstellung des Patienten von einem Arzt überprüfen zu lassen. Dieses Angebot wollte der Pflegedienst aber nicht annehmen.“
„Diese Angaben sind falsch“, sagt Hartung. Er habe den Eindruck, die Ehefrau des Patienten hätte sich auf eine Versorgung durch Medikamente eingelassen, doch der Sohn habe dies verhindert. „Wir haben uns sogar an den Arzt des Patienten gewandt“, so Hartung, doch die Familie schien bereits mit dem Arzt gesprochen zu haben, sodass er die Aussage verweigerte.
Im Vertrag beträgt die Kündigungsfrist zehn Tage
„In dem Vertrag ist die Kündigungsfrist auf zehn Tage festgelegt, in diesem Fall hörte die Pflege von einem Tag auf den anderen auf“, sagt Schell entrüstet. „Die Frist von zehn Tagen konnten wir zur Gefahrenabwendung nicht einhalten. Unsere Mitarbeiter trauten sich nicht mehr zu dem Patienten. Wir haben gegenüber unseren Mitarbeitern auch eine Fürsorgepflicht“, begründet Hartung die sofortige Kündigung.
Quelle: Westdeutsche Zeitung vom 21.07.2009
http://www.wz-newsline.de/sro.php?redid=581841
Neuss:
Streit um die Pflege eines Alzheimerpatienten
von Cora Theobalt
Einem Neusser Dienst wird vorgeworfen, den Erkrankten im Stich gelassen zu haben.
Neuss. Die Pflege eines Alzheimerpatienten hat zu einem Zwist geführt. Der Patient hat eine Pflegekraft derart verletzt, dass ihr eine Rippe brach. Das Vertragsverhältnis zwischen der Familie des Patienten und dem Kranken- und Altenpflegedienst Hesse wurde daraufhin beendet.
Selbsthilfenetzwerk Pro Pflege hat sich eingeschaltet
Nach Angaben von Werner Schell, Vorstand des Selbsthilfenetzwerkes Pro Pflege, habe der Pflegedienst „fristlos gekündigt“ mit der Begründung: „Der Alzheimerkranke sei zu schwierig zu pflegen, vergeblich habe der Dienst eine Sedierung (mit Medikamenten ruhigstellen, Anm. d. Red.) verlangt.“ Der Patient habe vor etwa einer Woche „Pflegehandlungen abgewehrt.
Dabei soll er eine Pflegekraft verletzt haben“. Zudem soll der Dienst telefonisch Schadensersatzansprüche geltend gemacht haben. Werner Schell sieht sich selbst als Lobbyist für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Mitte 2008 hat er das Selbsthilfenetzwerk Pflege Pro gegründet. „Der Pflegedienst behauptet, der Patient sei schwierig und gefährlich.
Der Sohn des Patienten ist selbst Krankenpfleger und ist der Meinung, dass sein Vater friedlich ist“, sagt Schell. „Was der Dienst gemacht hat, ist rechtswidrig. So etwas habe ich noch nicht erlebt.“
„Es gab bisher keine Entschuldigung. Unsere Pflegekraft ist seit zwei Wochen krank“, sagt Werner Hartung vom Kranken- und Altenpflegedienst Hesse in Neuss. Als der Dienst auf Bitte von Werner Schell vorbei kam, war der Patient bereits „von seinem Sohn fertig gemacht worden. Wir wurden in dem Glauben gelassen, es gebe niemanden, der den Patienten nun versorgen kann.“
Der Dienst sei der Familie entgegengekommen: „Wir haben nach der Kündigung angeboten, die Pflege solange zu übernehmen, bis ein neuer Pflegedienst eingesprungen ist“, so Hartung. Das Übergangsangebot des Pflegedienstes habe die Familie abgelehnt. „Ich habe mich darum gekümmert, dass ein neuer Pflegedienst engagiert wird“, sagt Schell.
Nach Auffassung des Pflegedienstes Hesse müsse ein Arzt den Patienten mit Medikamenten einstellen, um der Aggressivität des Patienten entgegenzuwirken. Seit Monaten habe der Dienst versucht, „die Situation zu entschärfen“, so Hartung. Eine Behandlung mit Medikamenten bedeute nicht, dass der Patient nicht mehr ansprechbar ist, sondern dass seine Aggression zurückgehe.
Schell hat den letzten Besuch des Dienstes anders in Erinnerung: „Als der Pflegedienst nach der Kündigung noch einmal da war, habe ich ihm vorgeschlagen, die medizinische Einstellung des Patienten von einem Arzt überprüfen zu lassen. Dieses Angebot wollte der Pflegedienst aber nicht annehmen.“
„Diese Angaben sind falsch“, sagt Hartung. Er habe den Eindruck, die Ehefrau des Patienten hätte sich auf eine Versorgung durch Medikamente eingelassen, doch der Sohn habe dies verhindert. „Wir haben uns sogar an den Arzt des Patienten gewandt“, so Hartung, doch die Familie schien bereits mit dem Arzt gesprochen zu haben, sodass er die Aussage verweigerte.
Im Vertrag beträgt die Kündigungsfrist zehn Tage
„In dem Vertrag ist die Kündigungsfrist auf zehn Tage festgelegt, in diesem Fall hörte die Pflege von einem Tag auf den anderen auf“, sagt Schell entrüstet. „Die Frist von zehn Tagen konnten wir zur Gefahrenabwendung nicht einhalten. Unsere Mitarbeiter trauten sich nicht mehr zu dem Patienten. Wir haben gegenüber unseren Mitarbeitern auch eine Fürsorgepflicht“, begründet Hartung die sofortige Kündigung.
Quelle: Westdeutsche Zeitung vom 21.07.2009
http://www.wz-newsline.de/sro.php?redid=581841
Zuletzt geändert von Presse am 22.07.2009, 10:00, insgesamt 1-mal geändert.
Pflegedienst sucht vergeblich nach Rechtfertigung
Zu den Erklärungen des Pflegedienstes Hesse einige kurze Anmerkungen:
Dass der Pflegedienst nachträglich versucht, Erklärungen für sein pflegerisch unethisches und klar rechtwidriges Verhalten zu finden, oder sagen wir besser, zu erfinden, war zu erwarten.
Ein Pflegedienst muss in der Lage sein, einem alzheimerkranken Menschen in seiner Krankheit gerecht zu werden. Dies sei, so hat die Familie herausgestellt, in der Vergangenheit eigentlich auch geschehen. Man sei mit den Pflegekräften zufrieden gewesen. Diese hätten auch nicht geklagt.
Dass der Kranke gefährlich sei, muss aber mit aller Entschiedenheit zurückgewiesen werden. Dieses Argument wird wahrheitswidrig nachgeschoben.
Der Kranke wurde letztmalig am 16.7.2009, nachmittags, unter Mitnahme der Dokumentation versorgt. Danach war die Versorgung nicht mehr gewährleistet.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat deshalb versucht, mit dem Pflegedienst noch einmal Kontakt aufzunehmen, um erneut eine gütliche Regelung, zumindest vorübergehend, zu erreichen. Ein Kontakt war aber nicht möglich. Mein auf Anrufbeantworter gesprochener erneuter Hilfeappell blieb unbeantwortet. Am nächsten Morgen erschien dann aber der Pflegedienst und wollte die Morgenpflege durchführen (siehe dazu auch den Hinweis in der Pressemitteilung). Diese Morgenpflege hatte aber bereits der Sohn durchgeführt. Er hatte ausdrücklich seine berufliche Tätigkeit zurückgestellt und den Vater notfallmäßig versorgt.
Danach erschien der Pflegedienst, obwohl die weitere Versorgung nicht geregelt war, nicht mehr. Auch der Rückruf bei Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk blieb aus.
Eine übergangweise Pflege wurde weder der Familie noch Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk angeboten. Solche Erklärungen stellen den untauglichen Versuch dar, eine rechtswidrige Kündigung in günstigerem Licht erstrahlen zu lassen.
Werner Schell, Dozent für Pflegerecht, Neuss
Dass der Pflegedienst nachträglich versucht, Erklärungen für sein pflegerisch unethisches und klar rechtwidriges Verhalten zu finden, oder sagen wir besser, zu erfinden, war zu erwarten.
Ein Pflegedienst muss in der Lage sein, einem alzheimerkranken Menschen in seiner Krankheit gerecht zu werden. Dies sei, so hat die Familie herausgestellt, in der Vergangenheit eigentlich auch geschehen. Man sei mit den Pflegekräften zufrieden gewesen. Diese hätten auch nicht geklagt.
Dass der Kranke gefährlich sei, muss aber mit aller Entschiedenheit zurückgewiesen werden. Dieses Argument wird wahrheitswidrig nachgeschoben.
Der Kranke wurde letztmalig am 16.7.2009, nachmittags, unter Mitnahme der Dokumentation versorgt. Danach war die Versorgung nicht mehr gewährleistet.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat deshalb versucht, mit dem Pflegedienst noch einmal Kontakt aufzunehmen, um erneut eine gütliche Regelung, zumindest vorübergehend, zu erreichen. Ein Kontakt war aber nicht möglich. Mein auf Anrufbeantworter gesprochener erneuter Hilfeappell blieb unbeantwortet. Am nächsten Morgen erschien dann aber der Pflegedienst und wollte die Morgenpflege durchführen (siehe dazu auch den Hinweis in der Pressemitteilung). Diese Morgenpflege hatte aber bereits der Sohn durchgeführt. Er hatte ausdrücklich seine berufliche Tätigkeit zurückgestellt und den Vater notfallmäßig versorgt.
Danach erschien der Pflegedienst, obwohl die weitere Versorgung nicht geregelt war, nicht mehr. Auch der Rückruf bei Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk blieb aus.
Eine übergangweise Pflege wurde weder der Familie noch Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk angeboten. Solche Erklärungen stellen den untauglichen Versuch dar, eine rechtswidrige Kündigung in günstigerem Licht erstrahlen zu lassen.
Werner Schell, Dozent für Pflegerecht, Neuss
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin erschüttert, wenn bei der Versorgung von Pflegebedürftiegn die Rede von "fertig machen" ist.
Ich versorge meine Mutter und würde mir wünschen das Pflegebedürftige in Deutschland versorgt werden oder Ihnen Hilfe angedeiht die sie benötigen um Ihr Leben entsprechend ihrer Möglichkeiten führen zu können!
Zum Anderen steigt in mir die kalte Wut hoch, wenn der Eindruck vermittelt wird Alzheimer= gewalttätig und gefährlich, weil ich solch einen qualifizierten Blödsinn nicht so stehen lassen kann und schon gar nicht wenn er von einem Pflegedienst kommt.
Der natürliche Selbsterhaltungstrieb eines Menschen und unsere Reflexe schützen uns vor Gefahren und lassen uns diese abwehren. Jeder von uns kann selbst ausprobieren wie er sich refelxartig verhält, wenn denn z.B. eine Hand von hinten unerwartet in unser Gesichtsfeld gerät, z.B. wenn jemand von hinten mit einem Lappen unangekündigt versucht uns das Gesicht zu waschen.
Es bedarf nicht erst einer Alzheimer- Erkrankung um reflexmäßig eine scheinbare Gefahr abzuwehren.
Für unsere Schutzreflexe, so denke ich, brauchen wir uns nicht entschuldigen denn sie gehören nicht zu unserem bewußten Verhalten.
Ich persönlich halte eher eine Entschuldigung für angebracht, wenn ausgebildete Fachkräfte in Kenntnis dieser sich durch falsches Verhalten selbst gefährden. Auch unterstelle ich einer ausgebildeten Fachkraft, dass dieser bekannt sein muss das Menschen mit Alzheimer durchaus heftiger ausgeprägte Schutzreflexe entwickeln können.
Es würde niemand von uns der sich beispielsweise ohne die entsprchenden Fähigkeiten zu besitzen in ein Auto setzt und gegen einen Baum fährt von dem Baum verlangen sich zu entschuldigen!
Für mich gibt es jedoch keine Entschuldigung dafür hilfebedürftige Menschen von jetzt auf eben im Stich zu lassen; erst Recht nicht wenn es mein erklärtes Ziel ist hauptberuflich einen Versorgungsauftrag für Hilfsbedürftige zu übernehmen.
Die Einschätzung ob jemand als aggressiv oder gar gefährlich einzstufen ist obliegt einzig und allein ausgebildeten Fach ärzten.
Jemand der nicht in der Lage ist einen Patienten fachgerecht zu waschen spreche ich persönlich erst Recht die Fähigkeit ab über den Einsatz von Medikamenten zu entscheiden.
Es ist ein Irrglaube das durch Sedierung, ob nun mechanisch oder medikamentös, eine tatsächlich vorhandene Aggressivität automatisch verschwindet. Diese kann durch Sedfierung sogar noch verstärkt werden und zusätzliche Gefahren für den Patienten bedeuten.
Sedierung kann auch (und wird auch in den meisten Fällen) viel mehr die Pflege wesentlich erschweren und noch vorhandene Fähigkeiten des Patienten schneller verschwinden lassen.
Es ist bekannt, das durch Sedierung der Hilfebedarf steigt, der Patient in seiner Freiheit beraubt wird (was ich persönlich ausschließlich zum Schutz vor sich selber und tatsächlicher Gefahren für die Umwelt nur in Ausnahmefällen und dann auch nur zeitlich beschränkt im Einzelfall nach gründlicher Rücksprache mit Fachärzten vielleicht erlauben würde) und die Sturzgefahr erheblich steigt.
Es ist durchaus im Bereich des möglichen durch Sedierung z.B. den Hilfebedarf einer Pflegestufe II auf eine III hoch zu schrauben, wobei die sich hieraus ergebenden wirtschaftlichen Vorteile für Pflegeunternehmen aus meiner Sicht nicht in der Abwägung gegen das Wohl des Patienten als unzulässiges Entschdiungskriterium sehe.
Ein Unternehmen der Pflegewirtschaft sollte Kenntnisse über nicht medikamentöse Methoden von Aggressionsabbau und - vermeidung wie z.B. Validation nicht nur kennen, sondern auch anwenden, oder eben eine Waschung fachgerecht ausführen.
Auch gehe ich davon aus das ein Inhaber eines Pflegedienstes wissen kann, dass die Entscheidung über die Durchführung medizinischer Behandlungen der Zustimmung des Patienten oder von ihm rechtskräftig Bevollmächtigte bedarf.
Ersatzweise kann Jeder ein Verfahren zur Bestellung eines Betreuers beim zuständigen Vormundschaftsgericht beantragen, wenn er denn der Meinung ist das ein Mensch nicht in der Lage ist seine Geschäfte slebst zu besorgen oder Andere diese nicht sorgfältig für den zu Betreuenden versorgen.
Zusammenfassend bleibt für mich der Eindruck das dort zu prüfen wäre ob denn der betroffene Pflegedienst tatsächlich eine fachgerechte Versorgung sicher stellen kann und somit eine Zulassung behalten sollte.
Ich persönlich käme bei der Beantwortung der Frage zu einem klaren NEIN, weil selbst wenn ich ausschließlich von der Argumentation des betroffenen Dienstes davon ausgehe, dass dieser hier auf das Jämmerlichste versagt hat.
Ich kenne sehr viele Menschen mit Alzheimer und Demenz und möchte ausdrücklich betonen, dass ganz überwiegend es sich hier um sehr liebenswerte Menschen handelt die selbst in ihrer Krankheit ein wertvoller Teil unserer Gesellschaft sind die ich nicht missen möchte und die unseren tiefen Respekt und unsere Achtung und erst Recht unsere Hilfe und Unterstützung verdient haben!
Ich möchte auch nicht verschweigen, dass in der eigenen Druchführung der Pflege durchaus auch Verhaltensweisen aufgetreten sind, die man als "aggressiv" bezeichnen könnte. Nachdem ich meine Fehler im Umgang und bei der Versorgung analysiert und abgestellt habe traten diese nicht mehr auf. Eine andere Möglichkeit währe eine Sediertung gewesen, jedoch könnte ich nicht damit Leben das Wohlbefinden eines anderen Menschen unter meinen Unzulänglichkeiten leiden zu lassen, wobei ich natürlich auch keine Rücksicht auf wirtschaftliche Ziele in meiner Pflege nehmen muss.
Ich wünsche Ihnen allen einen aggressionsfreien und ungefährlichen Tag !
Mit freundlichen Grüßen
Gerd Fröhlich-Rockmann
ich bin erschüttert, wenn bei der Versorgung von Pflegebedürftiegn die Rede von "fertig machen" ist.
Ich versorge meine Mutter und würde mir wünschen das Pflegebedürftige in Deutschland versorgt werden oder Ihnen Hilfe angedeiht die sie benötigen um Ihr Leben entsprechend ihrer Möglichkeiten führen zu können!
Zum Anderen steigt in mir die kalte Wut hoch, wenn der Eindruck vermittelt wird Alzheimer= gewalttätig und gefährlich, weil ich solch einen qualifizierten Blödsinn nicht so stehen lassen kann und schon gar nicht wenn er von einem Pflegedienst kommt.
Der natürliche Selbsterhaltungstrieb eines Menschen und unsere Reflexe schützen uns vor Gefahren und lassen uns diese abwehren. Jeder von uns kann selbst ausprobieren wie er sich refelxartig verhält, wenn denn z.B. eine Hand von hinten unerwartet in unser Gesichtsfeld gerät, z.B. wenn jemand von hinten mit einem Lappen unangekündigt versucht uns das Gesicht zu waschen.
Es bedarf nicht erst einer Alzheimer- Erkrankung um reflexmäßig eine scheinbare Gefahr abzuwehren.
Für unsere Schutzreflexe, so denke ich, brauchen wir uns nicht entschuldigen denn sie gehören nicht zu unserem bewußten Verhalten.
Ich persönlich halte eher eine Entschuldigung für angebracht, wenn ausgebildete Fachkräfte in Kenntnis dieser sich durch falsches Verhalten selbst gefährden. Auch unterstelle ich einer ausgebildeten Fachkraft, dass dieser bekannt sein muss das Menschen mit Alzheimer durchaus heftiger ausgeprägte Schutzreflexe entwickeln können.
Es würde niemand von uns der sich beispielsweise ohne die entsprchenden Fähigkeiten zu besitzen in ein Auto setzt und gegen einen Baum fährt von dem Baum verlangen sich zu entschuldigen!
Für mich gibt es jedoch keine Entschuldigung dafür hilfebedürftige Menschen von jetzt auf eben im Stich zu lassen; erst Recht nicht wenn es mein erklärtes Ziel ist hauptberuflich einen Versorgungsauftrag für Hilfsbedürftige zu übernehmen.
Die Einschätzung ob jemand als aggressiv oder gar gefährlich einzstufen ist obliegt einzig und allein ausgebildeten Fach ärzten.
Jemand der nicht in der Lage ist einen Patienten fachgerecht zu waschen spreche ich persönlich erst Recht die Fähigkeit ab über den Einsatz von Medikamenten zu entscheiden.
Es ist ein Irrglaube das durch Sedierung, ob nun mechanisch oder medikamentös, eine tatsächlich vorhandene Aggressivität automatisch verschwindet. Diese kann durch Sedfierung sogar noch verstärkt werden und zusätzliche Gefahren für den Patienten bedeuten.
Sedierung kann auch (und wird auch in den meisten Fällen) viel mehr die Pflege wesentlich erschweren und noch vorhandene Fähigkeiten des Patienten schneller verschwinden lassen.
Es ist bekannt, das durch Sedierung der Hilfebedarf steigt, der Patient in seiner Freiheit beraubt wird (was ich persönlich ausschließlich zum Schutz vor sich selber und tatsächlicher Gefahren für die Umwelt nur in Ausnahmefällen und dann auch nur zeitlich beschränkt im Einzelfall nach gründlicher Rücksprache mit Fachärzten vielleicht erlauben würde) und die Sturzgefahr erheblich steigt.
Es ist durchaus im Bereich des möglichen durch Sedierung z.B. den Hilfebedarf einer Pflegestufe II auf eine III hoch zu schrauben, wobei die sich hieraus ergebenden wirtschaftlichen Vorteile für Pflegeunternehmen aus meiner Sicht nicht in der Abwägung gegen das Wohl des Patienten als unzulässiges Entschdiungskriterium sehe.
Ein Unternehmen der Pflegewirtschaft sollte Kenntnisse über nicht medikamentöse Methoden von Aggressionsabbau und - vermeidung wie z.B. Validation nicht nur kennen, sondern auch anwenden, oder eben eine Waschung fachgerecht ausführen.
Auch gehe ich davon aus das ein Inhaber eines Pflegedienstes wissen kann, dass die Entscheidung über die Durchführung medizinischer Behandlungen der Zustimmung des Patienten oder von ihm rechtskräftig Bevollmächtigte bedarf.
Ersatzweise kann Jeder ein Verfahren zur Bestellung eines Betreuers beim zuständigen Vormundschaftsgericht beantragen, wenn er denn der Meinung ist das ein Mensch nicht in der Lage ist seine Geschäfte slebst zu besorgen oder Andere diese nicht sorgfältig für den zu Betreuenden versorgen.
Zusammenfassend bleibt für mich der Eindruck das dort zu prüfen wäre ob denn der betroffene Pflegedienst tatsächlich eine fachgerechte Versorgung sicher stellen kann und somit eine Zulassung behalten sollte.
Ich persönlich käme bei der Beantwortung der Frage zu einem klaren NEIN, weil selbst wenn ich ausschließlich von der Argumentation des betroffenen Dienstes davon ausgehe, dass dieser hier auf das Jämmerlichste versagt hat.
Ich kenne sehr viele Menschen mit Alzheimer und Demenz und möchte ausdrücklich betonen, dass ganz überwiegend es sich hier um sehr liebenswerte Menschen handelt die selbst in ihrer Krankheit ein wertvoller Teil unserer Gesellschaft sind die ich nicht missen möchte und die unseren tiefen Respekt und unsere Achtung und erst Recht unsere Hilfe und Unterstützung verdient haben!
Ich möchte auch nicht verschweigen, dass in der eigenen Druchführung der Pflege durchaus auch Verhaltensweisen aufgetreten sind, die man als "aggressiv" bezeichnen könnte. Nachdem ich meine Fehler im Umgang und bei der Versorgung analysiert und abgestellt habe traten diese nicht mehr auf. Eine andere Möglichkeit währe eine Sediertung gewesen, jedoch könnte ich nicht damit Leben das Wohlbefinden eines anderen Menschen unter meinen Unzulänglichkeiten leiden zu lassen, wobei ich natürlich auch keine Rücksicht auf wirtschaftliche Ziele in meiner Pflege nehmen muss.
Ich wünsche Ihnen allen einen aggressionsfreien und ungefährlichen Tag !
Mit freundlichen Grüßen
Gerd Fröhlich-Rockmann
Es ist der Mensch und nicht die Krankheit
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Streit um die Pflege eines Alzheimerpatienten
Text aus http://www.wernerschell.de / Aktuelles:
http://www.wernerschell.de/html/aktuelles.php
Streit um die Pflege eines Alzheimerpatienten – Fristlose Kündigung …
Aufgrund der Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 20.07.2009
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... istlos.php
kam es am 22.07.2009 zu einem Bericht in der Westdeutsche Zeitung (WZ):
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... ienten.php
Der Stadt-Kurier Neuss berichtete am 29.07.2009:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... eigert.php
Zur Streitsache gibt es im Forum Werner Schell zahlreiche Diskussionsbeiträge -
viewtopic.php?t=12390
Dort ist unter dem 22.07.2009 in Erwiderung zu Erklärungen des Pflegedienstes gegenüber der WZ u.a. ausgeführt:
„Eine übergangweise Pflege wurde weder der Familie noch Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk angeboten. Solche Erklärungen stellen den untauglichen Versuch dar, eine rechtswidrige Kündigung in günstigerem Licht erstrahlen zu lassen.“
http://www.wernerschell.de/html/aktuelles.php
Streit um die Pflege eines Alzheimerpatienten – Fristlose Kündigung …
Aufgrund der Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 20.07.2009
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... istlos.php
kam es am 22.07.2009 zu einem Bericht in der Westdeutsche Zeitung (WZ):
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... ienten.php
Der Stadt-Kurier Neuss berichtete am 29.07.2009:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... eigert.php
Zur Streitsache gibt es im Forum Werner Schell zahlreiche Diskussionsbeiträge -
viewtopic.php?t=12390
Dort ist unter dem 22.07.2009 in Erwiderung zu Erklärungen des Pflegedienstes gegenüber der WZ u.a. ausgeführt:
„Eine übergangweise Pflege wurde weder der Familie noch Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk angeboten. Solche Erklärungen stellen den untauglichen Versuch dar, eine rechtswidrige Kündigung in günstigerem Licht erstrahlen zu lassen.“
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Vergabe von Beruhigungsmitteln an Demenzkranke
Bezüglich der Vergabe von Beruhigungsmitteln an Demenzkranke siehe auch in diesem Forum unter
viewtopic.php?t=12117
Diese Thematik ist hier relevant, weil der angesprochene Pflegedienst u.a. die Sedierung des pflegebedürftigen Alzheimerkranken verlangt hatte.
Werner Schell
viewtopic.php?t=12117
Diese Thematik ist hier relevant, weil der angesprochene Pflegedienst u.a. die Sedierung des pflegebedürftigen Alzheimerkranken verlangt hatte.
Werner Schell
Prävention von Aggression und Gewalt in der Pflege
Der in Rede stehende Pflegdienst, der auch das Thema "Gewalt" seitens des Alzheimerkranken ins Gespräch gebracht hat, sollte sich für eine Weiterbildung interessieren. Offensichtlich ist das Personal nicht ausreichend informiert, wie es mit bestimmten Reaktionen eines Kranken umzugehen hat. Man kann sich auch anhand von Buchveröffentlichungen informieren. Dazu der nachfolgende Hinweis, hier aus dem Forum.
MfG Rob
Buchtipp!
Uwe Schirmer / Michael Mayer / Jörg Vaclav / Wolfgang Papenberg / Veronika Martin / Franz Gaschler / Seli Özköylü:
Prävention von Aggression und Gewalt in der Pflege
Grundlagen und Praxis des Aggressionsmanagements für Psychiatrie und Gerontopsychiatrie
Näheres hier:
http://www.wernerschell.de/Buchtipps/ag ... pflege.php
MfG Rob
Buchtipp!
Uwe Schirmer / Michael Mayer / Jörg Vaclav / Wolfgang Papenberg / Veronika Martin / Franz Gaschler / Seli Özköylü:
Prävention von Aggression und Gewalt in der Pflege
Grundlagen und Praxis des Aggressionsmanagements für Psychiatrie und Gerontopsychiatrie
Näheres hier:
http://www.wernerschell.de/Buchtipps/ag ... pflege.php
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!
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Heimbesuche: Bei der Abrechnung lauern Tücken
Heimbesuche: Bei der Abrechnung lauern Tücken
Behandeln Ärzte Patienten in Heimen, so müssen sie bei der Abrechnung penibel auf die Details der Visite achten.
Knifflig ist etwa die essenzielle Fragestellung, wann ein solcher Besuch dringend notwendig war.
Ein Medizinrechtler gibt Tipps. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=876 ... ung&n=3951
Behandeln Ärzte Patienten in Heimen, so müssen sie bei der Abrechnung penibel auf die Details der Visite achten.
Knifflig ist etwa die essenzielle Fragestellung, wann ein solcher Besuch dringend notwendig war.
Ein Medizinrechtler gibt Tipps. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=876 ... ung&n=3951
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- Registriert: 18.05.2003, 23:13
Mehr Pflegepersonal = bessere Pflege! - Alternativlos!
Melanie Huml, Bayerische Gesundheitsministerin, will Pflegeheime häufiger kontrollieren lassen. So soll der Druck auf „schwarze Schafe“ steigen.
> http://www.mittelbayerische.de/nachrich ... eimen.html
Dazu kurz und bündig folgende Antwort:
Mehr Prüfungen lösen in den stationären Pflegeeinrichtungen null Probleme. Wer meint, verstärkte Kontrollen seien hilfreich, hat keine Ahnung. Der jetzige Pflege-TÜV gehört doch ohnehin in die Tonne (das Sozialgerecht Münster nannte ihn vor Jahren "verbraucherfeindlich und rechtswidrig"). Wir brauchen deutlich verbesserte Pflege-Rahmenbedingungen in den Heimen, v.a. mehr Pflegepersonal (keine "Billigversorgung"). Die Stellenschlüssel für die Pflege sind völlig unzureichend. Man könnte auch sagen, dass die "schwarzen Schafe", die bisher nur unzureichende Regelungen für die Pflegesysteme zustande gebracht haben, in den Parlamenten und Ministerien sitzen. Die Bekundungen für "Wertschätzung und Anerkennung" in Richtung Pflegekräfte müssen mit Inhalt gefüllt werden.
Werner Schell - 11.01.2015
https://www.facebook.com/werner.schell.7
> http://www.mittelbayerische.de/nachrich ... eimen.html
Dazu kurz und bündig folgende Antwort:
Mehr Prüfungen lösen in den stationären Pflegeeinrichtungen null Probleme. Wer meint, verstärkte Kontrollen seien hilfreich, hat keine Ahnung. Der jetzige Pflege-TÜV gehört doch ohnehin in die Tonne (das Sozialgerecht Münster nannte ihn vor Jahren "verbraucherfeindlich und rechtswidrig"). Wir brauchen deutlich verbesserte Pflege-Rahmenbedingungen in den Heimen, v.a. mehr Pflegepersonal (keine "Billigversorgung"). Die Stellenschlüssel für die Pflege sind völlig unzureichend. Man könnte auch sagen, dass die "schwarzen Schafe", die bisher nur unzureichende Regelungen für die Pflegesysteme zustande gebracht haben, in den Parlamenten und Ministerien sitzen. Die Bekundungen für "Wertschätzung und Anerkennung" in Richtung Pflegekräfte müssen mit Inhalt gefüllt werden.
Werner Schell - 11.01.2015
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Pflegereform muss Pflegenotstand auflösen!
Am 14.02.2015 bei Facebook eingestellt:
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Pflegereform muss Pflegenotstand auflösen!
>>>
Die aktuelle Diskussion über den zurecht kritisierten Pflege-TÜV versperrt die Sicht auf die eigentliche Reformbaustelle. Darüber berichtet die Ärzte Zeitung in ihrer Ausgabe vom 13.02.2015 (> http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=879 ... ege&n=4039 ). Die mit dem Thema befassten Politiker sollten lt. Ärzte Zeitung nicht der Versuchung erliegen, die Pflegenoten zum Popanz aufzubauen, der für alles, was in der Pflege im Argen liegt, verantwortlich gemacht werden kann. Zum Pflegenotstand hießt es u.a. in der Ärzte Zeitung: "Um Qualität herzustellen, bedarf es Personal, Arbeitszeit und Material. Die ersten beiden Güter sind äußerst knapp. In den Krankenhäusern verändern sich die Personalschlüssel kontinuierlich zuungunsten der Pflege. Das Institut für angewandte Pflegeforschung in Köln sieht die Personalausstattung auf dem Niveau von vor zehn Jahren. Die Zahlen der zu versorgenden Patienten und der Pflegekräfte ins Verhältnis gesetzt, zeichnen ein klares Bild. 1995 versorgte eine Pflegekraft rechnerisch 48,5 Patienten. 2012 waren es bereits 65,3. Unwuchten haben sich auch im Verhältnis zwischen Ärzten und Pflegekräften aufgetan. 1995 kamen auf einen Arzt 3,3 Pflegende, heute sind es 2,1." - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat den Pflegenotstand in Krankenhäusern und Heimen seit Jahren immer wieder angesprochen, u.a. auch auf das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforderung (dip - Prof. Isfort) verwiesen. Prof. Isfort war auch mehrfach bei Pflegetreffs in Neuss und hat eindrucksvoll auf die die Patienten gefährdende Entwicklung aufmerksam gemacht. Am 13.05.2014 wurde dem Bundesgesundheitsminister von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk dazu ein 82 Seiten umfassendes Statement übergeben > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf
>
Bedauerlicherweise wurden die angesprochenen Probleme im Ersten Pflegestärkungsgesetz (noch) nicht aufgegriffen, so dass die pflegerische Unterversorgung weiter fortbesteht. Es wird daher u.a. die Aufgabe des Pflegetreffs am 14.04.2015 sein, insoweit erneut auf den immensen Reformbedarf aufmerksam zu machen. > viewtopic.php?f=7&t=20569 UnterstützerInnen sind bei dieser Veranstaltung herzlich willkommen. Der Eintritt ist frei!
Hinsichtlich der Pflegequalität kann auf § 11 Abs. 1 SGB XI verwiesen werden. Dort heißt es: "Die Pflegeeinrichtungen pflegen, versorgen und betreuen die Pflegebedürftigen, die ihre Leistungen in Anspruch nehmen, entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse. Inhalt und Organisation der Leistungen haben eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde zu gewährleisten." - Damit ist deutlich gemacht, dass das Erste Pflegestärkungsgesetz, dass mit einigen Angeboten den Weg zur "Billig-Pflege" verbreitert bzw. eröffnet, gewichtige Pflegegrundsätze außer Acht lässt! Dies kann und darf nicht hingenommen werden.
Beiträge zum Pflege-TÜV > viewtopic.php?f=4&t=20899 / viewtopic.php?f=4&t=20745&start=15
>>> https://www.facebook.com/werner.schell.7
Pflegereform muss Pflegenotstand auflösen!
>>>
Die aktuelle Diskussion über den zurecht kritisierten Pflege-TÜV versperrt die Sicht auf die eigentliche Reformbaustelle. Darüber berichtet die Ärzte Zeitung in ihrer Ausgabe vom 13.02.2015 (> http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=879 ... ege&n=4039 ). Die mit dem Thema befassten Politiker sollten lt. Ärzte Zeitung nicht der Versuchung erliegen, die Pflegenoten zum Popanz aufzubauen, der für alles, was in der Pflege im Argen liegt, verantwortlich gemacht werden kann. Zum Pflegenotstand hießt es u.a. in der Ärzte Zeitung: "Um Qualität herzustellen, bedarf es Personal, Arbeitszeit und Material. Die ersten beiden Güter sind äußerst knapp. In den Krankenhäusern verändern sich die Personalschlüssel kontinuierlich zuungunsten der Pflege. Das Institut für angewandte Pflegeforschung in Köln sieht die Personalausstattung auf dem Niveau von vor zehn Jahren. Die Zahlen der zu versorgenden Patienten und der Pflegekräfte ins Verhältnis gesetzt, zeichnen ein klares Bild. 1995 versorgte eine Pflegekraft rechnerisch 48,5 Patienten. 2012 waren es bereits 65,3. Unwuchten haben sich auch im Verhältnis zwischen Ärzten und Pflegekräften aufgetan. 1995 kamen auf einen Arzt 3,3 Pflegende, heute sind es 2,1." - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat den Pflegenotstand in Krankenhäusern und Heimen seit Jahren immer wieder angesprochen, u.a. auch auf das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforderung (dip - Prof. Isfort) verwiesen. Prof. Isfort war auch mehrfach bei Pflegetreffs in Neuss und hat eindrucksvoll auf die die Patienten gefährdende Entwicklung aufmerksam gemacht. Am 13.05.2014 wurde dem Bundesgesundheitsminister von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk dazu ein 82 Seiten umfassendes Statement übergeben > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf
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Bedauerlicherweise wurden die angesprochenen Probleme im Ersten Pflegestärkungsgesetz (noch) nicht aufgegriffen, so dass die pflegerische Unterversorgung weiter fortbesteht. Es wird daher u.a. die Aufgabe des Pflegetreffs am 14.04.2015 sein, insoweit erneut auf den immensen Reformbedarf aufmerksam zu machen. > viewtopic.php?f=7&t=20569 UnterstützerInnen sind bei dieser Veranstaltung herzlich willkommen. Der Eintritt ist frei!
Hinsichtlich der Pflegequalität kann auf § 11 Abs. 1 SGB XI verwiesen werden. Dort heißt es: "Die Pflegeeinrichtungen pflegen, versorgen und betreuen die Pflegebedürftigen, die ihre Leistungen in Anspruch nehmen, entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse. Inhalt und Organisation der Leistungen haben eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde zu gewährleisten." - Damit ist deutlich gemacht, dass das Erste Pflegestärkungsgesetz, dass mit einigen Angeboten den Weg zur "Billig-Pflege" verbreitert bzw. eröffnet, gewichtige Pflegegrundsätze außer Acht lässt! Dies kann und darf nicht hingenommen werden.
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Pflege im Krankenhaus
Blickpunkt Klinik Februar 2015:
Pflege im Krankenhaus
(25.02.15) Stress, Frust, Überlastung - so erleben viele Krankenschwestern und Pfleger ihren Arbeitsalltag. Laut einer aktuellen Studie der Hans-Böckler-Stiftung steigt die Belastung für die Pflegenden im Krankenhaus. Vor allem Gespräche mit Patienten und deren Betreuung blieben immer öfter auf der Strecke. Für die Situation machen Forscher den Personalmangel auf Stationen verantwortlich. Gleichzeitig nimmt die Zahl der Stellen im Pflegedienst der Kliniken nach Angaben des Statistischen Bundesamtes seit 2007 stetig zu, während die Pflegetage weiter zurückgehen. Mehr zu den Hintergründen und zu möglichen Lösungen für das Personalproblem in der Krankenpflege bietet der aktuelle "Blickpunkt Klinik".
Zum Blickpunkt Klinik:
http://www.blickpunkt-klinik.de
----
Web-Infomail des AOK-Bundesverbandes vom 25.02.2015
Herausgeber: AOK-Bundesverband
Webredaktion Tel.: 030/220 11-200 - Fax: 030/220 11-105
mailto: aok-mediendienst@bv.aok.de - http://www.aok-bv.de
+++ +++
Alles - seit Jahren - bekannt und vorgetragen.
Siehe auch unter > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf
Pflege im Krankenhaus
(25.02.15) Stress, Frust, Überlastung - so erleben viele Krankenschwestern und Pfleger ihren Arbeitsalltag. Laut einer aktuellen Studie der Hans-Böckler-Stiftung steigt die Belastung für die Pflegenden im Krankenhaus. Vor allem Gespräche mit Patienten und deren Betreuung blieben immer öfter auf der Strecke. Für die Situation machen Forscher den Personalmangel auf Stationen verantwortlich. Gleichzeitig nimmt die Zahl der Stellen im Pflegedienst der Kliniken nach Angaben des Statistischen Bundesamtes seit 2007 stetig zu, während die Pflegetage weiter zurückgehen. Mehr zu den Hintergründen und zu möglichen Lösungen für das Personalproblem in der Krankenpflege bietet der aktuelle "Blickpunkt Klinik".
Zum Blickpunkt Klinik:
http://www.blickpunkt-klinik.de
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Alles - seit Jahren - bekannt und vorgetragen.
Siehe auch unter > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf
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Wertschätzung und Anerkennung für die Pflegekräfte
"Pflege soll auf Augenhöhe mit Ärzteschaft agieren" (Quelle: Deutsches Ärzteblatt vom 12.03.2015). - Der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann, hat gefordert, dass die Pflege künftig auf gleicher Augenhöhe mit den anderen Professionen im Gesund-heitswesen agieren müsse. „Die Pflege ist kein Anhängsel im Gesundheitswesen, sondern eine eigenständige Profession, die eine für sich selbstständig definierte Position im Gesundheitswesen bekommt“, sagte Laumann vor der Eröffnung des 2. Deutschen Pflegetages heute in Berlin.…. (weiter lesen unter) …. http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/62128 >>> Dazu erklärt Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk: Solche und ähnliche Forderungen werden seit Jahren formuliert. Man fragt sich, warum solche Erkenntnisse nicht längst durch politisches Handeln aufgegriffen und umgesetzt worden sind. Herausragend bedeutsam ist, den Beruf der Pflegenden entscheidend zu verbessern: Es müssen klare Regeln für deutlich verbesserte Stellenschlüssel her - und, die Vergütungen müssen angemessen angehoben werden. Nur so gestaltet man "Wertschätzung und Anerkennung"!
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Wertschätzung und Anerkennung für die Pflegekräfte leben
"Je besser ich mit meinen Mitarbeitern umgehe,
desto größer ist ihre Bereitschaft, gut zu arbeiten".
Zitat Wolfgang Grupp (73), Unternehmer (Trigema), in Rheinischer Post / NGZ am 04.06.2015
Diese Handlungsmaxime muss entsprechend für die Heimträger und ihre Führungskräfte gelten.
Wertschätzung und Anerkennung für die Pflegekräfte muss von allen Beteiligten tatsächlich gelebt werden!
Siehe dazu zahlreiche Beiträge von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk - u.a.
> viewtopic.php?f=3&t=18752&hilit=Wertsch%C3%A4tzung
Hinweise im Forum von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk > viewtopic.php?f=7&t=18545&hilit=Nachtcaf%C3%A9
desto größer ist ihre Bereitschaft, gut zu arbeiten".
Zitat Wolfgang Grupp (73), Unternehmer (Trigema), in Rheinischer Post / NGZ am 04.06.2015
Diese Handlungsmaxime muss entsprechend für die Heimträger und ihre Führungskräfte gelten.
Wertschätzung und Anerkennung für die Pflegekräfte muss von allen Beteiligten tatsächlich gelebt werden!
Siehe dazu zahlreiche Beiträge von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk - u.a.
> viewtopic.php?f=3&t=18752&hilit=Wertsch%C3%A4tzung
Hinweise im Forum von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk > viewtopic.php?f=7&t=18545&hilit=Nachtcaf%C3%A9
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Wir brauchen in den Einrichtungen vor allem mehr Pflegeperso
Aus Forum:
viewtopic.php?f=3&t=21218&p=91933#p91933
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Pressemitteilung vom 23.04.2016
Wir brauchen in den Einrichtungen vor allem mehr Pflegepersonal
Ver.di tritt in der aktuellen Tarifverhandlungsrunde für Erhöhungen der Vergütungen der Beschäftigen des Bundes und der Kommunen ein. Auch das Thema Personalabbau ist Gegenstand von Forderungen. - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk unterstützt grundsätzlich die Aktivitäten von Ver.di. Unabhängig davon ist es aber weiterhin dringend geboten, durch geeignete Personalbemessungssysteme und aufgrund verbesserter Stellenschlüssel für deutlich MEHR Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern einzutreten - JETZT. Im Übrigen bedarf es neben den üblichen linearen Vergütungsanhebungen für die Pflege eines der schweren und qualifizierten Tätigkeit in der Pflege (vgl. u.a. § 11 SGB XI) angepassten neuen Eingruppierungssystems. Daraus müssen deutliche Anhebungen der Vergütungen resultieren. Es versteht sich, dass die Pflege dann insgesamt teurer wird. Dieser Mehraufwand ist aber mehr als berechtigt und muss gesamtgesellschaftlich finanziert werden. - Nur so kann gewährleistet werden, dass auch in Zukunft genügend qualifizierte Pflegekräfte für die dramatisch zunehmende Zahl (schwerst) pflegebedürftiger Menschen zur Verfügung stehen wird. - Siehe auch unter > viewtopic.php?f=3&t=21218
Werner Schell
viewtopic.php?f=3&t=21218&p=91933#p91933
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Pressemitteilung vom 23.04.2016
Wir brauchen in den Einrichtungen vor allem mehr Pflegepersonal
Ver.di tritt in der aktuellen Tarifverhandlungsrunde für Erhöhungen der Vergütungen der Beschäftigen des Bundes und der Kommunen ein. Auch das Thema Personalabbau ist Gegenstand von Forderungen. - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk unterstützt grundsätzlich die Aktivitäten von Ver.di. Unabhängig davon ist es aber weiterhin dringend geboten, durch geeignete Personalbemessungssysteme und aufgrund verbesserter Stellenschlüssel für deutlich MEHR Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern einzutreten - JETZT. Im Übrigen bedarf es neben den üblichen linearen Vergütungsanhebungen für die Pflege eines der schweren und qualifizierten Tätigkeit in der Pflege (vgl. u.a. § 11 SGB XI) angepassten neuen Eingruppierungssystems. Daraus müssen deutliche Anhebungen der Vergütungen resultieren. Es versteht sich, dass die Pflege dann insgesamt teurer wird. Dieser Mehraufwand ist aber mehr als berechtigt und muss gesamtgesellschaftlich finanziert werden. - Nur so kann gewährleistet werden, dass auch in Zukunft genügend qualifizierte Pflegekräfte für die dramatisch zunehmende Zahl (schwerst) pflegebedürftiger Menschen zur Verfügung stehen wird. - Siehe auch unter > viewtopic.php?f=3&t=21218
Werner Schell