Zuzahlungen der gesetzlich Krankenversicherten zumutbar?
Moderator: WernerSchell
Zuzahlungen der gesetzlich Krankenversicherten zumutbar?
Die Bundesregierung hält Zuzahlungen der gesetzlich Krankenversicherten für zumutbar
Gesundheit/Antwort
Berlin: (hib/TVW) Die Gesamtsumme der Zuzahlungen der gesetzlich Krankenversicherten zu den Behandlungskosten hat im Jahr 2011 pro Versichertem rund 75,40 Euro und insgesamt rund 5,3 Milliarden Euro betragen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/11925 http://dip.bundestag.de/btd/17/119/1711925.pdf ) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/11746 http://dip.bundestag.de/btd/17/117/1711746.pdf ) mit. Zuzahlungen seien grundsätzlich als ein Finanzierungsbeitrag zu einer nachhaltigen und ausgewogenen Lastenverteilung im Gesundheitswesen anzusehen. „Sie tragen dazu bei, die Eigenverantwortung der Versicherten zu stärken und das Bewusstsein für die Kosten der medizinischen Versorgung zu schärfen“, schreibt die Bundesregierung. Zum Schutz der Solidargemeinschaft vor Überforderung und zur Sicherung eines umfassenden Leistungsangebots sei es zumutbar, dass Versicherte mit stärkerer Inanspruchnahme von Leistungen auch höhere Eigenbeiträge leisten müssten.
Im Übrigen weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung im internationalen Vergleich sehr moderat und sozial verträglich ausgestaltet seien. „Die gleichzeitig eingeführten Belastungsgrenzen, wonach individuelle Zuzahlungen je Kalenderjahr zwei Prozent und bei Personen mit chronischen Erkrankungen ein Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt nicht überschreiten dürfen, sorgen entgegen der Auffassung der Fragesteller dafür, dass niemand finanziell überfordert wird“, betont die Bundesregierung. Niemand müsse aus finanziellen Gründen auf eine notwendige Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen verzichten.
Quelle: Mitteilung vom 09.01.2013
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Gesundheit/Antwort
Berlin: (hib/TVW) Die Gesamtsumme der Zuzahlungen der gesetzlich Krankenversicherten zu den Behandlungskosten hat im Jahr 2011 pro Versichertem rund 75,40 Euro und insgesamt rund 5,3 Milliarden Euro betragen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/11925 http://dip.bundestag.de/btd/17/119/1711925.pdf ) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/11746 http://dip.bundestag.de/btd/17/117/1711746.pdf ) mit. Zuzahlungen seien grundsätzlich als ein Finanzierungsbeitrag zu einer nachhaltigen und ausgewogenen Lastenverteilung im Gesundheitswesen anzusehen. „Sie tragen dazu bei, die Eigenverantwortung der Versicherten zu stärken und das Bewusstsein für die Kosten der medizinischen Versorgung zu schärfen“, schreibt die Bundesregierung. Zum Schutz der Solidargemeinschaft vor Überforderung und zur Sicherung eines umfassenden Leistungsangebots sei es zumutbar, dass Versicherte mit stärkerer Inanspruchnahme von Leistungen auch höhere Eigenbeiträge leisten müssten.
Im Übrigen weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung im internationalen Vergleich sehr moderat und sozial verträglich ausgestaltet seien. „Die gleichzeitig eingeführten Belastungsgrenzen, wonach individuelle Zuzahlungen je Kalenderjahr zwei Prozent und bei Personen mit chronischen Erkrankungen ein Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt nicht überschreiten dürfen, sorgen entgegen der Auffassung der Fragesteller dafür, dass niemand finanziell überfordert wird“, betont die Bundesregierung. Niemand müsse aus finanziellen Gründen auf eine notwendige Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen verzichten.
Quelle: Mitteilung vom 09.01.2013
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Bundesregierung hält an Zuzahlungen fest
Bundesregierung hält an Zuzahlungen fest
Die Bundesregierung lehnt es ab, nach dem Ende der Praxisgebühr auch die übrigen Zuzahlungen gesetzlich Krankenversicherter abzuschaffen.
Die Fraktion der Linke im Deutschen Bundestag fordert, Zuzahlungen abzuschaffen. ... » http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/52971
Die Bundesregierung lehnt es ab, nach dem Ende der Praxisgebühr auch die übrigen Zuzahlungen gesetzlich Krankenversicherter abzuschaffen.
Die Fraktion der Linke im Deutschen Bundestag fordert, Zuzahlungen abzuschaffen. ... » http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/52971
Zuzahlungen für Gesundheitsleistungen - Auswirkungen?
Die Linke erkundigt sich nach den Auswirkungen von Zuzahlungen für Gesundheitsleistungen
Gesundheit/Kleine Anfrage
Berlin: (hib/TVW) Die Fraktion Die Linke will von der Bundesregierung wissen, ob ihr wissenschaftliche Belege dafür vorliegen, dass Zuzahlungen zu Gesundheitsleistungen die Eigenverantwortung der Versicherten stärken und das Bewusstsein für die Kosten der medizinischen Versorgung schärfen. In einer Kleinen Anfrage (17/12425 http://dip.bundestag.de/btd/17/124/1712425.pdf ) – einer Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung (17/11925 ) auf eine frühere Kleine Anfrage der Linken – erkundigt sich die Linke ferner danach, inwieweit solche Zuzahlungen zu einer ausgewogenen Lastenverteilung im Gesundheitswesen beitragen. „Kann die Bundesregierung ausschließen, dass niemand in Deutschland aufgrund der Zuzahlungen tatsächlich auf notwendige Gesundheitsleistungen verzichtet, obwohl er nach Ansicht der Bundesregierung dies nicht müsste?“, lautet eine weitere Frage der Linken. Weiterhin soll die Bundesregierung Auskunft darüber geben, ob es die Solidargemeinschaft überfordern würde, wenn sie weitere gut drei Milliarden Euro statt durch Zuzahlungen durch Beiträge aufbringen müsste. Die Linke interessiert auch, um wie viel Prozentpunkte der Beitrag der Versicherten steigen müsste, wenn sämtliche Zuzahlungen abgeschafft würden.
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Quelle: Mitteilung vom 28.02.2013
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Gesundheit/Kleine Anfrage
Berlin: (hib/TVW) Die Fraktion Die Linke will von der Bundesregierung wissen, ob ihr wissenschaftliche Belege dafür vorliegen, dass Zuzahlungen zu Gesundheitsleistungen die Eigenverantwortung der Versicherten stärken und das Bewusstsein für die Kosten der medizinischen Versorgung schärfen. In einer Kleinen Anfrage (17/12425 http://dip.bundestag.de/btd/17/124/1712425.pdf ) – einer Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung (17/11925 ) auf eine frühere Kleine Anfrage der Linken – erkundigt sich die Linke ferner danach, inwieweit solche Zuzahlungen zu einer ausgewogenen Lastenverteilung im Gesundheitswesen beitragen. „Kann die Bundesregierung ausschließen, dass niemand in Deutschland aufgrund der Zuzahlungen tatsächlich auf notwendige Gesundheitsleistungen verzichtet, obwohl er nach Ansicht der Bundesregierung dies nicht müsste?“, lautet eine weitere Frage der Linken. Weiterhin soll die Bundesregierung Auskunft darüber geben, ob es die Solidargemeinschaft überfordern würde, wenn sie weitere gut drei Milliarden Euro statt durch Zuzahlungen durch Beiträge aufbringen müsste. Die Linke interessiert auch, um wie viel Prozentpunkte der Beitrag der Versicherten steigen müsste, wenn sämtliche Zuzahlungen abgeschafft würden.
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Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung
Linke scheitert mit Forderung nach Abschaffung aller Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung
Ausschuss für Gesundheit
Berlin: (hib/TVW) Nach der Abschaffung der Praxisgebühr im November vergangenen Jahres stand heute erneut das Thema Zuzahlungen auf der Tagesordnung des Gesundheitsausschusses. Die Fraktion Die Linke dringt auf eine Abschaffung sämtlicher Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. In einem entsprechenden Antrag (17/9067 http://dip.bundestag.de/btd/17/090/1709067.pdf ) vertritt die Fraktion die Auffassung, dass Zuzahlungen „zutiefst unsozial“ seien. Sie würden ausschließlich von Patienten entrichtet und träfen Menschen mit geringem Einkommen besonders hart.
Bei den Beratungen erinnerten die Abgeordneten der Linken zunächst daran, dass sie mehrere Kleine Anfragen zu dem Thema an die Bundesregierung gerichtet hätten. Sie hätten wissen wollen, weshalb die Bundesregierung an den Zuzahlungen im Gesundheitswesen festhalte. Eine überzeugende Antwort sei die Bundesregierung jedoch schuldig geblieben. Für die Linken bleiben Zuzahlungen daher weiterhin widersinnig. Einerseits sei das Gesamtaufkommen aus allen Zuzahlungen gering, andererseits belasteten die Zuzahlungen vor allem diejenigen, die es sich am wenigsten leisten könnten. „Es wäre daher ein Zeichen der Solidarität der Gesunden mit den Kranken, wenn man alle Zuzahlungen abschaffen würde“, folgern die Linken.
Die Abgeordneten der CDU/CSU äußerten hingegen die Ansicht, dass Zuzahlungen den wirtschaftlichen Umgang mit Gesundheitsleistungen förderten. Wer ein teures Medikament verschrieben bekomme, der erkundige sich sicher danach, ob es davon nicht auch ein Nachahmerpräparat mit gleichem Wirkstoff (Generikum) gebe. Ebenso sei es den Patienten zuzumuten, bei einem Krankenhausaufenthalt täglich zehn Euro selbst zahlen zu müssen. „Wenn man zu Hause ist, muss man auch täglich Geld für Mahlzeiten aufwenden“, argumentierten die Abgeordneten. Angesichts der Belastungsgrenze von einem Prozent seien auch Zuzahlungen für chronisch Kranke vertretbar. „Nicht alle chronisch Kranken sind sozial schwach,“ meinten die Abgeordneten mit Blick auf das fiktive Beispiel eines Millionärs, der an Diabetes leidet.
Die Abgeordneten der SPD teilten grundsätzlich die Einschätzung der Linken, dass „Zuzahlungen vor allem die sozial Schwachen treffen.“ Den von der Union als Beispiel zitierten Millionär, der Diabetiker sei, gebe es vielleicht. „Er wäre dann aber sicher nicht Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung“, wandten die Abgeordneten ein. Was die Steuerungswirkung der Zuzahlungen angehe, müsse man ganz genau hinschauen. Die Beurteilung der einzelnen Zuzahlung sollte davon abhängen, in welchen Fällen welche Art von Wirkung eintrete. Außerdem müsse die Abschaffung von Zuzahlungen nachhaltig gegenfinanziert sein. Aus Sicht der SPD-Abgeordneten bedarf es einer Antwort auf die Frage, „wie verteile ich um, und wie schaffe ich einen einheitlichen Versicherungsmarkt.“
Die Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen stimmten mit der Linken in dem Ziel überein, nach der Praxisgebühr nun auch weitere Zuzahlungen abzuschaffen. Patienten würden durch Zuzahlungen davon abgehalten, notwendige medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen. Das Ergebnis sei Unterversorgung. „Vor allem soziale Schwache lassen sich von der Inanspruchnahme abschrecken“, meinten die Abgeordneten. Die Linke habe sich in ihrem Antrag jedoch keinerlei Gedanken über die Gegenfinanzierung gemacht. Der Hinweis, dass dies alles im Rahmen einer Bürgerversicherung geregelt werden solle, reiche nicht aus.
Die Abgeordneten der FDP gaben vor allem ihrer Verwunderung Ausdruck, dass über einen Antrag, der nicht einmal eine Seite lang sei, so ausgiebig diskutiert werde. Dafür biete er eigentlich nicht genügend Substanz. Im Übrigen wiederholten die Linken „nur die allseits bekannten ideologischen Vorbehalte gegen Zuzahlungen“, meinten die FDP-Abgeordneten.
Der Antrag der Linken wurde mit den Stimmen von Union, FDP und SPD gegen die Stimmen der Linken abgelehnt. Die Grünen enthielten sich der Stimme.
Quelle: Mitteilung vom 20.03.2013
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Berlin: (hib/TVW) Nach der Abschaffung der Praxisgebühr im November vergangenen Jahres stand heute erneut das Thema Zuzahlungen auf der Tagesordnung des Gesundheitsausschusses. Die Fraktion Die Linke dringt auf eine Abschaffung sämtlicher Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. In einem entsprechenden Antrag (17/9067 http://dip.bundestag.de/btd/17/090/1709067.pdf ) vertritt die Fraktion die Auffassung, dass Zuzahlungen „zutiefst unsozial“ seien. Sie würden ausschließlich von Patienten entrichtet und träfen Menschen mit geringem Einkommen besonders hart.
Bei den Beratungen erinnerten die Abgeordneten der Linken zunächst daran, dass sie mehrere Kleine Anfragen zu dem Thema an die Bundesregierung gerichtet hätten. Sie hätten wissen wollen, weshalb die Bundesregierung an den Zuzahlungen im Gesundheitswesen festhalte. Eine überzeugende Antwort sei die Bundesregierung jedoch schuldig geblieben. Für die Linken bleiben Zuzahlungen daher weiterhin widersinnig. Einerseits sei das Gesamtaufkommen aus allen Zuzahlungen gering, andererseits belasteten die Zuzahlungen vor allem diejenigen, die es sich am wenigsten leisten könnten. „Es wäre daher ein Zeichen der Solidarität der Gesunden mit den Kranken, wenn man alle Zuzahlungen abschaffen würde“, folgern die Linken.
Die Abgeordneten der CDU/CSU äußerten hingegen die Ansicht, dass Zuzahlungen den wirtschaftlichen Umgang mit Gesundheitsleistungen förderten. Wer ein teures Medikament verschrieben bekomme, der erkundige sich sicher danach, ob es davon nicht auch ein Nachahmerpräparat mit gleichem Wirkstoff (Generikum) gebe. Ebenso sei es den Patienten zuzumuten, bei einem Krankenhausaufenthalt täglich zehn Euro selbst zahlen zu müssen. „Wenn man zu Hause ist, muss man auch täglich Geld für Mahlzeiten aufwenden“, argumentierten die Abgeordneten. Angesichts der Belastungsgrenze von einem Prozent seien auch Zuzahlungen für chronisch Kranke vertretbar. „Nicht alle chronisch Kranken sind sozial schwach,“ meinten die Abgeordneten mit Blick auf das fiktive Beispiel eines Millionärs, der an Diabetes leidet.
Die Abgeordneten der SPD teilten grundsätzlich die Einschätzung der Linken, dass „Zuzahlungen vor allem die sozial Schwachen treffen.“ Den von der Union als Beispiel zitierten Millionär, der Diabetiker sei, gebe es vielleicht. „Er wäre dann aber sicher nicht Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung“, wandten die Abgeordneten ein. Was die Steuerungswirkung der Zuzahlungen angehe, müsse man ganz genau hinschauen. Die Beurteilung der einzelnen Zuzahlung sollte davon abhängen, in welchen Fällen welche Art von Wirkung eintrete. Außerdem müsse die Abschaffung von Zuzahlungen nachhaltig gegenfinanziert sein. Aus Sicht der SPD-Abgeordneten bedarf es einer Antwort auf die Frage, „wie verteile ich um, und wie schaffe ich einen einheitlichen Versicherungsmarkt.“
Die Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen stimmten mit der Linken in dem Ziel überein, nach der Praxisgebühr nun auch weitere Zuzahlungen abzuschaffen. Patienten würden durch Zuzahlungen davon abgehalten, notwendige medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen. Das Ergebnis sei Unterversorgung. „Vor allem soziale Schwache lassen sich von der Inanspruchnahme abschrecken“, meinten die Abgeordneten. Die Linke habe sich in ihrem Antrag jedoch keinerlei Gedanken über die Gegenfinanzierung gemacht. Der Hinweis, dass dies alles im Rahmen einer Bürgerversicherung geregelt werden solle, reiche nicht aus.
Die Abgeordneten der FDP gaben vor allem ihrer Verwunderung Ausdruck, dass über einen Antrag, der nicht einmal eine Seite lang sei, so ausgiebig diskutiert werde. Dafür biete er eigentlich nicht genügend Substanz. Im Übrigen wiederholten die Linken „nur die allseits bekannten ideologischen Vorbehalte gegen Zuzahlungen“, meinten die FDP-Abgeordneten.
Der Antrag der Linken wurde mit den Stimmen von Union, FDP und SPD gegen die Stimmen der Linken abgelehnt. Die Grünen enthielten sich der Stimme.
Quelle: Mitteilung vom 20.03.2013
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Medikamente ... Grenzen der Zuzahlung
Grenzen der Zuzahlung / Warum und wann es sich lohnt, Quittungen für Medikamente und Gesundheitsleistungen aufzubewahren
Baierbrunn (ots) - Gesetzlich versicherte Patienten müssen einen Teil vom Arzt verschriebener Medikamente selbst bezahlen. Wie viel dies jeweils ist, hängt von der Höhe des Preises und vom Festbetrag der jeweiligen Arznei ab. Für chronisch Kranke, können erhebliche Summen zusammenkommen. Die Zuzahlungen dürfen aber im Jahr zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens nicht überschreiten, erklärt die "Apotheken Umschau". Bei chronisch Kranken, zum Beispiel bei Diabetikern, ist die Grenze schon mit einem Prozent des Jahresbruttoeinkommens erreicht. Dann können diese Patienten sich für dieses Jahr von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Als Nachweis dienen die Quittungen der Apotheken. Die Kundenkarte einer Stammapotheke erleichtert das Sammeln. Zu den Zuzahlungen zählen auch die Selbstbeteiligungen für Heilmittel, Krankenhausaufenthalte, Reha-Maßnahmen etc. Kinder bis 14 Jahre und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen sind grundsätzlich von der Zuzahlungspflicht ausgenommen.
Dieser Text ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.
Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 10/2014 A liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.
Quelle: Pressemitteilung vom 03.10.2014 Wort und Bild - Apotheken Umschau
Pressekontakt: Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
http://www.wortundbildverlag.de
http://www.apotheken-umschau.de
Baierbrunn (ots) - Gesetzlich versicherte Patienten müssen einen Teil vom Arzt verschriebener Medikamente selbst bezahlen. Wie viel dies jeweils ist, hängt von der Höhe des Preises und vom Festbetrag der jeweiligen Arznei ab. Für chronisch Kranke, können erhebliche Summen zusammenkommen. Die Zuzahlungen dürfen aber im Jahr zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens nicht überschreiten, erklärt die "Apotheken Umschau". Bei chronisch Kranken, zum Beispiel bei Diabetikern, ist die Grenze schon mit einem Prozent des Jahresbruttoeinkommens erreicht. Dann können diese Patienten sich für dieses Jahr von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Als Nachweis dienen die Quittungen der Apotheken. Die Kundenkarte einer Stammapotheke erleichtert das Sammeln. Zu den Zuzahlungen zählen auch die Selbstbeteiligungen für Heilmittel, Krankenhausaufenthalte, Reha-Maßnahmen etc. Kinder bis 14 Jahre und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen sind grundsätzlich von der Zuzahlungspflicht ausgenommen.
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Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 10/2014 A liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.
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GKV-Leistungen: Zuzahlungen steigen
Ärzte Zeitung vom 08.01.2016:
GKV-Leistungen: Zuzahlungen steigen
Das Ausmaß der Zuzahlungen zu GKV-Leistungen ist in den ersten neun Monaten 2014 um 125 Millionen Euro
auf 2,84 Milliarden Euro gestiegen, das sind etwa 1,9 Prozent der ...
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=902 ... aft&n=4712
GKV-Leistungen: Zuzahlungen steigen
Das Ausmaß der Zuzahlungen zu GKV-Leistungen ist in den ersten neun Monaten 2014 um 125 Millionen Euro
auf 2,84 Milliarden Euro gestiegen, das sind etwa 1,9 Prozent der ...
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Arzneimittelhersteller: Vermehrt Zuzahlungen für Patienten
Ärzte Zeitung vom 04.07.2016:
Arzneimittelhersteller: Vermehrt Zuzahlungen für Patienten
Seit 1. Juli müssen Patienten bei mehr Arzneimittel zuzahlen und aufzahlen als bislang. Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller berichtet:
Kassen sparen auf Kosten der Patienten. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=914 ... hma&n=5083
Arzneimittelhersteller: Vermehrt Zuzahlungen für Patienten
Seit 1. Juli müssen Patienten bei mehr Arzneimittel zuzahlen und aufzahlen als bislang. Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller berichtet:
Kassen sparen auf Kosten der Patienten. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=914 ... hma&n=5083
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Zuzahlungen steigen um 100 Millionen Euro
Ärzte Zeitung vom 09.05.2017:
GKV-Daten für 2016: Zuzahlungen steigen um 100 Millionen Euro
GKV-Versicherte steuern 3,8 Milliarden Euro aus eigener Tasche bei. Vor allem für Arzneimittel steigen die Zuzahlungen.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=935 ... tes&n=5740
GKV-Daten für 2016: Zuzahlungen steigen um 100 Millionen Euro
GKV-Versicherte steuern 3,8 Milliarden Euro aus eigener Tasche bei. Vor allem für Arzneimittel steigen die Zuzahlungen.
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Medikamente: So hoch ist die Zuzahlung
Medikamente: So hoch ist die Zuzahlung
Gesetzlich krankenversicherte Patienten müssen für verschreibungspflichtige Medikamente bei der Abgabe in der Apotheke eine Zuzahlung von bis zu zehn Euro leisten. Dabei gilt:
Medikamente für weniger als fünf Euro zahlt der Patient selbst.
Bei Medikamenten für mehr als fünf Euro beträgt der Eigenanteil zehn Prozent des Preises, mindestens aber fünf und höchstens zehn Euro.
Stehen mehrere Medikamente auf einem Rezept, muss die Zuzahlung für jedes Medikament geleistet werden. Insgesamt zahlen die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen für verordnete Medikamente einen Eigenanteil von mehr als zwei Milliarden Euro im Jahr.
Rezeptfreie Arzneimittel zahlen Patienten dagegen immer aus der eigenen Tasche.
Beispiele für Zuzahlungen
Ein Medikament kostet 4,50 Euro: Der Patient zahlt den vollen Preis allein.
Ein Medikament kostet 10 Euro: Der Patient zahlt einen Eigenanteil von fünf Euro (Mindestzuzahlung).
Ein Medikament kostet 70 Euro: Der Patient zahlt einen Eigenanteil von sieben Euro (zehn Prozent).
Ein Medikament kostet 1.500 Euro: Der Patient zahlt einen Eigenanteil von zehn Euro (höchste Zuzahlung).
Grundsätzlich befreit von einer Zuzahlung sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Für Kinder unter zwölf Jahren und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen gilt das auch für nicht rezeptpflichtige Arzneimittel.
Wer an einer schweren Erkrankung leidet und nicht verschreibungspflichtige Arznei- und Naturheilmittel für die Standardtherapie benötigt, erhält diese Medikamente auf Kosten der Krankenkasse.
Filmbeitrag der Visite, Gesundheitsratgeber des NDR vom 16.01.2018 (6,11 Minuten) informiert (vorübergehend)
Quelle: https://www.ndr.de/ratgeber/gesundheit/ ... te346.html
Gesetzlich krankenversicherte Patienten müssen für verschreibungspflichtige Medikamente bei der Abgabe in der Apotheke eine Zuzahlung von bis zu zehn Euro leisten. Dabei gilt:
Medikamente für weniger als fünf Euro zahlt der Patient selbst.
Bei Medikamenten für mehr als fünf Euro beträgt der Eigenanteil zehn Prozent des Preises, mindestens aber fünf und höchstens zehn Euro.
Stehen mehrere Medikamente auf einem Rezept, muss die Zuzahlung für jedes Medikament geleistet werden. Insgesamt zahlen die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen für verordnete Medikamente einen Eigenanteil von mehr als zwei Milliarden Euro im Jahr.
Rezeptfreie Arzneimittel zahlen Patienten dagegen immer aus der eigenen Tasche.
Beispiele für Zuzahlungen
Ein Medikament kostet 4,50 Euro: Der Patient zahlt den vollen Preis allein.
Ein Medikament kostet 10 Euro: Der Patient zahlt einen Eigenanteil von fünf Euro (Mindestzuzahlung).
Ein Medikament kostet 70 Euro: Der Patient zahlt einen Eigenanteil von sieben Euro (zehn Prozent).
Ein Medikament kostet 1.500 Euro: Der Patient zahlt einen Eigenanteil von zehn Euro (höchste Zuzahlung).
Grundsätzlich befreit von einer Zuzahlung sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Für Kinder unter zwölf Jahren und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen gilt das auch für nicht rezeptpflichtige Arzneimittel.
Wer an einer schweren Erkrankung leidet und nicht verschreibungspflichtige Arznei- und Naturheilmittel für die Standardtherapie benötigt, erhält diese Medikamente auf Kosten der Krankenkasse.
Filmbeitrag der Visite, Gesundheitsratgeber des NDR vom 16.01.2018 (6,11 Minuten) informiert (vorübergehend)
Quelle: https://www.ndr.de/ratgeber/gesundheit/ ... te346.html
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Notwendige Arzneimittel gehören in eine Positivliste
Vernünftig wäre, die wirklich notwendigen (vielleicht etwa 500) Arzneimittel in einer sog. Positivliste zusammen zu stellen und den Patienten nach ärztlicher Verordnung zuzahlungsfrei zur Verfügung zu stellen. Wer darüber hinaus weitere - nicht zwingend notwendige - Medikamente haben möchte (die Werbung präsentiert uns ja täglich neue Möglichkeiten, unser Wohlbefinden zu steigern), sollte das komplett selbst bezahlen. Das wäre eine patientengerechte und solidarische Arzneimittelversorgung!
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Weltgesundheitstag ... Positivliste für Arzneimittel ...
Am 07.04.2018 bei Facebook gepostet:
Weltgesundheitstag 07.04.2018 - Appell der WHO: Jeder Mensch sollte Gesundheitsdienstleistungen in Anspruch nehmen können - unabhängig von Ort und Zeit und ohne dabei in eine finanzielle Notlage zu geraten. - Näheres unter > viewtopic.php?f=4&t=22570
Dazu passend: Die Zuzahlungen für Medikamente steigen und steigen … Vernünftig wäre, die wirklich notwendigen (vielleicht etwa 500) Arzneimittel in einer sog. Positivliste zusammen zu stellen und den Patienten nach ärztlicher Verordnung zuzahlungsfrei zur Verfügung zu stellen. Wer darüber hinaus weitere - nicht zwingend notwendige - Medikamente haben möchte (die Werbung präsentiert uns ja täglich neue Möglichkeiten, unser Wohlbefinden zu steigern), sollte das komplett selbst bezahlen. Das wäre eine patientengerechte und solidarische Arzneimittelversorgung! Siehe insoweit unter > viewtopic.php?f=4&t=18326
Weltgesundheitstag 07.04.2018 - Appell der WHO: Jeder Mensch sollte Gesundheitsdienstleistungen in Anspruch nehmen können - unabhängig von Ort und Zeit und ohne dabei in eine finanzielle Notlage zu geraten. - Näheres unter > viewtopic.php?f=4&t=22570
Dazu passend: Die Zuzahlungen für Medikamente steigen und steigen … Vernünftig wäre, die wirklich notwendigen (vielleicht etwa 500) Arzneimittel in einer sog. Positivliste zusammen zu stellen und den Patienten nach ärztlicher Verordnung zuzahlungsfrei zur Verfügung zu stellen. Wer darüber hinaus weitere - nicht zwingend notwendige - Medikamente haben möchte (die Werbung präsentiert uns ja täglich neue Möglichkeiten, unser Wohlbefinden zu steigern), sollte das komplett selbst bezahlen. Das wäre eine patientengerechte und solidarische Arzneimittelversorgung! Siehe insoweit unter > viewtopic.php?f=4&t=18326