Zweites Pflegestärkungsgesetz im Kabinett
Vom neuen Pflegebegriff profitieren mehr Menschen
Foto: Werner Schell und Hermann Gröhe, BMG, beim Pflegetreff am 13.05.2014
Immer mehr Menschen werden im Alter Hilfe brauchen, die viele Gesichter hat. Diese notwendige Vielfalt hat der bisherige Pflegebegriff nicht erfassen können. Nur unzureichend wurden bisher Menschen unterstützt, die an Demenz leiden. Bundesgesundheitsminister Gröhe hat jetzt dem Kabinett den Gesetzentwurf für das Zweite Pflegestärkungsgesetz vorgelegt. Darin wird einerseits neu definiert, was Pflege heute ist und wer sie wann bekommt.
Pflege wird sich in Zukunft am Grad der Selbständigkeit eines Menschen orientieren. Im Zweiten Pflegestärkungsgesetz wird es ab 2017 statt wie bisher drei Pflegestufen fünf Pflegegrade geben. Unterm Strich werden mehr Menschen gesetzliche Pflegleistungen erhalten. Mittelfristig können das bis zu 500.000 Menschen zusätzlich sein.
Alle Pflegebedürftigen, die bisher Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, werden ohne erneute Begutachtung in das neue System übergeleitet. Sie müssen keinen Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad stellen. Keiner der bisherigen Leistungsbezieher wird schlechter gestellt. Andererseits wird weitere Vorsorge für die Finanzen der Pflegeversicherung getroffen.
Schon zum 1.Januar 2015 war das Erste Pflegestärkungsgesetz mit zahlreichen Verbesserungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige in Kraft getreten.
Mehr Leistung und Qualität in der Pflege – ausführlich erklärt
http://www.bundesregierung.de/Content/D ... 29AF8.s2t2
Gröhe: Mehr Hilfe für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
http://www.bmg.bund.de/ministerium/meld ... tz-ii.html
Der Gesetzentwurf zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz (Stand 12. August 2015) (pdf)
http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateie ... PSG-II.PDF
Die Pflegestärkungsgesetze erläutert
http://www.pflegestaerkungsgesetz.de/
Animierte Grafik zu den Pflegestärkungsgesetzen auf YouTube
https://www.youtube.com/watch?v=96Yr-RKoVY4
Inhalt des Ersten Pflegestärkungsgesetz
http://www.pflegestaerkungsgesetz.de/al ... antworten/
Broschüre „Informationen für Demenzkranke und ihre Angehörigen“ (pdf)
http://www.pflegestaerkungsgesetz.de/fi ... erigen.pdf
Broschüre „Informationen für die häusliche Pflege“ (pdf)
http://www.pflegestaerkungsgesetz.de/fi ... pflege.pdf
20 Jahre Gesetzliche Pflegeversicherung
http://www.bundesregierung.de/Content/D ... erung.html
Quelle: Pressemitteilung vom 13.08.2015
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung 10117 Berlin
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
Internet: http://www.bundesregierung.de
Internet: http://www.freiheit-und-einheit.de
+++
Das Thema Demenz in Verbindung mit dem PSG II wird beim Pflegetreff am 21.10.2015 näher vorgestellt:
viewtopic.php?f=7&t=20711
Zahlreiche weitere Beiträge zur Pflegereform - PSG I und II - in diesem Forum:
Gute Pflege durch Reformen gestalten ...
viewtopic.php?f=3&t=21090
Das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II)
viewtopic.php?f=4&t=21125
Das PSG II wird den Pflegenotstand nicht aufllösen
viewtopic.php?f=4&t=21203
Neue, billige Arbeitskräfte in der Pflege?
viewtopic.php?f=4&t=20872
Betreuungskräfte - Amateure im Altenheim
viewtopic.php?f=3&t=21010
Laumann: ´"Wir brauchen mehr Pflegekräfte" ...
viewtopic.php?f=3&t=21152
Pflegereform muss Pflegenotstand auflösen!
viewtopic.php?f=4&t=20910
Neuordnung der Pflegebedürftigkeit angekündigt
viewtopic.php?f=4&t=20874
+++
Siehe auch unter:
Pflegestärkungsgesetze beseitigen nicht den Pflegenotstand
viewtopic.php?f=4&t=21217
+++
Am 24.08.2015 bei Facebook gepostet:
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff löst noch keine Probleme im Pflegesystem. Dazu ein Zitat: "Ich bin Gegnerin einer immer weiteren Differenzierung. Mehr Schubladen heißt noch nicht mehr Inhalt". - So die Erklärung der Sozialministerin Cornelia Rund (SPD), Niedersachsen, zum PSG II. Fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen werden nicht zwingend eine Verbesserung für die Pflegebedürftigen bedeuten, sondern zunächst nur mehr Bürokratie (Quelle: Zeitschrift "CAREkonkret" vom 21.08.2015). - Demenz und neuer Pflegebegriff sind Thema beim Neusser Pflegetreff am 21.10.2015 - auf dem Podium u.a. der Bundesgesundheitsminister!
viewtopic.php?f=4&t=21044
PSG II - Menschen mit Demenz profitieren ...
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PSG II - Menschen mit Demenz profitieren ...
- Dateianhänge
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- PSGII_Kabinetts-Entwurf_PSG-II Homepage BMG_12082015.pdf
- Zweites Pflegestärkungsgesetz - Entwurf der Bundesregierung vom 12.08.2015
- (1.34 MiB) 574-mal heruntergeladen
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PSG II - Menschen mit Demenz profitieren ...
Am 25.09.2015 bei Facebook gepostet:
Der Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat auf seiner Facebookseite - https://www.facebook.com/groehe?fref=ts - mitgeteilt, dass angeblich 93 Prozent der Bevölkerung lt. einer f*g die Pflegereform für richtig halten. Dazu wurde von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk bemerkt:
Richtig scheint mir, dass 93% der Bevölkerung die Pflegereform überhaupt nicht kennen! Was wurde gefragt und zu welchem Gesetz - PSG I oder PSG II (in der Beratung) oder ging es um das neue Pflegerecht NRW? Selbst Pflegexexperten haben z.Zt. Probleme, bei der Vielzahl komplizierter Regelungen den Durchblick zu behalten. - Trotz einiger begrüßenswerter Leistungsausweitungen: Die bislang unzureichenden Reformansätze haben mich veranlasst, am 07.09.2015 an alle Bundestagsabgeordneten zu schreiben und die gebotenen Reformkorrekturen einzufordern. Der jetzige Reformstand ist völlig unbefriedigend > viewtopic.php?f=4&t=21252 Es kann niemand sagen, man habe das so nicht gewusst: Mehr Pflegepersonal ist alternativlos! - Der Neusser Pflegetreff am 21.10.2015 wird das Thema aufgreifen. - Werner Schell
Einladung zum Pflegetreff am 21.10.2015 unter
> viewtopic.php?f=7&t=20711
Der Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat auf seiner Facebookseite - https://www.facebook.com/groehe?fref=ts - mitgeteilt, dass angeblich 93 Prozent der Bevölkerung lt. einer f*g die Pflegereform für richtig halten. Dazu wurde von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk bemerkt:
Richtig scheint mir, dass 93% der Bevölkerung die Pflegereform überhaupt nicht kennen! Was wurde gefragt und zu welchem Gesetz - PSG I oder PSG II (in der Beratung) oder ging es um das neue Pflegerecht NRW? Selbst Pflegexexperten haben z.Zt. Probleme, bei der Vielzahl komplizierter Regelungen den Durchblick zu behalten. - Trotz einiger begrüßenswerter Leistungsausweitungen: Die bislang unzureichenden Reformansätze haben mich veranlasst, am 07.09.2015 an alle Bundestagsabgeordneten zu schreiben und die gebotenen Reformkorrekturen einzufordern. Der jetzige Reformstand ist völlig unbefriedigend > viewtopic.php?f=4&t=21252 Es kann niemand sagen, man habe das so nicht gewusst: Mehr Pflegepersonal ist alternativlos! - Der Neusser Pflegetreff am 21.10.2015 wird das Thema aufgreifen. - Werner Schell
Einladung zum Pflegetreff am 21.10.2015 unter
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Reformpaket überarbeiten ...
Heute, 01.10.2015, bei Facebook gepostet:
Pflegestärkungsgesetz (PSG) II - Experten verdeutlichen in der Bundestagsanhörung zahlreiche Pflegeungerechtigkeiten.
Reformpaket sollte daher gründlich überarbeitet werden!
> viewtopic.php?f=4&t=21125&p=88325#p88325
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat bereits wiederholt auf die dringlichen Reformerfordernisse aufmerksam gemacht
- siehe z.B. unter:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... iefBMG.pdf
viewtopic.php?f=4&t=21252
Pflegestärkungsgesetz (PSG) II - Experten verdeutlichen in der Bundestagsanhörung zahlreiche Pflegeungerechtigkeiten.
Reformpaket sollte daher gründlich überarbeitet werden!
> viewtopic.php?f=4&t=21125&p=88325#p88325
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat bereits wiederholt auf die dringlichen Reformerfordernisse aufmerksam gemacht
- siehe z.B. unter:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... iefBMG.pdf
viewtopic.php?f=4&t=21252
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Pflegebedürftigkeitsbegriff & Begutachtungsverfahren
Aus Forum:
viewtopic.php?f=4&t=21307
... ...am 17.09.2015:
Die Welt der Pflege zu Gast in Neuss.
Pflegebedürftigkeitsbegriff & Begutachtungsverfahren
Pflegenotstand wird ohne deutlich mehr Personal nicht aufgelöst
Der 7. Niederrheinischen Pfegekongress am 17.09.2015 (Hinweise > viewtopic.php?f=7&t=21092 ) hat zahlreiche wichtige Pflegethemen aufgegriffen und Informationen präsentiert. Der Runde Tisch Demenz Neuss war beim Kongress vertreten und konnte so auf zahlreiche Aktivitäten aufmerksam machen.
Besonders wichtig waren die Ausführungen von Dr. Peter Pick, MDS, zum geplanten Pflegbedürftigkeitsbegriff und dem damit verbundenen neuen Begutachtungsverfahren. U.a. wurde bemerkt, dass bei der Begutachtung alle Lebensbereiche erfasst und die Zuwendungszeiten (Minuten) keine Rolle mehr spielen würden. Damit kann die Vorstellung verbunden sein, es würde mit diesen Veränderungen der Pflegenotstand behoben und es gäbe entsprechend mehr Zuwendungszeiten für die pflegebedürftigen Menschen. Das ist aber ein großer Irrtum. Die pflegerische und sonstige Zuwendung wird auch in Zukunft davon abhängigen, welche Personalbemessung dem Pflegesystem zugrunde gelegt wird und wieviel Pflegepersonen und andere Dienstkräfte zur Verfügung stehen werden. Daher ist unabhängig von der Neugestaltung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes weiterhin die Auflösung des Pflegenotstandes einzufordern - JETZT! Siehe insoweit die zahlreichen Statements und Beiträge, u.a.:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf
viewtopic.php?f=4&t=21252
viewtopic.php?f=3&t=21228
viewtopic.php?f=3&t=21090
viewtopic.php?f=3&t=21165
viewtopic.php?f=5&t=21255
…
Die Informationenvon Dr. Peter Pick sind wie folgt aufrufbar:
Das neue Begutachtungsassesment | Dr. Peter Pick, MDS | NPK 2015 (rd. 48 Minuten)
http://bit.ly/NPK2015_NBA_Dr_Pick_MDS
Interview I Dr. Peter Pick I NPK2015 (2,38 Minuten)
https://youtu.be/BXazOFt2glU
Das neue Begutachtungsassesment - Was ändert sich für die Pflege?
http://de.slideshare.net/PflegezentrumK ... sassssment
Quelle: https://www.facebook.com/pflegekongress bzw. https://www.facebook.com/pflegekongress?fref=ts
Weitere Hinweise zum Thema beim Pflegetreff am 21.10.2015 in Neuss-Erfttal. >
viewtopic.php?f=7&t=20711
viewtopic.php?f=4&t=21307
... ...am 17.09.2015:
Die Welt der Pflege zu Gast in Neuss.
Pflegebedürftigkeitsbegriff & Begutachtungsverfahren
Pflegenotstand wird ohne deutlich mehr Personal nicht aufgelöst
Der 7. Niederrheinischen Pfegekongress am 17.09.2015 (Hinweise > viewtopic.php?f=7&t=21092 ) hat zahlreiche wichtige Pflegethemen aufgegriffen und Informationen präsentiert. Der Runde Tisch Demenz Neuss war beim Kongress vertreten und konnte so auf zahlreiche Aktivitäten aufmerksam machen.
Besonders wichtig waren die Ausführungen von Dr. Peter Pick, MDS, zum geplanten Pflegbedürftigkeitsbegriff und dem damit verbundenen neuen Begutachtungsverfahren. U.a. wurde bemerkt, dass bei der Begutachtung alle Lebensbereiche erfasst und die Zuwendungszeiten (Minuten) keine Rolle mehr spielen würden. Damit kann die Vorstellung verbunden sein, es würde mit diesen Veränderungen der Pflegenotstand behoben und es gäbe entsprechend mehr Zuwendungszeiten für die pflegebedürftigen Menschen. Das ist aber ein großer Irrtum. Die pflegerische und sonstige Zuwendung wird auch in Zukunft davon abhängigen, welche Personalbemessung dem Pflegesystem zugrunde gelegt wird und wieviel Pflegepersonen und andere Dienstkräfte zur Verfügung stehen werden. Daher ist unabhängig von der Neugestaltung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes weiterhin die Auflösung des Pflegenotstandes einzufordern - JETZT! Siehe insoweit die zahlreichen Statements und Beiträge, u.a.:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf
viewtopic.php?f=4&t=21252
viewtopic.php?f=3&t=21228
viewtopic.php?f=3&t=21090
viewtopic.php?f=3&t=21165
viewtopic.php?f=5&t=21255
…
Die Informationenvon Dr. Peter Pick sind wie folgt aufrufbar:
Das neue Begutachtungsassesment | Dr. Peter Pick, MDS | NPK 2015 (rd. 48 Minuten)
http://bit.ly/NPK2015_NBA_Dr_Pick_MDS
Interview I Dr. Peter Pick I NPK2015 (2,38 Minuten)
https://youtu.be/BXazOFt2glU
Das neue Begutachtungsassesment - Was ändert sich für die Pflege?
http://de.slideshare.net/PflegezentrumK ... sassssment
Quelle: https://www.facebook.com/pflegekongress bzw. https://www.facebook.com/pflegekongress?fref=ts
Weitere Hinweise zum Thema beim Pflegetreff am 21.10.2015 in Neuss-Erfttal. >
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Kurzzeitpflegeanspruch schließt Versorgungslücke
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Pressemitteilung vom 04.12.2015
Neuer Anspruch auf Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt schließt eine Versorgungslücke
Die Lücke in der pflegerischen Versorgung von Versicherten mit einer schweren Krankheit oder bei einer akuten Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, die nicht mehr krankenhausbehandlungsbedürftig sind und nicht (oder noch nicht) pflegebedürftig sind, ist durch eine Erweiterung der Leistungsansprüche der häuslichen Krankenpflege und der Haushaltshilfe sowie einen neuen Anspruch auf Kurzzeitpflege im Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) geschlossen worden (Hinweise zu den entsprechenden Regelungen sind dieser Mitteilung angefügt). Das KHSG, das nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, soll grundsätzlich zum 01.01.2016 in Kraft treten.
Damit wird eine seit Jahren immer wieder beklagte Versorgungslücke im Gesundheits- und Pflegesystem weitgehend geschlossen und endlich einer Forderung der Patientenseite entsprochen.
Auch Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat sich in den zurückliegenden Jahren immer wieder für eine Reform im Sinne der jetzt getroffenen Regelungen stark gemacht und dies auch in den Neusser Pflegetreffs angesprochen, u.a. in einem umfänglichen Statement, das Hermann Gröhe, Bundesgesundheitsminister, beim Pflegetreff am 13.5.2014 übergeben wurde. Die Problematik war zuvor (am 16.05.2013) in einem Beitrag der WDR-Servicezeit Gesundheit mit einem Statement von Werner Schell zur Rechtslage verdeutlicht worden (Film anschaubar unter > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... cezeit.mp4 ).
Es wird nun notwendig sein, schnellstmöglich für den Aufbau entsprechender Versorgungsstrukturen Sorge zu tragen. Sonst laufen die neuen Versorgungsansprüche der kranken bzw. pflegebedürftigen Menschen ins Leere.
Werner Schell
Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Siehe auch den Text unter
> http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... eilung.php
+++
Nach § 37 Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt:
„(1a) Versicherte erhalten an geeigneten Orten im Sinne von Absatz 1 Satz 1 wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, soweit keine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Elften Buches vorliegt, die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Absatz 1 Satz 4 und 5 gilt entsprechend.“
§ 38 wird wie folgt geändert:
a) Dem Absatz 1 werden die folgenden Sätze angefügt:
„Darüber hinaus erhalten Versicherte auch dann Haushaltshilfe, wenn ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, nicht möglich ist, längstens jedoch für die Dauer von vier Wochen. Wenn im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, verlängert sich der Anspruch nach Satz 3 auf längstens 26 Wochen."
b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
In Satz 1 wird das Wort „soll" durch das Wort „kann" ersetzt.
In Satz 2 wird die Angabe „Satz 2" durch die Wörter „Satz 2 bis 4" ersetzt.
Nach § 39b wird folgender § 39c eingefügt:
Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit
Reichen Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 Absatz 1a bei schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, nicht aus, erbringt die Krankenkasse die erforderliche Kurzzeitpflege entsprechend § 42 des Elften Buches für eine Übergangszeit, wenn keine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Elften Buches festgestellt ist. Im Hinblick auf die Leistungsdauer und die Leistungshöhe gilt § 42 Absatz 2 Satz 1 und 2 des Elften Buches entsprechend. Die Leistung kann in zugelassenen Einrichtungen nach dem Elften Buch oder in anderen geeigneten Einrichtungen erbracht werden. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen legt über das Bundesministerium für Gesundheit dem Deutschen Bundestag bis Ende des Jahres 2018 einen Bericht vor, in dem die Erfahrungen mit der Einführung eines Anspruchs auf Leistungen nach dieser Vorschrift wiedergegeben werden."
Quelle: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) - Drucksache 18/6586 - 18. Wahlperiode - 04.11.2015 - Vollständiger Text der Drucksache abrufbar unter folgender Adresse: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/065/1806586.pdf
Der zugrunde liegende Entwurf des Krankenhausstrukturgesetzes ist wie folgt abrufbar: http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateie ... HSG_GE.pdf
+++
Siehe auch die weiteren Beiträge zur Krankenhausreform unter folgender Adresse: viewtopic.php?f=4&t=20789&hilit=Kranken ... kturgesetz
+++
Die Medien berichten u.a. wie folgt:
http://www.mg-heute.de/42406/neuer-ansp ... ngsluecke/
http://www.presseanzeiger.de/pa/Neuer-A ... alt-811220
http://www.openbroadcast.de/article/422 ... uecke.html
http://www.ak-gewerkschafter.de/2015/12 ... ngsluecke/
... (weitere Hinweise folgen) ...
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Pressemitteilung vom 04.12.2015
Neuer Anspruch auf Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt schließt eine Versorgungslücke
Die Lücke in der pflegerischen Versorgung von Versicherten mit einer schweren Krankheit oder bei einer akuten Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, die nicht mehr krankenhausbehandlungsbedürftig sind und nicht (oder noch nicht) pflegebedürftig sind, ist durch eine Erweiterung der Leistungsansprüche der häuslichen Krankenpflege und der Haushaltshilfe sowie einen neuen Anspruch auf Kurzzeitpflege im Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) geschlossen worden (Hinweise zu den entsprechenden Regelungen sind dieser Mitteilung angefügt). Das KHSG, das nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, soll grundsätzlich zum 01.01.2016 in Kraft treten.
Damit wird eine seit Jahren immer wieder beklagte Versorgungslücke im Gesundheits- und Pflegesystem weitgehend geschlossen und endlich einer Forderung der Patientenseite entsprochen.
Auch Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat sich in den zurückliegenden Jahren immer wieder für eine Reform im Sinne der jetzt getroffenen Regelungen stark gemacht und dies auch in den Neusser Pflegetreffs angesprochen, u.a. in einem umfänglichen Statement, das Hermann Gröhe, Bundesgesundheitsminister, beim Pflegetreff am 13.5.2014 übergeben wurde. Die Problematik war zuvor (am 16.05.2013) in einem Beitrag der WDR-Servicezeit Gesundheit mit einem Statement von Werner Schell zur Rechtslage verdeutlicht worden (Film anschaubar unter > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... cezeit.mp4 ).
Es wird nun notwendig sein, schnellstmöglich für den Aufbau entsprechender Versorgungsstrukturen Sorge zu tragen. Sonst laufen die neuen Versorgungsansprüche der kranken bzw. pflegebedürftigen Menschen ins Leere.
Werner Schell
Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Siehe auch den Text unter
> http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... eilung.php
+++
Nach § 37 Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt:
„(1a) Versicherte erhalten an geeigneten Orten im Sinne von Absatz 1 Satz 1 wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, soweit keine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Elften Buches vorliegt, die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Absatz 1 Satz 4 und 5 gilt entsprechend.“
§ 38 wird wie folgt geändert:
a) Dem Absatz 1 werden die folgenden Sätze angefügt:
„Darüber hinaus erhalten Versicherte auch dann Haushaltshilfe, wenn ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, nicht möglich ist, längstens jedoch für die Dauer von vier Wochen. Wenn im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, verlängert sich der Anspruch nach Satz 3 auf längstens 26 Wochen."
b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
In Satz 1 wird das Wort „soll" durch das Wort „kann" ersetzt.
In Satz 2 wird die Angabe „Satz 2" durch die Wörter „Satz 2 bis 4" ersetzt.
Nach § 39b wird folgender § 39c eingefügt:
Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit
Reichen Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 Absatz 1a bei schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, nicht aus, erbringt die Krankenkasse die erforderliche Kurzzeitpflege entsprechend § 42 des Elften Buches für eine Übergangszeit, wenn keine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Elften Buches festgestellt ist. Im Hinblick auf die Leistungsdauer und die Leistungshöhe gilt § 42 Absatz 2 Satz 1 und 2 des Elften Buches entsprechend. Die Leistung kann in zugelassenen Einrichtungen nach dem Elften Buch oder in anderen geeigneten Einrichtungen erbracht werden. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen legt über das Bundesministerium für Gesundheit dem Deutschen Bundestag bis Ende des Jahres 2018 einen Bericht vor, in dem die Erfahrungen mit der Einführung eines Anspruchs auf Leistungen nach dieser Vorschrift wiedergegeben werden."
Quelle: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) - Drucksache 18/6586 - 18. Wahlperiode - 04.11.2015 - Vollständiger Text der Drucksache abrufbar unter folgender Adresse: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/065/1806586.pdf
Der zugrunde liegende Entwurf des Krankenhausstrukturgesetzes ist wie folgt abrufbar: http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateie ... HSG_GE.pdf
+++
Siehe auch die weiteren Beiträge zur Krankenhausreform unter folgender Adresse: viewtopic.php?f=4&t=20789&hilit=Kranken ... kturgesetz
+++
Die Medien berichten u.a. wie folgt:
http://www.mg-heute.de/42406/neuer-ansp ... ngsluecke/
http://www.presseanzeiger.de/pa/Neuer-A ... alt-811220
http://www.openbroadcast.de/article/422 ... uecke.html
http://www.ak-gewerkschafter.de/2015/12 ... ngsluecke/
... (weitere Hinweise folgen) ...
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Pflegebeiträge - Bundesbank erwartet weiteren Anstieg
Aus Forum:
Pflegebeiträge - Bundesbank erwartet weiteren Anstieg
viewtopic.php?f=4&t=21434
Wirtschaftswoche vom 21.12.2015:
Die Bundesbank glaubt nicht, dass die jüngste Beitragsanhebung reicht,
um die zusätzlichen Leistungsansprüche zu decken.
Nach Pflegereform
Bundesbank erwartet weiteren Anstieg der Pflegebeiträge
Die Bundesbank rechnet in den kommenden Jahren mit steigenden Pflegebeiträgen. Die mit der Pflegereform beschlossene Beitragsanhebung reiche nicht aus,
schreiben die Experten. Das Gesundheitsministerium widerspricht.
...
Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums nannte es schleierhaft, wie die Bundesbank zu ihren Angaben komme.
"Mit den Pflegestärkungsgesetzen können die Beiträge bis ins Jahr 2022 stabil gehalten werden, also sogar zwei Jahre länger als ohne die Reform", sagte sie.
In den Gesetzen sei dies schlüssig dargelegt und "für jedermann nachzulesen". ...
... (weiter lesen) ... http://www.wiwo.de/politik/deutschland/ ... 53166.html
+++
Deutsche Bundesbank
Monatsbericht Dezember 2015
Auszug Seite 10
… Die Beitragssatzanhebung um weitere
0,2 Prozentpunkte zum 1. Januar 2017 reicht
planmäßig bereits zu Beginn nicht aus, die zusätzlichen
Leistungsansprüche zu decken. Ungeachtet
der derzeit relativ günstigen Finanzlage
werden dann perspektivisch die allgemeinen
Rücklagen beschleunigt abgebaut werden,
sodass die Notwendigkeit
einer weiteren Beitragssatzanhebung
zur Finanzierung der laufenden
Ausgaben in einigen Jahren vorgezeichnet
erscheint. Die zukünftigen Beitragszahlenden
im Rahmen des umlagefinanzierten Systems
werden angesichts der weiterhin ungünstigen
demografischen Entwicklung
dann nochmals
verstärkt belastet werden. …
Quelle: https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/ ... cationFile
+++
Anmerkung der Moderation:
Auch andere Medien berichten über den zu erwartenden Anstieg der Pflegebeiträge, so z.B. die Rheinische Post in ihrer Ausgabe vom 21.12.2015.
Dass das Bundesgesundheitsministerium der von der Bundesbank errechneten Steigerung der Pflegebeiträge widerspricht, ist angesichts der erst
kürzlich beschlossenen Reformgesetze und den dabei abgegebenen Erklärungen verständlich - aber dennoch nicht überzeugend. Aufgrund der
demografischen Entwicklung wird nämlich entgegen den bisherigen Erwartungen die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen deutlicher ansteigen
als erwartet - und die Kosten werden ebenfalls rapide anwachsen.
Siehe u.a. unter > viewtopic.php?f=4&t=21367
Werner Schell
Pflegebeiträge - Bundesbank erwartet weiteren Anstieg
viewtopic.php?f=4&t=21434
Wirtschaftswoche vom 21.12.2015:
Die Bundesbank glaubt nicht, dass die jüngste Beitragsanhebung reicht,
um die zusätzlichen Leistungsansprüche zu decken.
Nach Pflegereform
Bundesbank erwartet weiteren Anstieg der Pflegebeiträge
Die Bundesbank rechnet in den kommenden Jahren mit steigenden Pflegebeiträgen. Die mit der Pflegereform beschlossene Beitragsanhebung reiche nicht aus,
schreiben die Experten. Das Gesundheitsministerium widerspricht.
...
Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums nannte es schleierhaft, wie die Bundesbank zu ihren Angaben komme.
"Mit den Pflegestärkungsgesetzen können die Beiträge bis ins Jahr 2022 stabil gehalten werden, also sogar zwei Jahre länger als ohne die Reform", sagte sie.
In den Gesetzen sei dies schlüssig dargelegt und "für jedermann nachzulesen". ...
... (weiter lesen) ... http://www.wiwo.de/politik/deutschland/ ... 53166.html
+++
Deutsche Bundesbank
Monatsbericht Dezember 2015
Auszug Seite 10
… Die Beitragssatzanhebung um weitere
0,2 Prozentpunkte zum 1. Januar 2017 reicht
planmäßig bereits zu Beginn nicht aus, die zusätzlichen
Leistungsansprüche zu decken. Ungeachtet
der derzeit relativ günstigen Finanzlage
werden dann perspektivisch die allgemeinen
Rücklagen beschleunigt abgebaut werden,
sodass die Notwendigkeit
einer weiteren Beitragssatzanhebung
zur Finanzierung der laufenden
Ausgaben in einigen Jahren vorgezeichnet
erscheint. Die zukünftigen Beitragszahlenden
im Rahmen des umlagefinanzierten Systems
werden angesichts der weiterhin ungünstigen
demografischen Entwicklung
dann nochmals
verstärkt belastet werden. …
Quelle: https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/ ... cationFile
+++
Anmerkung der Moderation:
Auch andere Medien berichten über den zu erwartenden Anstieg der Pflegebeiträge, so z.B. die Rheinische Post in ihrer Ausgabe vom 21.12.2015.
Dass das Bundesgesundheitsministerium der von der Bundesbank errechneten Steigerung der Pflegebeiträge widerspricht, ist angesichts der erst
kürzlich beschlossenen Reformgesetze und den dabei abgegebenen Erklärungen verständlich - aber dennoch nicht überzeugend. Aufgrund der
demografischen Entwicklung wird nämlich entgegen den bisherigen Erwartungen die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen deutlicher ansteigen
als erwartet - und die Kosten werden ebenfalls rapide anwachsen.
Siehe u.a. unter > viewtopic.php?f=4&t=21367
Werner Schell
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Geschenkementalität verletzt Generationengerechtigkeit
Aus Forum:
Geschenkementalität verletzt Generationengerechtigkeit
viewtopic.php?f=4&t=21435
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Pressemitteilung vom 22.12.2015
Geschenkementalität der GroKo verletzt die Generationengerechtigkeit
Kritiker finden, die Große Koalition (GroKo) habe bei der Krankenhausreform und anderen Verbesserungen allzu sehr die Spendierhosen an. "Gröhe ist vielleicht einer der teuersten Gesundheitsminister, die das Land je hatte", sagt etwa der Gesundheitsökonom Boris Augurzky. Allein Gröhes Gesundheits- und Pflegereformen würden die gesetzlichen Kassen zwischen 2016 und 2019 zusätzlich 18,1 Milliarden Euro kosten. "Seit der vergangenen Legislaturperiode hat es nur Gesetze gegeben, die mehr Geld kosten", beklagt auch der Vorstandschef der Barmer GEK, Christoph Straub. "Wir haben Druck im System." Den Versicherten drohten in Zukunft noch höhere Beitragssprünge, warnen die Vertreter der Kassen. … Quelle: Rheinische Post vom 19.12.2015 > http://www.rp-online.de/wirtschaft/kran ... -1.5642725 / viewtopic.php?f=4&t=21087&p=89991#p89991
Die Bundesbank rechnet in den kommenden Jahren ebenfalls mit steigenden Pflegebeiträgen. Die mit der Pflegereform beschlossene Beitragsanhebung reiche nicht aus, so die Experten in ihrem Monatsbericht Dezember 2015. Quelle: viewtopic.php?f=4&t=21434
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk kann der Kritik an der Geschenkementali-tät der GroKo nur zustimmen. Mit Rücksicht auf die demografische Entwicklung ist die Flut von zum Teil fragwürdigen Leistungsverbesserungen im gesamten Sozialsystem nahezu eine Katastrophe. Zu bedenken ist nämlich, dass sich die Ausgaben in den nächsten Jahren / Jahrzehnten auftürmen werden und die nachrückende Generation die Zeche bezahlen muss. Es wird daher seit Jahren darauf aufmerksam gemacht, dass angesichts der älter werdenden Gesellschaft mit immer weniger jüngeren Menschen Schwerpunkte gesetzt werden müssen und nicht jedem Wunsch auf Leistungsverbesserungen entsprochen werden kann.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hält ungeachtet solcher Erwägungen weiterhin mehr Pflegepersonal für die Krankenhäuser und Heime und die Gestaltung von kommunalen Quartierskonzepten für dringend geboten (> viewtopic.php?f=3&t=21363 ). Die Forderungen nach mehr Personal, ambulant und stationär, sind im Übrigen uralt - siehe dazu: DER WEISSE ALPTRAUM - SPIEGEL-Report über den Mangel an Krankenschwestern in der Bundesrepublik. Quelle: DER SPIEGEL 29/1963 - 17.07.1963. Näheres > http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-4 ... referrrer=
Bis zum Ende der Legislaturperiode 2017 bleibt der GroKo noch genügend Zeit für Korrekturen. Daher gilt: Nach der Reform ist vor der Reform! Dabei muss der Gestaltung von kommunalen Quartierskonzepten eine hohe Priorität zukommen. Nur so kann dem Grundsatz "ambulant vor stationär" dauerhaft Rechnung getragen werden. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat insoweit umfangreiche Vorschläge gemacht.
Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk https://www.facebook.com/werner.schell.7
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.
unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall einschließlich deren Angehörige.ist Mitgründer und Mitglied bei "Runder Tisch Demenz" (Neuss).
Geschenkementalität verletzt Generationengerechtigkeit
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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Pressemitteilung vom 22.12.2015
Geschenkementalität der GroKo verletzt die Generationengerechtigkeit
Kritiker finden, die Große Koalition (GroKo) habe bei der Krankenhausreform und anderen Verbesserungen allzu sehr die Spendierhosen an. "Gröhe ist vielleicht einer der teuersten Gesundheitsminister, die das Land je hatte", sagt etwa der Gesundheitsökonom Boris Augurzky. Allein Gröhes Gesundheits- und Pflegereformen würden die gesetzlichen Kassen zwischen 2016 und 2019 zusätzlich 18,1 Milliarden Euro kosten. "Seit der vergangenen Legislaturperiode hat es nur Gesetze gegeben, die mehr Geld kosten", beklagt auch der Vorstandschef der Barmer GEK, Christoph Straub. "Wir haben Druck im System." Den Versicherten drohten in Zukunft noch höhere Beitragssprünge, warnen die Vertreter der Kassen. … Quelle: Rheinische Post vom 19.12.2015 > http://www.rp-online.de/wirtschaft/kran ... -1.5642725 / viewtopic.php?f=4&t=21087&p=89991#p89991
Die Bundesbank rechnet in den kommenden Jahren ebenfalls mit steigenden Pflegebeiträgen. Die mit der Pflegereform beschlossene Beitragsanhebung reiche nicht aus, so die Experten in ihrem Monatsbericht Dezember 2015. Quelle: viewtopic.php?f=4&t=21434
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk kann der Kritik an der Geschenkementali-tät der GroKo nur zustimmen. Mit Rücksicht auf die demografische Entwicklung ist die Flut von zum Teil fragwürdigen Leistungsverbesserungen im gesamten Sozialsystem nahezu eine Katastrophe. Zu bedenken ist nämlich, dass sich die Ausgaben in den nächsten Jahren / Jahrzehnten auftürmen werden und die nachrückende Generation die Zeche bezahlen muss. Es wird daher seit Jahren darauf aufmerksam gemacht, dass angesichts der älter werdenden Gesellschaft mit immer weniger jüngeren Menschen Schwerpunkte gesetzt werden müssen und nicht jedem Wunsch auf Leistungsverbesserungen entsprochen werden kann.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hält ungeachtet solcher Erwägungen weiterhin mehr Pflegepersonal für die Krankenhäuser und Heime und die Gestaltung von kommunalen Quartierskonzepten für dringend geboten (> viewtopic.php?f=3&t=21363 ). Die Forderungen nach mehr Personal, ambulant und stationär, sind im Übrigen uralt - siehe dazu: DER WEISSE ALPTRAUM - SPIEGEL-Report über den Mangel an Krankenschwestern in der Bundesrepublik. Quelle: DER SPIEGEL 29/1963 - 17.07.1963. Näheres > http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-4 ... referrrer=
Bis zum Ende der Legislaturperiode 2017 bleibt der GroKo noch genügend Zeit für Korrekturen. Daher gilt: Nach der Reform ist vor der Reform! Dabei muss der Gestaltung von kommunalen Quartierskonzepten eine hohe Priorität zukommen. Nur so kann dem Grundsatz "ambulant vor stationär" dauerhaft Rechnung getragen werden. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat insoweit umfangreiche Vorschläge gemacht.
Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk https://www.facebook.com/werner.schell.7
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.
unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall einschließlich deren Angehörige.ist Mitgründer und Mitglied bei "Runder Tisch Demenz" (Neuss).
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Pflegereform - viele Neuerungen, Pflegenotstand bleibt
Pflegestärkungsgesetze - Viele Neuerungen, aber der Pflegenotstand besteht fort!
Dazu heißt es im "Blickpunkt Berlin", Zeitschrift "Die Schwester / Der Pfleger", Beitrag von Dr. med. Michael Zaddach, u.a.:
Ein "Berliner Reformgewitter mit atemberaubendem Tempo" beklagt der Arbeitgeberverband Pflege und verlangt
"für die Altenpflege eine Denkpause und endlich ein Personalpaket aus einem Guss, keinen Generalistik-Einheitsbrei
wie von Schwesig und Gröhe angerührt".
viewtopic.php?f=3&t=21471
Dazu heißt es im "Blickpunkt Berlin", Zeitschrift "Die Schwester / Der Pfleger", Beitrag von Dr. med. Michael Zaddach, u.a.:
Ein "Berliner Reformgewitter mit atemberaubendem Tempo" beklagt der Arbeitgeberverband Pflege und verlangt
"für die Altenpflege eine Denkpause und endlich ein Personalpaket aus einem Guss, keinen Generalistik-Einheitsbrei
wie von Schwesig und Gröhe angerührt".
viewtopic.php?f=3&t=21471