Demografischen Wandel im Quartier gestalten

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Demografischen Wandel im Quartier gestalten

Beitrag von WernerSchell » 19.06.2016, 06:42

Demografischen Wandel im Quartier gestalten
KDA veröffentlicht Praxisleitfaden zur altengerechten Quartiersentwicklung


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Cover KDA-Handreichung
(c) Kuratorium Deutsche Altershilfe e.V.


Köln, 15. Juni 2016. Eigeninitiative und gegenseitige Unterstützung zu stärken: Beides ist zunehmend nötig angesichts der steigenden Zahl älterer Menschen in unserer Gesellschaft. Dabei geht es nicht nur um die Unterstützung hilfe- und pflegebedürftiger Menschen sondern auch darum, die Potentiale und das Engagement der älteren Menschen zu nutzen. Dies gelingt am besten vor Ort, also dort wo die Menschen leben, sich im Alltag bewegen und in denen ihre sozialen Kontakte gewachsen sind. „In den Dörfern, Gemeinden und Stadtteilen müssen professionelle, ehrenamtliche und informelle Angebote stärker als bisher miteinander vernetzt und aufeinander abgestimmt werden, wenn man die Selbstbestimmung und Selbstständigkeit älterer Menschen zum Ziel hat. Die altersgerechte Quartiersentwicklung hat dabei zukünftig eine große Bedeutung“, erklärt Prof. Frank Schulz-Nieswandt, Vorstandsvorsitzender des Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA).

Die neue Handreichung „Quartiersentwicklung – Praktische Umsetzung sozialraumorientierter Ansätze in der Altenhilfe“ des KDA beschreibt praxisnah zahlreiche Instrumente und Methoden, wie man ein Quartiersprojekt Schritt für Schritt nachhaltig planen und umsetzen aber auch finanzieren kann. Praxisbeispiele zeigen wie eine Vernetzung der Akteure vor Ort unter Beteiligung der Bürgerschaft gelingt. Das Buch richtet sich an alle, die ein Quartiersprojekt in ihrer Kommune oder in ihrer Organisation umsetzen wollen.

Ursula Kremer-Preiß/Thorsten Mehnert
Handreichung Quartiersentwicklung
Praktische Umsetzung sozialraumorientierter Ansätze in der Altenhilfe
Köln: Kuratorium Deutsche Altershilfe, 2016
ISBN 978-3-940054-41-8
136 Seiten
Preis: 19,80

Weitere Informationen und Bestellmöglichkeit auf http://www.kda.de

Kuratorium Deutsche Altershilfe e.V.
Seit 1962 setzt sich das KDA für die Lebensqualität und Selbstbestimmung älterer Menschen ein. Unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten führen unabhängige Experten Projekte und Studien durch. Das KDA berät Ministerien, Kommunen, Unternehmen, Sozialverbände, Leistungserbringer wie Heimträger und ambulante Dienste, bietet Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Führungs- und Fachkräfte an und informiert die Öffentlichkeit mit seinem Fachmagazin ProAlter sowie durch Tagungen und Publikationen.

Kontakt: Simone Helck, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel.: 0221/ 93 18 47 - 10 // Mail: presse@kda.de
Weitere Informationen:
http://www.kda.de
https://www.kda.de/kdaShop/altersgerech ... 0/handreic...

Quelle: Pressemitteilung vom 16.06.2016
Simone Helck Fachbereich Öffentlichkeitsarbeit
Kuratorium Deutsche Altershilfe - Wilhelmine Lübke Stiftung e. V.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Entwicklung altengerechter Quartiere

Beitrag von WernerSchell » 07.07.2016, 09:02

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Presseinformation – 545/7/2016 Düsseldorf, 7. Juli 2016

Ministerin Steffens:
Entwicklung altengerechter Quartiere – Land fördert Qualifizierung kommunaler Beschäftigter

Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

Das Land erweitert die Unterstützung der Kommunen bei der Entwicklung altengerechter Quartiere. Ab sofort wird auch die Qualifizierung von kommunalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gefördert, die aus der Verwaltung heraus an der Quartiersentwicklung mitwirken. „Für altengerechte Quartiere gibt es kein Patentrezept, denn die Quartiere werden so unterschiedlich sein wie die Menschen, die dort leben. Deshalb erfordert die Quartiersentwicklung vor Ort eine besondere Flexibilität und ein möglichst enges und effizientes Zusammenarbeiten aller Akteurinnen und Akteure. Für die Beteiligten aus der Kommunalverwaltung bedeutet dies, sie müssen intern bereichsübergreifend wirken können und sich extern in einen breiten Beteiligungsprozess einbringen. Hierzu bietet das Land ihnen eine praxisorientierte Starthilfe an“, erklärte Ministerin Barbara Steffens anlässlich der Vorstellung des Förderprojekts „Qualifizierungsangebot für das kommunale Quartiers-Management“ am 7. Juli 2016 in Düsseldorf.

„Die altengerechte Quartiersentwicklung soll älteren Menschen ein selbstbestimmtes Leben in ihrer vertrauten Umgebung ermöglichen, auch wenn sie pflegebedürftig sind. Gleichzeitig begegnen wir mit dieser Strategie den Herausforderungen des demographischen Wandels“, so Steffens weiter.

Das vom Kuratorium Deutsche Altenhilfe (KDA) in Köln erarbeitete Qualifizierungs-Projekt trifft bei Städten und Gemeinden auf großes Interesse: An einer Abfrage des KDA mit dem Ziel, das Qualifizierungsangebot auf die Bedarfe der Kommunen abzustimmen, haben sich rund 70 Prozent der Kreise und kreisfreien Städte in NRW beteiligt. Die hohe Rücklaufquote zeigt, dass die Entwicklung altengerechter Quartiere als wichtige Aufgabe wahrgenommen und von den Kommunen eine bedarfsgerechte Unterstützung gewünscht wird.

„Es freut mich, dass immer mehr Kommunen ihre besondere Rolle bei der Quartiersentwicklung annehmen. Denn nur vor Ort und mit systematischer Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Quartier kann entschieden werden, welche Maßnahmen notwendig sind. Wir brauchen an den Bedürfnissen der Menschen orientierte, flexible Unterstützungsstrukturen, dazu gehört auch ein gut ausgebautes Netzwerk von Gesundheits- und Pflegeangeboten“, so Steffens.

Interessierten Kommunen wird eine praxisbegleitende Qualifizierung sowohl für leitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch für Beschäftigte, die Maßnahmen vor Ort umsetzen sollen, angeboten. Dabei geht es beispielsweise um Neustrukturierungen innerhalb der Kommunalverwaltung und eine darauf abgestimmte Personalentwicklung sowie die Koordinierung von Einzelprojekten. Für die Umsetzung werden Lösungsbeispiele vorgestellt, etwa wie der Aufbau lokaler Netzwerke gelingt oder welche Angebote es älteren Menschen ermöglichen, ihr Wissen und ihre Erfahrungen einzubringen und sich zu engagieren.

„Das Qualifizierungsangebot ergänzt die vielfältigen bereits bestehenden Fördermaßnahmen des Landes für die altengerechte Entwicklung von Quartieren. Denn ich bin davon überzeugt: Die Zukunft liegt im Quartier“, so Steffens.

Hintergrund

Masterplan altengerechte Quartiere.NRW
• Der Masterplan definiert entscheidende Handlungsfelder (Gemeinschaft erleben, Sich versorgen, Wohnen, Sich einbringen) für die Quartiersentwicklung, an denen sich auch die Inhalte des neuen Qualifizierungsangebots orientieren.
• Das „Landesbüro altengerechte Quartiere.NRW“ in Bochum bietet Kommunen individuelle Beratung, Module zur Analyse und Umsetzung der Quartiersentwicklung und eine Datenbank mit Projektbeispielen. Außerdem organisiert das Landesbüro Infoveranstaltungen, Exkursionen und Workshops für haupt- oder ehrenamtlich Tätige.
• Mit dem „Qualifizierungsangebot für das kommunale Quartiers-Management“ gibt es nun auch ein spezifisches Angebot für kommunale Beschäftigte.

Landesförderplan Pflege und Alter
• Die Entwicklung altengerechter Quartiere ist ein Schwerpunkt des Landesförderplans für ein selbstbestimmtes Leben im Alter. Viele der insgesamt 14 Maßnahmen, die seit 2015 vom Land gefördert werden, haben die Quartiersentwicklung zum Ziel.
• Zum Bespiel die Förderung von Quartiersentwicklerinnen und -entwicklern. Im Sinne einer landesweiten Vorbildfunktion sollen 54 Quartiere gefördert werden, 43 Kommunen nutzen diese Möglichkeit bereits.

Weitere Informationen unter http://www.aq-nrw.de
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Telefon 0211 8618-4246.
Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet-Adresse der Landesregierung http://www.land.nrw
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Hilfe- und Unterstützungsangebote flächendeckend ...

Beitrag von WernerSchell » 07.08.2016, 06:56

Aus Forum:
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Das Neubaugebiet in Neuss-Weckhoven ist sicherlich begrüßenswert. ... Hilfe- und Unterstützungssysteme mit einem finanziell abgesicherten Quartiersmanagement sind aber leider nicht vorgesehen!

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Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung berichtet dazu in ihrer Ausgabe vom 05.08.2016:
Neuss - Minister-Lob für Bauverein-Projekt
Neuss. Das 40-Millionen-Euro-Projekt am Weckhover Feld gilt als vorbildlich in NRW.
Von Andreas Buchbauer
Bei einem Ortstermin hat sich NRW-Bauminister Michael Groschek (SPD) gestern ein Bild vom Stand des Wohnungsbauprojekts an der Hülchrather Straße gemacht. Dort errichtet der Neusser Bauverein ein generationenübergreifendes Quartier mit acht drei- bis viergeschossigen Mehrfamilienhäusern und 22 Einfamilienhäusern sowie einem Nachbarschaftszentrum. Insgesamt entstehen 220 Wohneinheiten … (weiter lesen unter) … http://www.rp-online.de/nrw/staedte/neu ... -1.6163737

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Dazu hat Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk in Kürze wie folgt Stellung genommen:

Das Neubaugebiet in Neuss-Weckhoven ist sicherlich begrüßenswert. Aber altengerechte Quartiershilfen, so, wie in meinem Statement vom 14.08.2015 gefordert und dringend nötig > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082015.pdf - sind nicht vorgesehen. Die zu einem Quartierskonzept gehörigen altengerechten Hilfen und Unterstützungsstrukturen sehe ich nicht. Wohnen ist nur ein Baustein (von vielen) eines guten Quartierskonzeptes. Betreutes Wohnen und Mehrgenerationen-Wohnangebote gehören wie selbstverständlich zum "Baustein" Wohnen. Ein Quartier muss aber mit vielfältigen Hilfe- und Unterstützungsstrukturen das Teilleistungssystem der Pflegeversicherung zielgerichtet ergänzen (= ambulant vor stationär"). Dazu gehört v.a. ein professionelles Management mit entsprechender finanzieller Ausstattung.
Wann kapieren die Verantwortlichen endlich, was altengerechte Quartiershilfen mit ausreichender finanzieller Ausstattung und professionellem Kümmerer bedeuten? - Wir praktizieren das in Anfängen in Neuss-Erfttal mit dem Bürgerhaus und vielfältigen Angeboten. Allerdings ist das auch noch sehr ausbaufähig, da leider die dauerhafte finanzielle Absicherung durch die Kommune fehlt. Und das ist letztlich der Knackpunkt.
Werner Schell


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Netzwerktag in Neuss

Beitrag von WernerSchell » 05.10.2016, 06:32

Am 05.10.2016 bei Facebook gepostet:
"Vernetzt im Quartier": Am 11.10.2016 von 10.00 bis 15.00 Uhr findet der erste Netzwerktag für Menschen in der nachberuflichen Phase unter dem Motto „Nicht ohne mich…!“ im Neusser Rathaus statt. Wohlfahrtsverbände, Vereine, Netzwerke, die GWG, die Polizei und städtische Einrichtungen und Akteure stellen an Infoständen ihre Angebote vor. Die Themen sind vielfältig … Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk und Runder Tisch Demenz Neuss werden u.a. präsent sein. Michael Kallen, Stadt Neuss, und Werner Schell, Pro Pflege …, werden gegen 11.00 Uhr in Vorträgen zum Pflegesystem informieren und danach auch für Fragen zur Verfügung stehen. … Zum Vortrag von Werner Schell am 10.10.2016, 17.30 Uhr, in der VHS zum Thema "Patientenautonomie am Lebensende" erfolgt noch ein gesonderter Hinweis.
>>> viewtopic.php?f=7&t=21587
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Ehrenamtliches Engagement ist wichtig ...

Beitrag von WernerSchell » 28.11.2016, 07:08

Am 28.11.2016 bei Facebook gepostet:
„PEQ – Pflege, Engagement und Qualifizierung“ - Informatives Handbuch für Ehrenamtliche in der Pflege erschienen! - Anmerkung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk: Ehrenamtliche HelferInnen sollen und dürfen nicht zur klassischen Pflege herangezogen werden. Sie kommen also nicht ins Haus, um beispielsweise bei der Intimpflege zu helfen. Aber sie können viele andere wichtige Tätigkeiten übernehmen. In der Betreuung demenzkranker Menschen kommt es darauf an, auf sensible Weise das Gehirn zu aktivieren und angenehme Gefühle und Erinnerungen zu wecken. Solche "niedrigschwelligen Angebote" fördern das Wohlbefinden der Betroffenen. - Ehrenamtliche sind damit auch ein wichtiger Teil der altengerechten Quartiershilfen, so, wie wir das in Neuss-Erfttal im Rahmen des Lotsenpunkt-Projektes praktizieren.
>>> viewtopic.php?f=4&t=21859
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Bedarf an Heimplätzen ungebrochen ...

Beitrag von WernerSchell » 13.12.2016, 09:04

Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung berichtete am 13.12.2016:

Kaarst - LiS: Kaarst braucht mehr stationäre Pflege
Kaarst. Für die Liberalen Senioren ist trotz Pflegestärkungsgesetz der Bedarf an Heimplätzen ungebrochen.
Mit Kritik haben die Liberalen Senioren (LiS) auf Äußerungen des Leiters des Vinzenzhauses, Detlef Rath, im Seniorenausschuss reagiert. Rath hatte zu bedenken gegeben, dass mit Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes zum 1. Januar 2017 der Bedarf an stationären Plätzen sinken würde und eine vierte Senioreneinrichtung in Kaarst wenig sinnvoll sei.
"Der Wunsch vieler älterer Menschen ist es, möglichst lange, selbstbestimmt im eigenen Zuhause leben zu können", schreibt die Vorsitzende Beate Kopp in einer Stellungnahme und weiter: "Die Erfahrung zeigt jedoch auch, dass es zu Pflegesituationen kommen kann, die eine Unterbringung in einem Seniorenheim erforderlich machen. Eine 24-stündige Pflege und Betreuung ist nur in einer vollstationären Pflegeeinrichtung sicherzustellen."
... (weiter lesen unter) ... http://www.rp-online.de/nrw/staedte/kaa ... -1.6461416

+++
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat die Liberalen Senioren in Kaarst mehrfach zum Thema beraten. Die jetzigen Ausführungen können daher unterstützt werden. Allerdings fehlt in dem Beitrag der Hinweis, dass sämtliche Angebote in einem kommunalen Quartierskonzept gebündelt werden sollten. Nur so ist gewährleistet, dass die Angebotsstruktur auch den jeweiligen Bedürfnissen entspricht und stets weiter ausgestaltet werden kann.Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat die Anforderungen an kommunale Quartierskonzepte u.a. am 14.08.2015 für eine Fachtagung im Rhein-Kreis Neuss zusammen gefasst.
Siehe insoweit > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082015.pdf
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Pflegestärkungsgesetz III (PSG III)

Beitrag von WernerSchell » 14.12.2016, 18:11

Pflegestärkungsgesetz III (PSG III)

Am 1. Dezember 2016 hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung den Entwurf eines „Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) beschlossen. Das PSG III ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Nach der Verbesserung der Leistungen durch das Erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) werden durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) zum 1. Januar 2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsinstrument eingeführt. Damit erhalten erstmals alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung – unabhängig davon, ob sie an körperlichen Einschränkungen leiden oder an einer Demenz erkrankt sind. Die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen steigen damit in dieser Wahlperiode um 20 Prozent. Das entspricht rund fünf Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr für die Pflege.

Das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) stärkt die Pflege vor Ort und baut die Beratung zu den Pflegeleistungen weiter aus. Damit werden Empfehlungen umgesetzt, die die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern und Kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet hat. Außerdem werden die Kontrollmöglichkeiten verschärft, um Abrechnungsbetrug in der Pflege noch wirksamer zu bekämpfen und so Pflegebedürftige, ihre Angehörigen, aber auch die Versichertengemeinschaft noch besser zu schützen.

Die wichtigsten Regelungen im Einzelnen

• Bessere Abstimmung vor Ort: Die Pflegekassen werden verpflichtet, sich an Pflegeausschüssen, die sich vor Ort mit regionalen Fragen in der Pflege oder auf Landesebene mit sektorenübergreifender Versorgung beschäftigen, zu beteiligen. Sie sollen zudem Empfehlungen der Ausschüsse, die sich auf die Verbesserung der Versorgungssituation beziehen, künftig bei Vertragsverhandlungen einbeziehen. Regionale Besonderheiten in der pflegerischen Versorgung können so künftig besser berücksichtigt werden, und es können rechtzeitig Maßnahmen eingeleitet werden, um z.B. einer regionalen Unterversorgung vorzubeugen.
• Die Beratung in der Pflege wird weiter gestärkt: Um das Netz der Beratungsstellen weiter auszubauen, sollen Kommunen für die Dauer von fünf Jahren ein Initiativrecht zur Einrichtung von Pflegestützpunkten erhalten, wenn sie sich angemessen an den entstehenden Kosten beteiligen. Darüber hinaus sollen auch die Kommunen künftig Beratungsgutscheine für eine Pflegeberatung einlösen und ergänzend zu ihren eigenen Aufgaben auch Bezieher von Pflegegeld beraten können, wenn diese das wünschen.
• Zudem soll in bis zu 60 Landkreisen und kreisfreien Städten für die Dauer von fünf Jahren eine Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen „aus einer Hand“ durch kommunale Beratungsstellen modellhaft erprobt werden. Die Beratungsaufgaben der Pflegekassen gehen in diesem Fall auf die Kommunen über; damit verbundene Kosten werden von den Pflegekassen erstattet. Die teilnehmenden Kommunen müssen ein Konzept vorlegen, in dem sie die beabsichtigte inhaltliche Weiterentwicklung der Beratung – insbesondere die Verknüpfung mit den eigenen Beratungsaufgaben, z.B. in der Hilfe zur Pflege, der Eingliederungshilfe oder der Altenhilfe – und die Einbringung von eigenen sächlichen, personellen und finanziellen Mitteln darlegen. Für diese Modellvorhaben ist eine systematische Evaluation mit dem Schwerpunkt der Ergebnisqualität vorgesehen.
• Auf- und Ausbau von Angeboten zur Unterstützung und Entlastung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen im Alltag: Die Pflegeversicherung fördert solche Angebote im Umfang von bis zu 25 Mio. Euro, wenn Länder bzw. Kommunen den gleichen Förderbetrag aufbringen. Bislang werden die entsprechenden Mittel der Pflegeversicherung nicht vollständig ausgeschöpft. Mit dem PSG III wird es für Länder und Kommunen leichter, die Mittel zu nutzen und damit entsprechende Angebote zu fördern. Darüber hinaus wird der Fördertopf der Pflegeversicherung um 10 Mio. Euro erhöht, um damit künftig auch die Arbeit selbstorganisierter Netzwerke zur Unterstützung Pflegebedürftiger auf kommunaler Ebene zu unterstützen. Auch hier müssen Länder und Kommunen den gleichen Förderbetrag aufbringen.
• Um Abrechnungsbetrug in der Pflege zu verhindern, erhält die Gesetzliche Krankenversicherung ein systematisches Prüfrecht: Auch Pflegedienste, die ausschließlich Leistungen der häuslichen Krankenpflege im Auftrag der Krankenkassen erbringen, sollen zukünftig regelmäßig von den Qualitäts- und Abrechnungsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erfasst werden. Künftig sind zudem in die Prüfungen des MDK nach dem Pflegeversicherungsrecht auch Leistungen der häuslichen Krankenpflege einzubeziehen, wenn diese Leistungen für Personen erbracht werden, die keine Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen.
• Abrechnungsprüfungen sollen von den Pflegekassen zudem künftig auch unabhängig von den Qualitätsprüfungen des MDK durchgeführt werden, wenn Anhaltspunkte für fehlerhaftes Abrechnungsverhalten vorliegen. Darüber hinaus wird die Pflegeselbstverwaltung in den Ländern gesetzlich verpflichtet, in den Landesrahmenverträgen insbesondere Voraussetzungen für Verträge festzulegen, durch die wirksamer gegen bereits auffällig gewordene Anbieter vorgegangen werden kann. Damit soll sichergestellt werden, dass sich beispielsweise kriminelle Pflegedienste nicht unter anderem Namen oder über Strohmänner eine neue Zulassung erschleichen können.
• Die bereits bestehende Verpflichtung der Pflegeselbstverwaltung, Qualitätskonzepte für ambulante Wohngruppen zu erarbeiten, wird durch den Auftrag zur Entwicklung von Instrumenten zur Qualitätssicherung ergänzt und mit konkreten Fristen versehen. Für die Erarbeitung der mit dem PSG II eingeführten neuen Verfahren der Qualitätsprüfung und Qualitätsdarstellung in der Pflege hat die Selbstverwaltung einen genauen Zeitplan vorzulegen.
• Die Beteiligungsrechte von Selbsthilfeorganisationen im dem neu geschaffenen Pflege-Qualitätsausschuss als Entscheidungsgremium der Pflegeselbstverwaltung werden durch ein Antragsrecht gestärkt. Über diese Anträge ist zwingend zu beraten.
• Mit dem PSG I wurde gesetzlich klargestellt, dass die Zahlung von tariflicher und kirchenarbeitsrechtlicher Entlohnung in Vergütungsverhandlungen vollumfänglich zu berücksichtigen ist. Das Vertrags- und Vergütungsrecht der Pflegeversicherung wird nun dahingehend ergänzt, dass künftig auch die Wirtschaftlichkeit der Zahlung von Gehältern bis zur Höhe von Tariflohn in den Vergütungsverhandlungen bei nicht tarifgebundenen Einrichtungsträgern anerkannt wird. Dies setzt weitere Anreize für eine angemessene Vergütung in der Pflege.
• Die Leistungen von Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe stehen gleichberechtigt nebeneinander. Um Abstimmungsprobleme bei der Leistungsgewährung zu vermeiden, werden im Interesse der pflegebedürftigen behinderten Menschen die Leistungsträger zur Zusammenarbeit verpflichtet. Die zuständige Pflegekasse und der für die Eingliederungshilfe zuständige Träger haben mit Zustimmung des Leistungsberechtigten eine Vereinbarung zu treffen,
1.dass im Verhältnis zum Pflegebedürftigen der für die Eingliederungshilfe zuständige Träger die Leistungen der Pflegeversicherung auf der Grundlage des von der Pflegekasse erlassenen Leistungsbescheids zu übernehmen hat,
2.dass die zuständige Pflegekasse dem für die Eingliederungshilfe zuständigen Träger die Kosten der von ihr zu tragenden Leistungen zu erstatten hat sowie
3.über die Modalitäten der Übernahme und der Durchführung der Leistungen sowie der Erstattung. Auch die Kooperation bei Teilhabe-/Gesamtplanverfahren wird gestärkt. Die Regelung soll evaluiert werden.
• Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs in das Sozialhilferecht: Auch nach Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und nach der deutlichen Ausweitung der Leistungen der Pflegeversicherung kann ein darüber hinausgehender Bedarf an Pflege bestehen. Dieser wird bei finanzieller Bedürftigkeit durch die Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe und im sozialen Entschädigungsrecht (Bundesversorgungsgesetz – BVG) gedeckt. Wie im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) wird daher im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und im BVG der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, um weiterhin sicherzustellen, dass finanziell Bedürftige im Falle der Pflegebedürftigkeit angemessen versorgt werden. Gegenüber dem SGB XI ist der Begriff auch künftig insoweit weiter gefasst, als Pflegebedürftigkeit nicht mindestens für voraussichtlich sechs Monate vorliegen muss.
• Medizinprodukterecht: Im Medizinproduktegesetz werden die Aufgaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte Anträgen zur Abgrenzung von Medizinprodukten zu anderen Produkten erweitert. Die bisher in § 15 Absatz 1 dargestellten Abläufe zur Benennung von Benannten Stellen sind nicht mehr praktikabel und werden den heutigen elektronischen Meldeverfahren angepasst. Zur Optimierung der Überwachungstätigkeit der zuständigen Behörden erfolgt eine Anpassung an die Formulierung im Arzneimittelgesetz. Darüber hinaus werden die Zuständigkeiten der Marktüberwachungsbehörden bei Verfahren der Zollbehörden in einem neuen § 32a MPG vereinheitlicht. Mit einer neuen Regelung in der Medizinprodukte-Abgabeverordnung wurde die Abgabe der dort bezeichneten In-vitro-Diagnostika umfassend geregelt. Die gesetzliche Sondervorschrift für das Inverkehrbringen von HIV-Tests in § 11 Absatz 31 ist dadurch entbehrlich geworden.
• Berufsrecht: Im Ergotherapeuten-, Hebammen-, Logopäden- sowie im Masseur- und Physiotherapeutengesetz werden die vorhandenen Modellklauseln zur Erprobung einer Akademisierung der entsprechenden Berufe um vier Jahre bis 2021 verlängert. Die Modellvorhaben werden evaluiert. Darüber hinaus wird eine rechtliche Grundlage geschaffen, um Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern einzuführen. Dies wird die Qualität der Überprüfung erhöhen.

Quelle: http://www.pflegestaerkungsgesetz.de/pf ... i-psg-iii/
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Bundespräsident würdigt Quartiersmanager ...

Beitrag von WernerSchell » 26.12.2016, 18:07

Der Bundespräsident hat in seiner Weihnachtsansprache 2016 u.a. die Quartiersmanager besonders gewürdigt und damit die Bedeutung der altengerechten Quartiershilfen in den Kommunen hervorgehoben. Darauf hat das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen in einer Pressemitteilung vom 26.12. 2016 besonders aufmerksam gemacht. Es ist zu hoffen, dass mit Rücksicht auf die präsidiale Würdigung die kommunalen Quartiershilfen zur Ergänzung des Teilleistungssystems der Pflegeversicherung weiteren Zuspruch erfahren und mit mehr Finanzmittel ausgestattet werden. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat in Neuss-Erfttal solche Quartiershilfen 2012 mit angeschoben und würde Möglichkeiten zur weiteren Ausgestaltung sehr begrüßen.
viewtopic.php?f=4&t=21213&p=95919#p95919
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Engagement für die kommunale Quartiersgestaltung

Beitrag von WernerSchell » 28.01.2017, 08:49

Am 28.01.2017 bei Facebook gepostet:
Sozialpolitik ist wichtig. Es gibt mehrere "Baustellen", die weitere Reformmaßnahmen erforderlich machen. Ich werbe daher seit Jahren für altengerechte Quartiershilfen und meine, dass die Kommunen insoweit mit aller Kraft aktiv werden müssen. Diese Quartiershilfen müssen die Leistungen der Pflegeversicherung zielgerichtet ergänzen. Ich habe dazu für eine Fachtagung am 14.08.2015 beim Rhein-Kreis Neuss ein umfängliches Statement gefertigt. In einem Film (7,45 Min.) habe ich bereits Ende 2014 auf die hiesigen Aktivitäten und das Engagement für die kommunale Quartiersgestaltung aufmerksam gemacht: > https://www.youtube.com/watch?v=GYGxFhE_GcI&t=51s Mein für den Rhein-Kreis Neuss gefertigtes Statement kann als Anregung für die aktuelle Kommunalpolitik zugunsten der älter werdenden Menschen angesehen werden. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082015.pdf
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Entwicklung altengerechter Quartiere

Beitrag von WernerSchell » 20.02.2017, 08:53

Presseinformation – 109/2/2017 Düsseldorf, 9. Februar 2017

Ministerin Steffens:
Entwicklung altengerechter Quartiere – Kommunen müssen wissen, was Menschen vor Ort brauchen - Land unterstützt Altenberichterstattung der Städte und Gemeinden

Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:

Altengerechte Quartiersentwicklung muss sich an den Bedürfnissen und Bedarfen der Menschen vor Ort orientieren. Deshalb brauchen Kommunen Informationen darüber, wie ihre älteren Bürgerinnen und Bürger wohnen wollen, welche Kultur- oder Mobilitätsangebote sie nutzen oder was sie vermissen, um auch bei Pflegebedarf im vertrauten Wohnumfeld bleiben zu können. Es müssen Daten vorliegen, wie sich die Altersstruktur in Stadtteilen oder Dörfern entwickelt, denn der demographische Wandel verläuft in NRW unterschiedlich. Das Land unterstützt Städte und Gemeinden beim Aufbau einer kommunalen Altenberichterstattung.

„Wer Quartiere gestalten will, die auch für Menschen über 60 Jahre lebenswert sind, muss wissen, was sie brauchen und was ihnen fehlt. Nur mit detailliertem Wissen über die Situation vor Ort ist eine zukunftsorientierte Entwicklung möglich, können Gelder wirtschaftlich eingesetzt werden und kommunale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zielorientiert arbeiten. Quartiere, in denen Menschen gut älter werden können, sind ein Standortvorteil – auch für die Jüngeren, die dort heimisch sind und bleiben wollen. Den Kommunen kommt eine Schlüsselrolle zu, denn auf lokaler Ebene wird unmittelbar deutlich, was ausgebaut oder verändert werden muss“, erklärte Ministerin Barbara Steffens zur Eröffnung der Fachtagung „Kommunale Altenberichterstattung in NRW“ in Düsseldorf.

Damit Kommunen die Fakten erheben und als Basis für die Planung nutzen können, unterstützt das Land sie bei der konkreten Umsetzung der Altenberichterstattung, zum Beispiel durch Beratungsangebote, Workshops und die Vorstellung gelungener Praxisbeispiele. Neben guten Ansätzen aus NRW stellten auf der Tagung auch internationale Referenten erfolgreiche Projekte vor. Zum Beispiel aus der irischen Grafschaft Louth, wo sich Ehrenamtliche mit einem „Good Morning Call“ bei älteren Alleinlebenden melden und sie etwa an die Einnahme ihrer Medikamente zu erinnern oder sich einfach nur mit ihnen zu unterhalten. Im britischen Manchester signalisieren Einzelhändler durch Aufkleber im Schaufenster, dass es in ihren Geschäften Sitzgelegenheiten und eine Toilette gibt. Und ehrenamtliche „Kulturbotschafter“ informieren Ältere über Veranstaltungen und organisieren Besuche in Museen und Theatern.

„Wir möchten Kommunen ermuntern und unterstützen, die Zunahme der Zahl älterer Menschen nicht als Problem zu sehen, sondern als Chance. Denn die Generation 60 plus war noch nie so leistungsfähig wie heute, und Ältere haben nach ihrer beruflichen Phase mehr Zeit als früher. Dieses Potenzial können Kommunen nutzen, zum Beispiel durch professionelles Management der Freiwilligen-Arbeit bei Bildungs- und Betreuungsangeboten oder anderen sozialen Projekten. Gleichzeitig können Ältere sich und ihre Erfahrungen einbringen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen“, so Ministerin Steffens.

Weitere Informationen zum Projekt „Kommunale Altenberichterstattung“ auf der Internetseite des Ministeriums unter http://www.mgepa.nrw.de/alter/leben_im_ ... /index.php
und bei der Forschungsgesellschaft für Gerontologie der TU Dortmund http://www.ffg.tu-dortmund.de/cms/de/Ko ... index.html

Hintergrund:

Wachsender Anteil der über 65-Jährigen an NRW- Bevölkerung:
• 2014: 3.605.446 Mio. = 20,6%
• 2030: 4.550.970 Mio. = 25,7%
• 2040: 5.051.691 Mio. = 28,9% (+ 40,1% zu 2014)
Quelle: IT.NRW

Projekt „Kommunale Altenberichterstattung

• Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat das Projekt „Kommunale Altenberichterstattung“ der Forschungsgesellschaft für Gerontologie (FfG) mit insgesamt 40.000 Euro gefördert.
• Angebote an Kommunen:
 „Arbeitshilfe zur kommunalen Altenberichterstattung für Kommunen“ (ist bereits in der 2. Auflage erschienen)
 Unterstützung der Kommunen vor Ort bei Konzeption und (Weiter-) Entwicklung der Altenberichterstattung
 Workshops zur Qualifizierung kommunaler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. An sechs Workshops in 2016 nahmen über 90 Personen aus rund 70 Kommunen teil.
• Fachinformationen, gute Praxisbeispiele, Anleitungen etc. auf der Internetseite der FfG, Beratung der Kommunen per Telefon und E-Mail, Fachtagungen

Landesförderplan Alter und Pflege

• Schwerpunkt des Landesförderplans ist die Quartiers¬entwicklung (sechs der 14 Förderangebote haben Quartiersbezug).
• Mittel für das Förderangebot 2 „Entwicklung altengerechter Quartiere“ wurden von 2,1 Mio. in 2016 auf 4,32 Mio. in 2017 mehr als verdoppelt.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Telefon 0211 8618-4246.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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WernerSchell
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Demografischen Wandel im Quartier gestalten

Beitrag von WernerSchell » 24.02.2017, 17:19

Presseinformation - 155/2/2017 Düsseldorf, 24. Februar 2017

Ministerin Steffens:
Altengerechte Quartiersentwicklung als Motor für gelingende Integration

Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:

In Nordrhein-Westfalen leben über 4,3 Millionen Menschen mit Migrationsgeschichte, gut zehn Prozent davon (rund 443.000 Menschen) sind über 65 Jahre alt. Viele von ihnen wollen auch ihre nachberufliche Lebensphase in NRW verbringen. Interkulturelle Vielfalt und Integration sind deshalb bei der Entwicklung altengerechter Quartiere ein wichtiger Aspekt. „Altengerechte Quartiersentwicklung ist ein Motor für gelingende Integration. Wir müssen die Vielfalt unserer Gesellschaft als Chance begreifen und in unserem vertrauten Wohnumfeld eine Kultur des Miteinanders etablieren, in der sich die Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Identität, ihrer Herkunft, Kultur oder Religion geborgen und zuhause fühlen“, erklärte Ministerin Barbara Steffens im Rahmen einer Fachtagung „Interkulturelle Vielfalt im altengerechten Quartier –(k)eine Erfolgsgeschichte?“ in Gelsenkirchen. „In den Kommunen müssen die Voraussetzungen für eine gelingende Integration durch Partizipation, Begegnung und Teilhabe geschaffen werden, ohne dass die Menschen vor Ort sich gegenseitig überfordern. Mit der Stärkung des Miteinanders von Generationen und Kulturen in den Quartieren, in den Nachbarschaften, geben wir auch jenen keine Chance, die mit Hassparolen unsere Demokratie schwächen und die Gesellschaft spalten wollen“, so Steffens weiter.

Ein Ergebnis der Veranstaltung mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Kommunen: Das interkulturelle Zusammenleben zwischen Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte funktioniert in NRW bereits vielfach gut. Die Lebenswünsche älterer Migrantinnen und Migranten sind häufig gar nicht so viel anders als die von Menschen ohne Migrationsgeschichte: Auch sie möchten im Alter solange wie möglich selbstbestimmt und selbstständig leben können und wollen ihren Kindern möglichst nicht zur Last fallen. Auch das Erleben von Gemeinschaft und Aktivitäten der Teilhabe sind Bedürfnisse, die unabhängig von Herkunft, Kultur oder Religion erfüllt sein wollen.

Interkulturelle Quartiersarbeit kann Integration unterstützen. Durch eine zielgerichtete und kultursensible Kommunikation können sprachliche Barrieren, die häufig zu möglichen Missverständnisse zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund führen, abgebaut werden.

Mit finanzieller Unterstützung des Landes erarbeiten Akteurinnen und Akteure in verschiedenen Quartieren bereits an einer verbesserten Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte. Für einen Schub hat der gezielte Förderaufruf für Quartiersprojekte mit dem Schwerpunktthema „Migration“ gesorgt. Erste Beispiele für Quartiersprojekte mit Migrationsbezug:

• Düsseldorf: Im Stadtzentrum sollen Vorurteile und Barrieren gegenüber andersartigen Kulturen durch gemeinsame Aktivitäten wie kultursensible Quartiersspaziergänge abgebaut werden.
• Bielefeld: Im Quartier Kammerich werden niedrigschwellige Angebote für Menschen mit Migrationsgeschichte wie Stadtteilspaziergänge, Quartiers-Frühstück oder Workshops für türkischstämmige ältere Menschen ausgebaut.
• Jülich: Im „Nordviertel“ werden kultursensible Begegnungsmöglichkeiten geschaffen, etwa durch ein gemeinschaftlich organisiertes interkulturelles Fest.
• Merzenich: Hier werden Wohnbedarfe von Menschen mit Migrationsgeschichte ermittelt.
• Burscheid: Hier soll die Integration von geflüchteten Menschen durch kultursensible Teilhabemöglichkeiten unterstützt werden.
• Blomberg: Hier wird in einem ersten Schritt die Lebenssituation von Menschen mit Migrationsgeschichte vor Ort analysiert.

Hintergrund:
Masterplan altengerechte Quartiere.NRW
• Der Masterplan definiert entscheidende Handlungsfelder (Gemeinschaft erleben, Sich versorgen, Wohnen, Sich einbringen) für die Quartiersentwicklung, an denen sich auch die Inhalte des neuen Qualifizierungsangebots orientieren.
• Das „Landesbüro altengerechte Quartiere.NRW“ bietet kommunalen Akteurinnen und Akteuren individuelle Beratung, Module zur Analyse und Umsetzung der Quartiersentwicklung und eine Datenbank mit Projektbeispielen ( www.aq-nrw.de ). Außerdem organisiert das Landesbüro Infoveranstaltungen, Exkursionen und Workshops für haupt- oder ehrenamtlich Tätige.

Landesförderplan Pflege und Alter
• Schwerpunkt des Landesförderplans ist die Quartiersentwicklung (sechs der 14 Förderangebote haben Quartiersbezug).
• Mittel für das Förderangebot 2 „Entwicklung altengerechter Quartiere“ durch Beschäftigung einer Quartiersentwicklerin bzw. eines Quartiersentwicklers wurden von 2,1 Millionen in 2016 auf 4,32 Millionen in 2017 mehr als verdoppelt.
• 85 Prozent aller Kreise und kreisfreien Städte in NRW (45 von 53) arbeiten bereits mit Unterstützung des Landes an der Entwicklung altengerechter Quartiere. Derzeit werden 56 Projekte in 45 Kreisen und kreisfreien Städte gefördert, durch die Erhöhung der Mittel können bis zu zwei Quartiere pro Kreis, kreisfreier Stadt, der Städteregion Aachen sowie der Stadt Aachen gefördert werden.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Telefon 0211 8618-4246.
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Altengerechte Quartiershilfen gestalten - JETZT

Beitrag von WernerSchell » 06.03.2017, 08:17

Am 06.03.2017 bei Facebook gepostet:
Die Entwicklung und Gestaltung von altengerechten Quartiershilfen wird von mir seit Jahren bundesweit, aber auch gezielt im Rhein-Kreis Neuss und in der Stadt Neuss, angesprochen und eingefordert. Umfangreiche Vorschläge wurden vorgelegt und u.a. auf die Angebote des Pflegeministeriums NRW aufmerksam gemacht. Am 14.08.2015 gab es dazu eine Tagung im Rhein-Kreis Neuss. Dort habe ich zum Thema referiert und ein schriftliches Statement vorgelegt. Dies ist abrufbar unter > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082015.pdf
Musterhaft wurde in Eigeninitiative in Neuss-Erfttal bereits im Januar 2012 mit solchen Angeboten begonnen und nach und nach ausgeweitet - erfolgreich.
Es erscheint dringend geboten, dass die politisch Verantwortlichen das Thema ohne Wenn und Aber aufgreifen und flächendeckend mit Quartiersangeboten in den Kommunen beginnen. Bislang wurde leider nur Zeit vertrödelt. So hat denn auch das Pflegestärkungsgesetz III wider Erwarten keine Quartierskonzepte als kommunale Pflichtleistung vorgesehen und mit Fördermitteln ausgestattet.
Die demografische Entwicklung lässt grüßen.
Werner Schell - http://www.wernerschell.de
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Kaarst Sozialplan Alter - für alle Generationen

Beitrag von WernerSchell » 27.05.2017, 18:07

Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung (Lokalredaktion Kaarst) berichtete am 24. Mai 2017

Kaarst Sozialplan Alter - für alle Generationen

Kaarst. Die Prognose für 2030 geht von mehr als doppelt so vielen Über-80-Jährigen gegenüber 2015 aus. Aber der "Sozialplan Alter" empfiehlt den Grundsatz "ambulant vor stationär". Chancen im Alter werden vor allem beim Ehrenamt gesehen.
Von Rudolf Barnholt
Rund 300 Seiten stark ist der "Sozialplan Alter", der von der Forschungsgesellschaft für Gerontologie und dem Institut für Gerontologie an der TU Dortmund erstellt wurde. Die betroffene Zielgruppe hatte in den vergangenen zwei Jahren wiederholt die Gelegenheit, Anregungen einzubringen - sei es durch das Ausfüllen eines Fragebogens oder durch die Teilnahme an einer der Projektgruppen. Allerdings wurde bei der Vorstellung des Werks im Sozialausschuss auch schnell deutlich, dass von dem Plan keine Wunder erwartet werden können.
So gibt es beispielsweise keine eindeutige Aussage darüber, ob in Kaarst eine vierte Pflegeeinrichtung gebraucht wird. Professor Elisabeth Bubolz-Lutz wies darauf hin, dass man die Situation der Senioren nicht isoliert betrachten dürfe: "Ziel muss die Gestaltung der Zukunft für alle Generationen sein." Der moderierte Diskurs zu diesem Punkt müsse weiter fortgeführt werden.
Im Sozialausschuss wurde aber eine Entwicklung aufgezeigt, die alarmierend zu sein scheint: Lebten 2015 noch 2519 Menschen über 80 Jahre in Kaarst, so wird diese Zahl bis 2020 auf 3740 ansteigen und bis 2030 - so die Prognose - auf 5508. Trotzdem wird der Bau einer vierten Pflegeeinrichtung nicht empfohlen - es gelte der Grundsatz "ambulant vor stationär". Es wird jedoch anerkannt, dass mit der stark ansteigende Zahl der Menschen über 80 Jahren die Zahl der potenziell Pflegebedürftigenauch deutlich ansteigen könnte.
In der vorgelegten Expertise geht es immer wieder auch darum, Senioren nicht nur als eine mögliche Belastung zu sehen, sondern ihr Potenzial für ehrenamtliches Engagement zu nutzen. 48,8 Prozent der Befragten hatten angegeben, etwas für die Allgemeinheit zu tun, wenn die entsprechenden Strukturen vorhanden wären. Das Motto laute: Gemeinsam engagiert für eine lebenswerte Zukunft.
Elisabeth Bubolz-Lutz, Projektleiterin Elke Olbermann und Anja Gieseking, die die Ergebnisse jetzt vorstellten, setzen auf bürgerschaftliches Engagement. Eine zentrale Bedeutung hat in diesem Zusammenhang die Entwicklung von Quartieren - auch dabei geht es um die Übernahme von Verantwortung von Bürgern für Bürger.
Beate Kopp (FDP) erinnerte an die zunehmend schlechter werdende hausärztliche Versorgung und appellierte: "Auch wenn wir auf die Kosten achten müssen, dürfen wir die Würde der betagten Menschen nicht aus den Augen verlieren." Sozialdezernent Sebastian Semmler betonte, dass die hausärztliche Versorgung "definitiv keine kommunale Aufgabe ist, aber durchaus eine Problematik, der sich der Ausschuss und der Rat annehmen könnten, etwa durch den Bau eines Ärztehauses". Hans-Georg Schell (CDU) zeigte sich enttäuscht: "Ein bisschen konkreter hätte ich die Handlungsempfehlungen schon gehabt." Reimer Schubert (CDU) bekannte: "Ich habe große Probleme mit der Statistik: Wenn 81 Prozent der Befragten angeben, sie hätten keine Langeweile, frage ich mich, wozu denn dann öffentliche Räume eingerichtet, unterhalten und finanziert werden sollen." Für Monika Hartings (SPD) ist der Sozialplan "eine gute Grundlage für unsere weitere Arbeit". Die wichtigste Aufgabe ist für sie, Jung und Alt zu vernetzen.
Quelle: NGZ http://www.rp-online.de/nrw/staedte/kaa ... -1.6840893

+++
Der Zeitungsredaktion wurde mit E-Mail vom 25.05.2017 zu dem Beitrag mitgeteilt:

Sehr geehrte Damen und Herren,
zu dem o.a. Bericht teile ich in Kürze mit:
Die demografische Entwicklung ist eine große Herausforderung, die die Gesellschaft in unterschiedlicher Weise herausfordert. Immer mehr Ältere und weniger Jüngere erfordern langfristig zusätzliche stationäre Pflegeangebote. Dieser Bedarf muss mit der gebotenen Sorgfalt und Voraussicht eingeschätzt werden. Gleichwohl ist es richtig, dem Grundsatz "ambulant vor stationär" gebührende Aufmerksamkeit zu schenken. Es wird daher als zwingend erachtet, in den Stadtteilen / Quartieren Hilfe- und Unterstützungsstrukturen zu gestalten, die u.a. die Leistungen der Pflegeversicherung (als Teilleistungssystem" zielgerichtet ergänzen. Dazu wird ein bürgerschaftliches Engagement notwendig sein. Allerdings erfordert die Gestaltung von Quartiersangeboten auch die Schaffung professioneller Strukturen, für die entsprechende Finanzmittel in die Hand genommen werden müssen. Es ist ein vielfach geäußertes Wunschdenken, dass solche Quartierskonzepte allein mit bürgerschaftlichem Engagement, also ehrenamtlich, funktionieren können. Diesbezüglich habe ich bereits am 14.08.2015 für eine Fachveranstaltung im Rhein-Kreis Neuss eine umfängliches Statement vorgelegt. Darin sind die näheren Anforderungen an die Gestaltung von altengerechten Quartieren näher beschrieben. Downlaod dieses Papiers unter > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082015.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell

+++
Am 27.05.2017 griff die NGZ die Zuschrift auf und berichtete wie folgt:

Kaarst
Pflege-Initiative fordert Geld für Quartierskonzepte

Kaarst. Werner Schell, Vorstand der Initiative "Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk" in Neuss, begrüßt zwar den Grundsatz "ambulant vor stationär" zum "Sozialplan Alter", der in Kaarst vorgestellt wurde, und sieht es auch als eine zwingende Notwendigkeit an, "in den Stadtteilen und Quartieren Hilfe- und Unterstützungsstrukturen zu gestalten, die unter anderem die Leistungen der Pflegeversicherung (als Teilleistungssystem) zielgerichtet ergänzen".
Aber er warnt auch: "Allerdings erfordert die Gestaltung von Quartiersangeboten auch die Schaffung professioneller Strukturen, für die entsprechende Finanzmittel in die Hand genommen werden müssen. Es ist ein vielfach geäußertes Wunschdenken, dass solche Quartierskonzepte allein mit bürgerschaftlichem Engagement, also ehrenamtlich, funktionieren können." Gleichwohl weiß er, dass eben dieses bürgerschaftliches Engagement auch notwendig sein wird.
"Die demografische Entwicklung ist eine große Herausforderung, die die Gesellschaft in unterschiedlicher Weise herausfordert", meint er. Und weiter: "Immer mehr Ältere und weniger Jüngere erfordern langfristig zusätzliche stationäre Pflegeangebote."
Quelle: NGZ http://www.rp-online.de/nrw/staedte/kaa ... -1.6846079
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Pflegeplanung im Rhein-Kreis Neuss

Beitrag von WernerSchell » 03.07.2017, 06:55

Aus Forum:
viewtopic.php?f=4&t=22180

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


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03.07.2017

Das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH wurde mit der Erstellung der Pflegebedarfsplanung für den Rhein-Kreis Neuss beauftragt

In der Konferenz für Gesundheit, Pflege und Alter am 31.05.2017 informierten Vertreter des Rhein-Kreises Neuss (RKN) darüber, dass das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH (mit Sitz in Hamburg) beauftragt worden sei, die in § 7 Altenpflegesetz NRW vorgesehene Örtliche Pflegebedarfsplanung zu erstellen. Einige Sitzungsteilnehmer, so auch Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, meldeten sich spontan zu Wort und baten um nähere Informationen über den Planungsauftrag und um die Schaffung von Möglichkeiten, in die Bedarfsplanung mit eingebunden zu werden. Dies sei erforderlich, weil einmal unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der Planung von Pflegeeinrichtungen bestünden und im Übrigen ganz konkrete Versorgungsmängel zu bedenken seien.

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wurde am 06.06.2017 vom RKN über den dem ALP erteilten Planungsauftrag näher informiert. Danach geht es einmal um eine Bestandsaufnahme (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 APG) in folgenden Sektoren, jeweils kommunenscharf und RKN-gesamt: Stationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege, ambulante Pflege, komplementäre Hilfen, Wohnformen im Alter, Wohnformen bei Pflegebedürftigkeit, Quartierskonzepte zur Sicherung eines würdevollen, inklusiven und selbstbestimmten Lebens, bürgerschaftliches Engagement, Gesundheitswesen (bzgl. altersspezifischer Aspekte), Beratungsangebote, Planungen in diesen Bereichen und Bestand und Planungen in den umliegenden Kreisen und kreisfreien Städten.
Dann soll es um die Feststellung gehen, ob qualitativ und quantitativ ausreichend Angebote zur Verfügung stehen (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 APG), jeweils kommunenscharf und RKN-gesamt. Bei der quantitativen Bewertung der Angebote sollen folgende Aspekte Berücksichtigung finden: Bevölkerungsdaten im RKN, Prognose der Bevölkerungsentwicklung im RKN, Pflegebedarf in der Bevölkerung, Prognose der Entwicklung des Pflegebedarfs in der Bevölkerung, Wanderungsbewegungen der älteren bzw. pflegebedürftigen Bevölkerung, Ergebnisermittlung zur Frage der quantitativ ausreichenden Angebote (entsprechend der Bestandsaufnahme) und Prognose, ob zukünftig quantitativ ausreichende Angebote zur Verfügung stehen. Im Übrigen soll eine qualitative Bewertung der Angebote und Prognose zu den Auswirkungen des PSG II / PSG III auf den Pflegemarkt vorgenommen werden.
Eine zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse (kommunenscharf und RKN-gesamt) soll schließlich Handlungsempfehlungen enthalten für den RKN (unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen von Maßnahmen oder Empfehlungen auf den Kreishaushalt), die kreisangehörigen Städte und Gemeinden und ggf. die Leistungsanbieter.
Neben diesen Inhalten seien folgende Aspekte bei der Wahrnehmung des Planungsauftrages zu beachten:
1. Die zu erstellende örtliche Planung soll Basis sein für eine jährlich von Kreistag zu beschließende verbindliche Bedarfsplanung nach § 7 Abs. 6 APG. Die Darstellung der Ergebnisse und Prognosen muss daher den Anforderungen des § 7 Abs. 6 APG entsprechen, d.h. die Prognose soll jährliche Prognosedaten für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren liefern und daneben einen langfristigen Ausblick geben (Situation in 20 oder 25 Jahren).
2. Die zu erstellende örtliche Planung soll, wie § 7 Abs. 4 APG es fordert, durch die Verwaltung alle 2 Jahre fortgeschrieben werden. Die Erstellung der Planung soll daher auf Grundlagen von Daten erstellt werden, die für die Kreisverwaltung zugänglich und somit aktualisierbar sind. Des Weiteren sind Rechenwege oder Formeln, anhand derer die Erstellung der Prognosen erfolgt, der Verwaltung zu liefern und für deren zukünftige Nutzung zur Verfügung zu stellen.
3. Das Gutachten wird in einer Zeit erstellt, in der auf Datenmaterial nach dem SGB XI alter Fassung zurückgegriffen wird, während die Prognose einen Zeitraum beleuchtet, in dem sich bereits das PSG II auf das Nachfrageverhalten der Pflegebedürftigen auswirkt. Das Gutachten soll im Rahmen der Prognose diesem Umstand nach Möglichkeit Rechnung tragen.
4. Gleiches gilt für die Tatsache, dass das „Neue Begutachtungsassessment“ (NBA) und die neue Systematik der Pflegegrade zu einer nachhaltigen Veränderung der Datenbasis führen werden. Auch hier sollen die Prognosedaten nach Möglichkeit das neue System berücksichtigen, sofern dies auf Grundlage aktuell verfügbarer Daten möglich ist.
5. Der Bewerber hat im Rahmen der Erstellung der Planung auch an den notwendigen Gesprächen, Sitzungen und Konferenzen teilzunehmen, z.B. im Rahmen der Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen, der Konferenz für Gesundheit, Pflege und Alter oder im Sozial- und Gesundheitsausschuss des Kreistages.

Werner Schell hatte am 22.06.2017 als Vertreter von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk Gelegenheit, telefonisch mit Herrn Arnold, Vertreter von ALP, über den Planungsauftrag zu sprechen und einige Vorstellungen bezüglich Planung und Unterstützungsleistungen nach dem Grundsatz "ambulant vor stationär" zu erläutern. Diese Erläuterungen wurden noch am gleichen Tag in zwei Schriftsätzen präzisiert und durch Verweisungen auf im Internet öffentlich zugängliche Beiträge ergänzt.

Das ALP wurde stichwortartig per E-Mail auf folgende Beiträge aufmerksam gemacht:
• Statement vom 21.01.2015 zur Pflegeplanung mit Hinweis auf Bedürfnisse der pflegebedürftigen Menschen und Notwendigkeit, Kurzzeitpflegeplätze zu schaffen. > viewtopic.php?f=4&t=20866 Bedarf an Nachtpflegeplätze von AOK Neuss herausgestellt.
• Ergänzend müssen Quartiersangebote gestaltet werden: Statement vom 14.08.2015 - vorgestellt in der Gesundheitskonferenz RKN > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082015.pdf - Neuss-Erfttal hat solche Quartiersangebote 2012 in Gang gebracht und zwischenzeitlich durch ein Lotsenpunktprojekt ergänzen können. Dies alles bedarf einer Weiterentwicklung mit kommunaler Unterstützung, finanziell gefördert. - Ein flächendeckendes Angebot mit solchen Quartiershilfen ist dringend erforderlich!
• Pflegeheime stellen Pflegepersonal nach Stellenschlüssel ein, die nicht bedarfsgerecht sind (siehe § 11 SGB XI). Daher müssen insoweit dringend Verbesserungen bedacht werden. Der § 113c SGB XI reicht nicht. > viewtopic.php?f=4&t=21511 Dabei müssen bedacht werden zusätzliche Stellen für Sterbebegleitung einschließlich Beratung …. Mehr Stellen sind auch erforderlich für diejenigen BewohnerInnen, die als Demenzkranke besondere Zuwendung benötigen, z.B. wegen Aggressivität … Die neuen Pflegegrade erfassen den Mehrbedarf offensichtlich nicht. - Siehe Pressemitteilung vom 22.05.2017 > viewtopic.php?f=4&t=21742
• Probleme, für die Pflege geeigneten Nachwuchs zu finden und mangelhafte Ausbildung > viewtopic.php?f=3&t=22175
• Betreuungskräfte sind ein Problem. Mangelnde Qualifikation, Einsatz bei Pflege - unzulässigerweise > viewtopic.php?f=5&t=21270
• Pflege-Selbsthilfe-Kontaktbüro erforderlich > viewtopic.php?f=4&t=21851 Insoweit wurde ein umfängliches Statement vom 29.10.2016 und der aktuelle Landesförderplan NRW übersandt. Weder der RKN noch die Stadt Neuss sind bislang bereit, ein Pflege-Selbsthilfe-Kontaktbüro einzurichten. Völlig unverständlich, denn dieses wird mit Hilfe des Landesförderplanes finanziert. Ein solches Kontaktbüro ist erforderlich, damit Selbsthilfegruppen der pflegebedürftigen Menschen bzw. der Angehörigen, wie im Förderplan vorgesehen, Finanzhilfen erhalten können. Solange es kein Kontaktbüro gibt, wird die gewollte Pflegeselbsthilfe nicht gestaltet werden können. RKN und Stadt Neuss sehen sich nicht in der Pflicht, fürchten auch finanzielle Lasten und handeln damit dem § 8 SGB XI zuwider, der die pflegerische Versorgung zur gesamtgesellschaftlichen Pflicht erhoben hat. In 8 SGB XI sind die Kommunen ausdrücklich zur Mitwirkung aufgerufen. Das PSG III will auch die Kommunen gestärkt sehen. Es erscheint daher geboten, die Pflege-Selbsthilfe im Handlungskonzept besonders hervorzuheben.
• Arzneimittelversorgung der älteren Menschen - wegen Personalmangel auch Ruhigstellungen > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... tement.pdf
• Prävention in den Stationären Pflegeeinrichtungen - Leitfaden ist kaum bekannt > viewtopic.php?f=6&t=21942
• Ambulante Pflegeeinrichtungen. Zuviele Dienste - Qualifikation der Dienstkräfte - …. Betrug > viewtopic.php?f=2&t=21604
• Regelungen für niedrigschwellige Hilfen, z.B. bei Pflegegrad 1, z.Zt. in Überarbeitung. Hilfestrukturen unklar. Wer kann wo was beantragen?

Bezüglich der "Planung von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere und behinderte bzw. pflegebedürftige Menschen" wird besonders das Statement vom 21.01.2015 von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk zu berücksichtigen sein (> viewtopic.php?f=4&t=20866 ). Dort heißt es u.a.: "Die den Kreisen und kreisfreien Städten obliegenden Planungsaufgaben nach dem APG NRW sind danach auszurichten, dass den älteren und pflegebedürftigen Menschen möglichst wohnortnahe Angebote zur pflegerischen und sonstigen Versorgung zur Verfügung stehen sollten. Dabei müssen Auswahlmöglichkeiten bestehen." Nicht akzeptabel sei, die Planung allein auf die Anzahl der Bettenzahlen abzustellen. Wenn es tatsächlich Bettenüberhänge geben sollte, sollten insoweit Überlegungen greifen, Kurzzeitpflegeplätze zu schaffen. Insoweit wurde in der Konferenz für Gesundheit, Pflege und Alter am 31.05.2017 ein großer Fehlbedarf angesprochen. Auch die Verbesserung der Nachtpflegeangebote muss bedacht werden. Aktuell hat sich im Übrigen ergeben, dass auch Pflegeplätze für junge pflegebedürftige Menschen fehlen.

Der Arbeitskreis Demenz im RKN wurde über die Ausführungen von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk informiert. Möglicherweise wird es weitere Anmerkungen der beteiligten Institutionen geben. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk steht dem ALP und dem RKN für weitere Informationen gerne zur Verfügung.

Werner Schell - https://www.facebook.com/werner.schell.7 bzw. https://twitter.com/SchellWerner

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Quelle: viewtopic.php?f=6&t=21660
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Pflegebedarfsplanung für den Rhein-Kreis Neuss

Beitrag von WernerSchell » 07.07.2017, 06:55

Am 07.07.2017 bei Facebook gepostet:
Pflegebedarfsplanung für den Rhein-Kreis Neuss - ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH, Hamburg, mit der Durchführung beauftragt. - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat sich umfassend zu den Planungserfordernissen geäußert und dabei Schwerpunkte genannt. So erfordert z.B. der Grundsatz "ambulant vor stationär" die Gestaltung von altengerechten Quartiershilfen. … Statement nachlesbar unter >>> viewtopic.php?f=4&t=22180
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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