Stellenschlüssel in den Heimen schnellstmöglich verbessern

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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"Nachlegen in der Pflege" - JETZT Pflegenotstand auflösen

Beitrag von WernerSchell » 01.03.2017, 10:37

Am 28.02.2017 wurde wie folgt bei Facebook gepostet:
"Nachlegen in der Pflege" - JETZT Pflegenotstand auflösen!
"Nachlegen in der Pflege" - so die Ankündigung von Martin Schulz. … Der frühere Kanzlerkandidat Steinbrück hat 2013 im Wahlkampf 125.000 Stellen für die Pflege eingefordert. In der Groko-Vereinbarung stand davon nichts und nun warten wir wahrscheinlich bis 2020 und länger auf ein Personalbemessungssystem. Ankündigungen hatten wir satt! Die Pflege eignet sich offensichtlich nicht als Wahlkampfthema . - Handeln ist angesagt - JETZT. ….
Näheres unter >>> viewtopic.php?f=3&t=22011
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Personalbedarf in der Altenpflege einheitlich bemessen

Beitrag von WernerSchell » 06.03.2017, 09:50

Linke:
Personalbedarf in der Altenpflege einheitlich bemessen

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Mehr Personal in der Altenpflege fordert die Fraktion Die Linke. Über einen dahingehenden Antrag (18/9122 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/091/1809122.pdf ) stimmt der Bundestag am Donnerstag, 9. März 2017, im Anschluss an die um 15.45 Uhr beginnende 45-minütige Debatte ab. Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (18/11347 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/113/1811347.pdf ) vor.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf http://www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
"Höherer Pflegeaufwand erfordert mehr Personal"
Die Abgeordneten fordern in dem Antrag, ein wissenschaftliches Verfahren zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen zu entwickeln. Der höhere Pflegeaufwand, der 2017 mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs einhergehe, müsse durch mehr Personal abgesichert werden, heißt es.
Zudem müsse zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Pflegeförderprogramm bis 2020 aufgelegt und finanziert werden. Vor allem seien eine Pflegefachkraftquote von mindestens 50 Prozent, erhöhte Nachtschichtbesetzungen sowie „gendergerechte, kultursensible und palliative Pflegeleistungen“ abzusichern, schreibt die Linksfraktion.
"Psychischer Druck und Unzufriedenheit bei Beschäftigten"
Zur Begründung der Initiative wird unter anderem darauf verwiesen, dass in kaum einem anderen Berufsfeld der Personalnotstand seit Jahren so spürbar sei wie in der Altenpflege. Arbeitsverdichtung, Stress und fehlende Zeit für Zuwendung prägten den Arbeitsalltag der Pflegekräfte.
Zusätzlich zu den ohnehin hohen Belastungen entstünden für viele Beschäftigte psychischer Druck und Unzufriedenheit, weil sie in der Ausbildung gelernte Fachkenntnisse und Fähigkeiten nicht anwenden und auch eigene Ansprüche an eine qualitativ hochwertige Pflege nicht erfüllen könnten. (hau/23.02.2017)

Quelle: http://www.bundestag.de/service/impress ... sum/196472
http://www.bundestag.de/dokumente/texta ... ege/493878
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Notleidendes Pflegesystem = zielgerichtet verbessern!

Beitrag von WernerSchell » 18.04.2017, 08:34

Am 18.04.2017 bei Facebook gepostet:
Pro Pflege … mit Klartext! --> Notleidendes Pflegesystem = zielgerichtet verbessern. Es ist alles gesagt.
Alle Akteure müssen zusammen wirken. Leider ist viel Zeit für geeignete Maßnahmen vertrödelt worden.
>>> viewtopic.php?f=4&t=22085
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Tag der Pflege - Mehr Personal = bessere Pflege

Beitrag von WernerSchell » 12.05.2017, 07:38

Aus Forum:
viewtopic.php?f=3&t=21999&p=97928#p97928

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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk macht seit vielen Jahren auf die unzureichenden Pflege-Rahmenbedingungen aufmerksam und fordert umfängliche Verbesserungen. Einige Forderungen sind durch die zurückliegenden Reformgesetze aufgegriffen worden, andere Forderungen sind unerfüllt geblieben. So mahnt Pro Pflege … erneut die Schaffung von bundesweit geltenden Personalbemessungssystem an - JETZT. Dazu wurde u.a. beim Pflegetreff am 21.10.2015 gegenüber Hermann Gröhe, Bundesgesundheitsminister, ganz konkret argumentiert.
Die entsprechenden Ausführungen sind in einem Filmauszug dokumentiert. Siehe insoweit:
> https://youtu.be/qbyHRxX9ikk
Die wesentlichen Aussagen:
- Mehr Pflegepersonal - jetzt und nicht später!
- Mehr Zeit für Zuwendung und Pflege ermöglichen.
- Der im PSG II vorgesehene § 113c SGB XI, der ein Personalbemessungssystem anspricht, reicht nicht!
- Mängel müssen abgestellt werden, auch im Hinblick auf den Einsatz der Betreuungskräfte nach § 87b SGB XI.


Weitere Beiträge im Forum belegen die Aktivitäten Pro Pflege … z.B.:

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Auszubildende in Pflegeberufen leiden unter Zeitdruck - dpa Bildfunk
Notleidendes Pflegesystem = zielgerichtet verbessern!
viewtopic.php?f=4&t=22085

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"Nachlegen in der Pflege" - JETZT Pflegenotstand auflösen
viewtopic.php?f=3&t=22011
Merkel zollt Pflegekräften großen Respekt ... aber
viewtopic.php?f=3&t=21908
Interessenwahrnehmung für die Pflegekräfte ...
viewtopic.php?f=3&t=21365
Zitate & Statements zur Pflege 2016
viewtopic.php?f=3&t=21471
Personalbedarf Pflege - Buchtipp
viewtopic.php?f=3&t=21847

+++
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Stärkung der professionellen Pflege nötig

Beitrag von WernerSchell » 02.06.2017, 07:26

Aus Forum:
viewtopic.php?f=3&t=22096&p=98289#p98289

Stärkung der professionellen Pflege nötig
Gesundheit/Anhörung

Berlin: (hib/PK) Die Arbeitsbedingungen in der Pflege müssen sich nach Einschätzung von Gesundheitsexperten deutlich und dauerhaft verbessern. Anlässlich einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am Mittwoch machten die Fachleute in ihren Stellungnahmen deutlich, dass die professionelle Pflege personell gestärkt werden muss.
Durch den Personalmangel komme es zu einer Arbeitsverdichtung, in der Folge zu Konflikten am Arbeitsplatz und in vielen Fällen zur Aufgabe des Jobs, was das Personalproblem wiederum verschärfe. Die Experten merkten aber auch an, dass es auf dem Arbeitsmarkt zu wenige Pflegefachkräfte gibt, die in Krankenhäusern, Altenheimen oder Pflegediensten angestellt werden könnten.
Die Grünen-Fraktion erklärte in ihrem Antrag (18/11414 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/114/1811414.pdf ), trotz des Personalmangels fehlten wirksame gesetzgeberische Initiativen, um die prekäre Lage in den Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern nachhaltig zu lösen. Dringend entwickelt, erprobt und eingeführt werden müssten bundesweit verbindliche Personalbemessungsregelungen für Krankenhäuser sowie die ambulante und stationäre Pflege. Zudem müsse darauf hingewirkt werden, die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte zu verbessern, etwa durch gesundheitsfördernde und altersgerechte Arbeitsplätze sowie die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Zahlung tarifvertraglich vereinbarter Gehälter müsse erleichtert werden.
Nach Ansicht der Deutschen Stiftung Patientenschutz müssen zur Verbesserung der Lage langjährige Fehlentwicklungen korrigiert werden. Die jetzt geplanten Personaluntergrenzen für pflegesensitive Bereiche im Krankenhaus seien nur "ein Tropfen auf den heißen Stein". In den Jahren 1991 bis 2015 sei in den Kliniken das Pflegepersonal abgebaut worden, während das ärztliche Personal gleichzeitig um 62 Prozent aufgestockt worden sei. Bundeseinheitliche Personalschüssel sollten zügig eingeführt werden. Für Pflegeheime und Krankenhäuser müssten im Sinne der Patienten und Pflegebedürftigen sofort wirksame Initiativen ergriffen werden. Speziell für Demenzkranke gälten Kliniken bereits als "gefährliche Orte". Oft werde die Demenz dort gar nicht erkannt oder nur unzureichend berücksichtigt.
Alarmierende Zahlen präsentierte auch das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung (dip). Seit mehr als 20 Jahren müsse die Pflege im Krankenhaus "einen erheblichen Aderlass" verkraften. In dieser Zeit habe es an den Kliniken einen gigantischen Umverteilungsprozess zugunsten der Ärzte und zuungunsten der Pflegekräfte gegeben. Die Gesamtpersonalkosten für Ärzte an Krankenhäusern seien seit 2005 um 80 Prozent gestiegen, für das Pflegepersonal hingegen nur um rund 25 Prozent. 2013 seien erstmals die Gesamtpersonalkosten für Ärzte an Kliniken höher ausgefallen als die für das gesamte Pflegepersonal. Zudem weise die Bundesagentur für Arbeit schon seit Jahren in fast allen Teilen Deutschlands einen "leer gefegten" Arbeitsmarkt aus.
Ein Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) hielt in der Anhörung dagegen, seit 2007 steige die Zahl der Pflegestellen wieder an. Heute seien rund zehn Prozent mehr Pflegekräfte an den Kliniken angestellt als vor zehn Jahren.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) forderte "eine Antwort darauf, wie eine qualitativ begründete Pflege und Betreuung bei der absehbaren demografischen Entwicklung realisiert werden" könne. Wichtig seien gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Vergütung für die Pflegefachkräfte. Dies sei jedoch Aufgabe der Einrichtungen beziehungsweise der Tarifpartner. Ein von der Politik für allgemeinverbindlich erklärter "Tarifvertrag Soziales" werde jedoch abgelehnt. Vielmehr könnte die Politik durch Steuer- und Abgabenerleichterungen bei Diensten an Randzeiten und Wochenenden zu höheren Nettoverdiensten der Pflegekräfte beitragen. Der Verband warnte zugleich, das Versprechen einer höheren Bezahlung bei gleichbleibenden Preisen und einem gleichbleibenden Beitrag zur Pflegeversicherung könne niemand einlösen. Hier sollte die Politik sich "ehrlich machen" und den Bürgern "reinen Wein einschenken".
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) wies darauf hin, dass bis Mitte 2020 ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur einheitlichen Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen entwickelt und erprobt werde. Was die Krankenhäuser betreffe, seien "undifferenzierte übergreifende gesetzliche Personalvorgaben" für alle Bereiche abzulehnen. Entscheidungsspielräume der Kliniken müssten erhalten bleiben. In "qualitätskritischen Bereichen" sollten jedoch Mindestanforderungen an die Personalausstattung gestellt werden. In den Kliniken werde beim Pflegepersonal im Übrigen gespart, weil die Länder ihren Investitionsverpflichtungen nicht nachkämen. Unterstützt werde das Ziel, das Berufsbild in der Pflege attraktiver zu gestalten.
Nach Ansicht des Gesundheitsökonomen Stefan Greß von der Hochschule Fulda ist das Personalproblem zu gravierend, um eine Lösung erst 2020 anzubieten. Dieser lange Übergangszeitraum sei angesichts der schwierigen Personallage in den Pflegeeinrichtungen, der damit verbundenen Belastungen für die Pflegekräfte und der daraus resultierenden Gefährdung der Pflegequalität "nicht akzeptabel". Es sollten "schnellstmöglich bundesweit verbindliche Personalbemessungsregelungen auch für die Langzeitpflege umgesetzt werden". Zur Überwindung des Fachkräftemangels in der Pflege gehöre zwingend neben verbesserten Arbeitsbedingungen durch mehr Personal auch eine "Vergütungskomponente".

Quelle: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de

+++
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Die Statements von Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, beim Neusser Pflegetreff am 21.10.2015 sind in einem gesonderten Filmbeitrag (7.30 Minuten) anschaubar unter:
> https://youtu.be/qbyHRxX9ikk
Die wesentlichen Aussagen:
- Mehr Pflegepersonal - jetzt und nicht später!
- Mehr Zeit für Zuwendung und Pflege ermöglichen.
- Der im PSG II vorgesehene § 113c SGB XI, der ein Personalbemessungssystem anspricht, reicht nicht!
- Mängel müssen abgestellt werden, auch im Hinblick auf den Einsatz der Betreuungskräfte nach § 87b SGB XI
.

Hinweise zu weiteren Filmdokumentationen u.a. unter
> viewtopic.php?f=6&t=21070

+++
Zu der o.a. Mitteilung wurde am 01.06.2017 bei Facebook gepostet:
Stärkung der professionellen Pflege ist dringend nötig. Im Gesundheitsausschuss des Bundestages wurden am 31.05.2017 entsprechende Forderungen deutlich formuliert. Wie seit Jahren von Pro Pflege … herausgestellt wird, müssen schnellstmöglich bundesweit verbindliche Personalbemessungsregelungen gestaltet und umgesetzt werden. Ein weiteres Zuwarten ist mit Rücksicht auf den bereits bestehenden Fachkräftemangel unverantwortlich!
viewtopic.php?f=3&t=22096&p=98289#p98289
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Pflegekräfte wünschen sich mehr Zeit für Pflege

Beitrag von WernerSchell » 11.06.2017, 06:39

Pflegekräfte wünschen sich mehr Zeit für Pflege

(Quelle: Diakonie Deutschland) Wofür wünschen sich Pflegekräfte mehr Zeit? Das wollte die Diakonie von ihren Pflegekräften anlässlich des Internationalen Tages der Pflege am 12. Mai wissen.
"Mit unserem Aktionstag wollten wir einen gesellschaftlichen Dialog über die würdevolle Versorgung von Menschen mit Pflegebedarf anstoßen", sagte Diakonie-Präsident Ulrich Lilie. "In den letzten Jahren haben sich die Aufgaben in der Pflege stark verändert. Die Menschen, die in unsere Pflegeheime kommen, werden immer älter, sind gebrechlicher und leiden häufiger an dementiellen Erkrankungen als früher. Die Pflege wird zeitaufwändiger und darauf müssen wir reagieren.
Die Personalschlüssel in der stationären Pflege müssen endlich an diesen neuen Bedarf angepasst werden", betont auch Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. Auch wenn die Politik das im Grundsatz schon erkannt und verschiedene Einzelmaßnahmen ergriffen habe, reiche das bei weitem noch nicht aus. "Politik und Gesellschaft müssen darüber ins Gespräch kommen, wieviel Personal im Pflegeheim benötigt wird, um alte Menschen gut zu versorgen", sagt Lilie.
Die Social Wall mit den Wünschen und Forderungen der Pflegekräfte finden Sie unter https://info.diakonie.de/kampagnen-und- ... PflegeZeit

Quelle: Mitteilung vom 11.06.2017
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Beratgerstraße 36
44149 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de
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Bündnis Pro Pflege ... überfällig ...

Beitrag von WernerSchell » 17.06.2017, 06:48

Am 17.06.2017 bei Facebook gepostet:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk macht seit vielen Jahren auf Mängel im Gesundheits- und Pflegesystem aufmerksam und fordert entsprechende Reformmaßnahmen, u.a. bei den Neusser Pflegetreffs mit hochkarätigen Podiumsgästen und Zuschriften an die zuständigen Ministerien und den Deutschen Bundestag. Dabei wird es für wichtig erachtet, alle Aspekte des soziales Netzes bzw. des Gesundheits- und Pflegesystems ganzheitlich im Blick zu haben, ohne dabei andere wichtige Politikfelder zu vernachlässigen.
Der im Pflegerecht geltende Grundsatz "ambulant und stationär" erfordert in den Kommunen die Gestaltung von altengerechten Quartiershilfen. Natürlich schließt das ergänzende Schwerpunktsetzungen in den Heimen zur Auflösung des Pflegenotstandes nicht aus.
Was von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk angestoßen wurde, war nicht alles vergeblich, trotz fortbestehender Mängel konnten zahlreiche Verbesserungen erreicht werden. Vieles ist noch in der Diskussion und bleibt weiterhin im Fokus.
Es erscheint sinnvoll, dass sich endlich alle Akteure, die an einer Verbesserung der Gesundheits- Pflegedienstleistungen interessiert sind, endlich zu einem wirksamen Bündnis Pro Pflege … zusammen schließen. Die bloße Verfolgung von Einzelinteressen wird den Bedürfnissen unterschiedlicher Pflegesituationen nicht gerecht. In diesem Sinne wurde über Jahre hinweg zu den Neusser Pflegetreffs eingeladen. - Dies ist Grund genug, noch einmal allgemein über die hiesige Arbeit zu informieren. Zum Film (rd. 7 Minuten) > https://www.youtube.com/watch?v=GYGxFhE_GcI&t=51s
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Stellenschlüssel in den Heimen schnellstmöglich verbessern

Beitrag von WernerSchell » 20.06.2017, 16:13

BIVA fordert Transparenz bei der Personalausstattung in Pflegeeinrichtungen

Bonn/Bremen. Gute Pflege hängt unmittelbar mit der Anzahl und der Qualifikation des Personals zusammen. Deshalb unterstützt die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) e.V. die Standpunkte von Verdi auf der Bremer Kundgebung aus Anlass der dort stattfindenden Gesundheitsministerkonferenz. Notwendig ist aber auch eine bessere Information der zu Pflegenden über die reale Personalsituation in den einzelnen Heimen.
Schon bevor in frühestens drei Jahren ein bundeseinheitliches Personalbemessungsverfahren eingeführt wird, müssen gegen die ungleiche und unzureichende Personalausstattung Maßnahmen ergriffen werden. Ergänzend zu den Forderungen von Verdi nach einem höheren Personalschlüssel fordert die BIVA kurzfristig eine flächendeckende Veröffentlichung der Soll- und Ist-Zahlen der tatsächlichen Personalausstattung in den Einrichtungen. „Der Haken bei den bestehenden und geplanten einheitlichen Personalschlüsseln ist, dass diese nicht verbindlich sind und Betroffene daher keine Sicherheit haben, von ausreichend vorhandenem Personal gepflegt zu werden“, klagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender der BIVA. „Hinzu kommt, dass Heime, die die vereinbarten und abgerechneten Personalschlüssel nicht erfüllen, damit zusätzliche Gewinne machen können. Den Preis bezahlen die Betroffenen oftmals durch unzureichende Pflege.“
Die BIVA fordert an dieser Stelle einen besseren Verbraucherschutz für zu Pflegende. Nur wenn die tatsächliche Personalausstattung im Verhältnis zum gültigen Personalschlüssel bekannt ist, können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine fundierte Entscheidung für oder gegen eine Einrichtung treffen. Das bewirkt einen Anreiz für Pflegeeinrichtungen, ausreichend Personal vorzuhalten.
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Quelle: Mitteilung vom 20.06.2017
Ansprechpartner: Annette Stegger; Dr. David Kröll
BIVA e.V. - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Siebenmorgenweg 6-8 | 53229 Bonn | Telefon: 0228-909048-16 | Fax: 0228-909048-22
pm.kroell@biva.de | http://www.biva.de | http://www.facebook.com/biva.de
Die BIVA ist vertritt seit 1974 bundesweit die Interessen von Menschen, die im Alter Wohn- und Pflegeangebote in Anspruch nehmen. Die BIVA ist gemeinnützig, politisch und konfessionell neutral sowie finanziell unabhängig.
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Pflege ist eine "Mannschaftsleistung" ...

Beitrag von WernerSchell » 24.06.2017, 06:51

Am 24.06.2017 bei Facebook gepostet:
"Pflege ist eine Mannschaftsleistung, bei der es auf jede und jeden ankommt." - Zitat Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) zum Abschluss der Regionaldialoge Pflege (Quelle: CAREkonkret, 23.06.2017). - Zutreffend bemerkt. Aber dann muss man auch dafür Sorge tragen, dass die "Mannschaft" die erforderliche Zahl an pflegenden "Mitspielern" hat. Mit einer "Schrumpftruppe", die wir als Pflegenotstand benennen müssen, sind angemessene pflegerische Leistungen (§ 11 SGB XI) nicht möglich. Folglich muss die "Pflege-Mannschaft" schnellstens aufgestockt werden!
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Pflegeberufegesetz verabschiedet

Beitrag von WernerSchell » 25.06.2017, 06:20

Am 25.06.2017 bei Facebook gepostet:

Hermann Gröhe, Bundesgesundheitsminister, hat zur Gestaltung und Verabschiedung eines neuen Pflegeberufegesetzes bei Facebook Stellung genommen. Dazu ergibt sich aus der Sicht von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk:

Über die Notwendigkeit, ein neues Pflegeberufegesetz zu schaffen, kann man lebhaft streiten. Über 40 Jahre Rechtskunde-Lehrtätigkeit in der Krankenpflegeausbildung (einschließlich Lehraufträge an der Katholischen Fachhochschule Köln im Fach Pflegepädagogik) zeigen mir deutlich auf, worauf es entscheidend ankommen muss. Der seit Jahren bestehende und dramatisch zunehmende Pflegenotstand erfordert aktuell vorrangig andere pflegepolitische Maßnahmen. Wie ich bereits mehrfach verdeutlicht habe, sind die Pflege-Personalausstattungen in den Krankenhäusern und den Pflegeeinrichtungen nicht auskömmlich, um eine angemessene Pflege nach pflegewissenschaftlichen Standards (§ 11 SGB XI) zu gewährleisten. Ich schätze den Fehlbedarf auf mittlerweile weit über 100.000 Dienstkräfte ein. Es ist daher dringend geboten, JETZT - und nicht irgendwann in den 2020er Jahren - für Personalbemessungssysteme Sorge zu tragen, die eine verbesserte Pflege-Personalausstattung in Gang bringen können. Nur wenn die Rahmenbedingungen stimmen, werden wir mehr Fachpersonal gewinnen können. Ein neues Pflegeberufegesetz wird dazu keinen nennenswerten Beitrag leisten. Im Übrigen kann durch die im Rahmen der Pflegestärkungsgesetze vorgesehenen Betreuungskräfte keine Verbesserung der Pflege erwartet werden. Solche Betreuungskräfte machen nur Sinn, wenn die Pflegepersonalausstattungen stimmig geregelt sind und damit Pflege und Betreuung zusammen für eine verbesserte Versorgung der Patienten und pflegebedürftigen Menschen wirksam werden können. Ich mache im Übrigen noch einmal auf mein Statement vom 21.10.2015 beim Neusser Pflegetreff aufmerksam > https://youtu.be/qbyHRxX9ikk - Werner Schell
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Pflegeplanung im Rhein-Kreis Neuss

Beitrag von WernerSchell » 03.07.2017, 06:52

Aus Forum:
viewtopic.php?f=4&t=22180

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


Bild

03.07.2017

Das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH wurde mit der Erstellung der Pflegebedarfsplanung für den Rhein-Kreis Neuss beauftragt

In der Konferenz für Gesundheit, Pflege und Alter am 31.05.2017 informierten Vertreter des Rhein-Kreises Neuss (RKN) darüber, dass das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH (mit Sitz in Hamburg) beauftragt worden sei, die in § 7 Altenpflegesetz NRW vorgesehene Örtliche Pflegebedarfsplanung zu erstellen. Einige Sitzungsteilnehmer, so auch Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, meldeten sich spontan zu Wort und baten um nähere Informationen über den Planungsauftrag und um die Schaffung von Möglichkeiten, in die Bedarfsplanung mit eingebunden zu werden. Dies sei erforderlich, weil einmal unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der Planung von Pflegeeinrichtungen bestünden und im Übrigen ganz konkrete Versorgungsmängel zu bedenken seien.

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wurde am 06.06.2017 vom RKN über den dem ALP erteilten Planungsauftrag näher informiert. Danach geht es einmal um eine Bestandsaufnahme (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 APG) in folgenden Sektoren, jeweils kommunenscharf und RKN-gesamt: Stationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege, ambulante Pflege, komplementäre Hilfen, Wohnformen im Alter, Wohnformen bei Pflegebedürftigkeit, Quartierskonzepte zur Sicherung eines würdevollen, inklusiven und selbstbestimmten Lebens, bürgerschaftliches Engagement, Gesundheitswesen (bzgl. altersspezifischer Aspekte), Beratungsangebote, Planungen in diesen Bereichen und Bestand und Planungen in den umliegenden Kreisen und kreisfreien Städten.
Dann soll es um die Feststellung gehen, ob qualitativ und quantitativ ausreichend Angebote zur Verfügung stehen (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 APG), jeweils kommunenscharf und RKN-gesamt. Bei der quantitativen Bewertung der Angebote sollen folgende Aspekte Berücksichtigung finden: Bevölkerungsdaten im RKN, Prognose der Bevölkerungsentwicklung im RKN, Pflegebedarf in der Bevölkerung, Prognose der Entwicklung des Pflegebedarfs in der Bevölkerung, Wanderungsbewegungen der älteren bzw. pflegebedürftigen Bevölkerung, Ergebnisermittlung zur Frage der quantitativ ausreichenden Angebote (entsprechend der Bestandsaufnahme) und Prognose, ob zukünftig quantitativ ausreichende Angebote zur Verfügung stehen. Im Übrigen soll eine qualitative Bewertung der Angebote und Prognose zu den Auswirkungen des PSG II / PSG III auf den Pflegemarkt vorgenommen werden.
Eine zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse (kommunenscharf und RKN-gesamt) soll schließlich Handlungsempfehlungen enthalten für den RKN (unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen von Maßnahmen oder Empfehlungen auf den Kreishaushalt), die kreisangehörigen Städte und Gemeinden und ggf. die Leistungsanbieter.
Neben diesen Inhalten seien folgende Aspekte bei der Wahrnehmung des Planungsauftrages zu beachten:
1. Die zu erstellende örtliche Planung soll Basis sein für eine jährlich von Kreistag zu beschließende verbindliche Bedarfsplanung nach § 7 Abs. 6 APG. Die Darstellung der Ergebnisse und Prognosen muss daher den Anforderungen des § 7 Abs. 6 APG entsprechen, d.h. die Prognose soll jährliche Prognosedaten für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren liefern und daneben einen langfristigen Ausblick geben (Situation in 20 oder 25 Jahren).
2. Die zu erstellende örtliche Planung soll, wie § 7 Abs. 4 APG es fordert, durch die Verwaltung alle 2 Jahre fortgeschrieben werden. Die Erstellung der Planung soll daher auf Grundlagen von Daten erstellt werden, die für die Kreisverwaltung zugänglich und somit aktualisierbar sind. Des Weiteren sind Rechenwege oder Formeln, anhand derer die Erstellung der Prognosen erfolgt, der Verwaltung zu liefern und für deren zukünftige Nutzung zur Verfügung zu stellen.
3. Das Gutachten wird in einer Zeit erstellt, in der auf Datenmaterial nach dem SGB XI alter Fassung zurückgegriffen wird, während die Prognose einen Zeitraum beleuchtet, in dem sich bereits das PSG II auf das Nachfrageverhalten der Pflegebedürftigen auswirkt. Das Gutachten soll im Rahmen der Prognose diesem Umstand nach Möglichkeit Rechnung tragen.
4. Gleiches gilt für die Tatsache, dass das „Neue Begutachtungsassessment“ (NBA) und die neue Systematik der Pflegegrade zu einer nachhaltigen Veränderung der Datenbasis führen werden. Auch hier sollen die Prognosedaten nach Möglichkeit das neue System berücksichtigen, sofern dies auf Grundlage aktuell verfügbarer Daten möglich ist.
5. Der Bewerber hat im Rahmen der Erstellung der Planung auch an den notwendigen Gesprächen, Sitzungen und Konferenzen teilzunehmen, z.B. im Rahmen der Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen, der Konferenz für Gesundheit, Pflege und Alter oder im Sozial- und Gesundheitsausschuss des Kreistages.

Werner Schell hatte am 22.06.2017 als Vertreter von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk Gelegenheit, telefonisch mit Herrn Arnold, Vertreter von ALP, über den Planungsauftrag zu sprechen und einige Vorstellungen bezüglich Planung und Unterstützungsleistungen nach dem Grundsatz "ambulant vor stationär" zu erläutern. Diese Erläuterungen wurden noch am gleichen Tag in zwei Schriftsätzen präzisiert und durch Verweisungen auf im Internet öffentlich zugängliche Beiträge ergänzt.

Das ALP wurde stichwortartig per E-Mail auf folgende Beiträge aufmerksam gemacht:
• Statement vom 21.01.2015 zur Pflegeplanung mit Hinweis auf Bedürfnisse der pflegebedürftigen Menschen und Notwendigkeit, Kurzzeitpflegeplätze zu schaffen. > viewtopic.php?f=4&t=20866 Bedarf an Nachtpflegeplätze von AOK Neuss herausgestellt.
• Ergänzend müssen Quartiersangebote gestaltet werden: Statement vom 14.08.2015 - vorgestellt in der Gesundheitskonferenz RKN > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082015.pdf - Neuss-Erfttal hat solche Quartiersangebote 2012 in Gang gebracht und zwischenzeitlich durch ein Lotsenpunktprojekt ergänzen können. Dies alles bedarf einer Weiterentwicklung mit kommunaler Unterstützung, finanziell gefördert. - Ein flächendeckendes Angebot mit solchen Quartiershilfen ist dringend erforderlich!
• Pflegeheime stellen Pflegepersonal nach Stellenschlüssel ein, die nicht bedarfsgerecht sind (siehe § 11 SGB XI). Daher müssen insoweit dringend Verbesserungen bedacht werden. Der § 113c SGB XI reicht nicht. > viewtopic.php?f=4&t=21511 Dabei müssen bedacht werden zusätzliche Stellen für Sterbebegleitung einschließlich Beratung …. Mehr Stellen sind auch erforderlich für diejenigen BewohnerInnen, die als Demenzkranke besondere Zuwendung benötigen, z.B. wegen Aggressivität … Die neuen Pflegegrade erfassen den Mehrbedarf offensichtlich nicht. - Siehe Pressemitteilung vom 22.05.2017 > viewtopic.php?f=4&t=21742
• Probleme, für die Pflege geeigneten Nachwuchs zu finden und mangelhafte Ausbildung > viewtopic.php?f=3&t=22175
• Betreuungskräfte sind ein Problem. Mangelnde Qualifikation, Einsatz bei Pflege - unzulässigerweise > viewtopic.php?f=5&t=21270
• Pflege-Selbsthilfe-Kontaktbüro erforderlich > viewtopic.php?f=4&t=21851 Insoweit wurde ein umfängliches Statement vom 29.10.2016 und der aktuelle Landesförderplan NRW übersandt. Weder der RKN noch die Stadt Neuss sind bislang bereit, ein Pflege-Selbsthilfe-Kontaktbüro einzurichten. Völlig unverständlich, denn dieses wird mit Hilfe des Landesförderplanes finanziert. Ein solches Kontaktbüro ist erforderlich, damit Selbsthilfegruppen der pflegebedürftigen Menschen bzw. der Angehörigen, wie im Förderplan vorgesehen, Finanzhilfen erhalten können. Solange es kein Kontaktbüro gibt, wird die gewollte Pflegeselbsthilfe nicht gestaltet werden können. RKN und Stadt Neuss sehen sich nicht in der Pflicht, fürchten auch finanzielle Lasten und handeln damit dem § 8 SGB XI zuwider, der die pflegerische Versorgung zur gesamtgesellschaftlichen Pflicht erhoben hat. In 8 SGB XI sind die Kommunen ausdrücklich zur Mitwirkung aufgerufen. Das PSG III will auch die Kommunen gestärkt sehen. Es erscheint daher geboten, die Pflege-Selbsthilfe im Handlungskonzept besonders hervorzuheben.
• Arzneimittelversorgung der älteren Menschen - wegen Personalmangel auch Ruhigstellungen > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... tement.pdf
• Prävention in den Stationären Pflegeeinrichtungen - Leitfaden ist kaum bekannt > viewtopic.php?f=6&t=21942
• Ambulante Pflegeeinrichtungen. Zuviele Dienste - Qualifikation der Dienstkräfte - …. Betrug > viewtopic.php?f=2&t=21604
• Regelungen für niedrigschwellige Hilfen, z.B. bei Pflegegrad 1, z.Zt. in Überarbeitung. Hilfestrukturen unklar. Wer kann wo was beantragen?

Bezüglich der "Planung von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere und behinderte bzw. pflegebedürftige Menschen" wird besonders das Statement vom 21.01.2015 von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk zu berücksichtigen sein (> viewtopic.php?f=4&t=20866 ). Dort heißt es u.a.: "Die den Kreisen und kreisfreien Städten obliegenden Planungsaufgaben nach dem APG NRW sind danach auszurichten, dass den älteren und pflegebedürftigen Menschen möglichst wohnortnahe Angebote zur pflegerischen und sonstigen Versorgung zur Verfügung stehen sollten. Dabei müssen Auswahlmöglichkeiten bestehen." Nicht akzeptabel sei, die Planung allein auf die Anzahl der Bettenzahlen abzustellen. Wenn es tatsächlich Bettenüberhänge geben sollte, sollten insoweit Überlegungen greifen, Kurzzeitpflegeplätze zu schaffen. Insoweit wurde in der Konferenz für Gesundheit, Pflege und Alter am 31.05.2017 ein großer Fehlbedarf angesprochen. Auch die Verbesserung der Nachtpflegeangebote muss bedacht werden. Aktuell hat sich im Übrigen ergeben, dass auch Pflegeplätze für junge pflegebedürftige Menschen fehlen.

Der Arbeitskreis Demenz im RKN wurde über die Ausführungen von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk informiert. Möglicherweise wird es weitere Anmerkungen der beteiligten Institutionen geben. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk steht dem ALP und dem RKN für weitere Informationen gerne zur Verfügung.

Werner Schell - https://www.facebook.com/werner.schell.7 bzw. https://twitter.com/SchellWerner

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Quelle: viewtopic.php?f=6&t=21660
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Pflegefachpersonen bald auf der Roten Liste

Beitrag von WernerSchell » 14.07.2017, 16:39

Am 14.07.2017 bei Facebook gepostet:
Pflegefachpersonen bald auf der Roten Liste
Versäumnisse der Vergangenheit rächen sich!
>>> viewtopic.php?f=3&t=22096&p=99009#p99009
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Leitlinien und Standards für die Pflege

Beitrag von WernerSchell » 17.07.2017, 09:09

Am 17.07.2017 bei Facebook gepostet:
Die Auflösung des Pflegenotstandes ist aus vielerlei Gründen alternativlos! > viewtopic.php?f=3&t=22184 Leitlinien und Standards setzen auf Fachlichkeit bei auskömmlicher Personalausstattung. > Die Pflegeeinrichtungen pflegen, versorgen und betreuen die Pflegebedürftigen, die ihre Leistungen in Anspruch nehmen, entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse. Inhalt und Organisation der Leistungen haben eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde zu gewährleisten (§ 11 SGB XI). Um den Leistungsansprüchen der pflegebedürftigen Menschen mit der gebotenen Sorgfalt gerecht werden, sind für Pflegekräfte und die sonstigen Gesundheitsberufe Leitlinien und Standards als wichtige Orientierungshilfen geschaffen worden. Wer solche Hilfen außer Acht lässt, handelt den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Menschen mutmaßlich zuwider. …
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Stellenschlüssel in den Heimen - Umstellung

Beitrag von WernerSchell » 10.08.2017, 06:29

Wieviel Pflegepersonal wird von den öffentlichen Kostenträgern genehmigt?
https://www.altenpflege-heute.com/wisse ... -personal/
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https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Pflegesystem gehört auf den Prüfstand - Klartext !

Beitrag von WernerSchell » 21.08.2017, 08:07

Klartext: Deutschlands Pflegesystem gehört nach der Bundestagswahl am 24.09.2017 auf den Prüfstand.
Dabei muss das gesamte soziale Netz mit in den Blick genommen werden! -
Statement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hier (PDF)
> http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082017.pdf und im Forum
von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hier > viewtopic.php?f=4&t=22268
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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