Am 06.03.2017 bei Facebook gepostet:
Die Entwicklung und Gestaltung von altengerechten Quartiershilfen wird von mir seit Jahren bundesweit, aber auch gezielt im Rhein-Kreis Neuss und in der Stadt Neuss, angesprochen und eingefordert. Umfangreiche Vorschläge wurden vorgelegt und u.a. auf die Angebote des Pflegeministeriums NRW aufmerksam gemacht. Am 14.08.2015 gab es dazu eine Tagung im Rhein-Kreis Neuss. Dort habe ich zum Thema referiert und ein schriftliches Statement vorgelegt. Dies ist abrufbar unter > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082015.pdf
Musterhaft wurde in Eigeninitiative in Neuss-Erfttal bereits im Januar 2012 mit solchen Angeboten begonnen und nach und nach ausgeweitet - erfolgreich.
Es erscheint dringend geboten, dass die politisch Verantwortlichen das Thema ohne Wenn und Aber aufgreifen und flächendeckend mit Quartiersangeboten in den Kommunen beginnen. Bislang wurde leider nur Zeit vertrödelt. So hat denn auch das Pflegestärkungsgesetz III wider Erwarten keine Quartierskonzepte als kommunale Pflichtleistung vorgesehen und mit Fördermitteln ausgestattet.
Die demografische Entwicklung lässt grüßen.
Werner Schell - http://www.wernerschell.de
Politik für ein „Neuss mit Zukunft“ - Statement
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Sozialpolitiker legen die ersten "Lotsenpunkte" fest
Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung berichtete am 11. Mai 2017:
Neuss - Sozialpolitiker legen die ersten "Lotsenpunkte" fest
Neuss. Anlaufstellen für Senioren für mehr soziale Teilhabe.
Von Andreas Buchbauer
Bis Jahresende soll die Stadt Neuss ihre ersten beiden Lotsenpunkte einrichten. Dabei handelt es sich zum einen um den Erhalt der einst mit einer Förderung durch das Erzbistum Köln initiierten Quartiersarbeit für ältere Menschen im Bürgerhaus Erfttal. Als Partner ist dort der Sozialdienst katholischer Männer (SKM) im Boot. Zum anderen soll ein Lotsenpunkt in Meertal eingeführt werden. Hierzu hat die Stadtverwaltung bereits Gespräche mit der Initiative Casa Meertal geführt. Die Umsetzung der beiden Lotsenpunkte wurde kürzlich im Sozialausschuss besprochen. Sie soll jetzt forciert werden. Pro Lotsenpunkt werden Kosten von bis zu 12.000 Euro pro Jahr veranschlagt. Die Politik beauftragte die Verwaltung zudem, Gespräche für weitere Lotsenpunkte zu führen.
… (weiter lesen unter) > http://www.rp-online.de/nrw/staedte/neu ... -1.6811453
Neuss - Sozialpolitiker legen die ersten "Lotsenpunkte" fest
Neuss. Anlaufstellen für Senioren für mehr soziale Teilhabe.
Von Andreas Buchbauer
Bis Jahresende soll die Stadt Neuss ihre ersten beiden Lotsenpunkte einrichten. Dabei handelt es sich zum einen um den Erhalt der einst mit einer Förderung durch das Erzbistum Köln initiierten Quartiersarbeit für ältere Menschen im Bürgerhaus Erfttal. Als Partner ist dort der Sozialdienst katholischer Männer (SKM) im Boot. Zum anderen soll ein Lotsenpunkt in Meertal eingeführt werden. Hierzu hat die Stadtverwaltung bereits Gespräche mit der Initiative Casa Meertal geführt. Die Umsetzung der beiden Lotsenpunkte wurde kürzlich im Sozialausschuss besprochen. Sie soll jetzt forciert werden. Pro Lotsenpunkt werden Kosten von bis zu 12.000 Euro pro Jahr veranschlagt. Die Politik beauftragte die Verwaltung zudem, Gespräche für weitere Lotsenpunkte zu führen.
… (weiter lesen unter) > http://www.rp-online.de/nrw/staedte/neu ... -1.6811453
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Pflegeplanung im Rhein-Kreis Neuss
Aus Forum:
viewtopic.php?f=4&t=22180
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
03.07.2017
Das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH wurde mit der Erstellung der Pflegebedarfsplanung für den Rhein-Kreis Neuss beauftragt
In der Konferenz für Gesundheit, Pflege und Alter am 31.05.2017 informierten Vertreter des Rhein-Kreises Neuss (RKN) darüber, dass das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH (mit Sitz in Hamburg) beauftragt worden sei, die in § 7 Altenpflegesetz NRW vorgesehene Örtliche Pflegebedarfsplanung zu erstellen. Einige Sitzungsteilnehmer, so auch Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, meldeten sich spontan zu Wort und baten um nähere Informationen über den Planungsauftrag und um die Schaffung von Möglichkeiten, in die Bedarfsplanung mit eingebunden zu werden. Dies sei erforderlich, weil einmal unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der Planung von Pflegeeinrichtungen bestünden und im Übrigen ganz konkrete Versorgungsmängel zu bedenken seien.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wurde am 06.06.2017 vom RKN über den dem ALP erteilten Planungsauftrag näher informiert. Danach geht es einmal um eine Bestandsaufnahme (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 APG) in folgenden Sektoren, jeweils kommunenscharf und RKN-gesamt: Stationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege, ambulante Pflege, komplementäre Hilfen, Wohnformen im Alter, Wohnformen bei Pflegebedürftigkeit, Quartierskonzepte zur Sicherung eines würdevollen, inklusiven und selbstbestimmten Lebens, bürgerschaftliches Engagement, Gesundheitswesen (bzgl. altersspezifischer Aspekte), Beratungsangebote, Planungen in diesen Bereichen und Bestand und Planungen in den umliegenden Kreisen und kreisfreien Städten.
Dann soll es um die Feststellung gehen, ob qualitativ und quantitativ ausreichend Angebote zur Verfügung stehen (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 APG), jeweils kommunenscharf und RKN-gesamt. Bei der quantitativen Bewertung der Angebote sollen folgende Aspekte Berücksichtigung finden: Bevölkerungsdaten im RKN, Prognose der Bevölkerungsentwicklung im RKN, Pflegebedarf in der Bevölkerung, Prognose der Entwicklung des Pflegebedarfs in der Bevölkerung, Wanderungsbewegungen der älteren bzw. pflegebedürftigen Bevölkerung, Ergebnisermittlung zur Frage der quantitativ ausreichenden Angebote (entsprechend der Bestandsaufnahme) und Prognose, ob zukünftig quantitativ ausreichende Angebote zur Verfügung stehen. Im Übrigen soll eine qualitative Bewertung der Angebote und Prognose zu den Auswirkungen des PSG II / PSG III auf den Pflegemarkt vorgenommen werden.
Eine zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse (kommunenscharf und RKN-gesamt) soll schließlich Handlungsempfehlungen enthalten für den RKN (unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen von Maßnahmen oder Empfehlungen auf den Kreishaushalt), die kreisangehörigen Städte und Gemeinden und ggf. die Leistungsanbieter.
Neben diesen Inhalten seien folgende Aspekte bei der Wahrnehmung des Planungsauftrages zu beachten:
1. Die zu erstellende örtliche Planung soll Basis sein für eine jährlich von Kreistag zu beschließende verbindliche Bedarfsplanung nach § 7 Abs. 6 APG. Die Darstellung der Ergebnisse und Prognosen muss daher den Anforderungen des § 7 Abs. 6 APG entsprechen, d.h. die Prognose soll jährliche Prognosedaten für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren liefern und daneben einen langfristigen Ausblick geben (Situation in 20 oder 25 Jahren).
2. Die zu erstellende örtliche Planung soll, wie § 7 Abs. 4 APG es fordert, durch die Verwaltung alle 2 Jahre fortgeschrieben werden. Die Erstellung der Planung soll daher auf Grundlagen von Daten erstellt werden, die für die Kreisverwaltung zugänglich und somit aktualisierbar sind. Des Weiteren sind Rechenwege oder Formeln, anhand derer die Erstellung der Prognosen erfolgt, der Verwaltung zu liefern und für deren zukünftige Nutzung zur Verfügung zu stellen.
3. Das Gutachten wird in einer Zeit erstellt, in der auf Datenmaterial nach dem SGB XI alter Fassung zurückgegriffen wird, während die Prognose einen Zeitraum beleuchtet, in dem sich bereits das PSG II auf das Nachfrageverhalten der Pflegebedürftigen auswirkt. Das Gutachten soll im Rahmen der Prognose diesem Umstand nach Möglichkeit Rechnung tragen.
4. Gleiches gilt für die Tatsache, dass das „Neue Begutachtungsassessment“ (NBA) und die neue Systematik der Pflegegrade zu einer nachhaltigen Veränderung der Datenbasis führen werden. Auch hier sollen die Prognosedaten nach Möglichkeit das neue System berücksichtigen, sofern dies auf Grundlage aktuell verfügbarer Daten möglich ist.
5. Der Bewerber hat im Rahmen der Erstellung der Planung auch an den notwendigen Gesprächen, Sitzungen und Konferenzen teilzunehmen, z.B. im Rahmen der Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen, der Konferenz für Gesundheit, Pflege und Alter oder im Sozial- und Gesundheitsausschuss des Kreistages.
Werner Schell hatte am 22.06.2017 als Vertreter von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk Gelegenheit, telefonisch mit Herrn Arnold, Vertreter von ALP, über den Planungsauftrag zu sprechen und einige Vorstellungen bezüglich Planung und Unterstützungsleistungen nach dem Grundsatz "ambulant vor stationär" zu erläutern. Diese Erläuterungen wurden noch am gleichen Tag in zwei Schriftsätzen präzisiert und durch Verweisungen auf im Internet öffentlich zugängliche Beiträge ergänzt.
Das ALP wurde stichwortartig per E-Mail auf folgende Beiträge aufmerksam gemacht:
• Statement vom 21.01.2015 zur Pflegeplanung mit Hinweis auf Bedürfnisse der pflegebedürftigen Menschen und Notwendigkeit, Kurzzeitpflegeplätze zu schaffen. > viewtopic.php?f=4&t=20866 Bedarf an Nachtpflegeplätze von AOK Neuss herausgestellt.
• Ergänzend müssen Quartiersangebote gestaltet werden: Statement vom 14.08.2015 - vorgestellt in der Gesundheitskonferenz RKN > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082015.pdf - Neuss-Erfttal hat solche Quartiersangebote 2012 in Gang gebracht und zwischenzeitlich durch ein Lotsenpunktprojekt ergänzen können. Dies alles bedarf einer Weiterentwicklung mit kommunaler Unterstützung, finanziell gefördert. - Ein flächendeckendes Angebot mit solchen Quartiershilfen ist dringend erforderlich!
• Pflegeheime stellen Pflegepersonal nach Stellenschlüssel ein, die nicht bedarfsgerecht sind (siehe § 11 SGB XI). Daher müssen insoweit dringend Verbesserungen bedacht werden. Der § 113c SGB XI reicht nicht. > viewtopic.php?f=4&t=21511 Dabei müssen bedacht werden zusätzliche Stellen für Sterbebegleitung einschließlich Beratung …. Mehr Stellen sind auch erforderlich für diejenigen BewohnerInnen, die als Demenzkranke besondere Zuwendung benötigen, z.B. wegen Aggressivität … Die neuen Pflegegrade erfassen den Mehrbedarf offensichtlich nicht. - Siehe Pressemitteilung vom 22.05.2017 > viewtopic.php?f=4&t=21742
• Probleme, für die Pflege geeigneten Nachwuchs zu finden und mangelhafte Ausbildung > viewtopic.php?f=3&t=22175
• Betreuungskräfte sind ein Problem. Mangelnde Qualifikation, Einsatz bei Pflege - unzulässigerweise > viewtopic.php?f=5&t=21270
• Pflege-Selbsthilfe-Kontaktbüro erforderlich > viewtopic.php?f=4&t=21851 Insoweit wurde ein umfängliches Statement vom 29.10.2016 und der aktuelle Landesförderplan NRW übersandt. Weder der RKN noch die Stadt Neuss sind bislang bereit, ein Pflege-Selbsthilfe-Kontaktbüro einzurichten. Völlig unverständlich, denn dieses wird mit Hilfe des Landesförderplanes finanziert. Ein solches Kontaktbüro ist erforderlich, damit Selbsthilfegruppen der pflegebedürftigen Menschen bzw. der Angehörigen, wie im Förderplan vorgesehen, Finanzhilfen erhalten können. Solange es kein Kontaktbüro gibt, wird die gewollte Pflegeselbsthilfe nicht gestaltet werden können. RKN und Stadt Neuss sehen sich nicht in der Pflicht, fürchten auch finanzielle Lasten und handeln damit dem § 8 SGB XI zuwider, der die pflegerische Versorgung zur gesamtgesellschaftlichen Pflicht erhoben hat. In 8 SGB XI sind die Kommunen ausdrücklich zur Mitwirkung aufgerufen. Das PSG III will auch die Kommunen gestärkt sehen. Es erscheint daher geboten, die Pflege-Selbsthilfe im Handlungskonzept besonders hervorzuheben.
• Arzneimittelversorgung der älteren Menschen - wegen Personalmangel auch Ruhigstellungen > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... tement.pdf
• Prävention in den Stationären Pflegeeinrichtungen - Leitfaden ist kaum bekannt > viewtopic.php?f=6&t=21942
• Ambulante Pflegeeinrichtungen. Zuviele Dienste - Qualifikation der Dienstkräfte - …. Betrug > viewtopic.php?f=2&t=21604
• Regelungen für niedrigschwellige Hilfen, z.B. bei Pflegegrad 1, z.Zt. in Überarbeitung. Hilfestrukturen unklar. Wer kann wo was beantragen?
Bezüglich der "Planung von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere und behinderte bzw. pflegebedürftige Menschen" wird besonders das Statement vom 21.01.2015 von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk zu berücksichtigen sein (> viewtopic.php?f=4&t=20866 ). Dort heißt es u.a.: "Die den Kreisen und kreisfreien Städten obliegenden Planungsaufgaben nach dem APG NRW sind danach auszurichten, dass den älteren und pflegebedürftigen Menschen möglichst wohnortnahe Angebote zur pflegerischen und sonstigen Versorgung zur Verfügung stehen sollten. Dabei müssen Auswahlmöglichkeiten bestehen." Nicht akzeptabel sei, die Planung allein auf die Anzahl der Bettenzahlen abzustellen. Wenn es tatsächlich Bettenüberhänge geben sollte, sollten insoweit Überlegungen greifen, Kurzzeitpflegeplätze zu schaffen. Insoweit wurde in der Konferenz für Gesundheit, Pflege und Alter am 31.05.2017 ein großer Fehlbedarf angesprochen. Auch die Verbesserung der Nachtpflegeangebote muss bedacht werden. Aktuell hat sich im Übrigen ergeben, dass auch Pflegeplätze für junge pflegebedürftige Menschen fehlen.
Der Arbeitskreis Demenz im RKN wurde über die Ausführungen von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk informiert. Möglicherweise wird es weitere Anmerkungen der beteiligten Institutionen geben. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk steht dem ALP und dem RKN für weitere Informationen gerne zur Verfügung.
Werner Schell - https://www.facebook.com/werner.schell.7 bzw. https://twitter.com/SchellWerner
Quelle: viewtopic.php?f=6&t=21660
viewtopic.php?f=4&t=22180
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
03.07.2017
Das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH wurde mit der Erstellung der Pflegebedarfsplanung für den Rhein-Kreis Neuss beauftragt
In der Konferenz für Gesundheit, Pflege und Alter am 31.05.2017 informierten Vertreter des Rhein-Kreises Neuss (RKN) darüber, dass das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH (mit Sitz in Hamburg) beauftragt worden sei, die in § 7 Altenpflegesetz NRW vorgesehene Örtliche Pflegebedarfsplanung zu erstellen. Einige Sitzungsteilnehmer, so auch Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, meldeten sich spontan zu Wort und baten um nähere Informationen über den Planungsauftrag und um die Schaffung von Möglichkeiten, in die Bedarfsplanung mit eingebunden zu werden. Dies sei erforderlich, weil einmal unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der Planung von Pflegeeinrichtungen bestünden und im Übrigen ganz konkrete Versorgungsmängel zu bedenken seien.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wurde am 06.06.2017 vom RKN über den dem ALP erteilten Planungsauftrag näher informiert. Danach geht es einmal um eine Bestandsaufnahme (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 APG) in folgenden Sektoren, jeweils kommunenscharf und RKN-gesamt: Stationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege, ambulante Pflege, komplementäre Hilfen, Wohnformen im Alter, Wohnformen bei Pflegebedürftigkeit, Quartierskonzepte zur Sicherung eines würdevollen, inklusiven und selbstbestimmten Lebens, bürgerschaftliches Engagement, Gesundheitswesen (bzgl. altersspezifischer Aspekte), Beratungsangebote, Planungen in diesen Bereichen und Bestand und Planungen in den umliegenden Kreisen und kreisfreien Städten.
Dann soll es um die Feststellung gehen, ob qualitativ und quantitativ ausreichend Angebote zur Verfügung stehen (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 APG), jeweils kommunenscharf und RKN-gesamt. Bei der quantitativen Bewertung der Angebote sollen folgende Aspekte Berücksichtigung finden: Bevölkerungsdaten im RKN, Prognose der Bevölkerungsentwicklung im RKN, Pflegebedarf in der Bevölkerung, Prognose der Entwicklung des Pflegebedarfs in der Bevölkerung, Wanderungsbewegungen der älteren bzw. pflegebedürftigen Bevölkerung, Ergebnisermittlung zur Frage der quantitativ ausreichenden Angebote (entsprechend der Bestandsaufnahme) und Prognose, ob zukünftig quantitativ ausreichende Angebote zur Verfügung stehen. Im Übrigen soll eine qualitative Bewertung der Angebote und Prognose zu den Auswirkungen des PSG II / PSG III auf den Pflegemarkt vorgenommen werden.
Eine zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse (kommunenscharf und RKN-gesamt) soll schließlich Handlungsempfehlungen enthalten für den RKN (unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen von Maßnahmen oder Empfehlungen auf den Kreishaushalt), die kreisangehörigen Städte und Gemeinden und ggf. die Leistungsanbieter.
Neben diesen Inhalten seien folgende Aspekte bei der Wahrnehmung des Planungsauftrages zu beachten:
1. Die zu erstellende örtliche Planung soll Basis sein für eine jährlich von Kreistag zu beschließende verbindliche Bedarfsplanung nach § 7 Abs. 6 APG. Die Darstellung der Ergebnisse und Prognosen muss daher den Anforderungen des § 7 Abs. 6 APG entsprechen, d.h. die Prognose soll jährliche Prognosedaten für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren liefern und daneben einen langfristigen Ausblick geben (Situation in 20 oder 25 Jahren).
2. Die zu erstellende örtliche Planung soll, wie § 7 Abs. 4 APG es fordert, durch die Verwaltung alle 2 Jahre fortgeschrieben werden. Die Erstellung der Planung soll daher auf Grundlagen von Daten erstellt werden, die für die Kreisverwaltung zugänglich und somit aktualisierbar sind. Des Weiteren sind Rechenwege oder Formeln, anhand derer die Erstellung der Prognosen erfolgt, der Verwaltung zu liefern und für deren zukünftige Nutzung zur Verfügung zu stellen.
3. Das Gutachten wird in einer Zeit erstellt, in der auf Datenmaterial nach dem SGB XI alter Fassung zurückgegriffen wird, während die Prognose einen Zeitraum beleuchtet, in dem sich bereits das PSG II auf das Nachfrageverhalten der Pflegebedürftigen auswirkt. Das Gutachten soll im Rahmen der Prognose diesem Umstand nach Möglichkeit Rechnung tragen.
4. Gleiches gilt für die Tatsache, dass das „Neue Begutachtungsassessment“ (NBA) und die neue Systematik der Pflegegrade zu einer nachhaltigen Veränderung der Datenbasis führen werden. Auch hier sollen die Prognosedaten nach Möglichkeit das neue System berücksichtigen, sofern dies auf Grundlage aktuell verfügbarer Daten möglich ist.
5. Der Bewerber hat im Rahmen der Erstellung der Planung auch an den notwendigen Gesprächen, Sitzungen und Konferenzen teilzunehmen, z.B. im Rahmen der Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen, der Konferenz für Gesundheit, Pflege und Alter oder im Sozial- und Gesundheitsausschuss des Kreistages.
Werner Schell hatte am 22.06.2017 als Vertreter von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk Gelegenheit, telefonisch mit Herrn Arnold, Vertreter von ALP, über den Planungsauftrag zu sprechen und einige Vorstellungen bezüglich Planung und Unterstützungsleistungen nach dem Grundsatz "ambulant vor stationär" zu erläutern. Diese Erläuterungen wurden noch am gleichen Tag in zwei Schriftsätzen präzisiert und durch Verweisungen auf im Internet öffentlich zugängliche Beiträge ergänzt.
Das ALP wurde stichwortartig per E-Mail auf folgende Beiträge aufmerksam gemacht:
• Statement vom 21.01.2015 zur Pflegeplanung mit Hinweis auf Bedürfnisse der pflegebedürftigen Menschen und Notwendigkeit, Kurzzeitpflegeplätze zu schaffen. > viewtopic.php?f=4&t=20866 Bedarf an Nachtpflegeplätze von AOK Neuss herausgestellt.
• Ergänzend müssen Quartiersangebote gestaltet werden: Statement vom 14.08.2015 - vorgestellt in der Gesundheitskonferenz RKN > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082015.pdf - Neuss-Erfttal hat solche Quartiersangebote 2012 in Gang gebracht und zwischenzeitlich durch ein Lotsenpunktprojekt ergänzen können. Dies alles bedarf einer Weiterentwicklung mit kommunaler Unterstützung, finanziell gefördert. - Ein flächendeckendes Angebot mit solchen Quartiershilfen ist dringend erforderlich!
• Pflegeheime stellen Pflegepersonal nach Stellenschlüssel ein, die nicht bedarfsgerecht sind (siehe § 11 SGB XI). Daher müssen insoweit dringend Verbesserungen bedacht werden. Der § 113c SGB XI reicht nicht. > viewtopic.php?f=4&t=21511 Dabei müssen bedacht werden zusätzliche Stellen für Sterbebegleitung einschließlich Beratung …. Mehr Stellen sind auch erforderlich für diejenigen BewohnerInnen, die als Demenzkranke besondere Zuwendung benötigen, z.B. wegen Aggressivität … Die neuen Pflegegrade erfassen den Mehrbedarf offensichtlich nicht. - Siehe Pressemitteilung vom 22.05.2017 > viewtopic.php?f=4&t=21742
• Probleme, für die Pflege geeigneten Nachwuchs zu finden und mangelhafte Ausbildung > viewtopic.php?f=3&t=22175
• Betreuungskräfte sind ein Problem. Mangelnde Qualifikation, Einsatz bei Pflege - unzulässigerweise > viewtopic.php?f=5&t=21270
• Pflege-Selbsthilfe-Kontaktbüro erforderlich > viewtopic.php?f=4&t=21851 Insoweit wurde ein umfängliches Statement vom 29.10.2016 und der aktuelle Landesförderplan NRW übersandt. Weder der RKN noch die Stadt Neuss sind bislang bereit, ein Pflege-Selbsthilfe-Kontaktbüro einzurichten. Völlig unverständlich, denn dieses wird mit Hilfe des Landesförderplanes finanziert. Ein solches Kontaktbüro ist erforderlich, damit Selbsthilfegruppen der pflegebedürftigen Menschen bzw. der Angehörigen, wie im Förderplan vorgesehen, Finanzhilfen erhalten können. Solange es kein Kontaktbüro gibt, wird die gewollte Pflegeselbsthilfe nicht gestaltet werden können. RKN und Stadt Neuss sehen sich nicht in der Pflicht, fürchten auch finanzielle Lasten und handeln damit dem § 8 SGB XI zuwider, der die pflegerische Versorgung zur gesamtgesellschaftlichen Pflicht erhoben hat. In 8 SGB XI sind die Kommunen ausdrücklich zur Mitwirkung aufgerufen. Das PSG III will auch die Kommunen gestärkt sehen. Es erscheint daher geboten, die Pflege-Selbsthilfe im Handlungskonzept besonders hervorzuheben.
• Arzneimittelversorgung der älteren Menschen - wegen Personalmangel auch Ruhigstellungen > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... tement.pdf
• Prävention in den Stationären Pflegeeinrichtungen - Leitfaden ist kaum bekannt > viewtopic.php?f=6&t=21942
• Ambulante Pflegeeinrichtungen. Zuviele Dienste - Qualifikation der Dienstkräfte - …. Betrug > viewtopic.php?f=2&t=21604
• Regelungen für niedrigschwellige Hilfen, z.B. bei Pflegegrad 1, z.Zt. in Überarbeitung. Hilfestrukturen unklar. Wer kann wo was beantragen?
Bezüglich der "Planung von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere und behinderte bzw. pflegebedürftige Menschen" wird besonders das Statement vom 21.01.2015 von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk zu berücksichtigen sein (> viewtopic.php?f=4&t=20866 ). Dort heißt es u.a.: "Die den Kreisen und kreisfreien Städten obliegenden Planungsaufgaben nach dem APG NRW sind danach auszurichten, dass den älteren und pflegebedürftigen Menschen möglichst wohnortnahe Angebote zur pflegerischen und sonstigen Versorgung zur Verfügung stehen sollten. Dabei müssen Auswahlmöglichkeiten bestehen." Nicht akzeptabel sei, die Planung allein auf die Anzahl der Bettenzahlen abzustellen. Wenn es tatsächlich Bettenüberhänge geben sollte, sollten insoweit Überlegungen greifen, Kurzzeitpflegeplätze zu schaffen. Insoweit wurde in der Konferenz für Gesundheit, Pflege und Alter am 31.05.2017 ein großer Fehlbedarf angesprochen. Auch die Verbesserung der Nachtpflegeangebote muss bedacht werden. Aktuell hat sich im Übrigen ergeben, dass auch Pflegeplätze für junge pflegebedürftige Menschen fehlen.
Der Arbeitskreis Demenz im RKN wurde über die Ausführungen von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk informiert. Möglicherweise wird es weitere Anmerkungen der beteiligten Institutionen geben. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk steht dem ALP und dem RKN für weitere Informationen gerne zur Verfügung.
Werner Schell - https://www.facebook.com/werner.schell.7 bzw. https://twitter.com/SchellWerner
Quelle: viewtopic.php?f=6&t=21660
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Pflegebedarfsplanung für den Rhein-Kreis Neuss
Am 07.07.2017 bei Facebook gepostet:
Pflegebedarfsplanung für den Rhein-Kreis Neuss - ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH, Hamburg, mit der Durchführung beauftragt. - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat sich umfassend zu den Planungserfordernissen geäußert und dabei Schwerpunkte genannt. So erfordert z.B. der Grundsatz "ambulant vor stationär" die Gestaltung von altengerechten Quartiershilfen. … Statement nachlesbar unter >>> viewtopic.php?f=4&t=22180
Pflegebedarfsplanung für den Rhein-Kreis Neuss - ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH, Hamburg, mit der Durchführung beauftragt. - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat sich umfassend zu den Planungserfordernissen geäußert und dabei Schwerpunkte genannt. So erfordert z.B. der Grundsatz "ambulant vor stationär" die Gestaltung von altengerechten Quartiershilfen. … Statement nachlesbar unter >>> viewtopic.php?f=4&t=22180
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Lotsenpunkt in Erfttal kann Arbeit fortführen
Die Finanzierung des Erfttaler Lotsenpunktes durch den Diözesan-Caritasverband in Köln ist ausgelaufen. Die Stadt Neuss hat nun die Finanzierung übernommen. Das ist gut so. In den Medien wird aber so informiert, als sei jetzt erstmals in Erfttal ein Lotsenpunkt eingerichtet worden. Das ist so falsch. Und daher gab es von hier folgende Klarstellung:
Im Rahmen der altengerechten Quartiershilfen in Neuss-Erfttal gibt es seit Jahren neben vielen anderen Angeboten einen erfolgreich praktizierten Lotsenpunkt. Dieser wurde bisher vom Diözesan-Caritasverband in Köln finanziert. Diese Finanzierung ist entfallen. Die Stadt Neuss hat jetzt lediglich diese Lücke durch eine bescheidene Projektfinanzierung geschlossen. Damit kann der bestehende Lotsenpunkt fortgeführt werden. Neu ist allenfalls die Finanzierung, aber nicht die Lotsenpunktarbeit selbst. Es ist daher für alle Beteiligten missverständlich, wenn dahingehend informiert wird, als sei jetzt erstmals eine Lotsenpunktarbeit möglich.
Im Übrigen sind die Erwägungen, ältere Menschen gezielt auf etwaige Hilfeerfordernisse anzusprechen, schon länger in der Diskussion. Ich hatte bereits Gelegenheit, mich vor Jahren in der Gesundheitskonferenz des Rhein-Kreises Neuss mit guten Argumenten für "präventive Hausbesuche" einzubringen (eine andere Bezeichnung für das, was die Lotsenpunkte bieten). Leider hat sich seinerzeit der Rhein-Kreis Neuss nicht zu einer Finanzierung in Erfttal entschließen können, weil es streitige Diskussionen im Sozialausschuss gab und dann letztlich ein Projekt gestartet wurde, das mit Hilfe von EU-Geld gefördert wurde. Angesichts dieser Situation ist es natürlich begrüßenswert, dass die Stadt Neuss die Lotsenpunktarbeit in Erfttal weiter finanziert. Solche Lotsenpunkte und weitere Hilfestrukturen müssen aber weiter ausgebaut werden. Die Kommunen sind angesichts der demografischen Entwicklung gefordert, altengerechte Quartiersarbeit umfänglich gestalten zu helfen und zu finanzieren. - Werner Schell - http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
Im Rahmen der altengerechten Quartiershilfen in Neuss-Erfttal gibt es seit Jahren neben vielen anderen Angeboten einen erfolgreich praktizierten Lotsenpunkt. Dieser wurde bisher vom Diözesan-Caritasverband in Köln finanziert. Diese Finanzierung ist entfallen. Die Stadt Neuss hat jetzt lediglich diese Lücke durch eine bescheidene Projektfinanzierung geschlossen. Damit kann der bestehende Lotsenpunkt fortgeführt werden. Neu ist allenfalls die Finanzierung, aber nicht die Lotsenpunktarbeit selbst. Es ist daher für alle Beteiligten missverständlich, wenn dahingehend informiert wird, als sei jetzt erstmals eine Lotsenpunktarbeit möglich.
Im Übrigen sind die Erwägungen, ältere Menschen gezielt auf etwaige Hilfeerfordernisse anzusprechen, schon länger in der Diskussion. Ich hatte bereits Gelegenheit, mich vor Jahren in der Gesundheitskonferenz des Rhein-Kreises Neuss mit guten Argumenten für "präventive Hausbesuche" einzubringen (eine andere Bezeichnung für das, was die Lotsenpunkte bieten). Leider hat sich seinerzeit der Rhein-Kreis Neuss nicht zu einer Finanzierung in Erfttal entschließen können, weil es streitige Diskussionen im Sozialausschuss gab und dann letztlich ein Projekt gestartet wurde, das mit Hilfe von EU-Geld gefördert wurde. Angesichts dieser Situation ist es natürlich begrüßenswert, dass die Stadt Neuss die Lotsenpunktarbeit in Erfttal weiter finanziert. Solche Lotsenpunkte und weitere Hilfestrukturen müssen aber weiter ausgebaut werden. Die Kommunen sind angesichts der demografischen Entwicklung gefordert, altengerechte Quartiersarbeit umfänglich gestalten zu helfen und zu finanzieren. - Werner Schell - http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
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Lotsenpunkt komplettiert Quartiershilfen
Aus Forum:
viewtopic.php?f=7&t=16662&p=101932#p101932
Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung berichtet am 23.01.2018 über den Lotsenpunkt mit dem Standort in Neuss-Erfttal. Mit diesem Lotsenpunktangebot wird auf eine wichtige Ergänzung der seit Januar 2012 bestehenden Erfttaler Quartiershilfen aufmerksam gemacht:
Lotsenpunkt unterstützt Senioren im Alltag
Quelle: Pädagogin Henrieke Nommels ist für Erfttal, Gnadental, Grimlinghausen und Uedesheim zuständig,
Paul Petersen verantwortet das Gesamtprojekt.FOTO: ati - NGZ
Neuss. Im Bürgerhaus Erfttal können Senioren nicht nur Unterstützung im Alltag erhalten, sondern auch Kontakte knüpfen.
Von Bärbel Broer
Wenn Pflegebedürftigkeit im Alltag droht, herrscht oft Ratlosigkeit bei Betroffenen und Angehörigen. An wen sich wenden bei Alltagsproblemen? Wer hilft bei der Beantragung von Pflegestufen? Welche Unterstützung ist möglich? Um sich im Dschungel der unterschiedlichen Angebote zurechtfinden zu können, aber vor allem auch um nachbarschaftliches Engagement zu fördern, gibt es mittlerweile zwei Lotsenpunkte für ältere Menschen in der Stadt. Unter dem Motto "Kurze Wege und schnelle Hilfen" bietet der Lotsenpunkt im Bürgerhaus Erfttal Unterstützung an. Dabei handelt es sich um ein kostenloses Angebot der Stadt in Kooperation mit dem Sozialdienst Katholischer Männer (SKM) und den katholischen Kirchengemeinden. Seit Januar 2017 gibt es zudem den Lotsenpunkt Meertal im Johannes-von-Gott-Pflegeheim.
Die Lotsenpunkte verfolgen zwei Ziele, erklärt der Diplom-Sozialpädagoge Paul Petersen, Leiter des Bürgerhauses Erfttal und Projektverantwortlicher. Zum einen soll das gute Miteinander aller Altersgruppen und Kulturen gefördert werden. "Zum anderen erhalten ältere Menschen Unterstützung beim Bewältigen ihres Alltags", sagt Petersen. Deshalb gebe es eine "zweigleisige Unterstützung".
Professionelle Beratung gibt es durch die Pädagogin Henrieke Nommels, die für Erfttal, Gnadental, Grimlinghausen und Uedesheim zuständig ist, sowie durch die Erziehungswissenschaftlerin Theresa Pütz, die die Stadtteile Hoisten, Weckhoven, Norf, Rosellen und Allerheiligen abdeckt. Für den Lotsenpunkt Meertal ist die Diplom-Sozialwirtin Alexandra Pawlik verantwortlich.
"Wer bei uns im Bürgerhaus anruft, erhält fachliche Informationen zum Thema Wohnen, Gesundheit, Vorsorge oder Pflege. Meist werden dann auch Termine für Hausbesuche vereinbart", so Petersen. Weitere elf Ehrenamtler wiederum kümmern sich um die alltäglichen Bedürfnisse. Mal werde die Zeitung vorgelesen, mal ein gemeinsamer Spaziergang unternommen, mal finden sich Schachpartner, mal gebe es Unterstützung bei Behördenkontakten oder Hilfe bei formellem Schriftverkehr. Denn Ziel der Lotsenpunkte ist es, Senioren-Netzwerke zu schaffen und älteren Menschen zu ermöglichen, lange und selbstbestimmt in ihren eigenen vier Wänden leben zu können. "Zudem wollen wir so auch der Vereinsamung vorbeugen", so Petersen. Denn gerade in den Geschossbauwohnanlagen in Erfttal sei die Anonymität manchmal größer als in vielen Einfamilienhaus-Siedlungen, weiß er.
Auch wenn der Lotsenpunkt Erfttal im Juli 2017 offiziell neu eröffnet wurde, handelt es sich eher um einen "Restart", wie es Bürgermeister Reiner Breuer seinerzeit formulierte. Denn der Lotsenpunkt Erfttal wurde bereits 2013 durch das Erzbistum Köln etabliert. Als das Projekt nach vier Jahren jedoch nicht weiter finanziert wurde, stieg die Stadt mit ein. Bis 2020 sollen insgesamt vier solcher Anlaufstellen eingerichtet werden.
Quelle: NGZ http://www.rp-online.de/nrw/staedte/neu ... -1.7339993
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Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung berichtet am 23.01.2018 über den Lotsenpunkt mit dem Standort in Neuss-Erfttal. Mit diesem Lotsenpunktangebot wird auf eine wichtige Ergänzung der seit Januar 2012 bestehenden Erfttaler Quartiershilfen aufmerksam gemacht:
Lotsenpunkt unterstützt Senioren im Alltag
Quelle: Pädagogin Henrieke Nommels ist für Erfttal, Gnadental, Grimlinghausen und Uedesheim zuständig,
Paul Petersen verantwortet das Gesamtprojekt.FOTO: ati - NGZ
Neuss. Im Bürgerhaus Erfttal können Senioren nicht nur Unterstützung im Alltag erhalten, sondern auch Kontakte knüpfen.
Von Bärbel Broer
Wenn Pflegebedürftigkeit im Alltag droht, herrscht oft Ratlosigkeit bei Betroffenen und Angehörigen. An wen sich wenden bei Alltagsproblemen? Wer hilft bei der Beantragung von Pflegestufen? Welche Unterstützung ist möglich? Um sich im Dschungel der unterschiedlichen Angebote zurechtfinden zu können, aber vor allem auch um nachbarschaftliches Engagement zu fördern, gibt es mittlerweile zwei Lotsenpunkte für ältere Menschen in der Stadt. Unter dem Motto "Kurze Wege und schnelle Hilfen" bietet der Lotsenpunkt im Bürgerhaus Erfttal Unterstützung an. Dabei handelt es sich um ein kostenloses Angebot der Stadt in Kooperation mit dem Sozialdienst Katholischer Männer (SKM) und den katholischen Kirchengemeinden. Seit Januar 2017 gibt es zudem den Lotsenpunkt Meertal im Johannes-von-Gott-Pflegeheim.
Die Lotsenpunkte verfolgen zwei Ziele, erklärt der Diplom-Sozialpädagoge Paul Petersen, Leiter des Bürgerhauses Erfttal und Projektverantwortlicher. Zum einen soll das gute Miteinander aller Altersgruppen und Kulturen gefördert werden. "Zum anderen erhalten ältere Menschen Unterstützung beim Bewältigen ihres Alltags", sagt Petersen. Deshalb gebe es eine "zweigleisige Unterstützung".
Professionelle Beratung gibt es durch die Pädagogin Henrieke Nommels, die für Erfttal, Gnadental, Grimlinghausen und Uedesheim zuständig ist, sowie durch die Erziehungswissenschaftlerin Theresa Pütz, die die Stadtteile Hoisten, Weckhoven, Norf, Rosellen und Allerheiligen abdeckt. Für den Lotsenpunkt Meertal ist die Diplom-Sozialwirtin Alexandra Pawlik verantwortlich.
"Wer bei uns im Bürgerhaus anruft, erhält fachliche Informationen zum Thema Wohnen, Gesundheit, Vorsorge oder Pflege. Meist werden dann auch Termine für Hausbesuche vereinbart", so Petersen. Weitere elf Ehrenamtler wiederum kümmern sich um die alltäglichen Bedürfnisse. Mal werde die Zeitung vorgelesen, mal ein gemeinsamer Spaziergang unternommen, mal finden sich Schachpartner, mal gebe es Unterstützung bei Behördenkontakten oder Hilfe bei formellem Schriftverkehr. Denn Ziel der Lotsenpunkte ist es, Senioren-Netzwerke zu schaffen und älteren Menschen zu ermöglichen, lange und selbstbestimmt in ihren eigenen vier Wänden leben zu können. "Zudem wollen wir so auch der Vereinsamung vorbeugen", so Petersen. Denn gerade in den Geschossbauwohnanlagen in Erfttal sei die Anonymität manchmal größer als in vielen Einfamilienhaus-Siedlungen, weiß er.
Auch wenn der Lotsenpunkt Erfttal im Juli 2017 offiziell neu eröffnet wurde, handelt es sich eher um einen "Restart", wie es Bürgermeister Reiner Breuer seinerzeit formulierte. Denn der Lotsenpunkt Erfttal wurde bereits 2013 durch das Erzbistum Köln etabliert. Als das Projekt nach vier Jahren jedoch nicht weiter finanziert wurde, stieg die Stadt mit ein. Bis 2020 sollen insgesamt vier solcher Anlaufstellen eingerichtet werden.
Quelle: NGZ http://www.rp-online.de/nrw/staedte/neu ... -1.7339993