Heimrecht Länderrecht? = Qualität endgültig adieu!
Moderator: WernerSchell
Anhörung Heimgesetz im Rahmen der Födera
DBfK zu Anhörung Heimgesetz im Rahmen der Föderalismusreform
Bei der gemeinsamen Anhörung von Bundestag und Bundesrat zur Föderalismusreform haben heute die Sachverständigen zu den geplanten Änderungen im Heimrecht Stellung genommen. Die Mehrheit hat auf die Notwendigkeit der Regelungskompetenz auf Bundesebene hingewiesen und die geplante Verschiebung der Zuständigkeit auf die Länder abgelehnt. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK) hat mehrfach vor den Folgen einer Verlagerung der Zuständigkeit für die Qualität in den Pflegeeinrichtungen gewarnt. Mehrere Sachverständige betonten, dass das Heimgesetz ein Verbraucherschutzgesetz sei und Initiativen aus den Ländern (z.B. Baden-Württemberg) bisher nicht die Verbesserung von Qualitätsstandards im Sinn hatten.
„Überzeugende Argumente für eine Kompetenzverlagerung konnten nicht aufgezeigt werden, dagegen wurde deutlich, dass in Hinblick auf Verbraucherschutz und Sicherung von Qualitätsstandards damit eine Verschlechterung für Heimbewohner/innen zu befürchten ist“ sagt Franz Wagner, Geschäftsführer des DBfK.
Folgende Argumente führten die Sachverständigen gegen die Übertragung der Regelungskompetenz an:
- Gefahr der Zersplitterung der Verantwortlichkeiten im Bereich der Ordnungspolitik. Die enge Verzahnung mit dem Sozialleistungsrecht (SGB XI) und Sozialhilferecht (SGB XII) erfordert jedoch eine gesamtstaatliche Verantwortung.
- Gefahr der Absenkung von Qualitätsstandards. Bundeseinheitliche (Mindest-) Qualitätsstandards sind aber Teil des Verbraucherschutzes.
- 16 unterschiedliche Heimgesetzgebungen führen zu mehr Bürokratie statt zu weniger
Die in der Heimpersonalverordnung vorgeschriebene Fachkraftquote von 50% ist angesichts schwieriger Finanzsituationen in den Ländern bei einer Kompetenzverschiebung auf Länderebene je nach Haushaltslage frei nach untern korrigierbar. Dies hat katastrophale Auswirkungen auf die Versorgungsqualität der Heimbewohner/innen und auf die Arbeitssituation der Pflegenden. Mit immer weniger kann nicht immer mehr geleistet werden. Der DBfK lehnt daher die vorgesehene Verschiebung der Zuständigkeit des Heimgesetzes auf die Länder strikt ab und fordert stattdessen eine bundeseinheitliche Anhebung der Fachkraftquote. Diese Anpassung ist aufgrund der sich verändernden Bewohnerstruktur in Pflegeheimen, mit einem hohen Anteil von Menschen mit geronto-psychiatrischen Erkrankungen und körperlich schwerst pflegebedürftigen Menschen, erforderlich. Statt weniger Fachkräfte sind in vielen Einrichtungen mehr Fachkräfte notwendig.
Franz Wagner
Bundesgeschäftsführer
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V.
Geisbergstrasse 39, 10777 Berlin
Tel.: 030-2191570 Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de - http://www.dbfk.de
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Krankenpflege, der Altenpflege und der Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke können Sie auf der Homepage http://www.dbfk.de nachlesen. Falls Sie Interviewwünsche haben oder noch mehr Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.
Quelle: Pressemitteilung vom 2.6.2006
DBfK-Bundesverband e. V.
Susanne Adjei
Sozialmanagerin
Tel.: +49 30 21 9157- 0
Fax: +49 30 21 9157-77
Geisbergstr. 39
10777 Berlin
Bei der gemeinsamen Anhörung von Bundestag und Bundesrat zur Föderalismusreform haben heute die Sachverständigen zu den geplanten Änderungen im Heimrecht Stellung genommen. Die Mehrheit hat auf die Notwendigkeit der Regelungskompetenz auf Bundesebene hingewiesen und die geplante Verschiebung der Zuständigkeit auf die Länder abgelehnt. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK) hat mehrfach vor den Folgen einer Verlagerung der Zuständigkeit für die Qualität in den Pflegeeinrichtungen gewarnt. Mehrere Sachverständige betonten, dass das Heimgesetz ein Verbraucherschutzgesetz sei und Initiativen aus den Ländern (z.B. Baden-Württemberg) bisher nicht die Verbesserung von Qualitätsstandards im Sinn hatten.
„Überzeugende Argumente für eine Kompetenzverlagerung konnten nicht aufgezeigt werden, dagegen wurde deutlich, dass in Hinblick auf Verbraucherschutz und Sicherung von Qualitätsstandards damit eine Verschlechterung für Heimbewohner/innen zu befürchten ist“ sagt Franz Wagner, Geschäftsführer des DBfK.
Folgende Argumente führten die Sachverständigen gegen die Übertragung der Regelungskompetenz an:
- Gefahr der Zersplitterung der Verantwortlichkeiten im Bereich der Ordnungspolitik. Die enge Verzahnung mit dem Sozialleistungsrecht (SGB XI) und Sozialhilferecht (SGB XII) erfordert jedoch eine gesamtstaatliche Verantwortung.
- Gefahr der Absenkung von Qualitätsstandards. Bundeseinheitliche (Mindest-) Qualitätsstandards sind aber Teil des Verbraucherschutzes.
- 16 unterschiedliche Heimgesetzgebungen führen zu mehr Bürokratie statt zu weniger
Die in der Heimpersonalverordnung vorgeschriebene Fachkraftquote von 50% ist angesichts schwieriger Finanzsituationen in den Ländern bei einer Kompetenzverschiebung auf Länderebene je nach Haushaltslage frei nach untern korrigierbar. Dies hat katastrophale Auswirkungen auf die Versorgungsqualität der Heimbewohner/innen und auf die Arbeitssituation der Pflegenden. Mit immer weniger kann nicht immer mehr geleistet werden. Der DBfK lehnt daher die vorgesehene Verschiebung der Zuständigkeit des Heimgesetzes auf die Länder strikt ab und fordert stattdessen eine bundeseinheitliche Anhebung der Fachkraftquote. Diese Anpassung ist aufgrund der sich verändernden Bewohnerstruktur in Pflegeheimen, mit einem hohen Anteil von Menschen mit geronto-psychiatrischen Erkrankungen und körperlich schwerst pflegebedürftigen Menschen, erforderlich. Statt weniger Fachkräfte sind in vielen Einrichtungen mehr Fachkräfte notwendig.
Franz Wagner
Bundesgeschäftsführer
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V.
Geisbergstrasse 39, 10777 Berlin
Tel.: 030-2191570 Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de - http://www.dbfk.de
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Krankenpflege, der Altenpflege und der Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke können Sie auf der Homepage http://www.dbfk.de nachlesen. Falls Sie Interviewwünsche haben oder noch mehr Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.
Quelle: Pressemitteilung vom 2.6.2006
DBfK-Bundesverband e. V.
Susanne Adjei
Sozialmanagerin
Tel.: +49 30 21 9157- 0
Fax: +49 30 21 9157-77
Geisbergstr. 39
10777 Berlin
Anhörung Heimgesetz im Rahmen der Föderalismusreform
DBfK zu Anhörung Heimgesetz im Rahmen der Föderalismusreform
Bei der gemeinsamen Anhörung von Bundestag und Bundesrat zur Föderalismusreform haben heute die Sachverständigen zu den geplanten Änderungen im Heimrecht Stellung genommen. Die Mehrheit hat auf die Notwendigkeit der Regelungskompetenz auf Bundesebene hingewiesen und die geplante Verschiebung der Zuständigkeit auf die Länder abgelehnt. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK) hat mehrfach vor den Folgen einer Verlagerung der Zuständigkeit für die Qualität in den Pflegeeinrichtungen gewarnt. Mehrere Sachverständige betonten, dass das Heimgesetz ein Verbraucherschutzgesetz sei und Initiativen aus den Ländern (z.B. Baden-Württemberg) bisher nicht die Verbesserung von Qualitätsstandards im Sinn hatten.
„Überzeugende Argumente für eine Kompetenzverlagerung konnten nicht aufgezeigt werden, dagegen wurde deutlich, dass in Hinblick auf Verbraucherschutz und Sicherung von Qualitätsstandards damit eine Verschlechterung für Heimbewohner/innen zu befürchten ist“ sagt Franz Wagner, Geschäftsführer des DBfK.
Folgende Argumente führten die Sachverständigen gegen die Übertragung der Regelungskompetenz an:
- Gefahr der Zersplitterung der Verantwortlichkeiten im Bereich der Ordnungspolitik. Die enge Verzahnung mit dem Sozialleistungsrecht (SGB XI) und Sozialhilferecht (SGB XII) erfordert jedoch eine gesamtstaatliche Verantwortung.
- Gefahr der Absenkung von Qualitätsstandards. Bundeseinheitliche (Mindest-) Qualitätsstandards sind aber Teil des Verbraucherschutzes.
- 16 unterschiedliche Heimgesetzgebungen führen zu mehr Bürokratie statt zu weniger
Die in der Heimpersonalverordnung vorgeschriebene Fachkraftquote von 50% ist angesichts schwieriger Finanzsituationen in den Ländern bei einer Kompetenzverschiebung auf Länderebene je nach Haushaltslage frei nach untern korrigierbar. Dies hat katastrophale Auswirkungen auf die Versorgungsqualität der Heimbewohner/innen und auf die Arbeitssituation der Pflegenden. Mit immer weniger kann nicht immer mehr geleistet werden. Der DBfK lehnt daher die vorgesehene Verschiebung der Zuständigkeit des Heimgesetzes auf die Länder strikt ab und fordert stattdessen eine bundeseinheitliche Anhebung der Fachkraftquote. Diese Anpassung ist aufgrund der sich verändernden Bewohnerstruktur in Pflegeheimen, mit einem hohen Anteil von Menschen mit geronto-psychiatrischen Erkrankungen und körperlich schwerst pflegebedürftigen Menschen, erforderlich. Statt weniger Fachkräfte sind in vielen Einrichtungen mehr Fachkräfte notwendig.
Quelle: Pressemitteilung des DBfK vom 4.6.2006
http://www.dbfk.de/presse/index.php?sub ... m=&ucat=10&
Bei der gemeinsamen Anhörung von Bundestag und Bundesrat zur Föderalismusreform haben heute die Sachverständigen zu den geplanten Änderungen im Heimrecht Stellung genommen. Die Mehrheit hat auf die Notwendigkeit der Regelungskompetenz auf Bundesebene hingewiesen und die geplante Verschiebung der Zuständigkeit auf die Länder abgelehnt. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK) hat mehrfach vor den Folgen einer Verlagerung der Zuständigkeit für die Qualität in den Pflegeeinrichtungen gewarnt. Mehrere Sachverständige betonten, dass das Heimgesetz ein Verbraucherschutzgesetz sei und Initiativen aus den Ländern (z.B. Baden-Württemberg) bisher nicht die Verbesserung von Qualitätsstandards im Sinn hatten.
„Überzeugende Argumente für eine Kompetenzverlagerung konnten nicht aufgezeigt werden, dagegen wurde deutlich, dass in Hinblick auf Verbraucherschutz und Sicherung von Qualitätsstandards damit eine Verschlechterung für Heimbewohner/innen zu befürchten ist“ sagt Franz Wagner, Geschäftsführer des DBfK.
Folgende Argumente führten die Sachverständigen gegen die Übertragung der Regelungskompetenz an:
- Gefahr der Zersplitterung der Verantwortlichkeiten im Bereich der Ordnungspolitik. Die enge Verzahnung mit dem Sozialleistungsrecht (SGB XI) und Sozialhilferecht (SGB XII) erfordert jedoch eine gesamtstaatliche Verantwortung.
- Gefahr der Absenkung von Qualitätsstandards. Bundeseinheitliche (Mindest-) Qualitätsstandards sind aber Teil des Verbraucherschutzes.
- 16 unterschiedliche Heimgesetzgebungen führen zu mehr Bürokratie statt zu weniger
Die in der Heimpersonalverordnung vorgeschriebene Fachkraftquote von 50% ist angesichts schwieriger Finanzsituationen in den Ländern bei einer Kompetenzverschiebung auf Länderebene je nach Haushaltslage frei nach untern korrigierbar. Dies hat katastrophale Auswirkungen auf die Versorgungsqualität der Heimbewohner/innen und auf die Arbeitssituation der Pflegenden. Mit immer weniger kann nicht immer mehr geleistet werden. Der DBfK lehnt daher die vorgesehene Verschiebung der Zuständigkeit des Heimgesetzes auf die Länder strikt ab und fordert stattdessen eine bundeseinheitliche Anhebung der Fachkraftquote. Diese Anpassung ist aufgrund der sich verändernden Bewohnerstruktur in Pflegeheimen, mit einem hohen Anteil von Menschen mit geronto-psychiatrischen Erkrankungen und körperlich schwerst pflegebedürftigen Menschen, erforderlich. Statt weniger Fachkräfte sind in vielen Einrichtungen mehr Fachkräfte notwendig.
Quelle: Pressemitteilung des DBfK vom 4.6.2006
http://www.dbfk.de/presse/index.php?sub ... m=&ucat=10&
Keine Änderung: Heimrecht soll Ländersache sein
Keine Änderung: Heimrecht soll Ländersache sein
BERLIN (fst). Entgegen dem Rat aller Fachleute hält die große Koalition an dem Vorhaben fest, das Heimrecht im Zuge der Föderalismusreform auf die Länder zu übertragen. Heute soll der Bundestag über die Reform abstimmen.
Am Mittwoch hatten Abgeordnete von Union und SPD im Ausschuß für Familie, Frauen, Senioren und Jugend Änderungen am Reformpaket abgelehnt. Diese hatten das Ziel, daß das Heimrecht in der Kompetenz des Bundes bleibt.
...
Weiter unter
http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/0 ... tik/pflege
BERLIN (fst). Entgegen dem Rat aller Fachleute hält die große Koalition an dem Vorhaben fest, das Heimrecht im Zuge der Föderalismusreform auf die Länder zu übertragen. Heute soll der Bundestag über die Reform abstimmen.
Am Mittwoch hatten Abgeordnete von Union und SPD im Ausschuß für Familie, Frauen, Senioren und Jugend Änderungen am Reformpaket abgelehnt. Diese hatten das Ziel, daß das Heimrecht in der Kompetenz des Bundes bleibt.
...
Weiter unter
http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/0 ... tik/pflege
Auswirkungen der Föderalismusreform auf die Pflegeheime
DBfK zu den Auswirkungen der Föderalismusreform auf die Pflegeheime
Das Paket „Förderalismusreform“ wurde heute mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag beschlossen. In der vorangegangenen Debatte kritisierten die Oppositionsfraktionen abermals auch die Verlagerung der Kompetenz zum Heimrecht auf die Länder. Mit der als sicher geltenden Zustimmung des Bundesrates in der kommenden Woche wird dann das Heimrecht künftig Ländersache sein.
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) bedauert diese Entwicklung. Im Vorfeld der Abstimmung verwies der Verband mehrfach auf die Folgen der Verlagerung der Zuständigkeit. Sechzehn unterschiedliche Heimgesetzgebungen führen zu mehr statt zu weniger Bürokratie. Zugleich verbindet sich mit dieser Entwicklung die große Gefahr der Absenkung von Qualitätsstandards und allen voran die Absenkung der Fachkraftquote.
Der hohe Anteil von Menschen mit geronto-psychiatrischen Erkrankungen und körperlich schwerst pflegebedürftigen Menschen, erfordert stattdessen eine bundeseinheitliche Anhebung der Fachkraftquote. Erst Mitte des Monats verwies das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIM) auf die Mängel bei der Versorgung von älteren auf Pflege angewiesenen Menschen. Da wesentliche Bereiche der Pflege betroffen sind, sei davon auszugehen, dass hier strukturbedingte Ursachen vorliegen. Die Studie des DIM empfiehlt daher der Bundesregierung aufgrund seiner Ergebnisse die Entwicklung eines bundeseinheitlichen “Standard für die menschenwürdige Grundversorgung” in der Pflege. Auch aus Sicht des DBfK sind die staatlichen Akteure gefordert, würdevolle Lebensverhältnisse für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in allen Teilen Deutschlands zu gewährleisten. Dazu besteht auch laut Grundgesetz eine Verpflichtung.
Franz Wagner
Bundesgeschäftsführer
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V.
Geisbergstrasse 39, 10777 Berlin
Tel.: 030-2191570 Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de - http://www.dbfk.de
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Krankenpflege, der Altenpflege und der Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke können Sie auf der Homepage www.dbfk.de nachlesen. Falls Sie Interviewwünsche haben oder noch mehr Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.
Quelle: Pressemitteilung vom 30.6.2006
DBfK-Bundesverband e. V.
Susanne Adjei
Sozialmanagerin
Tel.: +49 30 21 9157- 0
Fax: +49 30 21 9157-77
Geisbergstr. 39
10777 Berlin
Das Paket „Förderalismusreform“ wurde heute mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag beschlossen. In der vorangegangenen Debatte kritisierten die Oppositionsfraktionen abermals auch die Verlagerung der Kompetenz zum Heimrecht auf die Länder. Mit der als sicher geltenden Zustimmung des Bundesrates in der kommenden Woche wird dann das Heimrecht künftig Ländersache sein.
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) bedauert diese Entwicklung. Im Vorfeld der Abstimmung verwies der Verband mehrfach auf die Folgen der Verlagerung der Zuständigkeit. Sechzehn unterschiedliche Heimgesetzgebungen führen zu mehr statt zu weniger Bürokratie. Zugleich verbindet sich mit dieser Entwicklung die große Gefahr der Absenkung von Qualitätsstandards und allen voran die Absenkung der Fachkraftquote.
Der hohe Anteil von Menschen mit geronto-psychiatrischen Erkrankungen und körperlich schwerst pflegebedürftigen Menschen, erfordert stattdessen eine bundeseinheitliche Anhebung der Fachkraftquote. Erst Mitte des Monats verwies das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIM) auf die Mängel bei der Versorgung von älteren auf Pflege angewiesenen Menschen. Da wesentliche Bereiche der Pflege betroffen sind, sei davon auszugehen, dass hier strukturbedingte Ursachen vorliegen. Die Studie des DIM empfiehlt daher der Bundesregierung aufgrund seiner Ergebnisse die Entwicklung eines bundeseinheitlichen “Standard für die menschenwürdige Grundversorgung” in der Pflege. Auch aus Sicht des DBfK sind die staatlichen Akteure gefordert, würdevolle Lebensverhältnisse für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in allen Teilen Deutschlands zu gewährleisten. Dazu besteht auch laut Grundgesetz eine Verpflichtung.
Franz Wagner
Bundesgeschäftsführer
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V.
Geisbergstrasse 39, 10777 Berlin
Tel.: 030-2191570 Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de - http://www.dbfk.de
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Krankenpflege, der Altenpflege und der Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke können Sie auf der Homepage www.dbfk.de nachlesen. Falls Sie Interviewwünsche haben oder noch mehr Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.
Quelle: Pressemitteilung vom 30.6.2006
DBfK-Bundesverband e. V.
Susanne Adjei
Sozialmanagerin
Tel.: +49 30 21 9157- 0
Fax: +49 30 21 9157-77
Geisbergstr. 39
10777 Berlin
Föderalismusreform Rückschritt für Behinderte
Föderalismusreform bedeutet massiven Rückschritt für Behinderte
7. April 2006 - Der Deutsche Behindertenrat ist alarmiert. "Durch die Föderalismusreform droht ein schwerer Rückschlag für die Rechte behinderter Menschen" , erklärt die Sprecherratsvorsitzende Brigitte Setzer-Pathe. "Es muss dringend Änderungen bei der Föderalismusreform geben, sonst wird das Bundesgleichstellungsgesetz ausgehöhlt. Der Deutsche Behindertenrat fordert die Abgeordneten im Deutschen Bundestag nachdrücklich auf, die Föderalismusreform so zu gestalten, dass es nicht zu nachteiligen Auswirkungen für behinderte Menschen kommt."
Gravierende Auswirkungen auf die Rechte behinderter Menschen ergeben sich durch die Veränderung der Zuständigkeit in folgenden Bereichen: Gaststättengesetz, Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, Heimrecht, Hochschulrahmenrecht sowie der Art. 84 des Grundgesetzes (Verfahrensgesetz).
Das Gaststättengesetz und das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz sind für die Sicherstellung der Barrierefreiheit von herausragender Bedeutung. Das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz hat sich in den vergangenen Jahren als das bedeutendste Instrument zur Herstellung barrierefreier Lebensverhältnisse im öffentlichen Raum erwiesen. Dies betrifft zum Beispiel den Bau von Gehwegen und Straßen sowie den Öffentlichen Nahverkehr.
Nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ist eine möglichst weit reichende Barrierefreiheit Voraussetzung für Finanzhilfen des Bundes an die Kommunen. Der Entwurf für das Föderalismusreform-Begleitgesetz sieht zwar einen Ausgleich für den Wegfall der Finanzhilfen vor, aber die Zweckbindung an die Herstellung der Barrierefreiheit und die Beteiligung behinderter Menschen an der Planung entfällt. Die gesetzlichen Regelungen der Bundesländer zur Herstellung von Barrierefreiheit können diese Lücke nicht schließen. Keines der Gleichstellungs-, Nahverkehrs-, oder Straßengesetze der Bundesländer sieht eine dem § 3 Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gleichwertige Regelung vor. Diese Regelung muss weiterhin volle Gültigkeit behalten.
Nach dem Gaststättengesetz kann die Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte versagt werden, wenn die für Gäste bestimmten Räume nicht barrierefrei sind. Die Übertragung des Gaststättengesetzes auf die Bundesländer wäre daher ein schwerer Rückschlag für die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe behinderter Menschen am Leben in unserer Gesellschaft.
Die Föderalismusreform sieht außerdem vor, dass die Bundesländer bei der Hochschulzulassung und den Hochschulabschlüssen vom Bundesrecht abweichen können. Dies betrifft auch das Hochschulrahmengesetz , das im Zuge des Behindertengleichstellungsgesetzes ergänzt wurde. Danach tragen die Hochschulen dafür Sorge, dass behinderte Studierende in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können. Die Prüfungsordnungen müssen die besonderen Belange behinderter Studierender zur Wahrung ihrer Chancengleichheit berücksichtigen. Künftig können die Länder diese Regelungen ändern. Der Deutsche Behindertenrat befürchtet daher, dass sich die Studienbedingungen behinderter Menschen verschlechtern.
Auch die Änderung von Art. 84 Grundgesetz (Verfahrensgesetz) stößt auf schwere Bedenken des Deutschen Behindertenrats. Danach können die Länder die Einrichtung der Behörden und das Verwaltungsverfahren selbst regeln, wenn sie Bundesgesetze als eigene Angelegenheit ausführen. Der Deutsche Behindertenrat sieht die große Gefahr, dass die durch das SGB IX geschaffenen gemeinsamen Verfahrensvorschriften zur Durchführung des Gesetzes für die Träger der Sozialhilfe und der öffentlichen Jugendhilfe ins Leere laufen. Dies gilt insbesondere für die Verfahrensvorschriften zum trägerübergreifenden Persönlichen Budget. Gefährdet wäre zudem die Arbeit der gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger, die u. a. die Integration behinderter Menschen in das Berufsleben sicherstellen sollen.
"Die Neufassung des Artikel 84 GG würde somit den wichtigen Zielen des SGB IX zur Teilhabe behinderter Menschen zuwiderlaufen" , warnt die DBR -Sprecherratsvorsitzende Brigitte Setzer-Pathe. Der Deutsche Behindertenrat fordert hier eine gesetzgeberische Klarstellung, wonach das SGB IX ein Ausnahmefall im Sinne des Artikels 84 GG ist. Damit wäre gesichert, dass hier ausschließlich Bundesrecht gilt.
Schwere Bedenken hat der Deutsche Behindertenrat auch gegen die Übertragung des Heimrechts vom Bund auf die Länder. Es besteht die Gefahr, dass dies zu unterschiedlichen Qualitätsstandards in Pflegeheimen und Heimen für behinderte Menschen führt. Dies ist für den Deutschen Behindertenrat in keiner Weise akzeptabel.
V.i.S.d.P. Dorothee Winden
Quelle: Pressemitteilung vom 6.7.2006
http://www.deutscher-behindertenrat.de/ID51509
7. April 2006 - Der Deutsche Behindertenrat ist alarmiert. "Durch die Föderalismusreform droht ein schwerer Rückschlag für die Rechte behinderter Menschen" , erklärt die Sprecherratsvorsitzende Brigitte Setzer-Pathe. "Es muss dringend Änderungen bei der Föderalismusreform geben, sonst wird das Bundesgleichstellungsgesetz ausgehöhlt. Der Deutsche Behindertenrat fordert die Abgeordneten im Deutschen Bundestag nachdrücklich auf, die Föderalismusreform so zu gestalten, dass es nicht zu nachteiligen Auswirkungen für behinderte Menschen kommt."
Gravierende Auswirkungen auf die Rechte behinderter Menschen ergeben sich durch die Veränderung der Zuständigkeit in folgenden Bereichen: Gaststättengesetz, Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, Heimrecht, Hochschulrahmenrecht sowie der Art. 84 des Grundgesetzes (Verfahrensgesetz).
Das Gaststättengesetz und das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz sind für die Sicherstellung der Barrierefreiheit von herausragender Bedeutung. Das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz hat sich in den vergangenen Jahren als das bedeutendste Instrument zur Herstellung barrierefreier Lebensverhältnisse im öffentlichen Raum erwiesen. Dies betrifft zum Beispiel den Bau von Gehwegen und Straßen sowie den Öffentlichen Nahverkehr.
Nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ist eine möglichst weit reichende Barrierefreiheit Voraussetzung für Finanzhilfen des Bundes an die Kommunen. Der Entwurf für das Föderalismusreform-Begleitgesetz sieht zwar einen Ausgleich für den Wegfall der Finanzhilfen vor, aber die Zweckbindung an die Herstellung der Barrierefreiheit und die Beteiligung behinderter Menschen an der Planung entfällt. Die gesetzlichen Regelungen der Bundesländer zur Herstellung von Barrierefreiheit können diese Lücke nicht schließen. Keines der Gleichstellungs-, Nahverkehrs-, oder Straßengesetze der Bundesländer sieht eine dem § 3 Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gleichwertige Regelung vor. Diese Regelung muss weiterhin volle Gültigkeit behalten.
Nach dem Gaststättengesetz kann die Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte versagt werden, wenn die für Gäste bestimmten Räume nicht barrierefrei sind. Die Übertragung des Gaststättengesetzes auf die Bundesländer wäre daher ein schwerer Rückschlag für die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe behinderter Menschen am Leben in unserer Gesellschaft.
Die Föderalismusreform sieht außerdem vor, dass die Bundesländer bei der Hochschulzulassung und den Hochschulabschlüssen vom Bundesrecht abweichen können. Dies betrifft auch das Hochschulrahmengesetz , das im Zuge des Behindertengleichstellungsgesetzes ergänzt wurde. Danach tragen die Hochschulen dafür Sorge, dass behinderte Studierende in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können. Die Prüfungsordnungen müssen die besonderen Belange behinderter Studierender zur Wahrung ihrer Chancengleichheit berücksichtigen. Künftig können die Länder diese Regelungen ändern. Der Deutsche Behindertenrat befürchtet daher, dass sich die Studienbedingungen behinderter Menschen verschlechtern.
Auch die Änderung von Art. 84 Grundgesetz (Verfahrensgesetz) stößt auf schwere Bedenken des Deutschen Behindertenrats. Danach können die Länder die Einrichtung der Behörden und das Verwaltungsverfahren selbst regeln, wenn sie Bundesgesetze als eigene Angelegenheit ausführen. Der Deutsche Behindertenrat sieht die große Gefahr, dass die durch das SGB IX geschaffenen gemeinsamen Verfahrensvorschriften zur Durchführung des Gesetzes für die Träger der Sozialhilfe und der öffentlichen Jugendhilfe ins Leere laufen. Dies gilt insbesondere für die Verfahrensvorschriften zum trägerübergreifenden Persönlichen Budget. Gefährdet wäre zudem die Arbeit der gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger, die u. a. die Integration behinderter Menschen in das Berufsleben sicherstellen sollen.
"Die Neufassung des Artikel 84 GG würde somit den wichtigen Zielen des SGB IX zur Teilhabe behinderter Menschen zuwiderlaufen" , warnt die DBR -Sprecherratsvorsitzende Brigitte Setzer-Pathe. Der Deutsche Behindertenrat fordert hier eine gesetzgeberische Klarstellung, wonach das SGB IX ein Ausnahmefall im Sinne des Artikels 84 GG ist. Damit wäre gesichert, dass hier ausschließlich Bundesrecht gilt.
Schwere Bedenken hat der Deutsche Behindertenrat auch gegen die Übertragung des Heimrechts vom Bund auf die Länder. Es besteht die Gefahr, dass dies zu unterschiedlichen Qualitätsstandards in Pflegeheimen und Heimen für behinderte Menschen führt. Dies ist für den Deutschen Behindertenrat in keiner Weise akzeptabel.
V.i.S.d.P. Dorothee Winden
Quelle: Pressemitteilung vom 6.7.2006
http://www.deutscher-behindertenrat.de/ID51509
Föderalismusreform in Kraft
Größte Verfassungsänderung seit 1949 Föderalismusreform in Kraft
Lange haben Politiker um das Reformwerk gerungen: Ab heute ist die Föderalismusreform in Kraft: Die Macht zwischen Bund und Ländern in Deutschland ist von heute an neu verteilt. Es ist der größte Verfassungsumbau seit 1949 mit 21 Grundgesetzänderungen. Die Änderungen wurden gestern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und gelten vom 1. September 2006 an.
…
Weiter unter
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldun ... F1,00.html
Quelle: tagesschau-newsletter vom 01.09.2006
Lange haben Politiker um das Reformwerk gerungen: Ab heute ist die Föderalismusreform in Kraft: Die Macht zwischen Bund und Ländern in Deutschland ist von heute an neu verteilt. Es ist der größte Verfassungsumbau seit 1949 mit 21 Grundgesetzänderungen. Die Änderungen wurden gestern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und gelten vom 1. September 2006 an.
…
Weiter unter
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldun ... F1,00.html
Quelle: tagesschau-newsletter vom 01.09.2006
Heimrecht wird keineswegs eine reine Ländersache
Heimrecht wird keineswegs eine reine Ländersache
Berlin. Die Länder werden keineswegs vollständig für das Heimrecht zuständig. Das ergab eine Fragestunde dazu im Bundestag. Besteht nicht durch das Länderecht die Gefahr eines Qualitätsgefälles zwischen den Ländern? wollte Grünen-Abgeordnete Britta Haßelmann wissen. Würden wohl reduzierte Fachkraftquoten oder Zwei- oder Mehrbettzimmer anstelle von Einzelzimmern für sozialhilfebedürftige Bewohner in Einklang mit dem Willen der Regierung stehen, möglichst einheitliche Qualitätsstandards beizubehalten? Dazu erklärte Dr. Hermann Kues, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, dass die Bundesregierung auf einheitliche Qualitätsstandards wert legt. Kues: „Wir werden entsprechende Richtlinien mit erarbeiten, an denen man sich orientieren kann.“
Quelle: Mitteilung vom 9.11.2006
Zeitschrift CAREkonkret - Vincentz Network GmbH & Co. KG, Schiffgraben 43, 30175 Hannover. Tel.: 0511 / 9910-108; Fax: 0511 / 9910-196
E-Mail info@vincentz.net
Berlin. Die Länder werden keineswegs vollständig für das Heimrecht zuständig. Das ergab eine Fragestunde dazu im Bundestag. Besteht nicht durch das Länderecht die Gefahr eines Qualitätsgefälles zwischen den Ländern? wollte Grünen-Abgeordnete Britta Haßelmann wissen. Würden wohl reduzierte Fachkraftquoten oder Zwei- oder Mehrbettzimmer anstelle von Einzelzimmern für sozialhilfebedürftige Bewohner in Einklang mit dem Willen der Regierung stehen, möglichst einheitliche Qualitätsstandards beizubehalten? Dazu erklärte Dr. Hermann Kues, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, dass die Bundesregierung auf einheitliche Qualitätsstandards wert legt. Kues: „Wir werden entsprechende Richtlinien mit erarbeiten, an denen man sich orientieren kann.“
Quelle: Mitteilung vom 9.11.2006
Zeitschrift CAREkonkret - Vincentz Network GmbH & Co. KG, Schiffgraben 43, 30175 Hannover. Tel.: 0511 / 9910-108; Fax: 0511 / 9910-196
E-Mail info@vincentz.net
Heimrecht wird keineswegs eine reine Ländersache
Hallo,CAREkonkret hat geschrieben: ....Heimrecht wird keineswegs eine reine Ländersache ...
offensichtlich wird das Chaos jetzt noch größer. Jetzt reklamieren Bund und Länder die Zuständigkeit für das Heimrecht. Mehr Durcheinander - und die pflegebedürftigen Menschen???
MFG
Martha Müller-Gebsen
Braucht die Behindertenhilfe ein eigenes Heimrecht?
Braucht die Behindertenhilfe ein eigenes Heimrecht?
Gemeinsamkeiten zwischen stationärer Pflege und stationärer Behindertenhilfe schwinden
http://www.epd.de/sozial/sozial_index_48501.html
Quelle: epd, 19.3.2007
Gemeinsamkeiten zwischen stationärer Pflege und stationärer Behindertenhilfe schwinden
http://www.epd.de/sozial/sozial_index_48501.html
Quelle: epd, 19.3.2007
Verlagerung des Heimrechts auf die Länder
Bundesregierung zum Stand der Verlagerung des Heimrechts auf die Länder
Berlin. Die Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen erkundigte sich in einer Kleinen Anfrage (Drucksache 16/4645 - http://dip.bundestag.de/btd/16/046/1604654.pdf ) nach dem Stand der Verlagerung des Heimrechts auf die Länder. Sie wollte wissen, wie die Regierung eine "klare Kompetenzabgrenzung" zwischen Bund und Ländern in Bezug auf das Heimrecht herstellen will und ob sie dabei eventuelle Abgrenzungsprobleme sieht. Die Regierung solle sich außerdem dazu äußern, welche Gesetzesregelung ihrer Meinung nach die problematische Abgrenzung zwischen stationären und ambulanten Einrichtungen und Diensten sowie Heimen und Nicht-Heimen aufheben könne.
In ihrer Antwort (Drucksache 16/4847 http://dip.bundestag.de/btd/16/048/1604847.pdf ) betont die Bundesregierung, dass aus ihrer Sicht eine klare Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern beim Heimrecht bestehe, bei der sich auch das Heimvertragsrecht von dem übrigen öffentlich-rechtlichen Heimrecht durchaus abgrenzen ließe. Ob und in wieweit neue bundesrechtliche Heimvertragsregelungen geschaffen werden sollen, werde geprüft. In diesem Zusammenhang werde „auch zu überlegen sein, ob darüber hinaus nicht auch für andere Angebote der Alten- und Behindertenhilfe (ambulante Dienste, Betreutes Wohnen, Betreute Wohngemeinschaften etc.) vertragsrechtliche Regelungen geschaffen werden sollen“.
Quelle: Pressemitteilung vom 25.4.2007
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB)
Gemeinnütziger Fachverband mit Sitz in Essen
Im Teelbruch 132
45219 Essen
Telefon: +49 2054/ 9578-0
TeleFax +49 2054/ 9578-40
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Berlin. Die Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen erkundigte sich in einer Kleinen Anfrage (Drucksache 16/4645 - http://dip.bundestag.de/btd/16/046/1604654.pdf ) nach dem Stand der Verlagerung des Heimrechts auf die Länder. Sie wollte wissen, wie die Regierung eine "klare Kompetenzabgrenzung" zwischen Bund und Ländern in Bezug auf das Heimrecht herstellen will und ob sie dabei eventuelle Abgrenzungsprobleme sieht. Die Regierung solle sich außerdem dazu äußern, welche Gesetzesregelung ihrer Meinung nach die problematische Abgrenzung zwischen stationären und ambulanten Einrichtungen und Diensten sowie Heimen und Nicht-Heimen aufheben könne.
In ihrer Antwort (Drucksache 16/4847 http://dip.bundestag.de/btd/16/048/1604847.pdf ) betont die Bundesregierung, dass aus ihrer Sicht eine klare Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern beim Heimrecht bestehe, bei der sich auch das Heimvertragsrecht von dem übrigen öffentlich-rechtlichen Heimrecht durchaus abgrenzen ließe. Ob und in wieweit neue bundesrechtliche Heimvertragsregelungen geschaffen werden sollen, werde geprüft. In diesem Zusammenhang werde „auch zu überlegen sein, ob darüber hinaus nicht auch für andere Angebote der Alten- und Behindertenhilfe (ambulante Dienste, Betreutes Wohnen, Betreute Wohngemeinschaften etc.) vertragsrechtliche Regelungen geschaffen werden sollen“.
Quelle: Pressemitteilung vom 25.4.2007
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB)
Gemeinnütziger Fachverband mit Sitz in Essen
Im Teelbruch 132
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Bloß keinen Flickenteppich beim Heimrecht
Pflege
»Bloß keinen Flickenteppich beim Heimrecht«
Experten appellieren an die Bundesländer, nicht zu viele Gesetze zu erlassen
http://www.epd.de/sozial/sozial_index_49358.html
»Bloß keinen Flickenteppich beim Heimrecht«
Experten appellieren an die Bundesländer, nicht zu viele Gesetze zu erlassen
http://www.epd.de/sozial/sozial_index_49358.html
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"Flickenteppich beim Heimrecht" kaum vermeidbar
Die Förderalismusreform hat uns nicht nur Gutes gebracht. Die Verlagerung des Heimrechtes auf die Länder war ein Fehler und wird unweigerlich zu einer Rechtszersplitterung führen, die weitere Nachteile für die pflegebedürftigen Menschen bringen dürfte. Ein "Flickenteppich beim Heimrecht" ist kaum vermeidbar.
Es ist zu fordern, dass sich die Länder vor der Diskussion und Verabschiedung von Landesheimgesetzen möglichst umfassend abstimmen. Gelingt dies nicht, ist Schlimmes zu Lasten der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen zu befürchten.
MfG
G.Sch.
Es ist zu fordern, dass sich die Länder vor der Diskussion und Verabschiedung von Landesheimgesetzen möglichst umfassend abstimmen. Gelingt dies nicht, ist Schlimmes zu Lasten der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen zu befürchten.
MfG
G.Sch.
Gefahr für Pflegebedürftige durch Föderalismusreform?
solange das SGB XI ein Bundesgesetz bleibt, dürfte es hierdurch keine Qualitätseinbußen für Pflegebedürftige geben.
Das SGB XI schreibt bestimmte Qualitätsstandards fest, die auch durch die Macht der Bundesländer nicht ausgehebelt werden können. Statt wieder einmal zu lamentieren, sollte man endlich an die Umsetzung des SGB XI gehen! Pflegekräfte können die Absenkung von Personalrichtwerten auf die einfachste Weise verhindern. Sie können sogar mehr Personal erzwingen, wenn sie endlich anfangen würden zu handeln!
SGB XI § 28 schreibt eine aktivierende Pflege vor. Solange Pflegekräfte noch Funktionspflege praktizieren und sich den Hintern aufreißen, um das Arbeitspensum zu schaffen, statt die gesetzlich vorgeschriebene aktivierende Pflege zu erbringen und zu dokumentieren, wird sich allerdings nichts zum Guten wenden. Dann kann es sein, daß die Unkenrufer recht behalten!
Ich wiederhole: Wir dokumentieren in Echtzeit jede erbrachte Leistung. Wer weniger will, muß der Öffentlichkeit nachweisen, daß die erbrachte Leistung nicht nötig ist. Wir können mittlerweile hergehen und sagen: Sie entscheiden, welche Leistungen künftig nicht mehr zu erbringen sind. Sie erklären das aber bitte auch den Betroffenen! Wer anderen etwas wegnehmen will, das er per Gesetz benötigt, sollte auch dazu stehen und das begründen können!
Wann endlich begreifen die Pflegekräfte, die in Deutschland rund 2,5 Millionen Bürger versorgen, das? Wann fangen sie endlich an, nach Vorschrift zu pflegen? Dann würde nämlich schnell offensichtlich, wo es fehlt! Nicht an den Betreibern von Pflegeeinrichtungen! Die Verantwortlichen sitzen weiter oben.
Ich finde jedenfalls gut, daß Baden-Württemberg die Qualitätsstandards - auch die Personalbemessung - durch die Föderalismusreform nicht antasten will. Ich finde es gut, daß im Musterländle Kontrollen seit nunmehr 15 Jahren unangemeldet stattfinden. Ich finde es gut, daß der Personalschlüssel, auch wenn er noch nicht angemessen ist, so ist, wie er ist. Dass keiner perfekt ist, ist wohl jedem klar - aber wir arbeiten dran!
das ist meine Meinung zur Föderalismusreform in bezug auf die Pflege.
Das SGB XI schreibt bestimmte Qualitätsstandards fest, die auch durch die Macht der Bundesländer nicht ausgehebelt werden können. Statt wieder einmal zu lamentieren, sollte man endlich an die Umsetzung des SGB XI gehen! Pflegekräfte können die Absenkung von Personalrichtwerten auf die einfachste Weise verhindern. Sie können sogar mehr Personal erzwingen, wenn sie endlich anfangen würden zu handeln!
SGB XI § 28 schreibt eine aktivierende Pflege vor. Solange Pflegekräfte noch Funktionspflege praktizieren und sich den Hintern aufreißen, um das Arbeitspensum zu schaffen, statt die gesetzlich vorgeschriebene aktivierende Pflege zu erbringen und zu dokumentieren, wird sich allerdings nichts zum Guten wenden. Dann kann es sein, daß die Unkenrufer recht behalten!
Ich wiederhole: Wir dokumentieren in Echtzeit jede erbrachte Leistung. Wer weniger will, muß der Öffentlichkeit nachweisen, daß die erbrachte Leistung nicht nötig ist. Wir können mittlerweile hergehen und sagen: Sie entscheiden, welche Leistungen künftig nicht mehr zu erbringen sind. Sie erklären das aber bitte auch den Betroffenen! Wer anderen etwas wegnehmen will, das er per Gesetz benötigt, sollte auch dazu stehen und das begründen können!
Wann endlich begreifen die Pflegekräfte, die in Deutschland rund 2,5 Millionen Bürger versorgen, das? Wann fangen sie endlich an, nach Vorschrift zu pflegen? Dann würde nämlich schnell offensichtlich, wo es fehlt! Nicht an den Betreibern von Pflegeeinrichtungen! Die Verantwortlichen sitzen weiter oben.
Ich finde jedenfalls gut, daß Baden-Württemberg die Qualitätsstandards - auch die Personalbemessung - durch die Föderalismusreform nicht antasten will. Ich finde es gut, daß im Musterländle Kontrollen seit nunmehr 15 Jahren unangemeldet stattfinden. Ich finde es gut, daß der Personalschlüssel, auch wenn er noch nicht angemessen ist, so ist, wie er ist. Dass keiner perfekt ist, ist wohl jedem klar - aber wir arbeiten dran!
das ist meine Meinung zur Föderalismusreform in bezug auf die Pflege.
Ein Mensch funktioniert nicht - er lebt!
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- Beiträge: 25258
- Registriert: 18.05.2003, 23:13
Heimrecht Länderrecht - Fragen und Antworten
Fragen zu einer Verlagerung der Kompetenz für das Heimrecht
auf die Bundesländer
Anfrage von Angelika Graf (MdB/ SPD –Bundestagsfraktion) und Markus
Grübel(MdB/ CDU/CSU -Bundestagsfraktion) an den DBfK
Beitrag abrufbar unter
http://www.dbfk.de/download/download/Fo ... mrecht.pdf
auf die Bundesländer
Anfrage von Angelika Graf (MdB/ SPD –Bundestagsfraktion) und Markus
Grübel(MdB/ CDU/CSU -Bundestagsfraktion) an den DBfK
Beitrag abrufbar unter
http://www.dbfk.de/download/download/Fo ... mrecht.pdf
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- Sr. Member
- Beiträge: 434
- Registriert: 18.05.2007, 10:32
"Flickenteppich beim Heimrecht" kaum vermeidbar
Der Heimföderalismus wird die Pflegesituation verschlechtern. Die Länder werden jetzt an eigenen Gesetzes basteln, die möglichst kostengünstige Lösungen bringen. Wenn jetzt schon die Rahmenbedingungen nicht stimmen, was wird noch auf uns zukommen? Ich bin sehr besorgt!Gerhard Schenker hat geschrieben: Die Förderalismusreform hat uns nicht nur Gutes gebracht. Die Verlagerung des Heimrechtes auf die Länder war ein Fehler und wird unweigerlich zu einer Rechtszersplitterung führen, die weitere Nachteile für die pflegebedürftigen Menschen bringen dürfte. Ein "Flickenteppich beim Heimrecht" ist kaum vermeidbar.
Es ist zu fordern, dass sich die Länder vor der Diskussion und Verabschiedung von Landesheimgesetzen möglichst umfassend abstimmen. Gelingt dies nicht, ist Schlimmes zu Lasten der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen zu befürchten. ...
Sabrina
Dem Pflegesystem und den pflegebedürftigen Menschen muss mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden! Daher:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk!
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk!
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de