Am 30.05.2011, 22.45 - 24.00 Uhr, sind Wolfgang Putz und Elke Gloor zu Gast bei „Beckmann“ im Ersten (ARD)
Das Buch zum BGH-Fall „Putz“
„Sterben dürfen“ von Wolfgang Putz und Elke Gloor
erscheint am 14. April 2011 im Verlag Hoffmann & Campe in Hamburg. Die Autoren erzählen zusammen eine schier unglaubliche Geschichte. Zum einen das jahrelange schwere Leiden von Elke Gloors Mutter Erika Küllmer. Sie konnte - nicht zuletzt wegen der Inkompetenz und Ignoranz von Ärzten, Pflegekräften und Juristen - nicht selbstbestimmt in Würde sterben, wie sie es ihrer Familie als Versprechen abverlangt hatte. Zum anderen das kuriose Strafverfahren, das folgte. In diesem wurden beide wegen versuchter aktiver Sterbehilfe angeklagt. Das Schwurgericht Fulda sprach Elke Gloor frei und verurteilte Wolfgang Putz. Doch am 25. Juni 2010 machte sein Freispruch in einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs zur Sterbehilfe Justizgeschichte.
Ein Buch, in dem sich jeder wiederfindet, als Kranker oder Familienangehöriger, Pflegekraft, Arzt oder Jurist. Die erschütternde Beschreibung eines Falles, den das Leben schrieb und der zugleich Recht und Ethik der Medizin für jedermann verständlich vermittelt. Das lange Leiden der Erika Küllmer, der Kampf von Elke Gloor um ein würdiges Sterben ihrer Mutter und das erfolgreiche Ringen um Menschenrechte am Ende des Lebens bis zum Sieg vor dem Bundesgerichtshof haben den Umgang mit dem Sterben in Deutschland nachhaltig verändert.
Mehr info auf: http://www.hoffmann-und-campe.de/go/sterben-duerfen
Siehe dazu die Hinweise unter
viewtopic.php?t=15665
„Sterben dürfen“ - RA Putz bei Beckmann - 30.05.2011
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„Sterben dürfen“ - RA Putz bei Beckmann - 30.05.2011
Zuletzt geändert von WernerSchell am 31.05.2011, 06:32, insgesamt 1-mal geändert.
Selbstbestimmt leben, fremdbestimmt sterben?
"Beckmann" am Montag, 30. Mai 2011, um 22.45 Uhr
München (ots) - Selbstbestimmt leben, fremdbestimmt sterben? Wie wir ein Ende in Würde finden können.
Ob Alter, Krankheit oder Unfall - jeder kann plötzlich in die Lage geraten, über das eigene Leben und Sterben nicht mehr bestimmen zu können. Die Entscheidung über lebensverlängernde Maßnahmen und Sterbehilfe belastet Angehörige schwerkranker Patienten ebenso wie Ärzte und Pflegeheime. Was bedeutet "in Würde" sterben? Wie sieht der Alltag in Hospizen aus? Welche Möglichkeiten bietet die Palliativmedizin? Und welche Vorsorge können wir für den Fall der Fälle selbst treffen? Darüber diskutieren bei "Beckmann":
Elke Gloor (leistete ihrer Mutter Sterbehilfe) und Wolfgang Putz (Rechtsanwalt) Die Geschichte von Elke Gloor und das lange Sterben ihrer Mutter führte zu einem wegweisenden Urteil des Bundesgerichtshofs: 2002 fällt die 71-Jährige Erika Küllmer nach einem Hirnaneurysma ins Wachkoma - nur vier Wochen zuvor hat sie gegenüber ihrer Tochter Elke Gloor lebensverlängernde Maßnahmen im Falle einer schweren Erkrankung abgelehnt. Trotz mehrfacher Operationen in den folgenden Jahren besteht keine Hoffnung auf Heilung. Doch das Pflegeheim weigert sich, Erika Küllmers Wunsch zu respektieren und die lebenserhaltenden Maßnahmen zu beenden. Um ihre Mutter zu erlösen, durchtrennt Elke Gloor - auf Rat des Rechtsanwalts Wolfgang Putz - am 21. Dezember 2007 den Schlauch zur künstlichen Ernährung. Elke Gloor und Wolfgang Putz werden angeklagt. Während Gloor freigesprochen wird, verurteilt das Gericht Putz in erster Instanz wegen versuchten Totschlags. Erst der Bundesgerichtshof spricht den Juristen 2010 frei - und stärkt das Selbstbestimmungsrecht von Patienten am Lebensende.
Thomas Sitte (Palliativmediziner) Er streitet für einen Ausbau der Palliativmedizin in Deutschland: Thomas Sitte kritisiert, dass Ärzten Strafverfahren drohen, wenn sie Schwerstkranken schmerzstillende Medikamente über das Wochenende überlassen. Der Palliativmediziner hält die Rechtslage für unmenschlich. Gita Neumann (Sterbebegleiterin) Wie reagieren Menschen in der nahenden Stunde des Todes? Wie kann man ihnen beistehen? Gita Neumann kennt die Situation in deutschen Hospizen und berichtet aus ihrem Alltag als Sterbebegleiterin.
Wilhelm Wieben (ehem. "Tagesschau"-Sprecher) Mit der Aktion "Augen auf!" kämpft Wilhelm Wieben gegen die Vereinsamung und Verwahrlosung älterer Menschen: Die Hamburger Initiative bietet Besuchsangebote und eine Vernetzung der Beratungs- und Pflegeleistungen. Außerdem unterstützt der frühere "Tagesschau"-Sprecher mit Lesungen und Spendenaktionen die Hospizarbeit in Hamburg.
Quelle: Pressemitteilung vom 27.05.2011
Pressekontakt: Redaktion: Tim Gruhl
Pressekontakt:
Frank Schulze Kommunikation,
Tel.: 040/55 44 00 300, Fax: 040/55 44 00 399
NDR Presse und Information, Iris Bents,
Tel.: 040/4156 2304, E-Mail: beckmann@ndr.de
Internet: http://www.DasErste.de/beckmann
München (ots) - Selbstbestimmt leben, fremdbestimmt sterben? Wie wir ein Ende in Würde finden können.
Ob Alter, Krankheit oder Unfall - jeder kann plötzlich in die Lage geraten, über das eigene Leben und Sterben nicht mehr bestimmen zu können. Die Entscheidung über lebensverlängernde Maßnahmen und Sterbehilfe belastet Angehörige schwerkranker Patienten ebenso wie Ärzte und Pflegeheime. Was bedeutet "in Würde" sterben? Wie sieht der Alltag in Hospizen aus? Welche Möglichkeiten bietet die Palliativmedizin? Und welche Vorsorge können wir für den Fall der Fälle selbst treffen? Darüber diskutieren bei "Beckmann":
Elke Gloor (leistete ihrer Mutter Sterbehilfe) und Wolfgang Putz (Rechtsanwalt) Die Geschichte von Elke Gloor und das lange Sterben ihrer Mutter führte zu einem wegweisenden Urteil des Bundesgerichtshofs: 2002 fällt die 71-Jährige Erika Küllmer nach einem Hirnaneurysma ins Wachkoma - nur vier Wochen zuvor hat sie gegenüber ihrer Tochter Elke Gloor lebensverlängernde Maßnahmen im Falle einer schweren Erkrankung abgelehnt. Trotz mehrfacher Operationen in den folgenden Jahren besteht keine Hoffnung auf Heilung. Doch das Pflegeheim weigert sich, Erika Küllmers Wunsch zu respektieren und die lebenserhaltenden Maßnahmen zu beenden. Um ihre Mutter zu erlösen, durchtrennt Elke Gloor - auf Rat des Rechtsanwalts Wolfgang Putz - am 21. Dezember 2007 den Schlauch zur künstlichen Ernährung. Elke Gloor und Wolfgang Putz werden angeklagt. Während Gloor freigesprochen wird, verurteilt das Gericht Putz in erster Instanz wegen versuchten Totschlags. Erst der Bundesgerichtshof spricht den Juristen 2010 frei - und stärkt das Selbstbestimmungsrecht von Patienten am Lebensende.
Thomas Sitte (Palliativmediziner) Er streitet für einen Ausbau der Palliativmedizin in Deutschland: Thomas Sitte kritisiert, dass Ärzten Strafverfahren drohen, wenn sie Schwerstkranken schmerzstillende Medikamente über das Wochenende überlassen. Der Palliativmediziner hält die Rechtslage für unmenschlich. Gita Neumann (Sterbebegleiterin) Wie reagieren Menschen in der nahenden Stunde des Todes? Wie kann man ihnen beistehen? Gita Neumann kennt die Situation in deutschen Hospizen und berichtet aus ihrem Alltag als Sterbebegleiterin.
Wilhelm Wieben (ehem. "Tagesschau"-Sprecher) Mit der Aktion "Augen auf!" kämpft Wilhelm Wieben gegen die Vereinsamung und Verwahrlosung älterer Menschen: Die Hamburger Initiative bietet Besuchsangebote und eine Vernetzung der Beratungs- und Pflegeleistungen. Außerdem unterstützt der frühere "Tagesschau"-Sprecher mit Lesungen und Spendenaktionen die Hospizarbeit in Hamburg.
Quelle: Pressemitteilung vom 27.05.2011
Pressekontakt: Redaktion: Tim Gruhl
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Tel.: 040/55 44 00 300, Fax: 040/55 44 00 399
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Selbstbestimmt leben, fremdbestimmt sterben
Textübernahme aus Forum
Selbstbestimmt leben, fremdbestimmt sterben
viewtopic.php?p=59348#59348
- Berufsrecht zum assistierten Suizid soll auf Ärztetag verschärft werden - Plädoyer für alternatives ärztliches Ethos chancenlos
- ARD, Beckmann am Montag, 30.5., 22.45 Uhr: „Selbstbestimmt leben, fremdbestimmt sterben?"
Der Ärztetag in Kiel (Beginn 31. 5.) naht. Zur Abstimmung liegt u. a. ein Antrag des Bundesärztekammervorstandes vor, die Berufsordnung dahingehend zu ändern, dass die Suizidhilfe (die ja anders als die Tötung auf Verlangen strafrechtlich nicht verboten ist) in Zukunft Ärzten ausdrücklich untersagt werden soll. Dann drohen bei einer solchen ärztlichen Gewissensentscheidung mögliche berufsrechtliche Straf- und Sanktionsmaßnahmen, die es bei den zweideutigen Formulierungen der bisherigen Berufsordnung so nicht gab.
In der bisherigen Fassung heißt es kryptisch, dass Ärzte "das Leben Sterbender nicht aktiv verkürzen dürfen" - darin bleibt bisher offen, ob damit auch die Hilfe zum Suizid gemeint ist oder nicht. Die Deutsche Bischofskonferenz lehnt in der aktuellen Debatte die Suizidhilfe ebenso ab wie jüngst die Gemeinschaft evangelischer Kirchen Europas (GEKE http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... nsende.htm ), wie die Hospiz- und Palliativverbände. Am letzten Freitag begrüßte zudem das Zentralkommitee der Deutschen Katholiken ausdrücklich die vorgesehene Klarstellung, dass nicht nur eine strafrechlich verbotene Tötung, sondern auch eine (straffreie) Hilfe zur Selbsttötung Ärzten eindeutig vom Berufsrecht untersagt werden soll. Deren Präsident Alois Glück http://www.oecumene.radiovaticana.org/t ... p?c=490898 dankte der Bundesärztekammer ausdrücklich für dieses deutliche Signal.
Demgegenüber beklagte die Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) Elke Baezner: „Ein solches antiquiertes Selbstverständnis des Arztberufs über die obligatorische Kammer-Zugehörigkeit den Ärztinnen und Ärzten aufzuzwingen, richtet sich gleichermaßen gegen die Interessen von Patienten UND Ärzten“. Sie nannte die liberale Haltung in der Schweiz als Vorbild und verweist auf die Volksabstimmung im Schweizer Kanton Zürich vom 15. Mai 2011. Eine überwältigende Mehrheit von 85 Prozent hat zwei konservativ-christliche Initiativen gegen die Suizidhilfe abgelehnt http://www.nzz.ch/nachrichten/zuerich/s ... 85510.html , "die das Freiheitsrecht des Bürgers am Lebensende radikal beschränken wollten". Baezner weiter: „Die Menschen wollen ihr Selbstbestimmungsrecht gewahrt wissen.“
Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) als Vertretung nicht-kirchlich gebundener Menschen hat gegen die beabsichtigte Verschärfung nicht das Selbstbestimmungsrecht auf Freitod gesetzt. Vielmehr wurde auf der Pressekonferenz des HVD ebenfalls am Freitag ein leidenschaftliches, einfühlsames und - ja fast sogar - pathetisches Plädoyer für ein ärztliches Ethos vorgestellt, welches auch suizidwillige Schwerstkranke Patienten "in die Arme nimmt" und nicht allein läßt. Es wurde formuliert von Mitgliedern des Kuratoriums des HVD, welches aus Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens besteht, darunter auch muslimischen und christlichen Glaubens. Federführend war das Kuratoriumsmitglied Dr. Michael de Ridder:
http://www.hvd-berlin.de/positionspapie ... izid_0.pdf
Doch die Chancen dafür stehen schlecht, zumal dem designierter neuen Bundesärztekammerpräsident Frank Ulrich Montgomerie die Abwehr gegen mögliche Sterbe- und Suizidhilfe besonders am Herzen liegt. Beim Deutschen Ärztetag dürfte der Antrag zur Verschärfung der Berufsordnung zwar für Gesprächsstoff sorgen. Noch im vergangenen Jahr könnte sich in einer Befragung mehr als ein Drittel aller Ärzte in Deutschland vorstellen, Patienten beim Suizid zu unterstützen - diese fand jedoch anonym statt. Eine weitere Debatte soll wohl im Keim erstickt werden, jedenfalls wurde der bundesweit bekannte Autor ("Wie wollen wir sterben?") und Kinikarzt Dr. de Ridder nicht zum Ärztetag eingeladen. Auch de Ridder selbst zeigte sich auf der HVD-Pressekonferenz http://www.openpr.de/news/541823/aerztl ... apier.html pessimistisch.
Eine neue humanistisch orientierte Bürger/innen-Bewegung wird sich vernetzen müssen, die sich selber zu helfen weiß - wenn sich die Ärzteschaft aus der Verantwortung stiehlt oder es vorzieht, sich (nur) im Verborgenen an sterbeverkürzenden Maßnahmen zu beteiligen. Dass diese nicht aus der Welt zu schaffen sind, dürfte unstrittig sein. Längst hat sich nicht nur in der deutschen Bevölkerung, sondern auch unter den Ärzten in Deutschland die Einsicht breit gemacht, dass die Mittel der klassischen Palliativmedizin nicht nur bei manchen Krebskranken und Sterbenden versagen, sondern erst recht bei schwerversehrten, hochbetagten, chronisch schmerzkranken oder gar bei dementen Menschen.
"Beckmann" (ARD-Fernseh-Talk) am kommenden Montag
Vermutlich wird auch "Beckmann" (ARD-Fernseh-Talk) am kommenden Montag, ab 22.45 Uhr auf den tags darauf beginnenden Ärztetag zu sprechen kommen. Unter den Gästen http://www.reinholdbeckmann.de/talk/gae ... f4ca2.html ist u. a. Gita Neumann (Humanistischer Verband Deutschlands) sowie der Arzt Dr. Thomas Sitte (Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin).
Das Thema lautet: „Selbstbestimmt leben, fremdbestimmt sterben? Wie wir ein Ende in Würde finden können.“ (Die Sendung kann anschließend eine Woche lang unter http://www.daserste.de/beckmann angesehen werden).
Am 30.05.2011 erzählen zunächst Rechtsanwalt Wolfgang Putz und seine Mandantin Elke Gloor, Autoren des gemeinsamen Buches "Sterben dürfen" (Verlag Hoffmann & Campe http://www.hoffmann-und-campe.de/go/sterben-duerfen ) eine schier unglaubliche Geschichte. Zunächst geht es um das jahrelange schwere Leiden von Elke Gloors Mutter Erika Küllmer. 2002 fällt die 71-Jährige nach einem Hirnaneurysma ins Wachkoma - nur vier Wochen zuvor hat sie gegenüber ihrer Tochter Elke lebensverlängernde Maßnahmen im Falle einer schweren Erkrankung abgelehnt. Sie konnte jedoch nach vielen Jahren erst durch massive Intervention - nicht zuletzt wegen der Inkompetenz und Ignoranz des Pflegeheims - so sterben, wie sie es ihrer Familie als Versprechen abgenommen hatte. Dann wird von einem der kuriosesten Sterbehilfe-Verfahren in Deutschland berichtet, welches daraufhin folgte. In diesem wurden beide Autoren wegen versuchter aktiver Sterbehilfe (Totschlag) angeklagt. Das Schwurgericht Fulda sprach Elke Gloor frei und verurteilte Wolfgang Putz.
Erst der Bundesgerichtshof sprach den Juristen am 25. Juni 2010 ebenfalls frei - und macht in einem Grundsatzurteil zur Sterbehilfe Justizgeschichte. Dies gefiel nicht allen. Die Hospizstiftung sprach von einem „Schwarzen Tag“ und auch die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin äußerte Bedenken - das Agieren des Pflegeheims wurde von beiden Organisationen dabei nicht kritisiert. Mehr zum Fall siehe: http://www.patientenverfuegung.de/humanes-sterben
Als weiterer Gast bei Beckmann ist Wilhelm Wieben (ehem. "Tagesschau"-Sprecher) eingeladen, der mit der Aktion "Augen auf!" gegen die Vereinsamung und Verwahrlosung älterer Menschen in Hamburg kämpft. Speziell sie sowie Pflegeheimbewohnerinnen und dementiell Erkrankte können gar nicht von klassischer Hospizarbeit und Palliativmedizin profitieren.
Quelle: Pressemitteilung vom 29.05.2011
http://www.patientenverfuegung.de
Selbstbestimmt leben, fremdbestimmt sterben
viewtopic.php?p=59348#59348
- Berufsrecht zum assistierten Suizid soll auf Ärztetag verschärft werden - Plädoyer für alternatives ärztliches Ethos chancenlos
- ARD, Beckmann am Montag, 30.5., 22.45 Uhr: „Selbstbestimmt leben, fremdbestimmt sterben?"
Der Ärztetag in Kiel (Beginn 31. 5.) naht. Zur Abstimmung liegt u. a. ein Antrag des Bundesärztekammervorstandes vor, die Berufsordnung dahingehend zu ändern, dass die Suizidhilfe (die ja anders als die Tötung auf Verlangen strafrechtlich nicht verboten ist) in Zukunft Ärzten ausdrücklich untersagt werden soll. Dann drohen bei einer solchen ärztlichen Gewissensentscheidung mögliche berufsrechtliche Straf- und Sanktionsmaßnahmen, die es bei den zweideutigen Formulierungen der bisherigen Berufsordnung so nicht gab.
In der bisherigen Fassung heißt es kryptisch, dass Ärzte "das Leben Sterbender nicht aktiv verkürzen dürfen" - darin bleibt bisher offen, ob damit auch die Hilfe zum Suizid gemeint ist oder nicht. Die Deutsche Bischofskonferenz lehnt in der aktuellen Debatte die Suizidhilfe ebenso ab wie jüngst die Gemeinschaft evangelischer Kirchen Europas (GEKE http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... nsende.htm ), wie die Hospiz- und Palliativverbände. Am letzten Freitag begrüßte zudem das Zentralkommitee der Deutschen Katholiken ausdrücklich die vorgesehene Klarstellung, dass nicht nur eine strafrechlich verbotene Tötung, sondern auch eine (straffreie) Hilfe zur Selbsttötung Ärzten eindeutig vom Berufsrecht untersagt werden soll. Deren Präsident Alois Glück http://www.oecumene.radiovaticana.org/t ... p?c=490898 dankte der Bundesärztekammer ausdrücklich für dieses deutliche Signal.
Demgegenüber beklagte die Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) Elke Baezner: „Ein solches antiquiertes Selbstverständnis des Arztberufs über die obligatorische Kammer-Zugehörigkeit den Ärztinnen und Ärzten aufzuzwingen, richtet sich gleichermaßen gegen die Interessen von Patienten UND Ärzten“. Sie nannte die liberale Haltung in der Schweiz als Vorbild und verweist auf die Volksabstimmung im Schweizer Kanton Zürich vom 15. Mai 2011. Eine überwältigende Mehrheit von 85 Prozent hat zwei konservativ-christliche Initiativen gegen die Suizidhilfe abgelehnt http://www.nzz.ch/nachrichten/zuerich/s ... 85510.html , "die das Freiheitsrecht des Bürgers am Lebensende radikal beschränken wollten". Baezner weiter: „Die Menschen wollen ihr Selbstbestimmungsrecht gewahrt wissen.“
Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) als Vertretung nicht-kirchlich gebundener Menschen hat gegen die beabsichtigte Verschärfung nicht das Selbstbestimmungsrecht auf Freitod gesetzt. Vielmehr wurde auf der Pressekonferenz des HVD ebenfalls am Freitag ein leidenschaftliches, einfühlsames und - ja fast sogar - pathetisches Plädoyer für ein ärztliches Ethos vorgestellt, welches auch suizidwillige Schwerstkranke Patienten "in die Arme nimmt" und nicht allein läßt. Es wurde formuliert von Mitgliedern des Kuratoriums des HVD, welches aus Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens besteht, darunter auch muslimischen und christlichen Glaubens. Federführend war das Kuratoriumsmitglied Dr. Michael de Ridder:
http://www.hvd-berlin.de/positionspapie ... izid_0.pdf
Doch die Chancen dafür stehen schlecht, zumal dem designierter neuen Bundesärztekammerpräsident Frank Ulrich Montgomerie die Abwehr gegen mögliche Sterbe- und Suizidhilfe besonders am Herzen liegt. Beim Deutschen Ärztetag dürfte der Antrag zur Verschärfung der Berufsordnung zwar für Gesprächsstoff sorgen. Noch im vergangenen Jahr könnte sich in einer Befragung mehr als ein Drittel aller Ärzte in Deutschland vorstellen, Patienten beim Suizid zu unterstützen - diese fand jedoch anonym statt. Eine weitere Debatte soll wohl im Keim erstickt werden, jedenfalls wurde der bundesweit bekannte Autor ("Wie wollen wir sterben?") und Kinikarzt Dr. de Ridder nicht zum Ärztetag eingeladen. Auch de Ridder selbst zeigte sich auf der HVD-Pressekonferenz http://www.openpr.de/news/541823/aerztl ... apier.html pessimistisch.
Eine neue humanistisch orientierte Bürger/innen-Bewegung wird sich vernetzen müssen, die sich selber zu helfen weiß - wenn sich die Ärzteschaft aus der Verantwortung stiehlt oder es vorzieht, sich (nur) im Verborgenen an sterbeverkürzenden Maßnahmen zu beteiligen. Dass diese nicht aus der Welt zu schaffen sind, dürfte unstrittig sein. Längst hat sich nicht nur in der deutschen Bevölkerung, sondern auch unter den Ärzten in Deutschland die Einsicht breit gemacht, dass die Mittel der klassischen Palliativmedizin nicht nur bei manchen Krebskranken und Sterbenden versagen, sondern erst recht bei schwerversehrten, hochbetagten, chronisch schmerzkranken oder gar bei dementen Menschen.
"Beckmann" (ARD-Fernseh-Talk) am kommenden Montag
Vermutlich wird auch "Beckmann" (ARD-Fernseh-Talk) am kommenden Montag, ab 22.45 Uhr auf den tags darauf beginnenden Ärztetag zu sprechen kommen. Unter den Gästen http://www.reinholdbeckmann.de/talk/gae ... f4ca2.html ist u. a. Gita Neumann (Humanistischer Verband Deutschlands) sowie der Arzt Dr. Thomas Sitte (Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin).
Das Thema lautet: „Selbstbestimmt leben, fremdbestimmt sterben? Wie wir ein Ende in Würde finden können.“ (Die Sendung kann anschließend eine Woche lang unter http://www.daserste.de/beckmann angesehen werden).
Am 30.05.2011 erzählen zunächst Rechtsanwalt Wolfgang Putz und seine Mandantin Elke Gloor, Autoren des gemeinsamen Buches "Sterben dürfen" (Verlag Hoffmann & Campe http://www.hoffmann-und-campe.de/go/sterben-duerfen ) eine schier unglaubliche Geschichte. Zunächst geht es um das jahrelange schwere Leiden von Elke Gloors Mutter Erika Küllmer. 2002 fällt die 71-Jährige nach einem Hirnaneurysma ins Wachkoma - nur vier Wochen zuvor hat sie gegenüber ihrer Tochter Elke lebensverlängernde Maßnahmen im Falle einer schweren Erkrankung abgelehnt. Sie konnte jedoch nach vielen Jahren erst durch massive Intervention - nicht zuletzt wegen der Inkompetenz und Ignoranz des Pflegeheims - so sterben, wie sie es ihrer Familie als Versprechen abgenommen hatte. Dann wird von einem der kuriosesten Sterbehilfe-Verfahren in Deutschland berichtet, welches daraufhin folgte. In diesem wurden beide Autoren wegen versuchter aktiver Sterbehilfe (Totschlag) angeklagt. Das Schwurgericht Fulda sprach Elke Gloor frei und verurteilte Wolfgang Putz.
Erst der Bundesgerichtshof sprach den Juristen am 25. Juni 2010 ebenfalls frei - und macht in einem Grundsatzurteil zur Sterbehilfe Justizgeschichte. Dies gefiel nicht allen. Die Hospizstiftung sprach von einem „Schwarzen Tag“ und auch die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin äußerte Bedenken - das Agieren des Pflegeheims wurde von beiden Organisationen dabei nicht kritisiert. Mehr zum Fall siehe: http://www.patientenverfuegung.de/humanes-sterben
Als weiterer Gast bei Beckmann ist Wilhelm Wieben (ehem. "Tagesschau"-Sprecher) eingeladen, der mit der Aktion "Augen auf!" gegen die Vereinsamung und Verwahrlosung älterer Menschen in Hamburg kämpft. Speziell sie sowie Pflegeheimbewohnerinnen und dementiell Erkrankte können gar nicht von klassischer Hospizarbeit und Palliativmedizin profitieren.
Quelle: Pressemitteilung vom 29.05.2011
http://www.patientenverfuegung.de
„STERBEN DÜRFEN“ von Putz und Gloor
Das erschütternde Buch zum BGH-Fall „Putz“
„STERBEN DÜRFEN“ von Wolfgang Putz und Elke Gloor
Am 30. Mai 2011 sind die Autoren zu Gast bei „Beckmann“ im Ersten (ARD)
"Sterben dürfen" ist soeben im Verlag Hoffmann & Campe in Hamburg erschienen. Die Autoren Wolfgang Putz und Elke Gloor erzählen zusammen eine schier unglaubliche Geschichte. Zum einen das jahrelange schwere Leiden von Elke Gloors Mutter Erika Küllmer. Sie konnte - nicht zuletzt wegen der Inkompetenz und Ignoranz von Ärzten, Pflegekräften und Juristen - nicht selbstbestimmt in Würde sterben, wie sie es ihrer Familie als Versprechen abverlangt hatte. Zum anderen das kuriose Strafverfahren, das folgte. In diesem wurden beide Autoren wegen versuchter aktiver Sterbehilfe angeklagt. Das Schwurgericht Fulda sprach Elke Gloor frei und verurteilte Wolfgang Putz. Doch am 25. Juni 2010 machte sein Freispruch in einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs zur Sterbehilfe Justizgeschichte.
Ein Buch, in dem sich jeder wiederfindet, als Kranker oder Familienangehöriger, Pflegekraft, Arzt oder Jurist. Über diesen Fall sind viele teils sachlich, teils rechtlich fehlerhafte und häufig polemische Berichte erschienen. „Sterben Dürfen“ ist eine akribisch genaue Information aus erster Hand, die erschütternde Beschreibung eines Falles, den das Leben schrieb und der zugleich Recht und Ethik der Medizin für jedermann verständlich vermittelt. Das lange Leiden der Erika Küllmer, der Kampf von Elke Gloor und ihrem Bruder Peter um ein würdiges Sterben ihrer Mutter und das erfolgreiche Ringen um Menschenrechte am Ende des Lebens bis zum Sieg vor dem Bundesgerichtshof haben den Umgang mit dem Sterben in Deutschland nachhaltig verändert.
Hinweis: In der Süddeutschen Zeitung vom 30. Mai 2001 (Buchbeilage) Besprechung
von "Sterben dürfen"
mehr info auf: http://www.hoffmann-und-campe.de/go/sterben-duerfen
Quelle: Pressemitteilung vom 29.05.2011
--------------------------------------------
PUTZ & STELDINGER
Medizinrechtliche Sozietät
Quagliostr. 7
81543 München
Tel: 089/ 65 20 07
Fax: 089/ 65 99 89
http://www.putz-medizinrecht.de/
„STERBEN DÜRFEN“ von Wolfgang Putz und Elke Gloor
Am 30. Mai 2011 sind die Autoren zu Gast bei „Beckmann“ im Ersten (ARD)
"Sterben dürfen" ist soeben im Verlag Hoffmann & Campe in Hamburg erschienen. Die Autoren Wolfgang Putz und Elke Gloor erzählen zusammen eine schier unglaubliche Geschichte. Zum einen das jahrelange schwere Leiden von Elke Gloors Mutter Erika Küllmer. Sie konnte - nicht zuletzt wegen der Inkompetenz und Ignoranz von Ärzten, Pflegekräften und Juristen - nicht selbstbestimmt in Würde sterben, wie sie es ihrer Familie als Versprechen abverlangt hatte. Zum anderen das kuriose Strafverfahren, das folgte. In diesem wurden beide Autoren wegen versuchter aktiver Sterbehilfe angeklagt. Das Schwurgericht Fulda sprach Elke Gloor frei und verurteilte Wolfgang Putz. Doch am 25. Juni 2010 machte sein Freispruch in einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs zur Sterbehilfe Justizgeschichte.
Ein Buch, in dem sich jeder wiederfindet, als Kranker oder Familienangehöriger, Pflegekraft, Arzt oder Jurist. Über diesen Fall sind viele teils sachlich, teils rechtlich fehlerhafte und häufig polemische Berichte erschienen. „Sterben Dürfen“ ist eine akribisch genaue Information aus erster Hand, die erschütternde Beschreibung eines Falles, den das Leben schrieb und der zugleich Recht und Ethik der Medizin für jedermann verständlich vermittelt. Das lange Leiden der Erika Küllmer, der Kampf von Elke Gloor und ihrem Bruder Peter um ein würdiges Sterben ihrer Mutter und das erfolgreiche Ringen um Menschenrechte am Ende des Lebens bis zum Sieg vor dem Bundesgerichtshof haben den Umgang mit dem Sterben in Deutschland nachhaltig verändert.
Hinweis: In der Süddeutschen Zeitung vom 30. Mai 2001 (Buchbeilage) Besprechung
von "Sterben dürfen"
mehr info auf: http://www.hoffmann-und-campe.de/go/sterben-duerfen
Quelle: Pressemitteilung vom 29.05.2011
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PUTZ & STELDINGER
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81543 München
Tel: 089/ 65 20 07
Fax: 089/ 65 99 89
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Sterben dürfen - Putz bei Beckmann ...
Wiederholungstermine
Sie haben "Beckmann" verpasst? Kein Problem! Schauen Sie sich einfach die Wiederholung der Sendung an.
Wiederholungstermine der Sendung von Montag, 30. Mai 2011
Montagnacht auf Dienstag, 31.05.2011 | 01:00 Uhr (NDR)
Dienstagnacht auf Mittwoch, 01.06.2011 | 00:30 Uhr (rbb)
Übrigens: Die "Beckmann"-Interviews der jeweils aktuellen Sendung finden Sie auch in der Das Erste Mediathek. Das Video steht im Laufe des Dienstagvormittags zur Verfügung.
Quelle: http://www.daserste.de/beckmann/wiederholung.asp
Sie haben "Beckmann" verpasst? Kein Problem! Schauen Sie sich einfach die Wiederholung der Sendung an.
Wiederholungstermine der Sendung von Montag, 30. Mai 2011
Montagnacht auf Dienstag, 31.05.2011 | 01:00 Uhr (NDR)
Dienstagnacht auf Mittwoch, 01.06.2011 | 00:30 Uhr (rbb)
Übrigens: Die "Beckmann"-Interviews der jeweils aktuellen Sendung finden Sie auch in der Das Erste Mediathek. Das Video steht im Laufe des Dienstagvormittags zur Verfügung.
Quelle: http://www.daserste.de/beckmann/wiederholung.asp