Pflegebett als Leihgabe / Der Arzt muss das Bett verordnen, die Kasse genehmigt und veranlasst die Lieferung
Baierbrunn (ots) - Braucht ein Patient für zuhause ein Pflegebett, muss dies der behandelnde Arzt verordnen. Die Krankenkasse muss es aber genehmigen und beauftragt einen Fachhändler mit der Lieferung.
Es ist dann eine Leihgabe der Kasse, die wieder abgeholt wird, wenn das Bett nicht mehr benötigt wird, berichtet das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber". Je nach Gesundheitszustand des Bettlägerigen übernimmt manchmal auch die Pflegekasse die Kosten. Wer von seiner Kasse bereits als hilfebedürftig eingestuft wurde, kann sich auch direkt an seinen ambulanten Dienst wenden, dessen Mitarbeiter dann alles weitere regeln.
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Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" 5/2013 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.
Quelle: Pressemitteilung vom 29.05.2013 Wort und Bild - Senioren Ratgeber
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Pflegebett als Leihgabe / Arzt muss das Bett verordnen
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