WTPG: Gut gemeint, aber schlecht gemacht / Inkrafttreten des neuen baden-württembergischen Heimrechts verzögert sich aufgrund heftiger Kritik
Stuttgart (ots) - Das für den 1. Januar 2014 geplante Inkrafttreten des Gesetzes für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege (WTPG) in Baden-Württemberg verzögert sich. Grund ist die heftige Kritik, die an dem Gesetzesentwurf geübt wurde und bei den Abgeordneten im Landtag nicht ohne Wirkung geblieben ist.
Die zunächst für Oktober vorgesehene Anhörung im baden-württembergischen Landtag wurde nun auf Februar 2014 verschoben. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), der an der Anhörung teilnehmen wird, begrüßt dies ausdrücklich: "Der Gesetzesentwurf, mit dem die Landesregierung vor allem den Ausbau ambulant betreuter Wohngemeinschaften fördern will, ist zwar gut gemeint, aber schlecht gemacht und muss dringend nachgebessert werden", kritisiert der Vorsitzende der bpa-Landesgruppe Baden-Württemberg, Rainer Wiesner.
Während die Anforderungen an die Pflegeheime in den letzten Jahren permanent gestiegen sind, sollen für ambulant betreute Wohngemeinschaften mit bis zu acht Bewohnern, die von einem Anbieter verantwortet werden, künftig sehr geringe heimrechtliche Vorgaben gelten. Änderungen zur Entlastung der Pflegeheime von überzogenen Vorgaben enthält der Gesetzesentwurf dagegen nicht. Vor dem Hintergrund, dass sich der Schutzzweck des Gesetzes auf beide Wohnformen gleichermaßen bezieht und offenbar davon ausgegangen wird, dass deren Bewohner einen vergleichbaren Hilfebedarf haben, ist die in den letzten Jahren ständig gestiegene Regelungsflut für Pflegeheime aus Sicht des bpa nicht nachvollziehbar: "Aufgrund der demografischen und gesellschaftlichen Entwicklung wird der Bedarf an Pflegeheimplätzen weiter steigen. Wer die Pflegeheime trotzdem ignoriert, verliert die tatsächliche Situation der pflegebedürftigen Menschen und deren pflegenden Angehörigen aus dem Blick", so Wiesner.
Der bpa spricht sich für eine Deregulierung in beiden Bereichen aus und fordert, bei der Neugestaltung des Heimrechts die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Pflegeheime stärker in den Fokus zu rücken. "Ordnungsrechtliche Vorgaben wie zum Beispiel die 2009 erlassene Landesheimbauverordnung erschweren zunehmend das Angebot an ortsnahen und bezahlbaren Pflegeheimplätzen. Es wird in Kauf genommen, dass gewachsenen Strukturen mit heute uneingeschränkt zugelassenen Pflegeheimen, die häufig familiär geführt werden und bestens in die regionale Struktur eingebunden sind, der wirtschaftliche Boden entzogen wird. Darüber und ob dies von der Politik tatsächlich so gewollt ist, wird in den nächsten Wochen mit den Abgeordneten zu reden sein", so Wiesner abschließend.
Die komplette Stellungnahme des bpa zum WTPG ist im Internet unter www.bpa.de (Landesgruppe Baden-Württemberg/Aktuelles) abrufbar.
bpa e. V. - Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 8.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon über 900 in Baden-Württemberg) die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland.
Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 245.000 Arbeitsplätze und 18.900 Ausbildungsplätze. Das investierte Kapital liegt bei circa 19,4 Milliarden Euro.
Quelle: Pressemitteilung vom 01.10.2013 bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Pressekontakt: Stefan Kraft, Leiter der Landesgeschäftsstelle, Tel.: (0711) 960 49 60, www.bpa.de
Heimrecht Baden-Württemberg
Moderator: WernerSchell
Pflegeheime mehr in den Fokus rücken!
WTPG: Die Pflegeheime mehr in den Fokus rücken! / Baden-Württemberg:
Kabinett verabschiedet Gesetzesentwurf zum neuen Heimrecht
Stuttgart (ots) - Die baden-württembergische Landeregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege" (WTPG) verabschiedet. Die Beschlussfassung hatte sich wegen heftiger Kritik im Zuge der Anhörung und aufgrund von Auseinandersetzungen innerhalb der Regierungskoalition über die Grundausrichtung des neuen Heimrechts erheblich verzögert. Als Folge eines typischen politischen Kompromisses hat der Gesetzesentwurf nur marginale Änderungen erfahren.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) hatte von Anfang an kritisiert, dass der Gesetzesentwurf jegliche Ausgewogenheit vermissen lässt: Während die Anforderungen an die Pflegeheime in den letzten Jahren permanent gestiegen sind, soll es nun dabei bleiben, dass für trägerinitiierte ambulant betreute Wohngemeinschaften künftig nur noch sehr geringe heimrechtliche Vorgaben gelten. Änderungen zur Entlastung der Pflegeheime von überzogenen Vorgaben enthält der Gesetzesentwurf dagegen kaum.
Da sich der Schutzzweck des Gesetzes auf beide Wohnformen gleichermaßen bezieht und deren Bewohner einen vergleichbaren Hilfebedarf haben, sind derartige Unterschiede bei den Anforderungen aus Sicht des bpa nicht nachvollziehbar: "Aufgrund der demographischen und gesellschaftlichen Entwicklung wird der Bedarf an stationären Pflegeplätzen weiter steigen. Wer die Pflegeheime im Hinblick auf Deregulierung und Flexibilisierung ignoriert und derart einseitig auf die ambulante Versorgung setzt, verliert die tatsächliche Situation der pflegenden Menschen und deren Angehörigen aus dem Blick", betont der Vorsitzende der bpa-Landesgruppe Baden-Württemberg, Rainer Wiesner.
Der bpa spricht sich für eine Deregulierung in beiden Bereichen aus und fordert, bei der Neugestaltung des Heimrechts die Rahmenbedingungen der Pflegeheime stärker in den Fokus zu rücken.
"Ordnungsrechtliche Vorgaben wie z. B. die 2009 erlassene Landesheimbauverordnung erschweren zunehmend das Angebot an ortsnahen und bezahlbaren Pflegeheimplätzen und gefährden gewachsene Strukturen", so Wiesner abschließend.
bpa e.V. - Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.
V. (bpa) bildet mit mehr als 8.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon über 900 in Baden-Württemberg) die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland.
Einrichtungen der ambulanten und (teil-) stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 245.000 Arbeitsplätze und 18.900 Ausbildungsplätze. Das investierte Kapital liegt bei ca. 19,4 Milliarden Euro.
Quelle: Pressemitteilung vom 28.02.2014 bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Pressekontakt: Stefan Kraft, Leiter der Landesgeschäftsstelle, Tel.: 0711 - 96 04 96 0
Kabinett verabschiedet Gesetzesentwurf zum neuen Heimrecht
Stuttgart (ots) - Die baden-württembergische Landeregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege" (WTPG) verabschiedet. Die Beschlussfassung hatte sich wegen heftiger Kritik im Zuge der Anhörung und aufgrund von Auseinandersetzungen innerhalb der Regierungskoalition über die Grundausrichtung des neuen Heimrechts erheblich verzögert. Als Folge eines typischen politischen Kompromisses hat der Gesetzesentwurf nur marginale Änderungen erfahren.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) hatte von Anfang an kritisiert, dass der Gesetzesentwurf jegliche Ausgewogenheit vermissen lässt: Während die Anforderungen an die Pflegeheime in den letzten Jahren permanent gestiegen sind, soll es nun dabei bleiben, dass für trägerinitiierte ambulant betreute Wohngemeinschaften künftig nur noch sehr geringe heimrechtliche Vorgaben gelten. Änderungen zur Entlastung der Pflegeheime von überzogenen Vorgaben enthält der Gesetzesentwurf dagegen kaum.
Da sich der Schutzzweck des Gesetzes auf beide Wohnformen gleichermaßen bezieht und deren Bewohner einen vergleichbaren Hilfebedarf haben, sind derartige Unterschiede bei den Anforderungen aus Sicht des bpa nicht nachvollziehbar: "Aufgrund der demographischen und gesellschaftlichen Entwicklung wird der Bedarf an stationären Pflegeplätzen weiter steigen. Wer die Pflegeheime im Hinblick auf Deregulierung und Flexibilisierung ignoriert und derart einseitig auf die ambulante Versorgung setzt, verliert die tatsächliche Situation der pflegenden Menschen und deren Angehörigen aus dem Blick", betont der Vorsitzende der bpa-Landesgruppe Baden-Württemberg, Rainer Wiesner.
Der bpa spricht sich für eine Deregulierung in beiden Bereichen aus und fordert, bei der Neugestaltung des Heimrechts die Rahmenbedingungen der Pflegeheime stärker in den Fokus zu rücken.
"Ordnungsrechtliche Vorgaben wie z. B. die 2009 erlassene Landesheimbauverordnung erschweren zunehmend das Angebot an ortsnahen und bezahlbaren Pflegeheimplätzen und gefährden gewachsene Strukturen", so Wiesner abschließend.
bpa e.V. - Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.
V. (bpa) bildet mit mehr als 8.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon über 900 in Baden-Württemberg) die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland.
Einrichtungen der ambulanten und (teil-) stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 245.000 Arbeitsplätze und 18.900 Ausbildungsplätze. Das investierte Kapital liegt bei ca. 19,4 Milliarden Euro.
Quelle: Pressemitteilung vom 28.02.2014 bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Pressekontakt: Stefan Kraft, Leiter der Landesgeschäftsstelle, Tel.: 0711 - 96 04 96 0
Quo vadis, Heimrecht? / Fachtag des bpa
Quo vadis, Heimrecht? / Fachtag des bpa zum geplanten Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz
Stuttgart (ots) - Der Entwurf des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes (WTPG) stand im Mittelpunkt eines öffentlichen Fachtages des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) am 10. April 2014. Der Anlass war hochaktuell: eine Woche nach der Anhörung, kurz vor der zweiten Lesung im Landtag lockte das Thema über 200 Besucher in die Stadthalle Sindelfingen. Als wesentliche Neuerung sollen trägerinitiierte ambulant betreute Wohngemeinschaften (WGs) ermöglicht werden - ein Ziel, das vom bpa und den Referenten am Fachtag grundsätzlich begrüßt wurde. Bezweifelt wurde jedoch, dass die Umsetzung mit dem WTPG gelungen ist.
So konnte Prof. Dr. Thomas Klie im WTPG keine wirkliche Innovationskraft erkennen. Wesentliche Argumente von Verbänden und Sachverständigen seien im Gesetzgebungsverfahren nicht berücksichtigt worden. "Wenn diese Kultur des ,Verhörtwerdens' ahnen lässt, wie das Gesetz vor Ort umgesetzt wird, ist nichts Gutes zu erwarten." Er forderte von Politik und Aufsichtsbehörden mehr Mut: "Wir haben keinen Anlass, einer ganzen Branche mit Misstrauen zu begegnen!" Dies beweist im Hinblick auf Pflegeheime eine von Sven Garber vorgestellte Studie der GMS Dr. Jung GmbH. So habe mit 72 Prozent die überwältigende Mehrheit der Befragten den Wechsel in ein Pflegeheim als positive Veränderung empfunden.
Vor diesem Hintergrund warf bpa-Geschäftsführer Herbert Mauel die Frage auf, ob die unterschiedlichen formalen Anforderungen an WGs und Heime aufgrund vermeintlicher Unterschiede der "strukturellen Abhängigkeit" gerechtfertigt sind - obwohl beide die gleiche Klientel versorgen. "Ob nun WG oder Heim: Der Pflegebedürftige, der die häusliche Versorgung verlässt, sucht keine strukturelle Abhängigkeit, sondern ein verlässliches und finanzierbares Angebot", betont Herbert Mauel. Gerade die Kosten seien für viele Pflegebedürftige ein wichtiges Argument bei der Auswahl der Versorgungsform: "Dabei steht die Finanzierbarkeit im direkten Zusammenhang mit formalen Anforderungen. Insofern ist folgerichtig, dass bei WGs auf viele ordnungsrechtliche Vorgaben verzichtet wird. Nicht folgerichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die formalen Anforderungen selbst für heute uneingeschränkt zugelassene Pflegeheime immer weiter verschärft werden, wie die überzogenen Standards der Landesheimbauverordnung anschaulich zeigen!"
bpa e. V. - Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 8.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon über 900 in Baden-Württemberg) die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 245.000 Arbeitsplätze und 18.900 Ausbildungsplätze. Das investierte Kapital liegt bei circa 19,4 Milliarden Euro.
Quelle: Pressemitteilung vom 16.04.2014 bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Pressekontakt: Stefan Kraft, Landesbeauftragter, Tel.: 0711/96049-72, http://www.bpa.de
Stuttgart (ots) - Der Entwurf des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes (WTPG) stand im Mittelpunkt eines öffentlichen Fachtages des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) am 10. April 2014. Der Anlass war hochaktuell: eine Woche nach der Anhörung, kurz vor der zweiten Lesung im Landtag lockte das Thema über 200 Besucher in die Stadthalle Sindelfingen. Als wesentliche Neuerung sollen trägerinitiierte ambulant betreute Wohngemeinschaften (WGs) ermöglicht werden - ein Ziel, das vom bpa und den Referenten am Fachtag grundsätzlich begrüßt wurde. Bezweifelt wurde jedoch, dass die Umsetzung mit dem WTPG gelungen ist.
So konnte Prof. Dr. Thomas Klie im WTPG keine wirkliche Innovationskraft erkennen. Wesentliche Argumente von Verbänden und Sachverständigen seien im Gesetzgebungsverfahren nicht berücksichtigt worden. "Wenn diese Kultur des ,Verhörtwerdens' ahnen lässt, wie das Gesetz vor Ort umgesetzt wird, ist nichts Gutes zu erwarten." Er forderte von Politik und Aufsichtsbehörden mehr Mut: "Wir haben keinen Anlass, einer ganzen Branche mit Misstrauen zu begegnen!" Dies beweist im Hinblick auf Pflegeheime eine von Sven Garber vorgestellte Studie der GMS Dr. Jung GmbH. So habe mit 72 Prozent die überwältigende Mehrheit der Befragten den Wechsel in ein Pflegeheim als positive Veränderung empfunden.
Vor diesem Hintergrund warf bpa-Geschäftsführer Herbert Mauel die Frage auf, ob die unterschiedlichen formalen Anforderungen an WGs und Heime aufgrund vermeintlicher Unterschiede der "strukturellen Abhängigkeit" gerechtfertigt sind - obwohl beide die gleiche Klientel versorgen. "Ob nun WG oder Heim: Der Pflegebedürftige, der die häusliche Versorgung verlässt, sucht keine strukturelle Abhängigkeit, sondern ein verlässliches und finanzierbares Angebot", betont Herbert Mauel. Gerade die Kosten seien für viele Pflegebedürftige ein wichtiges Argument bei der Auswahl der Versorgungsform: "Dabei steht die Finanzierbarkeit im direkten Zusammenhang mit formalen Anforderungen. Insofern ist folgerichtig, dass bei WGs auf viele ordnungsrechtliche Vorgaben verzichtet wird. Nicht folgerichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die formalen Anforderungen selbst für heute uneingeschränkt zugelassene Pflegeheime immer weiter verschärft werden, wie die überzogenen Standards der Landesheimbauverordnung anschaulich zeigen!"
bpa e. V. - Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 8.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon über 900 in Baden-Württemberg) die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 245.000 Arbeitsplätze und 18.900 Ausbildungsplätze. Das investierte Kapital liegt bei circa 19,4 Milliarden Euro.
Quelle: Pressemitteilung vom 16.04.2014 bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Pressekontakt: Stefan Kraft, Landesbeauftragter, Tel.: 0711/96049-72, http://www.bpa.de