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Kosten eines Polizeieinsatzes für die Beförderung einer hilflosen Person
Befördert die Polizei eine hilflose Person mit einem Dienstfahrzeug zur Abwendung einer Gefahr für deren Gesundheit in die Obhut schutzbereiter Dritter zurück, ist sie befugt, die dadurch entstandenen Kosten nach dem niedersächsischen Verwaltungskostenrecht gegenüber der beförderten Person geltend zu machen.
OVG Lüneburg 11. Senat, Urteil vom 26.01.2012, 11 LB 226/11
Quelle und weitere Informationen:
http://www.rechtsprechung.niedersachsen ... wdoccase=1
Beförderung einer hilflosen Person durch die Polizei
Moderator: WernerSchell
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