Keine Armut durch Übernahme einer häuslichen Pflege

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Keine Armut durch Übernahme einer häuslichen Pflege

Beitrag von WernerSchell » 29.05.2017, 10:48

Keine Armut durch Übernahme einer häuslichen Pflege
Ein Faktencheck und Diskussionsbeitrag


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2015 wurden 71% aller Pflegebedürftigen von 2,9 Millionen Angehörigen (davon 64% Frauen) zu Hause versorgt, damit ist häusliche Pflege der tragende Pfeiler des deutschen Pflegesystems. 1)
Das SGB XI heißt „Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit“, aber was bedeutet das genau? Die Pflegeversicherung ist nur eine Teilleistungsversicherung, umgangssprachlich sagt man „Teilkasko“. Autoversicherer beschreiben deutlich, wie viel Prozent eines Schadens der Teilkaskoschutz umfasst, der Gesetzgeber formuliert es so:

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- SGB § 3: „Die Pflegeversicherung soll mit ihren Leistungen vorrangig die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützen, damit die Pflegebedürftigen möglichst lang in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. Leistungen der teilstationären Pflege und der Kurzzeitpflege gehen den Leistungen der vollstationären Pflege vor.“
- SGB § 4: „Die Pflegeversicherung hat die Aufgabe, Pflegebedürftigen Hilfe zu leisten, die wegen der Schwere der Pflegebedürftigkeit auf solidarische Unterstützung angewiesen sind.“

Das Finanzvolumen der soz. Pflegeversicherung liegt derzeit jährlich bei 25,91 Milliarden € 2). Diese Summe wird durch Mitglieds- und Arbeitgeberbeiträge erbracht, es werden keine „Millionen Euro reingepumpt“, wie in Diskussionen zuweilen behauptet wird, die PV trägt sich überwiegend selbst.
Statistische Zahlen (2014) 3) machen deutlich, weshalb „ambulant vor stationär“ favorisiert wird:
25% des jährlichen Beitragsaufkommens gingen in die Pflegegeldzahlung,
15% in die Inanspruchnahme von ambulanten Sachleistungen,
42% in Zuschüsse für vollstationäre Pflege.
Die restlichen 18% wurden für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege, Entlastungsbeträge, Pflichtbei-träge zur Rentenversicherung, Kosten des MDK usw. eingesetzt.
Fazit: Während 71% der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt wurden, flossen 2014 nur 25% in die Pflegegeldzahlung, das zeigt: Nichts ist kostengünstiger als die Pflege durch Angehörige.
Seit Jahren wird von Betroffenen angeprangert, in Zeitungen und Büchern beschrieben oder in sozialen Netzwerken und Fernsehsendungen diskutiert, dass das geltende System für viele Pflegende ein Gesundheits- und Armutsrisiko ist, daran hat auch das neue Pflegestärkungsgesetz nichts geändert.
Einer der Gründe ist: BGB und SGB XII gehen von einer kostenlos zu leistenden „sittlichen und rechtlichen Beistandspflicht“ von Ehegatten bzw. Eltern und Kindern aus. Diese Regelung stammt aus einer Zeit, in der die Deutschen Æ 47 Jahre alt wurden, viele Kinder hatten, Familienmitglieder nah beieinander wohnten und kaum Frauen einer Erwerbsarbeit außerhalb des Hauses nachgingen.
Aber kann man das auch unter den völlig veränderten Arbeits- und Lebensbedingungen des 21 Jahrhunderts pauschal fordern? Was hat „Beistand“ mit jahrelanger Vollpflege zu tun? Darf man von Pflegepersonen, die selbst ein geringes oder gar kein Einkommen oder Vermögen haben, verlangen, diese Arbeit zum Nulltarif zu erbringen? In einer Zeit, in der die durchschnittliche Pflegedauer bei 9,3 Jahren und die Æ Lebenserwartung der Männer bei 77,7 bzw. der Frauen bei 82,8 Jahren liegt? 4) Das Pflegesystem wird als solidarisch bezeichnet, ist es das wirklich?
Wenn diese „Beistandspflicht“ nicht differenziert wird, kann man allen, deren finanzieller Rückhalt nicht auf Jahre gesichert ist, nur dringend empfehlen, sich nicht auf eine Pflegeübernahme einzulassen. Viele ehemals Pflegende, die durch ihre Pflegearbeit in Grundsicherung gerieten, warnen andere davor, sich diesem Risiko auszusetzen, schließlich ist lebenslange Armut (ohne Rücklagen für eigene gesundheitliche Belange im Alter) eine demütigende, ungerechte und frustrierende Erfahrung.

Was müsste verändert werden?
Laut offiziellen Berechnungen steigt die Zahl der Pflegebedürftigen bis 2060 von z.Zt. 2,9 auf 4,64 Millionen. 5) Die Arbeit der pflegenden Angehörigen ersetzt 3,2 Milliarden Vollzeitarbeitsplätze 6) und jeder weiß, dass es weder diese Pflegekräfte noch die dazu nötigen Einrichtungen je geben wird, schließlich ist der Fachkräftemangel schon heute besorgniserregend.
Doch trotz demografischen Veränderungen und der Notlage vieler Angehöriger geht der Gesetzgeber davon aus, dass auch künftig der Hauptteil der Pflege von Verwandten, Freunden und sogar Nachbarn kostenlos erbracht wird - wie im letzten Jahrhundert - obwohl diese Erwartung in krassem Gegensatz zu allem steht, was die Folgegeneration anstrebt oder sich leisten kann (z.B. Alleinerziehende).
Wenn die Rahmenbedingungen für häusliche Pflege nicht endlich „armutsfest“ umgestaltet werden, ist vorprogrammiert, dass die Pflegebereitschaft weiter sinkt. Schon heute ist die Altersarmut von Frauen mit 15,6% 7) überdurchschnittlich hoch, schließlich schultern sie von jeher die Hauptlast aller unbezahlten Arbeiten (Kindererziehung, Haushaltführung, häusliche Pflege), während das Pflegegesetz weiterhin vorrangig auf die Hilfsbereitschaft von Frauen setzt - ohne jeden finanziellen Ausgleich.
Das Pflegegesetz unterstützt einiges, was die Verweildauer der Pflegebedürftigen in häuslicher Umgebung fördert, erleichtert oder verlängert, das spart Heimplätze. Aber für die „Pflege der Pflegenden“ wird kaum etwas getan (allenfalls werden geringfügige Rentenbeiträge gezahlt). Man kalkuliert den Familiensinn und die Arbeitskraft der Pflegenden einfach ein, auch wenn das viele in die Armut führt.

Bei den lange geforderten Verbesserungen …
… kann es nicht um einen finanziellen Zuschuss für alle Pflegenden gehen, der ist vermutlich nicht mal zu zahlen, wenn die Teilversicherung in eine Vollversicherung umgewandelt würde.
Dazu Zahlen: 6) Volkswirtschaftlich betrachtet entspricht die Pflegeleistung der Angehörigen 44 Milliarden €, während das Gesamtvolumen der soz. Pflegeversicherung nur bei 25,91 Milliarden € liegt.
Zum Vergleich: Die Mitgliedsbeiträge der sozialen Krankenversicherung liegen bei 14,6% des Einkommens, die der sozialen Pflegeversicherung bei 2,55 und für Kinderlose bei 2,8%. 8 )
Das Pflegegesetz erlaubt zwar, dass die Pflegebedürftigen das Pflegegeld steuerfrei an ihre Bezugsperson weitergeben, aber wie sollen wirtschaftlich schlecht gestellte Kranke Geld weitergeben, wenn der Pflegegeldbetrag nicht mal alle pflegebedingten Zusatzkosten deckt (Teilkasko)?

Eine repräsentative Bürgerbefragung ergab: 9)
„Leistungsausweitungen in der Pflege stoßen in der Bevölkerung auf große Akzeptanz. Gleiches gilt sogar für die damit verbundenen Kosten und den Anstieg der Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung. Die meisten Menschen in Deutschland begrüßen es, dass in Zeiten des demografischen Wandels mehr Geld genutzt wird, um die Pflege zu verbessern.“ (Eine Beitragserhöhung von 0,1% bringt Mehreinnahmen von jährlich 1,2 Milliarden Euro).
Zitat: 10) „Eigentlich dürfte Gesundheit in Deutschland keine Frage des Geldes sein, denn das Gesundheitssystem ist nach dem Solidarprinzip aufgebaut, um das viele Staaten die Deutschen beneiden. Vereinfacht gesagt bedeutet das: Jeder gesetzlich Versicherte zahlt, was er kann und bekommt, was er braucht. In punkto Gesundheit zählt das Prinzip des Ausgleichs zwischen Arm und Reich allerdings oftmals nur auf dem Papier.“
Beispiel: Wenn jemand in ein Pflegeheim aufgenommen werden soll, wird als Erstes geklärt, wer die Kosten erbringt, schließlich übernimmt die Pflegeversicherung max. 50% davon.
Reichen die Einkünfte des/der Pflegebedürftigen nicht aus, werden Ehepartner, Kinder oder Eltern herangezogen, sofern deren eigenes Einkommen die gesetzlich vorgesehene Selbstbehaltssumme übersteigt. Ungedeckte Kosten trägt das Sozialamt. Die Bezugsperson wird weiter den Kranken besuchen und begleiten - aber daneben möglichst erwerbstätig sein, um für sich selbst und ihr Alter zu sorgen.
Und bei Übernahme einer häuslichen Pflege? Falls der MDK einen Pflegegrad ermittelt hat, wird das Pflegegeld an den/die Pflegebedürftige gezahlt. Darüber hinaus fragt niemand, ob sie oder die Pflegeperson die anfallenden Kosten überhaupt aufbringen kann, auch nicht, wenn das Pflegegeld (wegen voller Inanspruchnahme der Sachleistung) ganz gestrichen wird. Das einzige, was interessiert, ist, dass eine „nicht erwerbsmäßig tätige Person“ die Pflegearbeit zuverlässig leistet und dass das geschieht, wird in vorgeschriebenen „Beratungsgesprächen“ viertel- bzw. halbjährlich kontrolliert.
Ansonsten wird die häusliche Pflegeleistung unentgeltlich gefordert und in den weitaus meisten Fällen funktioniert das auch, weil der/die Pflegebedürftige genügend Einkünfte oder Vermögen hat und damit alle Kosten und Entlastungen finanzieren kann (notfalls auch den Lebensunterhalt der Pflege-person) oder auch, weil der/die Bezugsperson oder andere Angehörige die finanziellen Lücken füllen.
Und wenn das nicht möglich ist? Schließlich gibt es Teilzeit- und Aushilfskräfte, befristete Arbeits-stellen, Witwen, Geringverdiener, Frührentner, Alleinerziehende, Leiharbeiter, Aufstocker, Sozialrentner, Arbeitslose … auch sie haben Familiensinn und Angehörige mit Pflegebedarf.
So wird die Kluft zwischen Arm und Reich immer breiter! Viele Angehörige geben - wegen einer Pflege und im Vertrauen auf eigene Rücklagen - ihren Beruf auf, wer ahnt schon, wie lang sich eine Pflege hinziehen kann und wie schnell dabei Ersparnisse schmelzen? Ehe pflegende Angehörige Geld zum Lebensunterhalt erhalten, sind sie gezwungen, ihre eigenen Rücklagen (bis auf den erlaubten Selbstbehalt) aufzubrauchen.
Danach erhalten sie Hartz IV, werden als arbeitslos eingestuft und müssen sich zwecks „Eingliederung in den Arbeitsmarkt“ regelmäßig mit Arbeitsangeboten auseinander setzen, ohne zu berücksichtigen, dass jahrelange häusliche Pflege - zumindest die in höheren Pflegegraden, Schwerarbeit ist.
Die Folge dieser Regelung ist, dass 7% aller Hartz IV Bezieher (rd. 284.000 Personen) pflegende An-gehörige sind, die als arbeitslos registriert werden, weil Pflege ja keine Arbeit ist! 11)
Zum Vergleich: Wer zu Hause pflegt, vollbringt an 365 Tagen einen Balanceakt zwischen Liebe, Pflichtgefühl, Kindererziehung, Teilzeitberuf und allen anderen Anforderungen, wobei der dringend nötige Selbstschutz und auch die eigene Gesundheit tausendfach auf der Strecke bleibt!
Alle Pflegenden ersparen dem Staat und der Allgemeinheit hohe Ausgaben, egal ob sie selbst wohlhabend oder arm, jung oder alt, gesund oder gesundheitlich beeinträchtigt sind. Wieso wird ihnen nicht derselbe Einkommensbehalt zugestanden wie den Verwandten von Heimbewohnern?
Bei der Beschäftigung von Hilfskräften aus Osteuropa ist vorgeschrieben, dass neben der Bezahlung auch Pausen, Arbeitszeiten und Urlaubsansprüche klar geregelt werden müssen, wobei betont wird, dass eine 24h Verfügbarkeit gegen das deutsche Arbeitsschutzgesetz verstoße.
Und was ist mit den pflegenden Angehörigen? Niemand achtet auf deren „Arbeitsschutz“, sie haben viele Pflichten, aber kaum Rechte (z.B. auf Erholung). Die politisch Verantwortlichen wissen genau, dass „ambulant vor stationär“ ohne die Bereitstellung von 24h Versorgungssicherheit unmöglich ist. Kein Demenz- oder Schwerkranker könnte zu Hause bleiben ohne die unauffällige und selbstverständliche Gewährleistung von Pflege, Betreuung und Sicherheit rund um die Uhr, gerade sie macht den Spareffekt der Angehörigenpflege aus.

Häusliche Pflege wird freiwillig übernommen, niemand kann dazu gezwungen werden…
… aber sie darf für niemand zu einem Armutsrisiko werden, dieser Preis ist einfach zu hoch!
Zur Entlastung wurde im PSG I, II und III vieles versprochen, nun ist der Gesetzgeber in der Pflicht, diese Ankündigungen auch sicherzustellen - flächendeckend: Erreichbare Pflegestützpunkte oder Beratungsstellen; ausreichend niederschwellige Entlastungsangebote, Tages- und Nachtpflegen; Erholungsheime für Angehörige, allein oder zusammen mit den Pflegebedürftigen usw.. Außerdem muss der „Entlastungsdschungel“ entwirrt werden, denn viele der durchaus hilfreichen Angebote kommen bei den Betroffenen nicht an, weil sie der Informationswust oder die Bürokratieflut abschreckt. Entlastungsangebote müssen für jeden Normalbürger verständlich sein!
Neben alldem brauchen die Pflegenden, deren eigenes Einkommen unterhalb einer (festzulegenden) Einkommensgrenze liegt, einen finanziellen Ausgleich oberhalb der Armutsfalle ALG II. Wie dieser Ausgleich aussehen könnte, ist Sache der politisch Verantwortlichen. Denkbar wäre ein deutlich höheres Pflegegeld, teilweise zur Weitergabe an die Pflegeperson (das bei Inanspruchnahme der Sachleistung nicht gekürzt werden darf). Auch eine Erhöhung der PV Beiträge wäre denkbar, denn 0,1% Beitragserhöhung erbringen Mehreinnahmen von jährlich 1,2 Milliarden €.
Die politisch Verantwortlichen sind dringend aufgerufen, die Pflegeversicherung endlich solidarisch und „armutsfest“ umzugestalten. Geschieht das nicht, wird die Bereitschaft zur Pflegeübernahme weiter zurückgehen - aus Angst vor dem wirtschaftlichen Ruin.
Und dieser „Selbstschutz“ wird, zusammen mit der Verdoppelung des Pflegebedarfs und dem permanenten Fachkräftemangel, über kurz oder lang zum Kollaps des „deutschen Pflegesystems“ führen und der wäre eine Katastrophe, vor allem für diejenigen, die auf Hilfe angewiesen sind,
und das können oder werden irgendwann wir alle sein!

Zusammenstellung: Gudrun Born, http://www.gudrun.born@t-online.de
Februar 2017 Download: http://www.pflegebalance.de


Fußnoten:
1) https://www.destatis.de/DE/PresseService/, statistisches Bundesamt 2015
2) Quelle: Barmer GEK Pflegereport 2015, Seite 11
3) Quelle: Barmer GEK Pflegereport 2016, Seite 117
4) Datenreport 2016 bpb Seite 31, Destatis statistisches Bundesamt WZB
5) Barmer BEK Pflegereport 2015, Seite 14
6) Vgl. Backes, Gertrud M.: Wenn die Töchter nicht mehr pflegen … Geschlechtergerechtigkeit in der Pflege. In: WISO Diskurs, Friedrich-Ebert-Stiftung (Hrsg.), Mainz, September 2009, S. 15ff.
7) Zeitung Frau und Mutter, Nr. 04/16, S. 18, Herausgeber Kath. Frauengemeinschaft Deutschlands, Bundesverband. e.V.
8 ) VDK Zeitung Hessen-Thüringen, April 2017, Seite 4
9) BMG Das Pflegestärkungsgesetz II, a.a.O., S. 11
10) Aus Kfd Zeitschrift Frau und Mutter 2016
11) http:// http://www.IAB-Kurzbericht 5/15, Wie Leistungsbezieher Pflege und Arbeitssuche vereinbaren.

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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wirbt seit Jahren für die Gestaltung von kommunalen Quartiershilfen als wirkungsvolle Unterstützung der pflegebedürftigen Menschen und der Angehörigen. Mit solchen Hilfen wird dem Grundsatz "ambulant vor stationär" wirkungsvoll zur Geltung verholfen!
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WernerSchell
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Pflege daheim ... Heinrich-Böckler-Stiftung legt Studie vor

Beitrag von WernerSchell » 08.06.2017, 10:41

Pflege daheim: Angehörige wenden im Schnitt rund 50 Stunden pro Woche auf, gesetzliche Pflegezeit noch wenig genutzt. Studie der Heinrich-Böckler-Stiftung informiert!
>>> viewtopic.php?f=3&t=22158
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Altersarmut in Deutschland steigt

Beitrag von WernerSchell » 27.06.2017, 08:20

Wandel der Arbeitswelt lässt Altersarmut in Deutschland steigen.
Dies beschreibt eine Bertelsmann-Stiftung, veröffentlicht am 26.06.2017.
Siehe insoweit unter folgender Adresse > viewtopic.php?f=4&t=22187
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Die Pflegestärkungsgesetze stärken vorrangig den Pflegemarkt, zu Lasten der häuslichen Pflege

Beitrag von WernerSchell » 18.02.2018, 14:27

Die Pflegestärkungsgesetze stärken vorrangig den Pflegemarkt, zu Lasten der häuslichen Pflege

Die Soziale Pflegeversicherung (PV) SGB XI wurde 1995 eingeführt
§ 1 (1): „Zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit wird als neuer eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eine soziale Pflegeversicherung geschaffen.“
KLARTEXT Pflegeversicherung: Kaum jemand weiß, was unter „sozialer Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit“ zu verstehen ist. Tatsache ist, dass die PV nur einen Teil der Kosten bei Pflegebedürftigkeit absichert, ein genauer Prozentsatz wird offiziell nicht genannt.
Das deutsche Pflegesystem wird nicht aus Steuermitteln finanziert, sondern durch die Pflichtbeiträge der Bürger/innen und Arbeitgeber. Bereits 2009 wurde die private Pflegeleistung der Angehörigen - volkswirtschaftlich betrachtet - auf 44 Milliarden Euro/Jahr geschätzt, obwohl das Beitragsaufkommen der sozialen PV damals erst bei 20,02 Milliarden €/Jahr lag. Seit Einführung des PSG II im Jahr 2017 liegen die jährlichen Beitragseinnahmen bei 30,2 Milliarden €.
Zum Vergleich: Für die soziale Pflegeversicherung werden 2,55% (für Kinderlose 2,8%) ihres Einkommens als Beitrag erhoben . Die Beiträge zur sozialen Krankenversicherung liegen dagegen bei Æ 14,6% des Einkommens (und manche Kassen erheben sogar Zusatzbeiträge).
Die unterschiedliche Beitragshöhe beider Versicherungsarten lässt erahnen, was die PV an „sozialer Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit“ tatsächlich leisten kann. Die niedrigen Beitragssätze beruhen auf der unentgeltlichen Arbeit von Millionen pflegenden Angehörigen.
§ 3: „Die Pflegeversicherung soll mit ihren Leistungen vorrangig häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützen, damit die Pflegebedürftigen möglichst lang in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. Leistungen der teilstationären Pflege und der Kurzzeitpflege gehen den Leistungen der vollstationären Pflege vor.“
KLARTEXT Pflegeverantwortung: Stimmt, die meisten Bürger/innen möchten möglichst lang in häuslicher Umgebung leben, aber der wichtigste Grund für „ambulant vor stationär“ ist die Kos-teneinsparung. Man delegiert die Pflegeverantwortung für Millionen Menschen an pflegende Angehörige (pA), das ist für den Gesetzgeber die billigste aller Möglichkeiten. Gleichzeitig werden denjenigen, die diese Verantwortung übernehmen, kaum konkrete Rechte zugestanden.
KLARTEXT Beratung: Das SGB XI hat 115 Paragrafen, viele davon wurden mehrfach geändert. Wer findet sich in diesem Gesetzesdschungel zurecht? Bei Pflegeübernahme wird den Betroffenen und ihren Angehörigen das „Recht auf Pflegeberatung“ zugesichert, die ist nötig, denn ständig tauchen neue Unklarheiten auf. Aber Beratungsstellen gibt es - besonders in ländlichen Regionen – viel zu wenig. Bei telefonischen Anfragen landet man oft bei einem AB oder man hängt endlos in Telefon-Warteschleifen. Und sobald eine Frage etwas aus dem Rahmen fällt (z.B. nach der Pflegerente), wird man an eine andere Stelle verwiesen und die Suche beginnt von vorn.
KLARTEXT Unfallschutz: „Wer Angehörige, Nachbarn oder Freunde im Sinne der Pflegeversicherung (in häuslicher Umgebung und nicht erwerbsmäßig) pflegt, ist bei dieser Arbeit beitragsfrei durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Dazu zählen Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten“. Aber viele Angehörige werden kaum oder gar nicht informiert, obwohl das wichtig wäre, weil im Schadensfall Meldefristen einzuhalten sind. Bereits bei der ärztlichen Erstbehandlung muss man angeben, dass es sich um einen Unfall aus einer Pflegetätigkeit handelt. Schließlich kann die Gesetzliche Unfallversicherung nur anhand eines Unfallberichtes des behandelnden Arztes prüfen, ob sie die Kosten übernimmt und welche Leistungen dem/der Betroffenen zustehen (und diese Berichterstattung ist sehr unbeliebt, weil sie mit Mehrarbeit verbunden ist). Doch es geht nicht nur um die medizinische Behandlung von Verletzungen oder um die Übernahme von Zuzahlungen. Es geht auch um soziale Geldleistungen, berufliche Rehabilitation oder Entschädigungen, falls sich später gesundheitliche Beeinträchtigungen abzeichnen sollten .
KLARTEXT Gesundheitsvorsorge: Jeder Erwerbstätige hat (bei fortlaufendem Gehalt) Anspruch auf Urlaub (zwecks Erhalt der Arbeitskraft). Auch häusliche Pflege ist eine verbindlich zu leistende, körperlich und nervlich belastende Arbeit. Die meisten pA haben pflegebedingte Beschwerden, viele werden richtig krank. Doch selbst bei Schwerstpflege hat bis heute niemand Anspruch auf eine kostenlose Erholung, allenfalls auf eine Reha, wenn jemand bereits schwer krank war.
KLARTEXT Pflegegeld: Das Pflegegeld wird an die Pflegebedürftigen gezahlt, bis Ende 2016 wurde es an der Arbeitsleistung der pA bemessen. Das entsprach (dividiert durch die gesetzlich geforderten Arbeitsstunden) einen Stundensatz von Æ 5 €.
Der Gesetzgeber erlaubt zwar Pflegegeld steuerfrei an die Pflegeperson weiterzugeben, doch das ist eine „Mogelpackung“ wo doch nur ein Teil der pflegebedingten Kosten ersetzt werden. (Teilkasko). Für Pflegebedürftige mit geringem Einkommen (und das sind zigtausende) reicht das Pflegegeld nicht mal für die pflegebedingten Zusatzkosten. Außerdem wird es bei Inanspruchnahme der Sachleistung ohnehin gekürzt oder gestrichen.
§ 4 (1): „Die Leistungen der Pflegeversicherung sind Dienst-, Sach- und Geldleistungen für den Bedarf an körperbezogenen Pflegemaßnahmen, pflegerischen Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltführung, sowie Kostenerstattungen, soweit es dieses Buch vorsieht. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit und danach, ob häusliche, teilstationäre oder vollstationäre Pflege in Anspruch genommen wird.“
KLARTEXT finanzielle Entlastungen: Alle finanziellen Zusagen über das Pflegegeld hinaus (Entlastungsbetrag, Sachleistungssumme, Tages- und Verhinderungspflege) dürfen (fast) nur zur Finanzierung von Hilfeleistungen professioneller Einrichtungen und Dienstleister verwendet werden. Die Pflegebedürftigen haben z.B. bei Pflegegrad 3 Anspruch auf 1.298 € Sachleistung pro Monat. Da aber Pflegedienste Æ 40 € /Std. berechnen, liegt die tatsächliche Entlastung an 30 Tagen bei max. 1 Std. pro Tag. Hilfen durch nahe Verwandte sind (wegen Beistandspflicht) grundsätzlich von jeder Bezuschussung ausgeschlossen obwohl gerade sie als Vertretung oder Entlastung besonders geeignet wären (vor allem bei Demenzkranken).
KLARTEXT Bevormundung: Der 2017 eingeführte „Entlastungsbetrag“ von 125 € darf lt. Gesetz nur für Hilfe durch Fachkräfte genutzt werden, die bei „nach dem jeweiligen Landesrecht anerkannten Anbietern“ beschäftigt sind und die berechnen Stundenlöhne von 25 bis über 40 €, abgesehen davon, dass es – gemessen am Hilfebedarf - viel zu wenige dieser Arbeitskräfte gibt. Ist es nicht ein Ziel der PV, die Selbständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern? Wieso wurde das Pflegegeld nicht einfach um 125 € erhöht und man lässt die Betroffenen selbst entscheiden, wie und durch wen sie entlastet werden wollen? Die jetzige Regelung ist nutzloser bürokratischer Aufwand, der die Betroffenen benachteiligt, aber den professionellen Pflegemarkt wieder mal fördert.

Grundsatz: „Ambulant vor stationär“
„Die häusliche Versorgung durch Angehörige hat Vorrang vor professioneller und stationärer Pflege“, bestimmt der Gesetzgeber – aber dieser Grundsatz gilt nur für die Arbeitsleistung der pA, denn bei der Verteilung der Gelder ist es genau umgekehrt. Angehörige pflegen nicht nur Senioren, sondern auch Kinder, Jugendliche und Menschen mittleren Alters, z.B. wegen chronischer Krankheiten, Unfallfolgen, Infarkten, Depressionen, Burnouts, Krebs … 73% aller Pflegebedürftigen werden von Angehörigen zu Hause versorgt, damit ist häusliche Pflege das Rückgrat des deutschen Pflegesystems, aber nur 25% der vorhanden Geldmittel werden für das Pflegegeld aufgewendet. Die häusliche Sorge- und Pflegearbeit kalkuliert der Gesetzgeber einfach zum Nulltarif ein. Weiso?
KLARTEXT Beistandspflicht: Der Grund: Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) legt in §§ 1618a und 1353 fest, dass Eltern und Kinder bzw. Ehegatten untereinander sittlich und rechtlich zu gegenseitigem Beistand verpflichtet sind – unentgeltlich.
Die Grundlage dieser Gesetze wurde zu Beginn des 20 Jahrhunderts gelegt. Männer ernährten die Familien, Frauen versorgten unentgeltlich Haus, Hof, Vieh und eine große Familie, bei Bedarf gehörte dazu auch die Pflege der wenigen „Alten“. Aber die Lebenserwartung lag damals unter 50 Jahren, Altenpflege kam nur selten in Betracht, schon gar nicht über Jahre.
Doch wir leben im 21. Jahrhundert und die Lebensformen und Wertvorstellungen der Menschen haben sich grundlegend verändert. Die Geburtenrate ist in Deutschland niedrig, es gibt kaum noch Großfamilien, man lebt überwiegend weiträumig verstreut. Auch Frauen (und Mütter) sind erwerbstätig, die Zahl der Alleinerziehenden ist (aufgrund instabiler Ehen) hoch. Viele Arbeitsplätze sind unsicher, der Niedriglohnsektor wurde deutlich ausgeweitet (und damit auch die prekären Arbeitsplätze), die Renten wurden stetig gesenkt. Wer nicht für das eigene Alter vorsorgt (oder vorsorgen kann), geht ein hohes Risiko ein. Immerhin stieg die Altersarmut (besonders die von Frauen) zwischen 2005 und 2016 von 10,7 auf 15,9%.
Gleichzeitig liegt die Lebenserwartung bei 80 plus, begünstigt durch gute Ernährung und Hygiene, Fortschritte der Medizin, computergesteuerte Diagnostik und Pharmazie. Die Zahl der Pflegebedürftigen wird bis 2030 von z.Zt. 2,9 auf 3,5 und danach auf 4,64 Millionen steigen, während die Zahl der Erwerbstätigen sinkt, weil die geburtenstarken 60er Jahrgänge ins Rentenalter kommen.
Für Familien wurden die strengen Regeln der „Beistandspflicht“ längst differenziert. Eltern werden (als Ausgleich für Einkommenseinbußen durch Versorgung und Erziehung von Kindern) finanziell entlastet (Elternteilzeit, Erziehungs-, Kinderkranken- und Elterngeld) - auch bei gutem Verdienst.
Und bei Pflegebedarf? Das Gesetz zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie soll Erwerbstätige bei Pflegebedarf entlasten. Angehörige, deren Pflegebedürftige in einem Heim leben, haben relativ hohe Einkommens- und Vemögensfreigrenzen, ehe sie für Kosten aufkommen müssen. Wer aber den eigenen Beruf aufgibt, um einen Angehörigen zu Hause zu pflegen, wird gesetzlich gezwungen, zunächst alle eigenen Rücklagen zu verwenden (bis auf einen Selbstbehalt von 5.000 €).
KLARTEXT Arbeitslosengeld: Und wenn die Ersparnisse aufgebraucht sind, werden die pA als arbeitslos eingestuft und erhalten ALG II, obwohl von ihnen die Hilfebedürftigen zuverlässig rund um die Uhr versorgt werden, was der Allgemeinheit und dem Fiskus Millionenausgaben erspart.
Wollte man die Arbeitsleistung der heute pflegenden Angehörigen durch Berufskräfte ersetzen, wären 3,2 Millionen Vollzeitpflegekräfte nötig, wobei jeder weiß, dass es weder diese Pflegekräfte noch die dazu erforderlichen Einrichtungen gibt, schließlich ist der Fachkräftemangel schon heute katastrophal. Die Ursache dafür liegt in der Nichtbeachtung des demographisch vorhersehbaren Pflegebedarfs und in der Geringschätzung der Pflegeberufe (Altenpflegeausbildung wurde lange ohne Vergütung gefordert, schlechte Bezahlung trotz Schichtdienst, Dumpinglöhne, Nachtdienste mit Personalschlüssel 1:40). Vieles davon veranlasst ausgebildete pflegekräfte zur Berufsaufgabe. Und nicht zuletzt liegt es an der Profitorientierung des Pflegemarktes.

Zu häuslicher Pflege gibt es keine Alternative
Bei häuslicher Pflege geht es nicht um ein bisschen familiären Beistand, sondern um Rundumversorgung, 24 h -Verantwortung und kräftezehrende Arbeit. Wegen der Vorschrift „Beistandspflicht“ sind seit 1995 zigtausende Angehörige in „Armut durch Pflege“ geraten, das spricht sich herum. Viele jüngere Menschen haben als Kinder unter der Armut ihrer pflegenden Mütter gelitten, gerade sie werden dieses Risiko nicht selbst eingehen. Das bedeutet: Wegen der finanziellen Benachteiligung der häuslichen Pflegearbeit werden künftig immer weniger junge Menschen bereit sein, diese Aufgabe zu übernehmen – und erzwingen kann man diese Leistung nicht!
Gerade Menschen mit geringem Einkommen brauchen bei Übernahme einer Pflege eine verlässliche Lebensgrundlage und Alterssicherung oberhalb der Armutsgrenze. Nur mit einer Umgestaltung des deutschen Pflegesystems lässt sich die abnehmende Pflegebereitschaft aufhalten
KLARTEXT Rente aus Pflege: „Ihr Einsatz lohnt sich“ titelt die Dt. Rentenversicherung. Für ein Jahr Pflege (2017) in Pflegegrad 3 erhöht sich der Rentenanspruch einer pA um monatlich 12,79 € in Ost / 11,44 € in West. Bei voller Nutzung der Sachleistung wird dieser Anspruch um 30% auf 8,96 € in Ost / 8,01 € in West reduziert. Wieso genügt nicht die Streichung des Pflegegeldes?
KLARTEXT Zeitaufwand: Bis 2016 legte das SGB XI fest, dass Angehörige je nach Pflegestufe 2, 3 oder 5 Stunden Pflegeleistung pro Tag zu erbringen hatten. Seit Einführung der Pflegegrade werden keine Zeiten mehr genannt, aber das zuerkannte Pflegegeld (nach dem auch die Rentenbeiträge ermittelt werden) entspricht in etwa dem der früheren Pflegestufen.
Nun legt eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung offen, dass der bisher festgelegte Zeitaufwand nicht den Tatsachen entspricht. Bei der Pflege von schwer-, schwerst- und demenzkranken Patienten werden (lt. Erhebung) von pA zwischen 5 und 14 Stunden erbracht. Das bedeutet:
Seit über 20 Jahren wird die Leistung der Angehörigen nicht nur unentgeltlich eingefordert, sondern zusätzlich zeitlich um ca. 50% unterbewertet - zum Nachteil der Menschen mit Hilfebedarf und aller pflegenden Angehörigen. Wann werden das Pflegegeld und damit auch die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige endlich der Pflegeleistung entsprechend angehoben?
Wann kommt eine Reform, die „ambulant vor stationär“ nicht nur pauschal fordert, sondern auch fördert? Nur Gesetze, die die Ausnutzung von Familiensinn und „Armut durch Pflege“ verhindern, können den Kollaps des deutschen Pflegesystems verhindern.
Gudrun Born

Februar 2018: Gudrun Born, Frankfurt, ehemals pflegende Angehörige, www.Pflegebalance.de
Mitglied bei wir pflegen, Interessenvertretung begleitender Angehöriger und Freunde e.V.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Sozialverband - Pflegegeld ähnlich dem Elterngeld

Beitrag von WernerSchell » 17.07.2018, 06:21

Ärzte Zeitung vom 17.07.2018:
Sozialverband
Pflegegeld ähnlich dem Elterngeld!

Der Sozialverband VdK fordert mehr Hilfe und Entlastung für pflegende Angehörige und schlägt dafür ein Pflegegeld nach dem Vorbild des Elterngeldes vor. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Flexi-Rente für pflegende Rentner muss bleiben

Beitrag von WernerSchell » 14.09.2018, 16:24

Diakonie-Zitat: Flexi-Rente für pflegende Rentner muss bleiben

14. September 2018 - Zu den Plänen des Gesundheitsministeriums, die Rentenbeiträge für pflegende Rentner abzuschaffen, erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

"Wer zuhause Angehörige pflegt, bekommt dafür Rentenpunkte. Das gilt auch, wenn Pflegende selbst das Rentenalter erreichen. Statt Pflegende besser zu fördern und zu stärken, will der Gesundheitsminister sie aus der seit 2017 geltenden Flexi-Rente ausschließen. Die Flexi- Rente kann mit der Teilrente und weitere Beitragszahlungen kombiniert werden und verbessert die finanzielle Situation der pflegenden Angehörigen. Besonders betroffen wären Frauen, die heute den Großteil der privaten Pflege übernehmen. Zugleich sind Frauen besonders von Altersarmut bedroht. Ihr Armutsrisiko im Alter liegt bei über 20 Prozent und damit deutlich über dem Durchschnitt. Mit dem Flexi-Rentengesetz haben sie heute die Möglichkeit, durch Pflege auch im Alter noch Lücken in ihrer Renten- Beitragsbiografie auszugleichen. Ihnen diese Möglichkeit zu nehmen, geht in die falsche Richtung. So wird die Angehörigenpflege abgewertet und die Pflegenden demotiviert. Darum fordert die Diakonie gemeinsam mit Caritas, Arbeiterwohlfahrt, Paritätischem Wohlfahrtsverband und ver.di: Hände weg von den Rentenbeiträgen für pflegende Rentner*innen."

Hintergrund:
Seit Juli 2017 gilt das Flexi-Rentengesetz. Seniorinnen und Senioren, die eine Teilrente mit Erwerbsarbeit kombinieren, können ihre Rentenansprüche aufstocken.
Das ist politisch gewollt: Der Renteneintritt soll flexibler, und längere Erwerbsarbeit gefördert werden. Mit erfasst von diesem Gesetz sind bisher die Pflegenden. So wie vor Erreichen des Rentenalters erhalten sie auch beim flexiblen Renteneintritt weiterhin Rentenpunkte gutgeschrieben. Das will der Gesundheitsminister nun ändern und Pflegende aus der Flexi-Rente ausschließen.

Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
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WernerSchell
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„Hände weg von den Rentenbeiträgen für pflegende Rentner*innen“

Beitrag von WernerSchell » 14.09.2018, 16:31

Gemeinsamer Aufruf: „Hände weg von den Rentenbeiträgen für pflegende Rentner*innen“

Berlin, 14. September 2018. Gemeinsam fordern AWO Bundesverband, Caritas Deutschland, Diakonie Deutschland, Paritätischer Gesamtverband, Ver.di, und die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf, die geplante Gesetzesänderung, die zu einer finanziellen Benachteiligung pflegender Rentnerinnen und Rentner führt, zurückzunehmen. Bisher können gerade die Bezieherinnen und Bezieher kleiner Renten ihre Bezüge etwas aufbessern, wenn sie Angehörige pflegen. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Die pflegenden Angehörigen sind der größte Pflegedienstleister der Republik. Viele von ihnen sind bereits selber schon im Rentenalter. Dass sie durch ihre Pflege finanziell etwas bessergestellt werden, sollte selbstverständlich sein. Deshalb fordert die AWO Hände weg von den Rentenbeiträgen für pflegende Rentnerinnen und Rentner.“

Gemeinsamer Aufruf
Hände weg von den Rentenbeiträgen für pflegende Rentner*innen


Berlin, 14. September 2018. Seit Einführung der Pflegeversicherung zahlt die Pflegekasse für Versicherte, die Angehörige pflegen, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Diese sind nach dem Pflegeaufwand gestaffelt und reichen bis zum Beitrag von Durchschnittsverdienenden.

Für Altersrentner*innen galt dies immer schon nur dann, wenn sie eine Teilrente beziehen. Vor dem Flexirentengesetz war der Bezug einer Teilrente allerdings unattraktiv, weil es die Teilrente nur in festen Stufen gab. Seit dem Flexirentengesetz wird die Teilrente stufenlos gewährt, so dass Altersrentner*innen ihre Rente mithilfe von Rentenbeiträgen für die Pflege von Angehörigen schon dann aufbessern können, wenn sie auf 1 % ihrer Rente für die Zeit der Pflege verzichten und dann die Rente als Teilrente zu 99 % beanspruchen.

Ein Beispiel zur Verdeutlichung:
Anna bezieht eine Altersrente in Höhe von 800 Euro und pflegt ihren Mann Benno, für den der Pflegegrad 2 anerkannt wurde. Würde Anna eine Teilrente von 99 % in Anspruch nehmen, würde sich ihre gesetzliche Monatsrente um 8 Euro reduzieren und sie würde nur noch 792 Euro als Teilrente erhalten. Für ein Jahr der Pflege würde sich ihre Rente um rd. 7 Euro erhöhen (im Pflegegrad 3 um rd. 11 € (heutige Werte unterstellt)). Nach drei Jahren übernimmt der gemeinsame Sohn die Pflege und Anna kehrt zu ihrer Vollrente zurück, die sich um 21 Euro (bei Pflegegrad 2) auf 821 Euro (ohne Berücksichtigung der jährlichen Rentenanpassung) erhöht hat.

Ob und wie viele Rentner*innen von dieser Neuregelung Gebrauch machen, ist noch unklar. Im Jahr 2018 zahlen die Pflegekassen für alle Pflegeleistungen an die Gesetzliche Rentenversicherung 1,5 Mrd. Euro (Zahlen der gemeinsamen Finanzschätzung“ der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom Juni 2018). Es ist zu vermuten, dass der Anteil, der Altersrentner*innen zur Erhöhung ihrer Renten zufließt, deutlich unter 10 % liegt und verhältnismäßig viele Rentnerinnen von der Regelung profitieren, deren oftmals kleine Renten dadurch aufgebessert werden können.

Der Bundesgesundheitsminister will diese für Rentner*innen positive Regelung bei den Rentenversicherungsbeiträgen für pflegende Angehörige nun wieder zurückdrehen.

Dabei wurde im aktuellen Koalitionsvertrag vereinbart, „die Unterstützung für pflegende Angehörige auszubauen“. Diesem wichtigen Anliegen wird durch das geltende Recht Rechnung getragen. Mit dieser nun beabsichtigten Rücknahme der heute geltenden positiven Regelung würde genau das Gegenteil des im Koalitionsvertrag verabredeten Ziels erreicht werden.

Da überdies viele Versorgungswerke bei einem Teilrentenbezug einen Ausschluss der Betriebsrente vorsehen, würde sogar einiges dafür sprechen, die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige auch für den Fall eines Vollrentenbezugs vorzusehen. In diesem Fall könnten auch Betriebsrentner*innen von den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige profitieren.

Mit dieser nun beabsichtigten Rücknahme der heute geltenden positiven Regelung würde genau das Gegenteil des im Koalitionsvertrags verabredeten Ziels erreicht werden.

AWO Bundesverband
Caritas Deutschland
Diakonie Deutschland
Paritätischer Gesamtverband
Ver.di
Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland

i.A. Mona Finder
Pressesprecherin
AWO Bundesverband e. V.
T.: + 49 (0)30 26 309 222
Mobil: +49 (0)172 - 261 50 14
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Bundesvorstand: Wolfgang Stadler (Vorsitzender), Brigitte Döcker, Selvi Naidu
Vorsitzender des Präsidiums: Wilhelm Schmidt
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WernerSchell
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Flexi-Rente für pflegende Rentner muss bleiben

Beitrag von WernerSchell » 08.10.2018, 12:13

Flexi-Rente für pflegende Rentner muss bleiben

(Quelle: Diakonie Deutschland) Zu den Plänen des Gesundheitsministeriums, die Rentenbeiträge für pflegende Rentner abzuschaffen, erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

"Wer zuhause Angehörige pflegt, bekommt dafür Rentenpunkte. Das gilt auch, wenn Pflegende selbst das Rentenalter erreichen. Statt Pflegende besser zu fördern und zu stärken, will der Gesundheitsminister sie aus der seit 2017 geltenden Flexi-Rente ausschließen. Die Flexi- Rente kann mit der Teilrente und weitere Beitragszahlungen kombiniert werden und verbessert die finanzielle Situation der pflegenden Angehörigen. Besonders betroffen wären Frauen, die heute den Großteil der privaten Pflege übernehmen. Zugleich sind Frauen besonders von Altersarmut bedroht. Ihr Armutsrisiko im Alter liegt bei über 20 Prozent und damit deutlich über dem Durchschnitt. Mit dem Flexi-Rentengesetz haben sie heute die Möglichkeit, durch Pflege auch im Alter noch Lücken in ihrer Renten- Beitragsbiografie auszugleichen. Ihnen diese Möglichkeit zu nehmen, geht in die falsche Richtung. So wird die Angehörigenpflege abgewertet und die Pflegenden demotiviert. Darum fordert die Diakonie gemeinsam mit Caritas, Arbeiterwohlfahrt, Paritätischem Wohlfahrtsverband und ver.di: Hände weg von den Rentenbeiträgen für pflegende Rentner*innen."
Seit Juli 2017 gilt das Flexi-Rentengesetz. Seniorinnen und Senioren, die eine Teilrente mit Erwerbsarbeit kombinieren, können ihre Rentenansprüche aufstocken.
Das ist politisch gewollt: Der Renteneintritt soll flexibler, und längere Erwerbsarbeit gefördert werden. Mit erfasst von diesem Gesetz sind bisher die Pflegenden. So wie vor Erreichen des Rentenalters erhalten sie auch beim flexiblen Renteneintritt weiterhin Rentenpunkte gutgeschrieben. Das will der Gesundheitsminister nun ändern und Pflegende aus der Flexi-Rente ausschließen.

Quelle: 08.10.2018:
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Beratgerstraße 36
44149 Dortmund
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Bis zu 13.000 Euro weniger Rente für pflegende Angehörige – wir pflegen fordert höhere Rentenbeiträge!

Beitrag von WernerSchell » 10.12.2018, 08:06

Bis zu 13.000 Euro weniger Rente für pflegende Angehörige – wir pflegen fordert höhere Rentenbeiträge!

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Quelle: https://www.armutdurchpflege.de/

Wer in Deutschland Pflegeverantwortung übernimmt wird in der Rente stark benachteiligt. Wie aus einer schriftlichen Anfrage des Bundestagsabgeordneten Matthias W. Birkwald (Die LINKE) an die Bundesregierung hervorgeht, müssen pflegende Angehörige, die aufgrund der hohen Pflegeleistung ihre Arbeitszeit reduzieren, mit bis zu 13.000 Euro weniger Rente auskommen. Es ist davon auszugehen, dass die Folgekosten bei einer Berufsaufgabe noch deutlich höher liegen.
Unter bestimmten Voraussetzungen werden Rentenbeiträge für pflegende Angehörige in die Rentenkasse eingezahlt. Die Beiträge sind aus Sicht von wir pflegen e. V. jedoch viel zu niedrig, um Altersarmut wirklich verhindern zu können. So steigt die Rente für die Versorgung eines Pflegebedürftigen im Pflegegrad 2 nach einem Jahr um nur 8,34 Euro. Der Betrag sinkt sogar, wenn Sachleistungen wie ein ambulanter Pflegedienst genutzt werden. Im Vergleich: Die Rentenanwartschaft eines Durchschnittverdieners in Deutschland liegt im Jahr bei rund 31 Euro. Die meist über Jahre andauernde Pflegeverantwortung führt damit häufig zu mickrigen Renten.
Was dies konkret für pflegende Angehörige bedeutet, berichtet B.E.-Boge: "Meine Stelle aufzugeben entschied ich, als meine Halbtagstätigkeit mit der häuslichen Pflege meiner Mutter unvereinbar wurde. Kollegen gaben die Eltern ins Heim, erhielten weiter Lohn und Renteneinzahlungen. Häusliche Pflege bedeutet nicht nur Liebe geben, sondern dem Sozialstaat viel Geld sparen. Ein Zyniker würde sagen, dass zum Dank dafür meine Rente unter der Armutsgrenze liegt!“
Dazu Christian Pälmke, Fachreferent für Pflegepolitik und Familienpflege von wir pflegen e. V.: „Die Regierung nennt pflegende Angehörige stille Helden, ist aber nicht bereit sie vor Armut während und nach der Pflege zu schützen. Das passt nicht zusammen. Wir fordern von der Bundesregierung, dass sie Sofort-Maßnahmen zur Bekämpfung von Altersarmut in der häuslichen Pflege ergreift.“
wir pflegen e. V. unterstützt daher die angekündigte Initiative der Linken, sich zusammen mit den Sozialverbänden für höhere Rentenbeiträge einzusetzen.


Quellen:
- Handelsblatt (vom 14.11.2018): > https://www.handelsblatt.com/politik/de ... rrznvi-ap1
- Born, Gudrun: Wer bekommt Rente aus häuslicher Pflege? „Ihr Einsatz lohnt sich – aber für wen?“ (Stand Juni 2018), Verfügbar unter: > http://www.pflegebalance.de/Pflege-Rent ... ge_Okt.pdf

Hintergrund:
Aktuell leben in Deutschland ca. 3 Millionen pflegebedürftige Menschen. Annähernd drei Viertel von ihnen werden zu Hause gepflegt – fast ausnahmslos von Angehörigen, die dafür häufig ihre eigene wirtschaftliche Existenz und Gesundheit aufs Spiel setzen. Aktuellen Schätzungen zu Folge beträgt der wirtschaftliche Wert der unbezahlten Angehörigenarbeit rund 37 Milliarden Euro jährlich, deutlich mehr als das gesamte Einnahmevolumen beider Pflegeversicherungen (Stand 2016).
wir pflegen e.V. ist die Interessenvertretung pflegender Angehöriger in Deutschland.
Nähere Informationen finden Sie unter: www.wir-pflegen.net

Quelle: Pressemitteilung vom 09.12.2018
Kontakte für Presse & Medien
Susanne Hallermann
Medienbeauftragte
medien@wir-pflegen.net
Tel: 01522 8576840
Christian Pälmke
Fachreferent Pflegepolitik &
Familienpflege
pflegepolitik@wir-pflegen.net
Tel: 0163 3735622
Kontakt Verein
Haus der Pflegeberufe
Alt-Moabit 91
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Tel: 030 45975770
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Mehr pflegende Angehörige erhalten erhöhte Rente

Beitrag von WernerSchell » 06.02.2020, 16:09

Rheinische Post vom 06.02.2020:

Zahlen steigen seit Jahren
Mehr pflegende Angehörige erhalten erhöhte Rente

Berlin Die Zahl der pflegenden Angehörigen, die eine Anhebung ihrer gesetzlichen Rente aufgrund ihrer Pflegeleistungen erhalten, hat sich seit 2016 mehr als verdoppelt.
von Birgit Marschall
Die Zahl der pflegenden Angehörigen, die eine Anhebung ihrer gesetzlichen Rente aufgrund ihrer Pflegeleistungen erhalten, hat sich seit 2016 auf über 670.000 mehr als verdoppelt. Das geht aus aktuellen Versichertenzahlen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) hervor, die unserer Redaktion vorliegen. Demnach lag die Zahl der in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherten Pflegepersonen ohne Rentenbezug nach den letztverfügbaren Daten Ende 2018 bei rund 673.000. Ende 2016 hatte sie dagegen noch bei rund 302.000 gelegen. Seit Inkrafttreten der Reform der Pflegeversicherung Anfang 2017 entspricht dies einem Anstieg von mehr als 120 Prozent.
... (weiter lesen unter) ... > https://rp-online.de/wirtschaft/ueber-6 ... d-48764703
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