Erklärung des Nationalen Ethikrates zum Appell des Bundes der "Euthanasie"-Geschädigten und Zwangssterilisierten e. V. zum "Erbgesundheitsgesetz"
Der Nationale Ethikrat hat in seiner Sitzung vom 24. November 2005 die folgende Erklärung verabschiedet:
Der Bund der "Euthanasie"-Geschädigten und Zwangssterilisierten e. V. hatte im Januar 2004 an den Bundestag appelliert, das so genannte "Erbgesundheitsgesetz" von 1933 ausdrücklich für nichtig von Anfang an zu erklären, und dazu den Nationalen Ethikrat im Jahre 2005 um Unterstützung gebeten.
Das "Erbgesundheitsgesetz" und seine Praxis berühren Fragen der Würde des Einzelnen und des Respekts vor seiner Person sowie Grundprinzipien des Verhältnisses zwischen Staat und Individuum. Beide Belange erfordern nach der Überzeugung des Nationalen Ethikrates auch heute im Rahmen der Lebenswissenschaften, etwa unter dem Gesichtspunkt der Eugenik, besondere Beachtung.
Während der Zeit des NS-Gewaltregimes sind rund 350.000 Männer und Frauen durch Zwangssterilisierungen und andere, damit zusammenhängende Maßnahmen gedemütigt und in ihrer Menschenwürde zutiefst verletzt worden. Getroffen wurden diese Maßnahmen unter Berufung auf das "Erbgesundheitsgesetz".
Dieses Gesetz ist 1974 auch förmlich außer Kraft gesetzt worden. Die Sterilisationsentscheidungen der ehemaligen Erbgesundheitsgerichte wurden 1998 durch Gesetz aufgehoben. Bereits im Jahr 1988 hat der Bundestag in einer Entschließung erklärt, dass "die auf der Grundlage des so genannten Erbgesundheitsgesetzes während der Zeit von 1933 bis 1945 durchgeführten Zwangssterilisierungen nationalsozialistisches Unrecht sind", allerdings nur diese Maßnahmen, nicht jedoch das Gesetz selbst, als "Ausdruck der inhumanen nationalsozialistischen Auffassung vom ‚lebensunwerten Leben' geächtet". Der Bundestag hat sich dabei von der Überzeugung leiten lassen, dass die zwangsweise Beseitigung der Fortpflanzungsfähigkeit ein unzulässiger Eingriff in die körperliche Integrität ist und einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Menschenwürde darstellt.
Der Nationale Ethikrat stimmt dieser Bewertung zu und würde es begrüßen, wenn der Bundestag das Anliegen des Bundes der "Euthanasie"-Geschädigten und Zwangssterilisierten aufgriffe und sein Urteil über die aufgrund des Gesetzes getroffenen Maßnahmen auf das Gesetz selbst und zugleich auf jegliche Regelungen solcher Art erstreckte.
Pressekontakt:
Ulrike Florian
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Nationaler Ethikrat
Jägerstrasse 22/23
D-10117 Berlin
Tel: +49 +30 203 70-246
Fax: +49 +30 203 70-252
E-Mail: florian@ethikrat.org
URL: http://www.ethikrat.org
Quelle: Pressemitteilung vom 14.12.2005
http://www.ethikrat.org/presse/pm/200507.html
„Erbgesundheitsgesetz“ für nichtig erklären!
Moderator: WernerSchell
Ethikrat: Berlin soll NS-Gesetz für nichtig erklären
BERLIN. Der Nationale Ethikrat hat an den Bundestag appelliert, das von den Nationalsozialisten 1933 beschlossene so genannte Erbgesundheitsgesetz ausdrücklich „für nichtig von Anfang an“ und für verfassungswidrig zu erklären. In einer am 14. Dezember 2005 in Berlin verbreiteten Erklärung unterstützt das Beratungsgremium der Bundesregierung damit ein Anliegen des Bundes der „Euthanasie-Geschädigten und Zwangssterilisierten“, der auf die vollständige moralische Rehabilitierung der Nazi-Opfer drängt.
…
Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=22382
BERLIN. Der Nationale Ethikrat hat an den Bundestag appelliert, das von den Nationalsozialisten 1933 beschlossene so genannte Erbgesundheitsgesetz ausdrücklich „für nichtig von Anfang an“ und für verfassungswidrig zu erklären. In einer am 14. Dezember 2005 in Berlin verbreiteten Erklärung unterstützt das Beratungsgremium der Bundesregierung damit ein Anliegen des Bundes der „Euthanasie-Geschädigten und Zwangssterilisierten“, der auf die vollständige moralische Rehabilitierung der Nazi-Opfer drängt.
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„Erbgesundheitsgesetz“ für nichtig erklären!
„Erbgesundheitsgesetz“ für nichtig erklären!
70 Jahre spaeter: Nationaler Ethikrat appelliert an den Bundestag zur Aufhebung des Erbgesundheitsgesetzes
Berlin (ALfA). Der Nationale Ethikrat hat in einer aktuellen Stellungnahme an den Bundestag appelliert, das von den Nationalsozialisten 1933 beschlossene so genannte Erbgesundheitsgesetz ausdruecklich „fuer nichtig von Anfang an“ und fuer verfassungswidrig zu erklaeren. Dies geht aus einer Presseerklaerung des Beratergremiums vom 14. Dezember 2005 hervor. Damit unterstuetzt der Ethikrat den Appell des Bundes der „Euthanasie-Geschaedigten und Zwangssterilisierten“ vom Anfang dieses Jahres, in dem auf eine vollstaendige moralische Rehabilitierung der Nazi-Opfer gedraengt wird.
Das "Erbgesundheitsgesetz" und seine Praxis beruehre nach Auffassung des Ethikrates Fragen der Wuerde des Einzelnen und des Respekts vor seiner Person sowie Grundprinzipien des Verhaeltnisses zwischen Staat und Individuum. Beide Belange erfordern nach der Ueberzeugung des Nationalen Ethikrates auch heute im Rahmen der Lebenswissenschaften besondere Beachtung, etwa unter dem Gesichtspunkt der Eugenik.
Waehrend der Zeit des NS-Gewaltregimes sind unter Berufung auf das "Erbgesundheitsgesetz" rund 350.000 Maenner und Frauen durch Zwangssterilisierungen und andere, damit zusammenhaengende Massnahmen gedemuetigt und in ihrer Menschenwuerde zutiefst verletzt worden.
Dem Ethikrat zufolge ist dieses Gesetz 1974auch foermlich ausser Kraft gesetzt worden. Die Sterilisationsentscheidungen der ehemaligen Erbgesundheitsgerichte seien 1998 durch Gesetze aufgehoben worden. Bereits im Jahr 1988 habe der Bundestag in einer Entschliessung erklaert, dass "die auf der Grundlage des so genannten Erbgesundheitsgesetzes waehrend der Zeit von 1933 bis 1945 durchgefuehrten Zwangssterilisierungen nationalsozialistisches Unrecht sind", allerdings nur diese Massnahmen, nicht jedoch das Gesetz selbst, als "Ausdruck der inhumanen nationalsozialistischen Auffassung vom ‚lebensunwerten Leben' geaechtet". Der Bundestag habe sich dabei von der Ueberzeugung leiten lassen, dass die zwangsweise Beseitigung der Fortpflanzungsfaehigkeit ein unzulaessiger Eingriff in die koerperliche Integritaet ist und einen schwerwiegenden Verstoss gegen die Menschenwuerde darstellt.
Quelle: ALfA-Newsletter 46/05 vom 16.12.2005
70 Jahre spaeter: Nationaler Ethikrat appelliert an den Bundestag zur Aufhebung des Erbgesundheitsgesetzes
Berlin (ALfA). Der Nationale Ethikrat hat in einer aktuellen Stellungnahme an den Bundestag appelliert, das von den Nationalsozialisten 1933 beschlossene so genannte Erbgesundheitsgesetz ausdruecklich „fuer nichtig von Anfang an“ und fuer verfassungswidrig zu erklaeren. Dies geht aus einer Presseerklaerung des Beratergremiums vom 14. Dezember 2005 hervor. Damit unterstuetzt der Ethikrat den Appell des Bundes der „Euthanasie-Geschaedigten und Zwangssterilisierten“ vom Anfang dieses Jahres, in dem auf eine vollstaendige moralische Rehabilitierung der Nazi-Opfer gedraengt wird.
Das "Erbgesundheitsgesetz" und seine Praxis beruehre nach Auffassung des Ethikrates Fragen der Wuerde des Einzelnen und des Respekts vor seiner Person sowie Grundprinzipien des Verhaeltnisses zwischen Staat und Individuum. Beide Belange erfordern nach der Ueberzeugung des Nationalen Ethikrates auch heute im Rahmen der Lebenswissenschaften besondere Beachtung, etwa unter dem Gesichtspunkt der Eugenik.
Waehrend der Zeit des NS-Gewaltregimes sind unter Berufung auf das "Erbgesundheitsgesetz" rund 350.000 Maenner und Frauen durch Zwangssterilisierungen und andere, damit zusammenhaengende Massnahmen gedemuetigt und in ihrer Menschenwuerde zutiefst verletzt worden.
Dem Ethikrat zufolge ist dieses Gesetz 1974auch foermlich ausser Kraft gesetzt worden. Die Sterilisationsentscheidungen der ehemaligen Erbgesundheitsgerichte seien 1998 durch Gesetze aufgehoben worden. Bereits im Jahr 1988 habe der Bundestag in einer Entschliessung erklaert, dass "die auf der Grundlage des so genannten Erbgesundheitsgesetzes waehrend der Zeit von 1933 bis 1945 durchgefuehrten Zwangssterilisierungen nationalsozialistisches Unrecht sind", allerdings nur diese Massnahmen, nicht jedoch das Gesetz selbst, als "Ausdruck der inhumanen nationalsozialistischen Auffassung vom ‚lebensunwerten Leben' geaechtet". Der Bundestag habe sich dabei von der Ueberzeugung leiten lassen, dass die zwangsweise Beseitigung der Fortpflanzungsfaehigkeit ein unzulaessiger Eingriff in die koerperliche Integritaet ist und einen schwerwiegenden Verstoss gegen die Menschenwuerde darstellt.
Quelle: ALfA-Newsletter 46/05 vom 16.12.2005
Abschaffung des NS-Erbgesundheitsgesetzes von 1933
Appell aufgenommen: Gruene fordern Abschaffung des NS-Erbgesundheitsgesetzes von 1933
Berlin (ALfA). Buendnis 90/Die Gruenen im Bundestag wollen das nationalsozialistische "Gesetz zur Verhuetung erbkranken Nachwuchses" fuer nichtig erklaeren lassen. In einem Antrag vom 5. April 2006 fordern sie die Bundesregierung auf, dem Appell des Bundes der "Euthanasie"-Geschaedigten und Zwangssterilisierten zu folgen und das erste Rassengesetz des NS-Staates vom 14. Juli 1933 nach mehr als 70 Jahren zu annullieren. Der Appell habe breite gesellschaftliche Unterstuetzung erfahren, unter anderem vom Nationalen Ethikrat in einer Stellungnahme vom 14. Dezember 2005, so die Abgeordneten (siehe ALfA-Newsletter 46/05 vom 16.12.2005). In der Begruendung des Antrages fuehren die Gruenen an, die Gesellschaft sei "in der Pflicht, die Opfer von Zwangssterilisierung und Euthanasie vollstaendig zu rehabilitieren, die Ueberlebenden nach Kraeften zu unterstuetzen und die Erinnerung an das Unrecht wach zu halten".
In den weiteren Ausfuehrungen heißt es, auf Grundlage des "Gesetzes zur Verhuetung erbkranken Nachwuchses" seien nach neueren Forschungen bis Mai 1945 mindestens 400.000 Menschen zwangssterilisiert worden. An den Folgen des Eingriffs seien mehrere tausend Menschen gestorben, mehrheitlich Frauen. "Das Erbgesundheitsgesetz bildete den Auftakt fuer die Verfolgung behinderter Menschen, die im Massenmord der so genannten Euthanasie gipfelte", so die Gruenen. Zwar sei die formelle Gueltigkeit des Gesetzes 1974 aufgehoben worden und 1988 habe der Bundestag das Gesetz zu nationalsozialistischem Unrecht erklaert. Auch seien im August 1998 die Sterilisationsbeschluesse aufgehoben worden, was nach Ansicht der Gruenen-Fraktion durchaus wichtige Fortschritte gewesen seien. Angesichts des "ungeheuren Unrechtsgehaltes des Erbgesundheitsgesetzes" duerfe der Bundestag "aber nicht den geringsten Zweifel offen lassen, dass dieses Gesetz von Anfang an als nichtig angesehen werden muss", heißt es in dem Antrag.
Weitere Informationen:
ALfA-Newsletter 46/05 vom 16.12.2005
70 Jahre spaeter: Nationaler Ethikrat appelliert an den Bundestag zur Aufhebung des Erbgesundheitsgesetzes
http://www.alfa-ev.com/newsletter/alfa_ ... 12-05.html
Nichtigkeitserklaerung des Erbgesundheitsgesetzes
Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Koeln), Markus Kurth, u.a. und der Fraktion BUENDNIS 90/DIE GRUENEN
2 Seiten, Deutscher Bundestag Drucksache 16/1171, 05.04.2006
http://dip.bundestag.de/btd/16/011/1601171.pdf
Quelle: ALfA-Newsletter 14/06 vom 14.04.2006
Berlin (ALfA). Buendnis 90/Die Gruenen im Bundestag wollen das nationalsozialistische "Gesetz zur Verhuetung erbkranken Nachwuchses" fuer nichtig erklaeren lassen. In einem Antrag vom 5. April 2006 fordern sie die Bundesregierung auf, dem Appell des Bundes der "Euthanasie"-Geschaedigten und Zwangssterilisierten zu folgen und das erste Rassengesetz des NS-Staates vom 14. Juli 1933 nach mehr als 70 Jahren zu annullieren. Der Appell habe breite gesellschaftliche Unterstuetzung erfahren, unter anderem vom Nationalen Ethikrat in einer Stellungnahme vom 14. Dezember 2005, so die Abgeordneten (siehe ALfA-Newsletter 46/05 vom 16.12.2005). In der Begruendung des Antrages fuehren die Gruenen an, die Gesellschaft sei "in der Pflicht, die Opfer von Zwangssterilisierung und Euthanasie vollstaendig zu rehabilitieren, die Ueberlebenden nach Kraeften zu unterstuetzen und die Erinnerung an das Unrecht wach zu halten".
In den weiteren Ausfuehrungen heißt es, auf Grundlage des "Gesetzes zur Verhuetung erbkranken Nachwuchses" seien nach neueren Forschungen bis Mai 1945 mindestens 400.000 Menschen zwangssterilisiert worden. An den Folgen des Eingriffs seien mehrere tausend Menschen gestorben, mehrheitlich Frauen. "Das Erbgesundheitsgesetz bildete den Auftakt fuer die Verfolgung behinderter Menschen, die im Massenmord der so genannten Euthanasie gipfelte", so die Gruenen. Zwar sei die formelle Gueltigkeit des Gesetzes 1974 aufgehoben worden und 1988 habe der Bundestag das Gesetz zu nationalsozialistischem Unrecht erklaert. Auch seien im August 1998 die Sterilisationsbeschluesse aufgehoben worden, was nach Ansicht der Gruenen-Fraktion durchaus wichtige Fortschritte gewesen seien. Angesichts des "ungeheuren Unrechtsgehaltes des Erbgesundheitsgesetzes" duerfe der Bundestag "aber nicht den geringsten Zweifel offen lassen, dass dieses Gesetz von Anfang an als nichtig angesehen werden muss", heißt es in dem Antrag.
Weitere Informationen:
ALfA-Newsletter 46/05 vom 16.12.2005
70 Jahre spaeter: Nationaler Ethikrat appelliert an den Bundestag zur Aufhebung des Erbgesundheitsgesetzes
http://www.alfa-ev.com/newsletter/alfa_ ... 12-05.html
Nichtigkeitserklaerung des Erbgesundheitsgesetzes
Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Koeln), Markus Kurth, u.a. und der Fraktion BUENDNIS 90/DIE GRUENEN
2 Seiten, Deutscher Bundestag Drucksache 16/1171, 05.04.2006
http://dip.bundestag.de/btd/16/011/1601171.pdf
Quelle: ALfA-Newsletter 14/06 vom 14.04.2006
Selbstverständlich verdient die Abschaffung des Erbgesundheitsgesetzes unser aller Unterstützung.
Ich schlage ausserdem vor, Bundestag und Bundesrat sollen feststellen, daß all die beteiligten Ärzte mit ihrem Hippokratischen Eid auf eine sehr bedauerliche Art und Weise umgegangen sind und sich zu Gehilfen eines verbrecherischen Systems gemacht haben.
Ich schlage ausserdem vor, Bundestag und Bundesrat sollen feststellen, daß all die beteiligten Ärzte mit ihrem Hippokratischen Eid auf eine sehr bedauerliche Art und Weise umgegangen sind und sich zu Gehilfen eines verbrecherischen Systems gemacht haben.
Keine Annullierung des NS-Erbgesundheitsgesetzes
Keine Annullierung des NS-Erbgesundheitsgesetzes: Gesetz existiert laut Bundesregierung nicht mehr
Berlin (ALfA). Seit Laengerem fordern diverse Verbaende die Annullierung des „Gesetz zur Verhuetung erbkranken Nachwuchses“ aus der Nazizeit. Nun hat dazu die Bundesregierung am 10. August in ihrer Antwort (Drucksache 16/2384) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (Drucksache 16/2307) Stellung bezogen. Sie kommt darin zu dem Schluss, das Gesetz zur Verhuetung erbkranken Nachwuchses existiere nicht mehr. Der Forderung, das Gesetz durch einen rueckwirkenden Akt fuer nichtig zu erklaeren, koenne der Gesetzgeber deshalb nicht entsprechen.
Anlass der Anfrage war die Forderung der Bundesvereinigung Lebenshilfe am 73. Jahrestag des NS-Gesetzes zur Verhuetung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933, dieses Gesetz offiziell fuer nichtig zu erklaeren. Hunderttausende Menschen wurden auf der Grundlage des Erbgesundheitsgesetzes waehrend der NS-Zeit zwangssterilisiert, behinderte Menschen wurden verfolgt und getoetet. Der Deutsche Bundestag hat bis heute noch keine Annullierung dieses NS-Gesetzes vorgenommen. Neben der Bundesvereinigung Lebenshilfe setzen sich seit mehreren Jahren auch der Bund der Euthanasie-Geschaedigten und Zwangssterilisierten e. V. sowie der Nationale Ethikrat fuer eine Nichtigerklaerung des Gesetzes ein.
Die Regierung stellt dazu in ihrer Antwort fest, dass nach dem Grundgesetz Recht aus der Zeit vor dem Zusammentritt des Bundestages am 7. September 1949 fort gilt, soweit es dem Grundgesetz nicht widerspricht. Das Gesetz zur Verhuetung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 sei deshalb in weiten Teilen bereits mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes am 24. Mai 1949 ungueltig geworden, heisst es weiter. „Die wenigen als Bundesrecht zunaechst fort geltenden Regelungen ueber Unfruchtbarmachung und Schwangerschaftsabbruch mit Einwilligung bei Lebens- und Gesundheitsgefahr sind endgueltig durch Artikel 8 Nr. 1 des Gesetzes vom 18. Juni 1974 (BGBl. I S. 1297) aufgehoben worden.“
Weitere Informationen:
Nichtigerklaerung des Erbgesundheitsgesetzes
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Klaus Ernst, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 16/2307 –
2 Seiten, Drucksache 16/2384 vom 10.08.2006 im PDF-Format
http://dip.bundestag.de/btd/16/023/1602384.pdf
Quelle: ALfA-Newsletter 32/06 vom 25.08.2006
Berlin (ALfA). Seit Laengerem fordern diverse Verbaende die Annullierung des „Gesetz zur Verhuetung erbkranken Nachwuchses“ aus der Nazizeit. Nun hat dazu die Bundesregierung am 10. August in ihrer Antwort (Drucksache 16/2384) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (Drucksache 16/2307) Stellung bezogen. Sie kommt darin zu dem Schluss, das Gesetz zur Verhuetung erbkranken Nachwuchses existiere nicht mehr. Der Forderung, das Gesetz durch einen rueckwirkenden Akt fuer nichtig zu erklaeren, koenne der Gesetzgeber deshalb nicht entsprechen.
Anlass der Anfrage war die Forderung der Bundesvereinigung Lebenshilfe am 73. Jahrestag des NS-Gesetzes zur Verhuetung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933, dieses Gesetz offiziell fuer nichtig zu erklaeren. Hunderttausende Menschen wurden auf der Grundlage des Erbgesundheitsgesetzes waehrend der NS-Zeit zwangssterilisiert, behinderte Menschen wurden verfolgt und getoetet. Der Deutsche Bundestag hat bis heute noch keine Annullierung dieses NS-Gesetzes vorgenommen. Neben der Bundesvereinigung Lebenshilfe setzen sich seit mehreren Jahren auch der Bund der Euthanasie-Geschaedigten und Zwangssterilisierten e. V. sowie der Nationale Ethikrat fuer eine Nichtigerklaerung des Gesetzes ein.
Die Regierung stellt dazu in ihrer Antwort fest, dass nach dem Grundgesetz Recht aus der Zeit vor dem Zusammentritt des Bundestages am 7. September 1949 fort gilt, soweit es dem Grundgesetz nicht widerspricht. Das Gesetz zur Verhuetung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 sei deshalb in weiten Teilen bereits mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes am 24. Mai 1949 ungueltig geworden, heisst es weiter. „Die wenigen als Bundesrecht zunaechst fort geltenden Regelungen ueber Unfruchtbarmachung und Schwangerschaftsabbruch mit Einwilligung bei Lebens- und Gesundheitsgefahr sind endgueltig durch Artikel 8 Nr. 1 des Gesetzes vom 18. Juni 1974 (BGBl. I S. 1297) aufgehoben worden.“
Weitere Informationen:
Nichtigerklaerung des Erbgesundheitsgesetzes
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Klaus Ernst, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 16/2307 –
2 Seiten, Drucksache 16/2384 vom 10.08.2006 im PDF-Format
http://dip.bundestag.de/btd/16/023/1602384.pdf
Quelle: ALfA-Newsletter 32/06 vom 25.08.2006
"Erbgesundheit" - Bundestag soll NS-Gesetz ächten
"Erbgesundheit" - Bundestag soll NS-Gesetz ächten
BERLIN (eb). Der Bundestag soll das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" vom Juli 1933 ächten. Dies fordern die Fraktionen von CDU/CSU und SPD in einem Antrag.
…
Weiter unter
http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/1 ... system_uns
BERLIN (eb). Der Bundestag soll das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" vom Juli 1933 ächten. Dies fordern die Fraktionen von CDU/CSU und SPD in einem Antrag.
…
Weiter unter
http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/1 ... system_uns
Euthanasieopfer vor dem Vergessen bewahren
Euthanasieopfer vor dem Vergessen bewahren
Birgit Görres
Unter diesem Motto trafen sich am 1.September ca.160 Menschen in Berlin, Tiergartenstrasse 4 um den psychisch kranken und anderen Opfern der NS-„Euthanasie“ zu gedenken. An diesem Ort, auf der Rückseite der jetzigen Berliner Philharmonie befand sich die damalige zur Reichkanzlei gehörende Dienststelle, die von 1939 bis 1941 die planmäßige Tötung unter anderem von psychisch Kranken und Behinderten organisierte. Vorausgegangen war das 1933 verabschiedete „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ das 1934 in Kraft trat. Auf der Grundlage dieses Gesetzes wurden bis Kriegsende ca. 400.000 Menschen zwangssterilisiert. Die „Aufartung“ des NS-Staates fand ihren traurigen Höhepunkt in dem sogenannten „Euthanasieerlass“ der nach aktuellem Forschungsstand mindestens 200.000 Menschen das Leben kostete.
Heute erinnert eine unauffällige Gedenkplatte im Boden an die Opfer des „Euthanasie“-Erlasses, den Adolf Hitler auf den 1. September 1939 zurückdatierte. Im Zuge der anschließenden „wilden Euthanasie“ kamen nochmals mindestens 30.000 Menschen ums Leben. Sowohl die Opfer der Erbgesundheitsgesetze als auch die Opfer des „Euthanasieerlasses“ sind bis heute nicht als Verfolgte des Naziregimes anerkannt.
Über die Opfergruppe der NS “Euthanasie“ ist bislang wenig bekannt. In der öffentlichen Wahrnehmung spielt sie kaum eine Rolle, obwohl die Lebensgeschichten dieser Menschen auch heute noch in der zweiten und dritten Generation weiter leben. Es gibt kein bundesweites Dokumentationszentrum in denen die Krankenakten gesammelt und erforscht werden. In einigen Kliniken gibt es gut aufbereitete Dokumentationen und ein unterstützendes Vorgehen bei Anfragen von Angehörigen – bei anderen Kliniken wurden die Akten der Patienten an die Hauptstaatsarchive weitergeleitet und werden Anfragen Angehöriger abgewehrt. Knapp die Hälfte der lange verschollen geglaubten Krankenakten der „Euthanasie“Toten wurden im Zuge der Öffnung der Stasi-Archive Anfang der 90er Jahre aufgefunden und im Rahmen eines Projektes zu Lebensgeschichten von Opfern der nationalsozialistischen „Euthanasie“ erforscht und veröffentlicht.
Bislang existieren keine vollständigen Namenslisten der Opfer. Es gibt bis heute kein bundesdeutsches zentrales Mahnmal, jedoch einzelne Mahnmale und Gedenkstätten an den Standorten früherer Tötungsanstalten und Kliniken. Daneben konnten in der Vergangenheit in einigen Städten, wie auch in Berlin Reinickendorf in Kooperation mit Bürgern, gemeindepsychiatrischen Trägern und Politikern „Stolpersteine“ ( http://www.stolpersteine.com ) für ermordete psychisch kranke Menschen gesetzt werden und ihr Schicksal damit vor dem Vergessen bewahrt werden.
Der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V. als Initiator dieser Veranstaltung hatte ein breites Bündnis an Verbänden zu einer Kooperation bei der Durchführung dieser ersten bundesweiten Veranstaltung gewinnen können. Zu den diesjährigen Kooperationspartnern der Mahn- und Gedenkveranstaltung, der Aktion Psychisch Kranke, dem Aktionsbündnis für seelische Gesundheit, dem Arbeitskreis der Chefärztinnen und Chefärzte von Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie an Allgemeinkrankenhäusern in Deutschland, der Bundesdirektorenkonferenz, dem Bundesverband der Angehörigen psychisch Kranker, dem Dachverband Gemeindepsychiatrie, der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie, der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde sowie dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung Berlin werden im nächsten Jahr weitere hinzukommen. Ein Ergebnis dieser Veranstaltung ist die Verabredung der Veranstalter, in jedem Jahr am ersten Septemberwochenende eine gemeinsame Gedenkveranstaltung für die Opfer an dieser Stelle durchzuführen.
Das Referat von Dr. Michael von Cranach schilderte sehr eindrücklich die Organisation der menschenverachtenden Tötungsmaschinerie T4. Einige der von ihm vorgestellten Einzelschicksale zeigten die schuldhafte Verstrickung der Psychiatrie der „NS-Zeit“. Er plädierte ausdrücklich dafür, die Opfer bei ihrem Namen zu nennen und ihre Lebensgeschichten öffentlich zu machen, um die Opfer nicht nur als Zahl sondern als einzelne Menschen zu erkennen. Auch die Angehörigen der Opfer sollen ermutigt und unterstützt werden nach ihren Verwandten zu recherchieren, um den Verstorbenen einen besonderen Platz in der Familiengeschichte zu geben.
Klaus -Dieter Kottnik, Präsident des Diakonischen Werkes, forderte in seinem Grusswort, dass auch im neu geplanten Gebäude der „Topographie des Terrors“ in Berlin der didaktischen Aufarbeitung und Vermittlung des Geschehenen ausreichend Raum gegeben wird. An die „Bleibende Schmach, dass deutsche Ärzte aktiv an der Umsetzung des nationalsozialistischen Erbgesundheitsgesetzes, später an der Vorbereitung und Durchführung der Ermordung psychisch kranker und behinderter Menschen und am Missbrauch medizinischer Forschung beteiligt waren“ erinnerte Dr. Iris Hauth, Vorsitzende der Bundesdirektorenkonferenz und betonte die Verantwortung der psychiatrisch Tätigen kompromisslos der Entwertung und Stigmatisierung psychisch Kranker entgegen zu wirken und dafür Sorge zu tragen, dass die individuelle Würde eines jeden Menschen unter allen Umständen gewahrt wird.
Die anwesenden Veranstalter und Unterstützer werden im nächsten Jahr am ersten Septemberwochenende an dieser Stelle eine weitere Mahn- und Gedenkveranstaltung organisieren. Über die Frage, ob es eine gemeinsame Forderung sein könnte ein Mahnmal für die Opfer der „NS-Euthanasie“ am Ort der Planung der „T4-Aktion“ zu realisieren wird noch in den Verbänden kontrovers diskutiert. Einig sind sich jedoch alle Veranstalter, dass es einen zentralen Gedenkort, ein Dokumentationszentrum braucht um eine Erinnerungskultur zu fördern.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter im Internet unter http://www.psychiatrie.de/dachverband
Quelle: Pressemitteilung vom 6.9.2007
Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V.
Schirmherrin: Andrea Fischer, Bundesgesundheitsministerin a.D.
BPE e.V. , Wittener Str. 87, 44789 Bochum
Der BPE ist Mitglied im Dachverband Gemeindepsychiatrie e.V.
Textübermittlung durch:
Geschäftsstelle DGPPN
Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (VR 10674, Amtsgericht München)
Florentine Straub
Reinhardtstraße 14
10117 Berlin
Tel.: 030/2809 6602
Fax: 030/2809 3816
sekreatariat@dgppn.de
http://www.dgppn.de
Birgit Görres
Unter diesem Motto trafen sich am 1.September ca.160 Menschen in Berlin, Tiergartenstrasse 4 um den psychisch kranken und anderen Opfern der NS-„Euthanasie“ zu gedenken. An diesem Ort, auf der Rückseite der jetzigen Berliner Philharmonie befand sich die damalige zur Reichkanzlei gehörende Dienststelle, die von 1939 bis 1941 die planmäßige Tötung unter anderem von psychisch Kranken und Behinderten organisierte. Vorausgegangen war das 1933 verabschiedete „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ das 1934 in Kraft trat. Auf der Grundlage dieses Gesetzes wurden bis Kriegsende ca. 400.000 Menschen zwangssterilisiert. Die „Aufartung“ des NS-Staates fand ihren traurigen Höhepunkt in dem sogenannten „Euthanasieerlass“ der nach aktuellem Forschungsstand mindestens 200.000 Menschen das Leben kostete.
Heute erinnert eine unauffällige Gedenkplatte im Boden an die Opfer des „Euthanasie“-Erlasses, den Adolf Hitler auf den 1. September 1939 zurückdatierte. Im Zuge der anschließenden „wilden Euthanasie“ kamen nochmals mindestens 30.000 Menschen ums Leben. Sowohl die Opfer der Erbgesundheitsgesetze als auch die Opfer des „Euthanasieerlasses“ sind bis heute nicht als Verfolgte des Naziregimes anerkannt.
Über die Opfergruppe der NS “Euthanasie“ ist bislang wenig bekannt. In der öffentlichen Wahrnehmung spielt sie kaum eine Rolle, obwohl die Lebensgeschichten dieser Menschen auch heute noch in der zweiten und dritten Generation weiter leben. Es gibt kein bundesweites Dokumentationszentrum in denen die Krankenakten gesammelt und erforscht werden. In einigen Kliniken gibt es gut aufbereitete Dokumentationen und ein unterstützendes Vorgehen bei Anfragen von Angehörigen – bei anderen Kliniken wurden die Akten der Patienten an die Hauptstaatsarchive weitergeleitet und werden Anfragen Angehöriger abgewehrt. Knapp die Hälfte der lange verschollen geglaubten Krankenakten der „Euthanasie“Toten wurden im Zuge der Öffnung der Stasi-Archive Anfang der 90er Jahre aufgefunden und im Rahmen eines Projektes zu Lebensgeschichten von Opfern der nationalsozialistischen „Euthanasie“ erforscht und veröffentlicht.
Bislang existieren keine vollständigen Namenslisten der Opfer. Es gibt bis heute kein bundesdeutsches zentrales Mahnmal, jedoch einzelne Mahnmale und Gedenkstätten an den Standorten früherer Tötungsanstalten und Kliniken. Daneben konnten in der Vergangenheit in einigen Städten, wie auch in Berlin Reinickendorf in Kooperation mit Bürgern, gemeindepsychiatrischen Trägern und Politikern „Stolpersteine“ ( http://www.stolpersteine.com ) für ermordete psychisch kranke Menschen gesetzt werden und ihr Schicksal damit vor dem Vergessen bewahrt werden.
Der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V. als Initiator dieser Veranstaltung hatte ein breites Bündnis an Verbänden zu einer Kooperation bei der Durchführung dieser ersten bundesweiten Veranstaltung gewinnen können. Zu den diesjährigen Kooperationspartnern der Mahn- und Gedenkveranstaltung, der Aktion Psychisch Kranke, dem Aktionsbündnis für seelische Gesundheit, dem Arbeitskreis der Chefärztinnen und Chefärzte von Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie an Allgemeinkrankenhäusern in Deutschland, der Bundesdirektorenkonferenz, dem Bundesverband der Angehörigen psychisch Kranker, dem Dachverband Gemeindepsychiatrie, der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie, der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde sowie dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung Berlin werden im nächsten Jahr weitere hinzukommen. Ein Ergebnis dieser Veranstaltung ist die Verabredung der Veranstalter, in jedem Jahr am ersten Septemberwochenende eine gemeinsame Gedenkveranstaltung für die Opfer an dieser Stelle durchzuführen.
Das Referat von Dr. Michael von Cranach schilderte sehr eindrücklich die Organisation der menschenverachtenden Tötungsmaschinerie T4. Einige der von ihm vorgestellten Einzelschicksale zeigten die schuldhafte Verstrickung der Psychiatrie der „NS-Zeit“. Er plädierte ausdrücklich dafür, die Opfer bei ihrem Namen zu nennen und ihre Lebensgeschichten öffentlich zu machen, um die Opfer nicht nur als Zahl sondern als einzelne Menschen zu erkennen. Auch die Angehörigen der Opfer sollen ermutigt und unterstützt werden nach ihren Verwandten zu recherchieren, um den Verstorbenen einen besonderen Platz in der Familiengeschichte zu geben.
Klaus -Dieter Kottnik, Präsident des Diakonischen Werkes, forderte in seinem Grusswort, dass auch im neu geplanten Gebäude der „Topographie des Terrors“ in Berlin der didaktischen Aufarbeitung und Vermittlung des Geschehenen ausreichend Raum gegeben wird. An die „Bleibende Schmach, dass deutsche Ärzte aktiv an der Umsetzung des nationalsozialistischen Erbgesundheitsgesetzes, später an der Vorbereitung und Durchführung der Ermordung psychisch kranker und behinderter Menschen und am Missbrauch medizinischer Forschung beteiligt waren“ erinnerte Dr. Iris Hauth, Vorsitzende der Bundesdirektorenkonferenz und betonte die Verantwortung der psychiatrisch Tätigen kompromisslos der Entwertung und Stigmatisierung psychisch Kranker entgegen zu wirken und dafür Sorge zu tragen, dass die individuelle Würde eines jeden Menschen unter allen Umständen gewahrt wird.
Die anwesenden Veranstalter und Unterstützer werden im nächsten Jahr am ersten Septemberwochenende an dieser Stelle eine weitere Mahn- und Gedenkveranstaltung organisieren. Über die Frage, ob es eine gemeinsame Forderung sein könnte ein Mahnmal für die Opfer der „NS-Euthanasie“ am Ort der Planung der „T4-Aktion“ zu realisieren wird noch in den Verbänden kontrovers diskutiert. Einig sind sich jedoch alle Veranstalter, dass es einen zentralen Gedenkort, ein Dokumentationszentrum braucht um eine Erinnerungskultur zu fördern.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter im Internet unter http://www.psychiatrie.de/dachverband
Quelle: Pressemitteilung vom 6.9.2007
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