Eckpunkte für ein neues Vertragsarztrecht
Moderator: WernerSchell
Eckpunkte für ein neues Vertragsarztrecht
Bundesgesundheitsministerium: Eckpunkte für ein neues Vertragsarztrecht
Dienstag, 31. Januar 2006
Köln - Die Vertragsärzte sollen künftig weitaus mehr Freiheiten in der Form ihrer Berufsausübung haben. Dies geht aus den Eckpunkten für ein „Gesetz zur Änderung des Vertragsarztrechts sowie anderer Vorschriften“ hervor, die das Bundesgesundheitsministerium (BMG) formuliert hat. Danach sollen die Möglichkeiten der Vertragsärzte, Ärzte in ihren Praxen anzustellen, erweitert werden. Außerdem soll es den Vertragsärzten künftig erlaubt sein, auch an anderen Orten außerhalb ihres eigentlichen Praxissitzes tätig zu werden, und zwar unabhängig vom Einzugsgebiet der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV).
…
Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=22938
Dienstag, 31. Januar 2006
Köln - Die Vertragsärzte sollen künftig weitaus mehr Freiheiten in der Form ihrer Berufsausübung haben. Dies geht aus den Eckpunkten für ein „Gesetz zur Änderung des Vertragsarztrechts sowie anderer Vorschriften“ hervor, die das Bundesgesundheitsministerium (BMG) formuliert hat. Danach sollen die Möglichkeiten der Vertragsärzte, Ärzte in ihren Praxen anzustellen, erweitert werden. Außerdem soll es den Vertragsärzten künftig erlaubt sein, auch an anderen Orten außerhalb ihres eigentlichen Praxissitzes tätig zu werden, und zwar unabhängig vom Einzugsgebiet der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV).
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Vertragsarztrecht kompakt
Der aktuelle Buchtipp
H.D. Schirmer (Hrsg.): Vertragsarztrecht kompakt
Die Übersicht für Ärzte, Psychotherapeuten und Juristen von RA Horst Dieter Schirmer (Hrsg.), Justitiar der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, bereitet das aktuelle Vertragsarztrecht verständlich auf und bietet kompakte Informationen zu den wichtigsten Themen.
Die komplexen Zusammenhänge zwischen GKV-Leistungsrecht und Leistungserbringerrecht sind nicht einfach zu durchschauen. Die aktuellen Erläuterungen, basierend auf der GMG-Reform, verschaffen den nötigen Durchblick. Niedergelassene Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhausärzte, Medizinische Versorgungszentren und Krankenhäuser sind als unterschiedliche Teilnehmer mit spezifischen Besonderheiten und Anforderungen ausdrücklich berücksichtigt. Zusätzlich zu den Bereichen Qualitätssicherung und Datenschutz werden aktuelle Themen wie Gesundheitskarte, elektronische Patientenakte, Behandlungsvertrag und Wirtschaftlichkeitsgebot behandelt. Es werden wettbewerbliche Strukturen wie Hausarztzentrierte Versorgung und Integrierte Versorgung vorgestellt; weiterhin erläutert das Buch die Kostenerstattung zwischen Krankenkassen und nicht zugelassenen Ärzten. Durch den Bezug auf aktuelle Gerichtsurteile und den leicht verständlichen Sprachstil ist absolute Praxisnähe garantiert.
Schirmer, Horst Dieter (Hrsg.)
Vertragsarztrecht kompakt
Die Übersicht für Ärzte, Psychotherapeuten und Juristen
Deutscher Ärzte-Verlag
ca. 420 Seiten
ISBN 3-7691-3190-8
49,95 Euro
Quelle: http://www.bundesaerztekammer.de/25/15R ... htipp.html
H.D. Schirmer (Hrsg.): Vertragsarztrecht kompakt
Die Übersicht für Ärzte, Psychotherapeuten und Juristen von RA Horst Dieter Schirmer (Hrsg.), Justitiar der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, bereitet das aktuelle Vertragsarztrecht verständlich auf und bietet kompakte Informationen zu den wichtigsten Themen.
Die komplexen Zusammenhänge zwischen GKV-Leistungsrecht und Leistungserbringerrecht sind nicht einfach zu durchschauen. Die aktuellen Erläuterungen, basierend auf der GMG-Reform, verschaffen den nötigen Durchblick. Niedergelassene Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhausärzte, Medizinische Versorgungszentren und Krankenhäuser sind als unterschiedliche Teilnehmer mit spezifischen Besonderheiten und Anforderungen ausdrücklich berücksichtigt. Zusätzlich zu den Bereichen Qualitätssicherung und Datenschutz werden aktuelle Themen wie Gesundheitskarte, elektronische Patientenakte, Behandlungsvertrag und Wirtschaftlichkeitsgebot behandelt. Es werden wettbewerbliche Strukturen wie Hausarztzentrierte Versorgung und Integrierte Versorgung vorgestellt; weiterhin erläutert das Buch die Kostenerstattung zwischen Krankenkassen und nicht zugelassenen Ärzten. Durch den Bezug auf aktuelle Gerichtsurteile und den leicht verständlichen Sprachstil ist absolute Praxisnähe garantiert.
Schirmer, Horst Dieter (Hrsg.)
Vertragsarztrecht kompakt
Die Übersicht für Ärzte, Psychotherapeuten und Juristen
Deutscher Ärzte-Verlag
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ISBN 3-7691-3190-8
49,95 Euro
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Reform des Vertragsarzt-Rechtes
Sehr geehrte Damen und Herren,
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat eine umfassende Reform des Vertragsarzt-Rechtes angekündigt. Vorgesehen sind unter anderem Änderungen bei der Residenzpflicht - zukünftig dürfen Wohnsitz und Praxis-Ort von Vertragsärzten auseinanderfallen. Außerdem sollen Vertragsärzte neben ihrer Praxistätigkeit auch eine Teilzeit-Tätigkeit als angestellter Arzt ausüben dürfen. Auch sollen mehrere Praxissitze erlaubt werden. Schließlich soll die Gründung Medizinischer Versorgungszentren erleichtert werden.
Was das BMG im Detail plant, wird unter anderem Thema des am 9. und 10. März 2006 in Berlin stattfindenden "Kongresses für Gesundheitsnetzwerker" sein. Sowohl im Rahmen der Kongress-Eröffnung als auch in mehreren Einzelveranstaltungen ist das Gesundheitsministerium mit hochrangigen Referenten vertreten.
Insgesamt werden die neuen Versorgungsformen und deren Umsetzung in die tägliche Praxis im Mittelpunkt des Kongresses stehen: Das Programm sieht an beiden Nachmittagen ausschließlich Praxis-Workshops vor, in denen Kolleginnen und Kollegen aus den verschiedensten Netzen, IV-Modellen und MVZs über ihre Aktivitäten berichten.
Weitere Details und Anmelde-Möglichkeiten zu diesem Kongress gibt es im Internet unter http://www.gesundheitsnetzwerker.de
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Uwe K. Preusker
Kongresspräsident
Quelle: Mitteilung vom 20.2.2006
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat eine umfassende Reform des Vertragsarzt-Rechtes angekündigt. Vorgesehen sind unter anderem Änderungen bei der Residenzpflicht - zukünftig dürfen Wohnsitz und Praxis-Ort von Vertragsärzten auseinanderfallen. Außerdem sollen Vertragsärzte neben ihrer Praxistätigkeit auch eine Teilzeit-Tätigkeit als angestellter Arzt ausüben dürfen. Auch sollen mehrere Praxissitze erlaubt werden. Schließlich soll die Gründung Medizinischer Versorgungszentren erleichtert werden.
Was das BMG im Detail plant, wird unter anderem Thema des am 9. und 10. März 2006 in Berlin stattfindenden "Kongresses für Gesundheitsnetzwerker" sein. Sowohl im Rahmen der Kongress-Eröffnung als auch in mehreren Einzelveranstaltungen ist das Gesundheitsministerium mit hochrangigen Referenten vertreten.
Insgesamt werden die neuen Versorgungsformen und deren Umsetzung in die tägliche Praxis im Mittelpunkt des Kongresses stehen: Das Programm sieht an beiden Nachmittagen ausschließlich Praxis-Workshops vor, in denen Kolleginnen und Kollegen aus den verschiedensten Netzen, IV-Modellen und MVZs über ihre Aktivitäten berichten.
Weitere Details und Anmelde-Möglichkeiten zu diesem Kongress gibt es im Internet unter http://www.gesundheitsnetzwerker.de
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Uwe K. Preusker
Kongresspräsident
Quelle: Mitteilung vom 20.2.2006
Berufsrecht hat Vorrang vor Sozialrecht
Berufsrecht hat Vorrang vor Sozialrecht - BÄK kritisiert Entwurf zur Änderung des Vertragsarztrechts
'Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Vertragsarztrechts wird ärztliches Berufsrecht ausgehebelt und die 'Versozialrechtlichung' des Arztberufes vorangetrieben. Offensichtlich ist dem Bundesgesundheitsministerium daran gelegen, über dieses Gesetz staatliche Reglementierung und Weisung in die Selbstverwaltung der Ärztekammern hinein zu treiben. Wir werden diese Aufweichung berufsrechtlicher Pflichten und Rechte der Ärzte unter dem drohenden Dogma sozialrechtlicher Verpflichtungen notfalls höchstrichterlich klären lassen', kritisierte heute Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe den aktuellen Referentenentwurf des BMG für ein Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄG). Ärztliches Berufsrecht müsse grundsätzlich Vorrang vor sozialrechtlichen Regelungen haben. Deshalb trete die Bundesärztekammer entschieden allen Bestrebungen entgegen, das Vertragsarztrecht vom ärztlichen Berufsrecht abzukoppeln, sagte Hoppe.
Zu begrüßen sei zwar durchaus, dass die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen zur Flexibilisierung der vertragsärztlichen Tätigkeit auf Beschlüssen des 107. Deutschen Ärztetages 2004 basieren. Doch werden die Vorschläge zur Veränderung der Versorgungsstruktur ohne die dafür auch notwendigen Änderungen in der Vergütungsstruktur vertragsärztlicher Leistungen unterbreitet. Unter der fortbestehenden Budgetierung ist die freiberufliche Versorgungsstruktur im Wettbewerb mit Medizinischen Versorgungszentren und Krankenhäusern weiterhin substanziell gefährdet.
In diesem Zusammenhang fordert die Bundesärztekammer auch eine Überprüfung der Regelungen über die Bedarfsplanung und die Zulassungsbeschränkungen. Hier müsse der Gesetzgeber zielgenauere Lösungen finden. Nicht mehr zeitgerecht sei die Aufrechterhaltung der Zugangsgrenze von 55 Jahren zur Aufnahme einer vertragsärztlichen Tätigkeit. Auch sollten Ärzte, die älter als 68 Jahre sind, vertragsärztlich tätig sein können. "Dementsprechend sollten über die nunmehr für die Unterversorgungssituation vorgesehenen Auflockerungen hinaus beide Altersgrenzen abgeschafft werden", fordert die Bundesärztekammer.
Entschieden tritt die Bundesärztekammer dem Versuch des Gesetzgebers entgegen, das Vertragsarztrecht vom ärztlichen Berufsrecht abzukoppeln. In allen nunmehr vorgesehenen Neuregelungen wird die Möglichkeit der Anstellung von Ärzten, die Tätigkeit an weiteren Orten, die gemeinsame Berufsausübung und die "Wanderung von Vertragsärzten an Sitzen der überörtlichen Gemeinschaftspraxis" sozialrechtlich, aber nicht unter Bezug auf das Berufsrecht definiert. Die bislang im Sozialgesetzbuch V und der Ärzte-Zulassungsverordnung zu findenden Bezüge zu den "landesrechtlichen Vorschriften", welche die Berufsausübung regeln, werden in dem vorliegenden Referentenentwurf gestrichen.
Hier zeichnet sich eine politische Mentalität der 'Versozialrechtlichung' ärztlicher Berufsausübung ab. Ähnliches ist zu beobachten bei bestimmten Kollisionen des ärztlichen Berufsrechts mit den institutionellen Versorgungsformen des Medizinischen Versorgungszentrums, wenn diese von juristischen Personen des Privatrechts als Heilbehandlungsgesellschaften betrieben werden. Es besteht der Eindruck, dass das neue Regelungskonzept zugleich einen ersten Test für weiter reichende Versuche des Gesetzgebers darstellen soll, Vertragsärzte als 'sozialrechtliche' Ärzte mit besonderem Status und neuem Berufsbild zu definieren.
Die Bundesärztekammer bestreitet eine solche Kompetenz des Sozialversicherungsgesetzgebers. Es kann keine Kompetenz des Bundesgesetzgebers geben, durch die der Arzt gezwungen wird, eine berufsrechtlich verbotene Berufsausübung im Vertragsarztbereich durchzuführen.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesärztekammer vom 4.5.2006
'Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Vertragsarztrechts wird ärztliches Berufsrecht ausgehebelt und die 'Versozialrechtlichung' des Arztberufes vorangetrieben. Offensichtlich ist dem Bundesgesundheitsministerium daran gelegen, über dieses Gesetz staatliche Reglementierung und Weisung in die Selbstverwaltung der Ärztekammern hinein zu treiben. Wir werden diese Aufweichung berufsrechtlicher Pflichten und Rechte der Ärzte unter dem drohenden Dogma sozialrechtlicher Verpflichtungen notfalls höchstrichterlich klären lassen', kritisierte heute Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe den aktuellen Referentenentwurf des BMG für ein Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄG). Ärztliches Berufsrecht müsse grundsätzlich Vorrang vor sozialrechtlichen Regelungen haben. Deshalb trete die Bundesärztekammer entschieden allen Bestrebungen entgegen, das Vertragsarztrecht vom ärztlichen Berufsrecht abzukoppeln, sagte Hoppe.
Zu begrüßen sei zwar durchaus, dass die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen zur Flexibilisierung der vertragsärztlichen Tätigkeit auf Beschlüssen des 107. Deutschen Ärztetages 2004 basieren. Doch werden die Vorschläge zur Veränderung der Versorgungsstruktur ohne die dafür auch notwendigen Änderungen in der Vergütungsstruktur vertragsärztlicher Leistungen unterbreitet. Unter der fortbestehenden Budgetierung ist die freiberufliche Versorgungsstruktur im Wettbewerb mit Medizinischen Versorgungszentren und Krankenhäusern weiterhin substanziell gefährdet.
In diesem Zusammenhang fordert die Bundesärztekammer auch eine Überprüfung der Regelungen über die Bedarfsplanung und die Zulassungsbeschränkungen. Hier müsse der Gesetzgeber zielgenauere Lösungen finden. Nicht mehr zeitgerecht sei die Aufrechterhaltung der Zugangsgrenze von 55 Jahren zur Aufnahme einer vertragsärztlichen Tätigkeit. Auch sollten Ärzte, die älter als 68 Jahre sind, vertragsärztlich tätig sein können. "Dementsprechend sollten über die nunmehr für die Unterversorgungssituation vorgesehenen Auflockerungen hinaus beide Altersgrenzen abgeschafft werden", fordert die Bundesärztekammer.
Entschieden tritt die Bundesärztekammer dem Versuch des Gesetzgebers entgegen, das Vertragsarztrecht vom ärztlichen Berufsrecht abzukoppeln. In allen nunmehr vorgesehenen Neuregelungen wird die Möglichkeit der Anstellung von Ärzten, die Tätigkeit an weiteren Orten, die gemeinsame Berufsausübung und die "Wanderung von Vertragsärzten an Sitzen der überörtlichen Gemeinschaftspraxis" sozialrechtlich, aber nicht unter Bezug auf das Berufsrecht definiert. Die bislang im Sozialgesetzbuch V und der Ärzte-Zulassungsverordnung zu findenden Bezüge zu den "landesrechtlichen Vorschriften", welche die Berufsausübung regeln, werden in dem vorliegenden Referentenentwurf gestrichen.
Hier zeichnet sich eine politische Mentalität der 'Versozialrechtlichung' ärztlicher Berufsausübung ab. Ähnliches ist zu beobachten bei bestimmten Kollisionen des ärztlichen Berufsrechts mit den institutionellen Versorgungsformen des Medizinischen Versorgungszentrums, wenn diese von juristischen Personen des Privatrechts als Heilbehandlungsgesellschaften betrieben werden. Es besteht der Eindruck, dass das neue Regelungskonzept zugleich einen ersten Test für weiter reichende Versuche des Gesetzgebers darstellen soll, Vertragsärzte als 'sozialrechtliche' Ärzte mit besonderem Status und neuem Berufsbild zu definieren.
Die Bundesärztekammer bestreitet eine solche Kompetenz des Sozialversicherungsgesetzgebers. Es kann keine Kompetenz des Bundesgesetzgebers geben, durch die der Arzt gezwungen wird, eine berufsrechtlich verbotene Berufsausübung im Vertragsarztbereich durchzuführen.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesärztekammer vom 4.5.2006
Gespart werden soll bei den Vertragsärzten
Gespart werden soll bei den Vertragsärzten
Die Gesundheitsfachleute der Großen Koalition setzten am Mittwoch ihre Beratungen zur Gesundheitsreform fort. Nach Insider-Informationen prüften sie Einsparmöglichkeiten im vertragsärztlichen Bereich, also bei den Niedergelassenen.
04.05.06 - Die Expertenrunde unter Leitung von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) will ausloten, wie ambulante und stationäre Behandlung besser verzahnt werden können. Unions-Fraktionsvize Wolfgang Zöller (CSU) und SPD-Politiker Karl Lauterbach sehen hier noch Wirtschaftlichkeitsreserven. Dies könnte eine Attacke auf die Doppelstruktur bei den Fachärzten in Klinik und dem ambulanten Sektor bedeuten.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat Schwarz/Rot vor weiteren Belastungen für Versicherte und Patienten bei der Gesundheitsreform gewarnt. „Dies würde unweigerlich in die Privatisierung der Gesundheitsversorgung zu Lasten der großen Mehrheit der Bevölkerung führen“, heißt es in einer Resolution. Das Modell von Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) lehnen die Gewerkschaften ab. Es sei ein Einfallstor für Kopfpauschalen, die Familien und Geringverdiener belasteten. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte die Versicherten bereits auf Mehrbelastungen vorbereitet.
Kauder hatte einen Fonds vorgeschlagen, in den Beiträge von Bürgern und Firmen sowie Steuern fließen. Die Kassen erhalten einen Fixbeitrag für jeden Versicherten. Ein Zuschlag ist möglich, etwa wenn eine Kasse viele alte und kranke Menschen versichert. Falls sie nicht damit auskommt, könnte eine Extraprämie fällig werden. Ein „Gesundheits-Soli“ stößt jedoch auf breite Kritik auch in der Union.
Die Koalitions-Arbeitsgruppe will die Grundzüge der Reform bis Ende Juni auf den Tisch legen. Die strittige Finanzierung – und damit die Suche nach einem Kompromiss zwischen dem Unionsmodell einer festen Kopfpauschale und dem SPD-Modell einer Bürgerversicherung - soll erst zum Schluss geklärt werden.
Ende Mai wird die Arbeitsgruppe der Koalition voraussichtlich über Vorschläge zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen beraten.
Quelle: Zeitung "Ärztliche Praxis", 4.5.2006
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel? ... 734706&n=1
Die Gesundheitsfachleute der Großen Koalition setzten am Mittwoch ihre Beratungen zur Gesundheitsreform fort. Nach Insider-Informationen prüften sie Einsparmöglichkeiten im vertragsärztlichen Bereich, also bei den Niedergelassenen.
04.05.06 - Die Expertenrunde unter Leitung von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) will ausloten, wie ambulante und stationäre Behandlung besser verzahnt werden können. Unions-Fraktionsvize Wolfgang Zöller (CSU) und SPD-Politiker Karl Lauterbach sehen hier noch Wirtschaftlichkeitsreserven. Dies könnte eine Attacke auf die Doppelstruktur bei den Fachärzten in Klinik und dem ambulanten Sektor bedeuten.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat Schwarz/Rot vor weiteren Belastungen für Versicherte und Patienten bei der Gesundheitsreform gewarnt. „Dies würde unweigerlich in die Privatisierung der Gesundheitsversorgung zu Lasten der großen Mehrheit der Bevölkerung führen“, heißt es in einer Resolution. Das Modell von Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) lehnen die Gewerkschaften ab. Es sei ein Einfallstor für Kopfpauschalen, die Familien und Geringverdiener belasteten. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte die Versicherten bereits auf Mehrbelastungen vorbereitet.
Kauder hatte einen Fonds vorgeschlagen, in den Beiträge von Bürgern und Firmen sowie Steuern fließen. Die Kassen erhalten einen Fixbeitrag für jeden Versicherten. Ein Zuschlag ist möglich, etwa wenn eine Kasse viele alte und kranke Menschen versichert. Falls sie nicht damit auskommt, könnte eine Extraprämie fällig werden. Ein „Gesundheits-Soli“ stößt jedoch auf breite Kritik auch in der Union.
Die Koalitions-Arbeitsgruppe will die Grundzüge der Reform bis Ende Juni auf den Tisch legen. Die strittige Finanzierung – und damit die Suche nach einem Kompromiss zwischen dem Unionsmodell einer festen Kopfpauschale und dem SPD-Modell einer Bürgerversicherung - soll erst zum Schluss geklärt werden.
Ende Mai wird die Arbeitsgruppe der Koalition voraussichtlich über Vorschläge zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen beraten.
Quelle: Zeitung "Ärztliche Praxis", 4.5.2006
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel? ... 734706&n=1
Vertragsarztrecht - Ärztemangel begegnen
Bei Ärztemangel soll 68-Jahre-Regelung fallen
Neues Vertragsarztrecht
Mit einer Lockerung gesetzlicher Regelungen will die Bundesregierung dem Ärztemangel auf dem Land und in Teilen Ostdeutschlands begegnen. Das Kabinett beschloss Mitte der Woche einen Gesetzentwurf für freiere Arbeits- und Anstellungsmöglichkeiten.
26.05.06 - Die bisherigen Schritte gegen drohende Versorgungsengpässe hätten nicht ausgereicht, sagte Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD). Jetzt würden alle Hemmnisse abgeschafft. Es sei zu hoffen, dass die Ärzte diese Angebote nutzten und „kreative Ideen“ entwickelten.
Mit Blick auf die geplanten Änderungen beim Vertragsarztrecht nannte es Schmidt „überfällig“, dass angestellte Ärzte künftig auch in der ambulanten Versorgung tätig sein können. Das neue Vertragsarztrecht soll neben dem „Vollzeit-Kassenarzt“ auch Teilzulassungen möglich machen. Ärzte können dann halbtags im Krankenhaus oder in Versorgungszentren als Angestellte arbeiten und in der übrigen Zeit als Vertragsarzt in freier Praxis.
Möglich: Weitere Praxissitze in anderen Zulassungsgebieten
Das neue Gesetz (VÄG, sprich: Vertragsarztrechtsänderungsgesetz) sieht ferner vor, dass sich Vertragsärzte auch außerhalb ihrer KVen zusammenschließen dürfen. Einzelne Ärzte sollen zudem weitere Praxissitze in anderen Zulassungsgebieten gründen dürfen. Praxis-Inhaber sollen mehrere Ärzte anstellen dürfen. In Gebieten mit Ärztemangel dürfen sich künftig Mediziner niederlassen, die älter sind als 55 Jahre. Auch die Alters-Obergrenze von 68 Jahren soll in diesen Regionen fallen.
Als „Signal an die neuen Länder“ wertete Schmidt die Aufhebung des Vergütungsabschlags für privatärztliche Leistungen ostdeutscher Ärzte, Zahnärzte und frei beruflicher Hebammen. „Das ist der erste Bereich, der seit der Wiedervereinigung für das gesamte Bundesgebiet ein einheitliches Vergütungsniveau erreicht hat.“
Vorschläge zum neuen Honorarsystem für Kassenärztebis zum 31. Dezember
Im Streit um das seit Jahren geplante neue Honorarsystem für die Kassenärzte sieht Schmidt den Ball nun bei Verbänden der Ärzte und Kassen. Diese hätten die Möglichkeit, bis zum 31. Dezember eigene Vorschläge zu machen. Es könne aber nicht sein, dass der Gesetzgeber für Dinge kritisiert werde, die er nicht zu verantworten habe. Schmidt vergisst in diesem Zusammenhang, dass das Gesundheitsministerium durch die Vorgabe absoluter Kostenneutralität die letzte EBM-Reform nachhaltig negativ beeinflusste.
Wenn die Vorschläge der GKV im kommenden Jahr vorlägen, würden auch Wege gefunden, diese in die Gesundheitsreform einzubauen, erklärte Schmidt. „Aber ich warte erst einmal, was jetzt kommt.“
Die neuen Regeln sollen nach Insider-Infos das katastrophale Punktesystem ablösen. Politiker versprechen feste Preise, die die Ärzte besser kalkulieren können. Die Ankündigung einer neuen Vergütung bis spätestens Anfang 2009 wurde allerdings aus dem Gesetzentwurf für ein neues Vertragsarztrecht gestrichen. Wichtig ist auch, dass einzelne Inhalte des VÄG im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens durchaus noch geändert werden können.
dpa / kü
Quelle: Zeitung "Ärztliche Praxis", 26.5.2006
Neues Vertragsarztrecht
Mit einer Lockerung gesetzlicher Regelungen will die Bundesregierung dem Ärztemangel auf dem Land und in Teilen Ostdeutschlands begegnen. Das Kabinett beschloss Mitte der Woche einen Gesetzentwurf für freiere Arbeits- und Anstellungsmöglichkeiten.
26.05.06 - Die bisherigen Schritte gegen drohende Versorgungsengpässe hätten nicht ausgereicht, sagte Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD). Jetzt würden alle Hemmnisse abgeschafft. Es sei zu hoffen, dass die Ärzte diese Angebote nutzten und „kreative Ideen“ entwickelten.
Mit Blick auf die geplanten Änderungen beim Vertragsarztrecht nannte es Schmidt „überfällig“, dass angestellte Ärzte künftig auch in der ambulanten Versorgung tätig sein können. Das neue Vertragsarztrecht soll neben dem „Vollzeit-Kassenarzt“ auch Teilzulassungen möglich machen. Ärzte können dann halbtags im Krankenhaus oder in Versorgungszentren als Angestellte arbeiten und in der übrigen Zeit als Vertragsarzt in freier Praxis.
Möglich: Weitere Praxissitze in anderen Zulassungsgebieten
Das neue Gesetz (VÄG, sprich: Vertragsarztrechtsänderungsgesetz) sieht ferner vor, dass sich Vertragsärzte auch außerhalb ihrer KVen zusammenschließen dürfen. Einzelne Ärzte sollen zudem weitere Praxissitze in anderen Zulassungsgebieten gründen dürfen. Praxis-Inhaber sollen mehrere Ärzte anstellen dürfen. In Gebieten mit Ärztemangel dürfen sich künftig Mediziner niederlassen, die älter sind als 55 Jahre. Auch die Alters-Obergrenze von 68 Jahren soll in diesen Regionen fallen.
Als „Signal an die neuen Länder“ wertete Schmidt die Aufhebung des Vergütungsabschlags für privatärztliche Leistungen ostdeutscher Ärzte, Zahnärzte und frei beruflicher Hebammen. „Das ist der erste Bereich, der seit der Wiedervereinigung für das gesamte Bundesgebiet ein einheitliches Vergütungsniveau erreicht hat.“
Vorschläge zum neuen Honorarsystem für Kassenärztebis zum 31. Dezember
Im Streit um das seit Jahren geplante neue Honorarsystem für die Kassenärzte sieht Schmidt den Ball nun bei Verbänden der Ärzte und Kassen. Diese hätten die Möglichkeit, bis zum 31. Dezember eigene Vorschläge zu machen. Es könne aber nicht sein, dass der Gesetzgeber für Dinge kritisiert werde, die er nicht zu verantworten habe. Schmidt vergisst in diesem Zusammenhang, dass das Gesundheitsministerium durch die Vorgabe absoluter Kostenneutralität die letzte EBM-Reform nachhaltig negativ beeinflusste.
Wenn die Vorschläge der GKV im kommenden Jahr vorlägen, würden auch Wege gefunden, diese in die Gesundheitsreform einzubauen, erklärte Schmidt. „Aber ich warte erst einmal, was jetzt kommt.“
Die neuen Regeln sollen nach Insider-Infos das katastrophale Punktesystem ablösen. Politiker versprechen feste Preise, die die Ärzte besser kalkulieren können. Die Ankündigung einer neuen Vergütung bis spätestens Anfang 2009 wurde allerdings aus dem Gesetzentwurf für ein neues Vertragsarztrecht gestrichen. Wichtig ist auch, dass einzelne Inhalte des VÄG im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens durchaus noch geändert werden können.
dpa / kü
Quelle: Zeitung "Ärztliche Praxis", 26.5.2006
Koalition einig über Reform der Ärztehonorare
Zeitung: Koalition einig über Reform der Ärztehonorare
Montag, 29. Mai 2006
Hamburg - Die Gesundheitspolitiker von Union und SPD haben sich angeblich darauf geeinigt, niedergelassene Ärzte künftig nach Pauschalen zu bezahlen. Das heutige Punkte-System für die Honorare und die Budgets würden damit abgeschafft werden, berichtet die „Financial Times Deutschland“ in ihrer Dienstagsausgabe unter Berufung auf Angaben aus Koalitionskreisen. Unklar sei allerdings noch, ob die Ausgaben im neuen System ebenso wirksam eingedämmt werden könnten wie im derzeitigen. Für den ersten Besuch eines Patienten ist demnach eine so genannte „Konsultationspauschale“ geplant. Diese könne bei mehreren Behandlungen und komplizierteren Fällen durch weitere Pauschalen aufgestockt werden. Insgesamt soll es für Fachärzte bis zu 20 unterschiedliche Honorarpauschalen geben.
....
Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=24360
Montag, 29. Mai 2006
Hamburg - Die Gesundheitspolitiker von Union und SPD haben sich angeblich darauf geeinigt, niedergelassene Ärzte künftig nach Pauschalen zu bezahlen. Das heutige Punkte-System für die Honorare und die Budgets würden damit abgeschafft werden, berichtet die „Financial Times Deutschland“ in ihrer Dienstagsausgabe unter Berufung auf Angaben aus Koalitionskreisen. Unklar sei allerdings noch, ob die Ausgaben im neuen System ebenso wirksam eingedämmt werden könnten wie im derzeitigen. Für den ersten Besuch eines Patienten ist demnach eine so genannte „Konsultationspauschale“ geplant. Diese könne bei mehreren Behandlungen und komplizierteren Fällen durch weitere Pauschalen aufgestockt werden. Insgesamt soll es für Fachärzte bis zu 20 unterschiedliche Honorarpauschalen geben.
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Zuviele Ärzte an der falschen Stelle
Es ist vielleicht vernünftig, die Honorare der niedergelassenen Ärzte auf eie neue Basis zu stellen. Aber eines muss klar sein: Durch eine Veränderung der Abrechnungsgrundlage gibt es noch nicht mehr Geld. Das Gesamthonorar, das stetig gestiegen ist, muss unverändert bleiben. Wenn man das bedenkt, wird jede Reform wohl unvollkommen bleiben müssen.DÄ hat geschrieben: ...Koalition einig über Reform der Ärztehonorare ...
Es gibt zu viele Ärzte an der falschen Stelle - das ist das Problem!
H.P.
Nervenärzte fordern 200 Euro-Pauschale
Ambulante psychiatrische Behandlung: Nervenärzte fordern 200 Euro-Pauschale
München/Essen (mee). Für die Versorgung von Patienten mit neurologischen oder psychischen Erkrankungen hat der Vorsitzende des Berufsverbandes Deutscher Nervenärzte (BVDN), Dr. Frank Bergmann, eine pauschale Vergütung von 200 Euro pro Quartal und Patient vorgeschlagen. Dieser Betrag sei unbedingt notwendig, um eine ausreichende medizinische Versorgung von Patienten mit neurologischen oder psychischen Erkrankungen sicherzustellen, sagte Bergmann der Ärzte-Zeitung. Mit derzeit 40 Euro pro Patient und Quartal sei die ambulante neuropsychiatrische Behandlung völlig unterfinanziert.
„Für eine ausreichende ambulante ärztliche Behandlung psychisch kranker Menschen in Deutschland steht zu wenig Geld bereit“, kritisiert auch Oliver Aitcheson, Leiter des ambulanten Fachbereichs beim VDAB. Mit den momentan zur Verfügung stehenden minimalen finanziellen Mitteln sei eine hinreichende medizinische Behandlung der Patienten unmöglich. Die zu erwartenden Aufenthalte der Bedürftigen in stationären psychiatrischen Einrichtungen führten zu erheblichen Folgekosten, die von den Kostenträgern jedoch billigend in Kauf genommen werden, so Aitcheson. Darüber hinaus seien die Vertragsverhandlungen zur Versorgung mit Leistungen der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege in nahezu allen Bundesländern zum Stillstand gekommen. Durch die inakzeptablen Forderungen der Krankenkassen konnten bis dato keine bundesweit flächendeckende Versorgung der Versicherten gewährleistet werden. „Wir fordern die Kostenträger auf, die psychiatrische häusliche Krankenpflege flächendeckend als integralen Bestandteil der gesundheitlichen Versorgung zu verankern“, betont Aitcheson.
Fragen? Bitte wenden Sie sich an Oliver Aitcheson, Tel.: 02054 / 95 78-11, Fax: 02054 / 95 78-40, oliver.aitcheson@vdab.de.
Quelle: Pressemitteilung vom 31.5.2006
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB)
Gemeinnütziger Fachverband mit Sitz in Essen
Im Teelbruch 132
45219 Essen
Telefon: +49 2054/ 9578-0
TeleFax +49 2054/ 9578-40
E-Mail: info@vdab.de
Internet: http://www.vdab.de
München/Essen (mee). Für die Versorgung von Patienten mit neurologischen oder psychischen Erkrankungen hat der Vorsitzende des Berufsverbandes Deutscher Nervenärzte (BVDN), Dr. Frank Bergmann, eine pauschale Vergütung von 200 Euro pro Quartal und Patient vorgeschlagen. Dieser Betrag sei unbedingt notwendig, um eine ausreichende medizinische Versorgung von Patienten mit neurologischen oder psychischen Erkrankungen sicherzustellen, sagte Bergmann der Ärzte-Zeitung. Mit derzeit 40 Euro pro Patient und Quartal sei die ambulante neuropsychiatrische Behandlung völlig unterfinanziert.
„Für eine ausreichende ambulante ärztliche Behandlung psychisch kranker Menschen in Deutschland steht zu wenig Geld bereit“, kritisiert auch Oliver Aitcheson, Leiter des ambulanten Fachbereichs beim VDAB. Mit den momentan zur Verfügung stehenden minimalen finanziellen Mitteln sei eine hinreichende medizinische Behandlung der Patienten unmöglich. Die zu erwartenden Aufenthalte der Bedürftigen in stationären psychiatrischen Einrichtungen führten zu erheblichen Folgekosten, die von den Kostenträgern jedoch billigend in Kauf genommen werden, so Aitcheson. Darüber hinaus seien die Vertragsverhandlungen zur Versorgung mit Leistungen der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege in nahezu allen Bundesländern zum Stillstand gekommen. Durch die inakzeptablen Forderungen der Krankenkassen konnten bis dato keine bundesweit flächendeckende Versorgung der Versicherten gewährleistet werden. „Wir fordern die Kostenträger auf, die psychiatrische häusliche Krankenpflege flächendeckend als integralen Bestandteil der gesundheitlichen Versorgung zu verankern“, betont Aitcheson.
Fragen? Bitte wenden Sie sich an Oliver Aitcheson, Tel.: 02054 / 95 78-11, Fax: 02054 / 95 78-40, oliver.aitcheson@vdab.de.
Quelle: Pressemitteilung vom 31.5.2006
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB)
Gemeinnütziger Fachverband mit Sitz in Essen
Im Teelbruch 132
45219 Essen
Telefon: +49 2054/ 9578-0
TeleFax +49 2054/ 9578-40
E-Mail: info@vdab.de
Internet: http://www.vdab.de
Bundestag beschließt Reform des Vertragsarztrechtes
Bundestag beschließt Reform des Vertragsarztrechtes
Freitag, 27. Oktober 2006
Andreas Köhler
Berlin – Der Deutsche Bundestag hat die Reform des Vertragsarztrechts beschlossen. Mit den Stimmen von CDU und SPD verabschiedete das Parlament am 27. Oktober 2006 einen Regierungsentwurf, der dem Ärztemangel in strukturschwachen Regionen entgegenwirken soll. In namentlicher Abstimmung stimmten 385 Abgeordnete für das Gesetz, 111 dagegen und 44 Parlamentarier enthielten sich.
...
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http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=26189
Freitag, 27. Oktober 2006
Andreas Köhler
Berlin – Der Deutsche Bundestag hat die Reform des Vertragsarztrechts beschlossen. Mit den Stimmen von CDU und SPD verabschiedete das Parlament am 27. Oktober 2006 einen Regierungsentwurf, der dem Ärztemangel in strukturschwachen Regionen entgegenwirken soll. In namentlicher Abstimmung stimmten 385 Abgeordnete für das Gesetz, 111 dagegen und 44 Parlamentarier enthielten sich.
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Hinweise zu vertrags- und privatärztlichen Leistungen
Neu im Internet:
Rechtliche Hinweise zu vertrags- und privatärztlichen Leistungen
Düsseldorf, 26.10.2006. Die "Hinweise für die Erbringung und Abrechnung vertrags- und privatärztlicher Leistungen bei GKV-Versicherten" sind aktualisiert im Internet-Angebot der Ärzekammer Nordrhein http://www.aekno.de in der Rubrik "KammerIntern/KammerArchiv" unter der Überschrift "Recht" abrufbar.
Die Hinweise informieren über
gesetzliche Grundlagen,
den Umfang der GKV-finanzierten Krankenbehandlung,
die Leistungspflicht des Vertragsarztes,
den Vergütungsanspruch für vertragsärztiche Leistungen sowie
über die Leistungen außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung und
über das Informationsrecht und die Beratung durch Ärzte
.
Hinweise für die Erbringung und Abrechnung vertrags- und privatärztlicher Leistungen bei GKV-Versicherten
Quelle: Ärztekammer Nordrhein - Mitteilung vom 26.10.2006
http://www.aekno.de/htmljava/frameset.a ... asp&id=393
Rechtliche Hinweise zu vertrags- und privatärztlichen Leistungen
Düsseldorf, 26.10.2006. Die "Hinweise für die Erbringung und Abrechnung vertrags- und privatärztlicher Leistungen bei GKV-Versicherten" sind aktualisiert im Internet-Angebot der Ärzekammer Nordrhein http://www.aekno.de in der Rubrik "KammerIntern/KammerArchiv" unter der Überschrift "Recht" abrufbar.
Die Hinweise informieren über
gesetzliche Grundlagen,
den Umfang der GKV-finanzierten Krankenbehandlung,
die Leistungspflicht des Vertragsarztes,
den Vergütungsanspruch für vertragsärztiche Leistungen sowie
über die Leistungen außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung und
über das Informationsrecht und die Beratung durch Ärzte
.
Hinweise für die Erbringung und Abrechnung vertrags- und privatärztlicher Leistungen bei GKV-Versicherten
Quelle: Ärztekammer Nordrhein - Mitteilung vom 26.10.2006
http://www.aekno.de/htmljava/frameset.a ... asp&id=393
Vertragsarztrecht - Mehr Freiheiten für Ärzte
Mehr Freiheiten für Ärzte: Änderung des Vertragsarztrechts vom Bundesrat gebilligt
Freitag, 24. November 2006
Berlin - Der Arztberuf soll zeitgemäßer gestaltet und zugleich dem Ärztemangel in ländlichen Gebieten und in Ostdeutschland effektiver begegnet werden. Der Bundesrat billigte dazu am Freitag in Berlin eine Änderung des Vertragsarztrechts, durch die niedergelassenen Ärzten mehr Freiheiten eingeräumt werden.
Möglich wird hiernach künftig eine Teilzulassung für Ärzte, um ihnen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Zugleich erhalten damit Ärzte die Möglichkeit, auf Teilzeitbasis im Krankenhaus zu arbeiten und parallel mit anderen Kollegen zusammen in einer Praxis oder einem medizinischen Versorgungszentrum tätig zu sein. „Wir machen den Arztberuf moderner und attraktiver“, erklärte dazu Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD).
...
Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=26544
Freitag, 24. November 2006
Berlin - Der Arztberuf soll zeitgemäßer gestaltet und zugleich dem Ärztemangel in ländlichen Gebieten und in Ostdeutschland effektiver begegnet werden. Der Bundesrat billigte dazu am Freitag in Berlin eine Änderung des Vertragsarztrechts, durch die niedergelassenen Ärzten mehr Freiheiten eingeräumt werden.
Möglich wird hiernach künftig eine Teilzulassung für Ärzte, um ihnen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Zugleich erhalten damit Ärzte die Möglichkeit, auf Teilzeitbasis im Krankenhaus zu arbeiten und parallel mit anderen Kollegen zusammen in einer Praxis oder einem medizinischen Versorgungszentrum tätig zu sein. „Wir machen den Arztberuf moderner und attraktiver“, erklärte dazu Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD).
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Neues Vertragsarztrecht: KBV informiert mit Broschüre
Neues Vertragsarztrecht: KBV informiert mit Broschüre
Dienstag, 27. März 2007
Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat eine Broschüre zum sogenannten Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) herausgegeben. Sie soll Ärzte und Psychotherapeuten darüber informieren, welche Möglichkeiten das neue Vertragsarztrecht bietet.
...
Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=27970
Dienstag, 27. März 2007
Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat eine Broschüre zum sogenannten Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) herausgegeben. Sie soll Ärzte und Psychotherapeuten darüber informieren, welche Möglichkeiten das neue Vertragsarztrecht bietet.
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KBV-Broschüre bietet Orientierungshilfe
KBV-Broschüre bietet Orientierungshilfe
Berlin, 27. März 2007 – „Was muss ich tun, wenn ich als Ärztin Teilzeit arbeiten will?“ „Kann ich mit Kollegen anderer Fachbereiche kooperieren?“ „Was muss ich beachten, wenn ich jemanden in meiner Praxis anstellen möchte?“ Fragen dieser Art sind für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten seit 1. Januar dieses Jahres relevant. Denn seitdem gilt das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG).
Antworten gibt eine neue Broschüre der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Unter dem Motto „Chancen durch Vielfalt“ werden auf insgesamt 16 Seiten die neuen Regelungen zur Flexibilisierung der vertragsärztlichen Tätigkeit erläutert. Dazu gehören die Themen Anstellung, Teilzulassung, Eröffnung von Zweigpraxen sowie überörtliche und Teil-Berufsausübungsgemeinschaften.
In weiteren Kapiteln stehen die Arbeit an Medizinischen Versorgungszentren und das Thema „Gebühren für Zulassungsangelegenheiten“ im Vordergrund. Abgerundet wird das Ganze von einem Glossar, das die wichtigsten Begriffe kurz und prägnant erklärt – von A wie Anstellung bis Z wie Zweigpraxis.
Die Broschüre liegt dem Deutschen Ärzteblatt vom 30. März bei (Ausgabe 13). Außerdem kann Sie auf der Website der KBV als PDF heruntergeladen werden.
Quelle: Pressemitteilung vom 27.3.2007
http://www.kbv.de/presse/10244.html
Berlin, 27. März 2007 – „Was muss ich tun, wenn ich als Ärztin Teilzeit arbeiten will?“ „Kann ich mit Kollegen anderer Fachbereiche kooperieren?“ „Was muss ich beachten, wenn ich jemanden in meiner Praxis anstellen möchte?“ Fragen dieser Art sind für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten seit 1. Januar dieses Jahres relevant. Denn seitdem gilt das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG).
Antworten gibt eine neue Broschüre der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Unter dem Motto „Chancen durch Vielfalt“ werden auf insgesamt 16 Seiten die neuen Regelungen zur Flexibilisierung der vertragsärztlichen Tätigkeit erläutert. Dazu gehören die Themen Anstellung, Teilzulassung, Eröffnung von Zweigpraxen sowie überörtliche und Teil-Berufsausübungsgemeinschaften.
In weiteren Kapiteln stehen die Arbeit an Medizinischen Versorgungszentren und das Thema „Gebühren für Zulassungsangelegenheiten“ im Vordergrund. Abgerundet wird das Ganze von einem Glossar, das die wichtigsten Begriffe kurz und prägnant erklärt – von A wie Anstellung bis Z wie Zweigpraxis.
Die Broschüre liegt dem Deutschen Ärzteblatt vom 30. März bei (Ausgabe 13). Außerdem kann Sie auf der Website der KBV als PDF heruntergeladen werden.
Quelle: Pressemitteilung vom 27.3.2007
http://www.kbv.de/presse/10244.html