Ärztliches Attest ohne Diagnose ist wertlos
Hat ein Mann krankheitshalber eine Reise abgesagt, braucht seine Reiserücktrittskostenversicherung für die Stornogebühren nicht aufzukommen, wenn der Versicherte nur eine ärztliche Bescheinigung ohne Diagnose vorlegt. Das Unternehmen hat Anspruch darauf, dass der Kunde seinen Arzt von der Schweigepflicht entbindet. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts München I mit dem Az.: 20 S 11306/05. - Darüber berichtete am 10.1.2007 die Ärzte Zeitung.
Ärztliches Attest ohne Diagnose ist wertlos
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Ärztliches Attest ohne Diagnose ist wertlos
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de