„brandeins“, Wirtschaftsmagazin (Ausgabe Januar 2007) brachte u.a. einen Bericht von Matthias Hannemann:
„Fürsorgliche Entmündigung – In Deutschland soll niemand gegen seinen Willen seine Selbständigkeit verlieren. So steht es im Gesetz. Die Wirklichkeit sieht anders aus“
Lesen Sie den Bericht unter
http://www.brandeins.de/home/inhalt_det ... 5147394675
Zu diesem Bericht wurde folgende Leserzuschrift übermittelt:
Bericht „Fürsorgliche Entmündigung“, in Zeitschrift „brandseins“, 1/2007:
Der Bericht zeigt einige Probleme des Betreuungsrechtes auf. Wer sich darüber ernstlich Gedanken macht, muss unweigerlich das tun, was auch Prof. Hirsch für sich selbst auf den Weg gebracht hat, nämlich zeitgerecht eine Vorsorgevollmacht erstellen. Damit kann man weitestgehend das vorgeben, was man im Falle der durch Krankheit oder Unfall abhanden gekommenen Kompetenz selbst geregelt wissen will. Allerdings müssen Vorsorgevollmacht – und eine ggf. ergänzende Patientenverfügung – sorgfältig formuliert werden, denn sonst kann es wieder schnell juristische Fallstricke geben.
In diesem Sinne rechtzeitig vorzusehen ist dringend zu empfehlen. Die Situationen, in die pflegebedürftige Menschen hineingeraten können, werden zunehmend als bedrohlich beschrieben. Berichte über Pflegemissstände tauchen immer öfter auf. Leider versuchen die politisch Verantwortlichen und Leistungsträger immer wieder, diese Missstände „klein zu reden“. Man spricht verniedlichend von bedauerlichen Einzelfällen.
Das Ausmaß dieser Pflegemissstände wird aktuell beschrieben in einem Leitfaden des Landespräventionsrates NRW mit dem Titel „Gefahren für alle Menschen in der Pflege“ (April 2006) und in der Studie des Deutschen Instituts für Menschenrecht mit dem Titel „Soziale Menschenrecht älterer Personen in Pflege“ (August 2006). Daraus und aus anderen seriösen Berichten, z.B. des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK), kann unschwer gefolgert werden, dass die sogenannten „Einzelfälle“ sich leicht auf eine Zahl von mehr als 200.000 mangelhaft versorgter hilfe- und pflegebedürftiger Menschen addieren lässt. 400.000 freiheitsbeschränkende Maßnahmen gibt es in der Pflege tagtäglich! Nur ein kleiner Teil davon kann als notwendig eingestuft werden. Viele solcher Rechtsverletzungen werden als pflegeerleichternde Maßnahmen eingestuft. Kein Wunder, dass man zu solchen Tricks greift, wenn man bedenkt, dass in der Pflege mindestens 20% Pflegekräfte fehlen und folgerichtig nur im Sekundentakt gepflegt werden kann; für soziale Zuwendung ist ohnehin kaum Zeit.
Der Ende 2005 gegründete Pflege-Selbsthilfeverband e.V. – http://www.pflege-shv.de – hat sich des Themas angenommen und kämpft bundesweit für eine Verbesserung der Pflege-Rahmenbedingungen. Zahlreiche Aktivitäten sind bereits angeschoben. Anwälte des Verbandes können zur Beratung und bei Rechtsverletzungen gezielt eingesetzt werden.
Werner Schell, Dozent für Pflegerecht und 2. Vorsitzender des Pflege-Selbsthilfeverbandes e.V., Harffer Straße 59, 41469 Neuss
Telefon 02131/150779
http://www.wernerschell.de
PS. Zum Thema finden Sie u.a. Informationen unter
http://www.wernerschell.de/Medizin-Info ... pflege.htm
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Fürsorgliche Entmündigung - die reale Lage
Moderator: WernerSchell
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Fürsorgliche Entmündigung - die reale Lage
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Re: Fürsorgliche Entmündigung - die reale Lage
Dieser Beschreibung kann man nur zustimmen. Sie wird ergänzt durch zahlreiche Beiträge, die ebenfalls in diesem Forum beschrieben sind:WernerSchell hat geschrieben: .... Die Situationen, in die pflegebedürftige Menschen hineingeraten können, werden zunehmend als bedrohlich beschrieben. Berichte über Pflegemissstände tauchen immer öfter auf. Leider versuchen die politisch Verantwortlichen und Leistungsträger immer wieder, diese Missstände „klein zu reden“. Man spricht verniedlichend von bedauerlichen Einzelfällen.
Das Ausmaß dieser Pflegemissstände wird aktuell beschrieben in einem Leitfaden des Landespräventionsrates NRW mit dem Titel „Gefahren für alle Menschen in der Pflege“ (April 2006) und in der Studie des Deutschen Instituts für Menschenrecht mit dem Titel „Soziale Menschenrecht älterer Personen in Pflege“ (August 2006). Daraus und aus anderen seriösen Berichten, z.B. des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK), kann unschwer gefolgert werden, dass die sogenannten „Einzelfälle“ sich leicht auf eine Zahl von mehr als 200.000 mangelhaft versorgter hilfe- und pflegebedürftiger Menschen addieren lässt. 400.000 freiheitsbeschränkende Maßnahmen gibt es in der Pflege tagtäglich! ...
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Ich bin immer wieder entsetzt darüber, wie locker - leicht unsere Politiker über die Missstände hinweggehen. Im Falle von Herrn Kurnaz befasst sich ein Bundestagsausschuss mit Menschenrechtsverletzungen außerhalb der BRD. Über die Missstände in der Altenpflege spricht eigentlich niemand. Diese Erörterungen werden den Talkshows überlassen. Heute gibt es bei Berlin Mitte wieder eine solche Jammer-Diskussion. Die Folgerungen werden bei null liegen.
Gruß Dieter
Menschenwürdige Pflege ohne Ausnahme! - Dafür müssen wir alle eintreten.
Von Fürsorge keine Spur!
Zur "fürsorglichen Entmündigung und die reale Lage" kann man eine Menge anmerken:
Das Betreuungsrecht regelt leider nicht alles so, wie es sein soll. Man könnte sagen: von Fürsorge keine Spur. Missstände noch und noch!
Siehe dazu unter
viewtopic.php?t=6052
viewtopic.php?t=3944
viewtopic.php?t=3563
viewtopic.php?t=1365&highlight=pflegem%E4ngel
Das Betreuungsrecht regelt leider nicht alles so, wie es sein soll. Man könnte sagen: von Fürsorge keine Spur. Missstände noch und noch!
Siehe dazu unter
viewtopic.php?t=6052
viewtopic.php?t=3944
viewtopic.php?t=3563
viewtopic.php?t=1365&highlight=pflegem%E4ngel
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Betreuungsrecht unvollkommen!
Dem stimme ich uneingeschränkt zu. Siehe auch meine Texteinstellung in diesem Forum unterRob Hüser hat geschrieben: .... Das Betreuungsrecht regelt leider nicht alles so, wie es sein soll. Man könnte sagen: von Fürsorge keine Spur. Missstände noch und noch!...
viewtopic.php?t=6351