Qualitätsmanagement für Arztpraxen

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Ärztliche Praxis
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Qualitätsmanagement für Arztpraxen

Beitrag von Ärztliche Praxis » 12.05.2007, 07:09

Erste bundesweite Stichprobenüberprüfung zeigt:
Qualitätsmanagement wird für Arztpraxen selbstverständlich
Die bundesweit erste Stichprobenüberprüfung zum Qualitätsmanagement brachte laut Aussage der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) ein überraschend positives Ergebnis.

11.05.07 - Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet, mittels einer Stichprobe von 2,5 Prozent aller Vertragspraxen pro Jahr den erreichten Einführungs- und Entwicklungsstand des Praxisqualitätsmanagements darzulegen.

Die Qualitätsmanagement-Kommission der KVWL konnte in ihrer ersten Sitzung bereits 71 Rückmeldungen aus der ersten Stichprobe auswerten. Der überwiegende Teil der befragten Arztpraxen und Institutsambulanzen im Bereich der KVWL hat sich bereits mit Qualitätsmanagement beschäftigt, konkrete Maßnahmen begonnen oder in einigen Fällen sogar schon eine Zertifizierung erreicht. Die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten haben für die Einführung vier Jahre Zeit.

Die angeschriebenen Arzt- und Psychotherapeutenpraxen gaben Auskunft, in welcher Planungs-, Umsetzungs- oder Prüfungsphase des Qualitätsmanagements sie zur Zeit sind (Einstufung nach § 6 Abs. 2 der Qualitätsmanagement-Richtlinie). Nur eine Minderheit von 10 Praxen (14 Prozent) hat sich bislang noch gar nicht mit dem Thema Qualitätsmanagement auseinander gesetzt:

18 Praxen (25,3 Prozent) befinden sich in der Planungsphase
26 Praxen (36,6 Prozent) befinden sich in der konkreten Umsetzungsphase
2 Praxen (2,8 Prozent) befinden sich in der Überprüfungs- und Selbstbewertungsphase
15 (21,1 Prozent) haben bereits die Phase der "fortlaufenden Weiterentwicklung" erreicht.

Neun der 71 ausgewerteten Praxen haben bereits - obwohl dies vom Gesetz nicht verlangt wird - eine Zertifizierung ihres Qualitätsmanagements erlangt.

"In Westfalen sind wir auf die verpflichtende Einführung des Qualitätsmanagements offensichtlich gut vorbereitet", kommentiert der 2. Vorsitzende der KVWL, Dr. Wolfgang-Axel Dryden, das Ergebnis der Stichprobe. "Mit KPQM2006 - dem KVWLPraxis-Qualitäts-Managementsystem - haben wir schon seit 2003 ein hervorragendes, niedrigschwelliges Qualitätsmanagement-System eingeführt, mit dem auch die Anforderungen der QM-Richtlinie erfüllt werden." 2.000 Praxen im Landesteil haben mit Qualitätsmanagement nach KPQM begonnen und bereits 300 Praxen sind zertifiziert.

jb

Fundstelle:
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 49.htm?n=1
Zeitung "Ärztliche Praxis"
http://www.aerztlichepraxis.de

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