Patientenrechte: Wann Ärzte haften

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Patientenrechte: Wann Ärzte haften

Beitrag von Presse » 10.10.2007, 16:44

Patientenrechte: Wann Ärzte haften

Der Mythos vom Halbgott in Weiß hat ausgedient. Mediziner, die Fehler machen, müssen sich immer häufiger vor Gericht verantworten.

http://www.focus.de/finanzen/recht/tid- ... 34138.html
Quelle: Focus

BtRecht
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Beitrag von BtRecht » 14.10.2007, 10:00

Wie lange kann ein Anspruch auf Schmerzengeld geltend gemacht werden?

Schadensersatzansprüche (Schmerzensgelder), die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen (§ 253 II BGB), verjähren zudem ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis erst in 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an (§ 199 II BGB). Es ist also bis zu 30 Jahren nach dem Aufenthalt noch möglich Schadensersatzansprüche wegen unrechtmäßiger Zwangseinweisung und/oder Zwangsbehandlung zu stellen. Bei Gericht kann ggf. Betratungs- oder Prozesskostenhilfe beantragt werden. Geeignete Anwälte finden in den Gelben Seiten unter den Suchwörtern "Rechtsanwalt" und "Arzthaftungsrecht (Schwerpunkt)" am besten in der Kombination mit "Unterbringungsrecht" oder "Betreuungsrecht". Hintergrundinformationen finden sich hier.

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