Aktive Sterbehilfe wäre Dammbruch für Lebensschutz

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Antworten
Presse
phpBB God
Beiträge: 14249
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Aktive Sterbehilfe wäre Dammbruch für Lebensschutz

Beitrag von Presse » 30.11.2007, 07:45

Böckenförde:
Aktive Sterbehilfe wäre Dammbruch für Lebensschutz
Donnerstag, 29. November 2007

Freiburg – Eine Zulassung der aktiven Sterbehilfe in Deutschland wäre nach Ansicht des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Ernst-Wolfgang Böckenförde ein „Dammbruch“ beim Lebensschutz. Niemand dürfe Verfügungsgewalt über das Leben anderer haben, sagte Böckenförde am Mittwochabend in Freiburg.
Das würde gegen das Grundrecht der Menschenwürde verstoßen. Zur passiven Sterbehilfe erklärte der Jurist, der Respekt vor dem Nichtbehandlungswillen eines Patienten sei nicht Sterbehilfe. Jeder habe das Recht, ärztliche Hilfe zu verweigern. ... (weiter lesen)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=30619

Antworten