Verordnung häuslicher Krankenpflege durch Krankenhausarzt
Im Zuge der Vernetzung der Leistungssektoren ermächtigt das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) Krankenhausärzte Verordnungen zur ambulanten Behandlungspflege auszustellen. Der G-BA sieht in einem Beschluss dazu vor, dass die Verordnung vom Krankenhausarzt erfolgen kann, wenn der niedergelassene behandelnde Arzt nicht erreichbar ist. Die Verordnung darf sich nur einen Zeitraum von 3 Tagen umfassen.
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http://www.g-ba.de/downloads/39-261-503 ... SN-WSG.pdf
Verordnung häuslicher Krankenpflege durch Krankenhausarzt
Moderator: WernerSchell